Zum Inhalt springen
IGNORED

Beantragung "Neue Gelbe"


Ordonanz

Empfohlene Beiträge

Wer war denn heute schon los und hat "versucht", die neue Gelbe zu beantragen ?

Die Übergangsregelung kennen wir alle, dennoch ist der Gesetzgeber verpflichtet, Anträge nach Inkrafttreten eines Gesetzes zu bearbeiten.

Ich für meinen Teil schicke das Teil heute per Einschreiben mit Rückschein los, habe gern was in der Hand.

Das offizielle Antragsformular wurde modifiziert "gemäß §14 Abs. 4" u.s.w.. Und selbst das wollten Sie anfangs nicht herausrücken.

Dafür gibts aber gratis den Satz: "...bei Ablehnung bitte ich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid..."

Viel Spaß Euch allen, oder besser Glück ?

Recht zu bekommen in Deutschland wird offensichtlich immer mehr zur Glückssache !

Ordonanz

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nix Verband oder so.

Ich bin gerade auch mit dem Zurechtbasteln des Antrages fertig geworden. Morgen geht's ab zum Ordnungsamt (die haben heute leider keine Sprechstunde).

Antragsbegründung:

Antrag auf Austellung einer gelben Waffenbesitzkarte zum Erwerb und Besitznachweis von...

hier habe ich den Text von § 14 Abs 4 entsprechend übernommen oder alternativ die Erweiterung der vorhandenen gelben WKK Nr. xx zum Erwerb von Waffen im Sinne des § 14 Abs. 4 WaffRNeuRegG.

Sollte der Sachbearbeiter den Spruch der noch fehlenden Verbandsanerkennung runterleiern, werde ich ihn fragen, ob er mir denn theoretisch ein .50 BMG abstempeln würde und was mit den bereits vorhanden Waffen (so ohne anerkannten Verband) ist.

Die in § 14/4 beschriebenen Waffen stehen jedem Sportschützen unabhängig seiner Verbandszugehörigkeit und der dort geschossenen Disziplienen zu.

Gruß

Manfred

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

ich habe heute unseren Amtsleiter angerufen.

Der war ziemlich genervt, weil er die "Verordnungen" erst gestern bekommen hat.

Seine Aussage zu WBK Gelb war: Zur Zeit sind keine Verbände anerkannt, erso ist auch nix mit WBL Gelb Neu.

Da ich nur aus interesse angerufen habe, habe ich auch nicht mit ihm rumgestriiten, zumal er eh ziemlich unter Druck war.

Normalerweise sind die Leutchen auf dem Amt echt ok und relaitiv "willig". Ich gebe denen noch ein paar Tage, bis die wirklich wissen was los ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

Bin heute morgen auf den LA gewesen, Löcher in den Bauch fragen grin.gif wegen neuer "Gelber" u.s.w.

Kurz und knapp: solange kein Verband anerkannt ist gibt es vorläufig nix.

Weder Gelb noch Voreintrag Grün. Unsere 5-jahres Böllergenehmigung läuft im Mai

aus-Verlängerung ungewiß(wegen Emissionsgesetz). Im März hatten noch Vereinsmitglieder

Anträge auf WBk eingereicht, also nach altem Recht, Bearbeitung ruht. Schießen

außerhalb von Schießständen (verschiedene Vereine im Kreis veranstalteten jedes Jahr

zu Stadt bzw. Schützenfesten Wurfscheibenschießen) sieht es auch trübe aus (Emission)...

Morgen soll es zwar von einer übergeordneten Behörde nochmal Info's geben...

Alles nach dem Motto: Nichts genaues weiß man nicht.

Werd ich mich übermorgen nochmal auf die Socken machen und nachfragen. Kann mir aber

nicht vorstellen, das sich hier innerhalb eines Tages grundlegend etwas ändert.

Gruß

Scheibenschütze

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So Leute, ich hatte eben ein längeres Gespräch mit meinem Sachbearbeiter beim Ordnungsamt.

Dabei konnten folgende Punkte geklärt werden:

1. die alte "Gelbe WBK" bleibt weiterhin gültig (für Einzellader-Langwaffen) - es werden jedoch keine neuen mehr ausgestellt. Freie Einträge können noch "verbraucht" werden.

2. die neue "Gelbe WBK" wird als eigenständiges neues Dokument nicht blanco ausgestellt werden. Somit ist ein "Umschreiben" der "Alten Gelben" nicht möglich. Der Antrag auf Ausstellung ist nur in Verbindung mit einem konkreten Waffenantrag (z.B. Unterhebelrepetierer) und der entsprechenden Verbandsbescheinigung möglich. Die dann verbliebenen freien Felder können dann wie bei der "Alten" genutzt werden (dann kein vorheriger Einzelantrag).

3. Voreinträge in die "Grüne" werden zur Zeit nicht vorgenommen.

Anträge nach Punkt 2 und 3 werden genehmigt, wenn:

1. die Verbände anerkannt sind und

2. feststeht, welche Waffen für das sportliche Schießen "geeignet" sind.

Hier wird unter Umständen noch viel Freude aufkommen, wenn versucht wird, einzelne Waffentypen oder Kaliber vom sportlichen Schießen auszuklammern.

Gruß

Manfred

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@627 PC

Macht DER Sachbearbeiter das nur so oder hat er das irgendwo her?

Ich frage deshalb weil mein Kumpel immer noch Stein und Bein schwört dass unsere KVB nur die Worte Einzelladerlanwaffen und Gesamtlänge von mehr als 60 cm auf der ALTEN gelben streicht.

Grüsse

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

und wo ist da das Problem?

Jeder kann doch behaupten was er will. Sehen wir doch jeden Tag, schau doch nur mal in die Politik, weiß nicht wie die alle heißen. Damit würde ich mich doch gar nicht beschäftigen, sieht man ja in ein paar Wochen alles.

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Smithy

Das kommt daher, dass sein Sachbearbeiter in Hessen sitzt, und dieses Bundesland nun mal wörtlich die "Hinweise" aus Berlin übernommen hat gaga.gif

Zur Zeit nix anerkannte Verbände, daher nix Anerkennung von

Verbandsbescheinigungen, daher nix "neue Gelbe".

Ausweichen auf "grünen" Antrag nach § 8 (1),1 endet in der gleichen Sackgasse.

Traurig, aber momentan leider wahr.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

Der Antrag auf Ausstellung ist nur in Verbindung mit einem konkreten Waffenantrag (z.B. Unterhebelrepetierer) [...]


Hast du ihn mal nach der Rechtsgrundlage hierfür gefragt. Er wird Mühe haben, diese Frage zu beantworten.

Eine Verbandsbescheinigung reicht aus. Eine konkrete Waffe muss nicht beantragt werden. Sonst würde man ja in der gelben einen Voreintrag bekommen gaga.gif

In Antwort auf:

Voreinträge in die "Grüne" werden zur Zeit nicht vorgenommen.


Ich nehme an, er stützt sich hier darauf, dass es noch keine anerkannten Verbände gibt. Aber als Sportschütze sollte man hier nicht nachgeben und kurzerhand das Bedürfnis nach §8 Abs.(1) geltend machen.

In §14 Abs(2) ist die Rede von "Sportschützen nach Absatz 2". Damit sind die Sprotschützen gemeint, die Mitglied in einem nach §15 anerkannten Verband sind. Diese begründen ihr Bedürfnis nach §8 Abs2. Dies bedeutet aber auch implizit: Es gibt auch Sportschützen, welche nicht in die Kategorie "nach Absatz 2" fallen. Und die begründen das Bedürfnis eben nach §8 Abs 1 - und zwar auf die grüne WBK.

Sorry wenn das jetzt etwas verwirrend ist. Aber am besten legt man sich den Gesetzestext mal daneben und liest es noch mal.

bye knight

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So, seit heute ist mein Antrag auch beim Amt.

"Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen

Sehr geehrter Herr X,

ich beantrage die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen mit unbefristeter Erwerbsgenehmigung für Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, einläufiger Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssiger Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), sowie der entsprechenden Munition nach § 14 (4) des am 01.04.2003 in Kraft getretenen WaffRneuRegG.

Das Bedürfnis wurde bereits bei Beantragung der WBK für Sportschützen Nr. 35/99 im Jahre 1999 durch den Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. bescheinigt.

Ersatzweise beantrage ich die Erweiterung meiner WBK für Sportschützen Nr. 35/99, ausgestellt durch Ihre Behörde, um die o.a. Waffenarten und Munition.

Sollte dieser Antrag durch Ihre Behörde abgelehnt werden, bitte ich um einen rechtsmittel-

fähigen Bescheid mit entsprechender Rechtsbehelfsbelehrung.

Mit freundlichen Grüßen,"

Dem Empfang habe ich mir auf einem Doppel mit Datumsstempel quittieren lassen.

Sachbearbeiter: "Ich kann und werde den Antrag nicht ablehnen, kann ihn aber zur Zeit nicht bearbeiten.

Ich werde Rücksprache mit dem RP halten und einen Bescheid erstellen."

Der 10 Minuten dauernde Auftritt wurde von mindestens 4 Anrufen zum Thema "kleiner Waffenschein" unterbrochen.

Mal sehen, wie's weiter geht.

ÖRAG-RS habe ich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

Sachbearbeiter: "Ich kann und werde den Antrag nicht ablehnen, kann ihn aber zur Zeit nicht bearbeiten.

Ich werde Rücksprache mit dem RP halten und einen Bescheid erstellen."


@ JuergenG

Die Aussage Deines Sachbearbeiters klingt ja schon vielversprechend (im Gegensatz zu meiner Info.). Meine Begründung bezüglich des Bedürfnisses war in etwa mit Deiner deckungsgleich. Ich bin jetzt mal gespannt, welche Anweisung unser gemeinsamer RP Deinem Amt erteilt.

Sollte Dein Antrag positiv entschieden werden, wäre es fein, wenn Du mir den Mamen Deines SB und die Anschrift der Ordnungsbehörde zumailen könntest. Eine Kopie des Bescheides wäre dann auch super.

Gruß

Manfred

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Von der FWR Hompage abgekupfert:

In Antwort auf:

Harte und kontroverse aber erfolgreiche Diskussionen im BMI

(Berlin/Emmendingen 03.04.2003) Der gestrige Tag im Berliner Bundesinnenministerium brachte für die Vertreter des Forum Waffenrecht und der anderen beteiligten Verbände wieder ein Stück Klarheit auf dem Weg zur Verordnung zum Waffengesetz.

In harten und kontroversen Diskussionen wurden schließlich in den Abendstunden von Staatssekretär Fritz Rudolf Körper eindeutige Festlegungen gegenüber den Verbänden getroffen:

1. Gelbe WBK

Entgegen derzeit kursierender anderslautender Gerüchte war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen, dass sich am Prinzip der Waffenbesitzkarte für Sportschützen (Gelbe WBK) etwas ändern wird. Die gelbe Waffenbesitzkarte berechtigt weiterhin zum Erwerb der darin genannten Waffenarten ohne Einzelbedürfnisnachweis. Eine Auslegung, die für jeden Erwerb von Waffen auf die Sportschützen-WBK jeweils einen besonderen Bedürfnisnachweis fordern würde, ist vom Gesetz nicht gedeckt, so Körper.

Lediglich zur erstmaligen Ausstellung der Gelben WBK muss das Bedürfnis für die beantragte Waffe dargelegt werden.

2. Meldung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung

Desweiteren wurde von Staatssekretär Körper zugesagt, dass die in § 58 Abs. 4 WaffG aufgeführte Pflicht, die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen der Behörde bis zum 31.08.2003 zu melden, nicht als generelle Meldepflicht anzusehen sei. Eine Pflicht zur Anzeige der Art und Weise der Aufbewahrung bestehe nur, wenn Zweifel an der ordnungsgemäßen Aufbewahrung vorhanden sind.

Zu den weiteren noch offenen Punkten der Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz wurden dem Forum Waffenrecht kurzfristig weitere Informationen zugesagt.


Gruß

Manfred

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

gerade vom LA zurück. Heute alles anders als am Dienstag:

Voreinträge in die Grüne gibt es, aber nur, wenn das Grundbedürfnis von 2KW / 3SL nicht überschritten ist,

Gelb Neu gibt es nicht, für EL muß auch Voreintrag be-antragt werden. 5-jahres Böllergenehmigung gibt es keine mehr, Böllern ist jetzt Sache der zuständigen Ortspolizeistelle bzw. mal auf dem Rathaus nachfragen... chrisgrinst.gif

Aber wahrscheinlich ist am Montag sowieso wieder alles anders, wenn ich die FWR Meldung im obigen Beitrag lese.

Aber bis das auf dem letzten LA angekommen ist... crying.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Wochen später...

Längeres Telefonat mit dem Sachbearbeiter heute:

1) Es wird ein Zwischenbescheid erstellt, in dem die Vorlage einer Bescheinigung eines anerkannten Verbandes gefordert wird; dies mit Fristsetzung von vorauss. 14 Tagen.

2) Da ich diese Frist nicht einhalten kann, weil es keine vom Bundesverwaltungsamt anerkannten Verbände gibt, wird mein Antrag nach Fristablauf abgelehnt.

3) Gegen diese Ablehnung möge ich Widerspruch einlegen und auf eine Anhörung beim Anhörungsausschuss des RP verzichten (nur damit das folgende schneller vorangeht)

4) Widerspruch geht vom LRA zum RP und wird dort mit Verweis auf Anerkennung der Verbände durch das BVwA erneut abgelehnt.

5) Daraufhin könne ich dann beim VG klagen.

Das hess. Innenministerium wird wohl keinen Verband vorläufig anerkennen, wie dies z.B. aus RLP bekannt wurde.

Toll, Herr Bouffier, echt klasse!

Zumindest einen Wähler in Ihrem Wahlkreis können Sie nunmehr endgültig abschreiben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auf der FWR-Hompage hat sich wohl was getan. Der Punkt "Ergebnis der Waffenrechtsnovellierung" unter "Waffenrecht aktuell" wurde am 23.04.03 aktualisiert.

Was wurde aktualisiert? Etwa das?

6.3. Die gelbe WBK existiert weiter und berechtigt zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition sowie mehrschüssigen Perkussionswaffen.

Hat jemand schon weitergehende Infos?

Ein ratloser

Manfred

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Klar,

die, dass Du die neue "Gelbe" bzw. Voreinträge auf die "Grüne" in Hessen nur mit entsprechender Bescheinigung eines anerkannten Verbandes bekommst.

Ist so ähnlich, wie Arbeitserlaubnis nur unter Vorlage der Aufenthaltserlaubnis.

Die Katze soll sich offensichtlich in den Bewussten beissen, leider.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.