saphir Posted February 26, 2003 Share Posted February 26, 2003 Hallo alle zusammen, Da habe ich 2 Wurfsterne und für die kriege wahrscheinlich keine Ausnahmegenehmigung, so daß ich ab 1.4.03 automatisch mich strafbar mache. Wenn ich nun aber diese Wurfsterne in ein Bild verarbeite und das ganze als Souvenir meines Meisters an die Wand hänge, sind es dann immer noch verbotene Waffen? Es ist doch jetzt Bestandteil eines Bildes?!? Und wenn ich die dann auch noch gut festklebe?!? Hat jemand eine Idee dazu? Danke und Ciao Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted February 26, 2003 Share Posted February 26, 2003 In Antwort auf: Hallo alle zusammen, Da habe ich 2 Wurfsterne und für die kriege wahrscheinlich keine Ausnahmegenehmigung, ... Na nu saphir, hast Du etwa schon 'nen Bescheid über die Ablehnung Deines Antrags vom BKA? Dein Mausebaer Link to comment Share on other sites More sharing options...
saphir Posted February 26, 2003 Author Share Posted February 26, 2003 - überhaupt nicht gestellt - , denn wo keine Anzeige, da kein Angeklagter. Ich bin eben noch am Überlegen, was ich überhaupt mache. Für mich sind es eben 2 Erinnerungsstücke; die ich aber nicht wegwerfen oder kaputtmachen will. ("Was hängen denn da für 2 geschmolzene Klumpen Metall an der Wand?" "Na, das sind meine alten Shuriken nach dem 1.4.03; passiviert.") Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted February 26, 2003 Share Posted February 26, 2003 ...das gilt auch für mein altes Springmesserle. Aber als guter, gesetzestreuer Staatsbürger habe ich natürlich einen Antrag gestellt. Was kann ich dafür, dass die ganze Novelle so unausgereift ist, dass auch das BKA noch nicht weiss, was es machen soll. Und Enteignung ohne Entschädigung ist ein gefundenes Fressen für jeden Juristen. Stimmt's, Ihr Kollegen von der Paragraphen-Front, oder habe ich Recht? Daher mein Tipp: Stell einen Antrag! Dein Mausebaer Link to comment Share on other sites More sharing options...
muni Posted February 26, 2003 Share Posted February 26, 2003 In Antwort auf: ...das gilt auch für mein altes Springmesserle. Aber als guter, gesetzestreuer Staatsbürger habe ich natürlich einen Antrag gestellt. Was kann ich dafür, dass die ganze Novelle so unausgereift ist, dass auch das BKA noch nicht weiss, was es machen soll. Und Enteignung ohne Entschädigung ist ein gefundenes Fressen für jeden Juristen. Stimmt's, Ihr Kollegen von der Paragraphen-Front, oder habe ich Recht? Daher mein Tipp: Stell einen Antrag! Dein Mausebaer Dessen Genehmigung aber dann bis zu 90 Euronen kosten kann, oder steht irgendwo, das die das kostenlos machen müssen? Genehmigungen für verbotene Muni kosteten nämlich 188DM und schlossen neben der Erwerbsgenehmigung für 3 Jahre, eine Dauer-Besitzgenehmigung mit ein. Wenigsten s die hab ich dann "kostenlos". Gruss Muni Link to comment Share on other sites More sharing options...
saphir Posted February 26, 2003 Author Share Posted February 26, 2003 Danke erstmal für die Antworten. Muß also erstmal sehen, was es kostet. Dann frage ich vorsichtig 'für einen Freund', wie es mit der Genehmigung aussieht. PS: Man kann sich verbotene Munition genehmigen lassen?!? Ich kann mir also Dum-dum selber feilen und dann für 90 Euro eine Genehmigung kaufen?!? Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted February 26, 2003 Share Posted February 26, 2003 stell ausnahemantrag! ich besorge mir extra eine einzige 9 para leuchtspur, nur um den antrag stellen zu können. wenn das nur ein bruchteil aller betroffenen macht, ist das bka auf jahre hinaus lahmgelegt; man muss das system mit seinen eigenen mitteln schlagen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
muni Posted February 26, 2003 Share Posted February 26, 2003 In Antwort auf: stell ausnahemantrag! ich besorge mir extra eine einzige 9 para leuchtspur, nur um den antrag stellen zu können. wenn das nur ein bruchteil aller betroffenen macht, ist das bka auf jahre hinaus lahmgelegt; man muss das system mit seinen eigenen mitteln schlagen! Bitte NICHT mit 9Para Leuchtspur...die ist nämlich "Kriegswaffe" und für die ist das BKA NICHT zuständig. Und das BMWi+A gibt KEINE Erlaubnisse an private "Sammler", wie es so schön in seinen Schreiben darstellt: "Das BMWi gibt in Übereinstimmung mit ständiger Rechtsprechung keine..." an Privatpersonen. Nimm ne .357er Leuchtspur, oder .38er, für die gibts keine Kriegswaffen...die fällt also nicht unter Nr.29/50 der KWL!! Gruesse Muni Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted February 26, 2003 Share Posted February 26, 2003 .. bisher waren Altbesitz Genehmigungen doch immer kostenfrei... Einer meiner Bekannten hatte eine kostenlos für ein SR 9 bekommen. Gruß, frosch frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted February 26, 2003 Share Posted February 26, 2003 @muni: *grübel*denk*studier* ja, hast recht mit 9 para, aber das gilt doch dann auch für die von dir genannten anderen kaliber? die stängige rechtsprechung ist mir eigentlich ziemlich schnuppe: wenn durch ein neues verbot mein eigentum nicht mehr legal ist, müssen sie mir eine gehmigung geben, weil das neue verbot sonst eine einteigung wäre und die ist ohne entschädigung nicht zulässig. daher hat auch frogger recht: altbesitzlegalisierung kann nichts kosten. werde mal einkaufen gehen... sprungmesser, kappmesser, wurfstern,... und dann ein paar nette briefe schreiben und ein paar arbeitsplätze in behörden sichern... Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted February 26, 2003 Share Posted February 26, 2003 Ach ja, zwecks Arbeitsbeschaffung: Jede Ausnahmegenehmigung einzeln für jeden Gegenstand beantragen... Gruß, frosch Link to comment Share on other sites More sharing options...
muni Posted February 26, 2003 Share Posted February 26, 2003 In Antwort auf: @muni: *grübel*denk*studier* ja, hast recht mit 9 para, aber das gilt doch dann auch für die von dir genannten anderen kaliber? Ne, Nr 29 i.V. mit 50 stellt ja nur ab, auf Munition, die in Kriegswaffen z.B. des Buchstaben "b", also MPs passt. MPs gibbts aber (zumindest im Moment noch nicht) nicht im Kaliber .38Spec/,357 Mag, oder so. Aber dort gabs frei verkäufliche Leuchtspurpatronen. Hartkern waren ja bisher schon nicht zugelassen, aber von MES-Besitzern für Muni aller Art erwerbbar (z.B THV, KTW etc). Diese sind jetzt verbotene Patronen nach Anlage 2 (die 9Para Hartkern wiederum KW). Stell einfach mal den Antrag bei BMWi+A Abt. Vb3...für 1 9Para Leuchtspur (die Du noch legal erwerben kannst)Ich kann z.Zt.keine Anträge dort stellen..hab ihn zuviel "geärgert"...im Moment mit meinen doofen Fragen...und erhoffe mir noch eine klarstellende Antwort, und da will ichs mir nicht "verderben". Gruss muni Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted February 26, 2003 Share Posted February 26, 2003 @Mausebär: Habe ich auf Deinen Rat hin gemacht - Reaktion bis heute = nitschewo. Nicht mal ein Eingangsbescheid. Gut, daß ich die Faxquittung habe, so daß mich die Grün-weißen nicht nach dem 1.4. festnageln können. Oder doch? Das Spielzeug wird dann pünktlich zum Termin in den B-Safe umziehen. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted February 27, 2003 Share Posted February 27, 2003 @muni: Kann eigentlich selbstgeladene Munition Kriegswaffenmunition im Sinne des KWKG sein? Gruß, frosch Link to comment Share on other sites More sharing options...
muni Posted February 27, 2003 Share Posted February 27, 2003 In Antwort auf: @muni: Kann eigentlich selbstgeladene Munition Kriegswaffenmunition im Sinne des KWKG sein? Gruß, frosch Hi Fröschlein, mojen ja, so wie eine selbstgebaute MP auch Kriegswaffe wäre. Das Gesetz verbietetu.a.: Die Herstellung...von Kriegswaffen.. Bei Munition bis 20mm sind die Komponenten alleine KEINE Kriegswaffe(im Aussenwirtschaftsverkehr siehts anders aus!!); so das Du die alleine auch besitzewn darfst. Eine entladene 8x57 Hartkern ist also keine Kriegswaffe. Versetzt Du die wieder in einen "schiessbaren" Zustand, stellst Du Kriegswaffen her. Was anderes ist die Beurteilung von aufgefundener (verrostet, mit eindeutigen Überlagerungsspuren (Ausblühungen etc) KW-Munition. Dort richtet sich die Einordnung nach der objektiven Kriegsverwendungsfähigkeit. Das hast Du aber bei selbstgeladener Muni nicht..dort liegen eben funktionsfähige Patronen vor und deshalb würdest Du dann illegal Kriegswaffen herstellen... nu mach keine Hunde wach...sonst müssen alle Natohülsen oder 7,92er angebohrt werden, damit niemand die wieder lädt... PP Link to comment Share on other sites More sharing options...
Peter40 Posted February 27, 2003 Share Posted February 27, 2003 Kleiner TIP! Gieße sie in Kunststoff,und mach daraus einen Briefbeschwerer . In einem Bilderrahmen wird auch gehen,aber ich würde dafür sorgen,das die Sterne FEST im Rahmen verankert werden,gegebenfalls auch mit Kunststoff ausgiessen. Dennoch denke ich,wenn ein Ordnungshüter das zu Gesicht bekommt,wird er es wohl erst mal mitnehmen,und das Gericht entscheiden lassen,ob es wieder ausgehändigt werden darf! Wir wissen doch,wir Deutsche sind einfach ZUUUUUU Korrekt! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ulrich Eichstädt Posted February 27, 2003 Share Posted February 27, 2003 Es gab mal eine Zeit Ende der 80er Jahre, da hat man Anträge u.ä. unablösbar auf große Styroporplatten geklebt. Ist einfach praktischer beim Versand, weil das Blatt nicht mehr knicken kann. Und daß die Behörde, wenn das jeder macht, etwas Probleme bei der pflichtgemäßen Aufbewahrung der Anträge bekommt, damit konnte ja keiner rechnen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuulz Posted February 27, 2003 Share Posted February 27, 2003 bis wann muß man den Antrag stellen, Bis zum 28. Februar 2003 oder 31. August 2003 ? Oder bin ich bis zum 31. August noch auf der sicheren Seite wenn ich die Dinger nicht sofort anmelde ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hamster Posted February 27, 2003 Share Posted February 27, 2003 In Antwort auf: MES-Besitzern für Muni aller Art Hallo, dazu hätte ich jetzt doch mal zwei Fragen: 1.) Muß in solch einem MES der Zusatz "für Muni aller Art" drinstehen? 2.) Wenn z.B. eine Beschränkung auf ein bestimmtes Zündsystem besteht, schränkt das doch die Art des Geschoßtyps nicht ein - oder? Also hätte man doch eigentlich einen MES "Muni aller Art", solange jede Patrone der genehmigten Zündung entspricht. Grüße Hamster Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted February 27, 2003 Share Posted February 27, 2003 In Antwort auf: @Mausebär: Habe ich auf Deinen Rat hin gemacht - Reaktion bis heute = nitschewo. Nicht mal ein Eingangsbescheid. Gut, daß ich die Faxquittung habe, so daß mich die Grün-weißen nicht nach dem 1.4. festnageln können. Oder doch? Das Spielzeug wird dann pünktlich zum Termin in den B-Safe umziehen. Gruß Hi Völker, FAX-Protokoll ist im Ernstfall, vermute ich, zu dürftig, weil es werder den tatsächlich fehlerfreien Eingang des FAX belegt (es stammt ja schließlich von Deinem FAX ), noch den Inhalt nachweisen kann (gleiche Begründung ). Fordere besser noch eine Bestätigung an . Bei mir hat sich allerding auch wochenlang nichts getan . Die Antwort kam, als ich schon nachfragen wollte. Dein Mausebaer Link to comment Share on other sites More sharing options...
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