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Was wird für die Wiedereröffnung der Schießstände getan?
Sal-Peter antwortete auf Thema in Waffenrecht
SächsCoronaSchVO vom 17. April 2020: § 4 Betriebsuntersagungen (3) In Ausnahmefällen kann die Ausübung des Sports in Sportstätten durch schriftliche Genehmigung des Staatsministeriums des Innern im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gestattet werden. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn: 1. ein Arbeitsvertrag für die Sportlerinnen und Sportler besteht, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen ein Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient oder 2. die Sportlerinnen und Sportler dem Bundeskader (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1) des Deutschen Olympischen Sportbundes oder dem Spitzenkader des Deutschen Behindertensportverbandes angehören und der Eigentümer oder Betreiber der jeweiligen Sportstätte die Antragstellung schriftlich befürwortet und bestätigt, dass die Ausübung des Sportes unter Beachtung der hygienischen Anforderungen auf der Sportanlage möglich ist. --> also in Sachsen nur für Profis und BUNDESkader. NICHTS anderes. -
In dem Fall ist für uns, die gerne und aus aus vernünftigen Gründen sportlich geblockte 20er Tanks verwenden, Deine Meinung absolut unwichtig. Wenns dir also am Bobbes vorbei geht, dann mische dich einfach nicht in die Diskussion ein, solange du nichts Konstruktives zu vermelden hast. Danke..
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Da geht es den Menschen wie den Leuten. Ich auch nicht. So hatte ich es in Erinnerung, als ich den Müll Anfang Januar mal versucht hatte aufzudröseln. Aber immer ohne Gewehr! ah .. Gewähr.
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Nicht wirklich.
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Macht euch nicht irre und auch nicht kirre. Abwarten, bis es eine amtliche Zusammenschreibung gibt, dann kann man seriös nachschauen, was die wirklich verbrochen haben. UND NIE WIEDER CDU/CSU !!! Eine Partei, die in ihren tiefsten Wurzeln vergammelt und verderbt ist. Aus deren Mündern nur Lüge und Verrat kommt. Das einzig Ehrliche, was von denen kommt, kommt aus ihrem Waidloch!
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Dann lies nach, zitiere die Stelle und beweise, dass ich mich geirrt habe. Habe ich kein Problem damit. Irren ist menschlich. Zur Zeit ist bei uns das I-Net so schlecht, dass ich mir das Dokument nicht runterladen kann.
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Soweit mir bekannt, müssen hier ausschließlich LWB Sanktionen fürchten, da IMHO (soweit ich mich erinnern kann, als ich danach gesucht hatte) keine im neuen WaffG zu diesem Thema stehen.
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WARUM? Ja, ich weiß die Antwort - aber die sollen sie uns bitte ganz explizit selber sagen.
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Die Antwortbriefe, die ich von CDU und CSU auf meine Briefe zur Waffenrechtsverschärfung erhalten habe, zeigen sehr, sehr deutlich, dass sich diese beiden Parteien weit weg von jeglicher Kompetenz im Umgang mit Demokratie bewegen. Die sind mindesten genau so schlimm wie die Irren von den Grünen. Das sind ideologisch verstrahlte Leute, die sehr wohl wissen, was sie tun.
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Warum sollten diese Waffen eigentlich ein Problem darstellen? Inwieweit verringert eine einzelne "Schrankwaffe" im Tresor eines regelmäßig überprüften und sonst aktiven Sportschützen in irgendeiner Weise die Öffentliche Sicherheit und Ordnung? Das musst du mir bitteschön mal genauer erklären. Und zwar am besten mit nachvollziehbaren Fakten.
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... und das mit einer Softair-Knarre!
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Verdammt nochmal WO???
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Da kommt aber ein ganz anderes Video mit Bernie Sanders ...
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Vereinspflicht zur Benennung nach § 15 Abs. 5 WaffG
Sal-Peter antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Das ist sehr schade. Aber eben auch vergossene Milch. Können andere, jüngere Sportschützen aus den in Deiner Umgebung gemachten Fehlern lernen? -
Vereinspflicht zur Benennung nach § 15 Abs. 5 WaffG
Sal-Peter antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
1. @Bautz hat zwar was ganz anderes geschrieben (bezog sich nämlich auf das Verhalten des fiktiven Vereins des Threadstarters) 2. Klingt mir dein Posting nicht schlüssig bzw. stark verkürzt. Warum sollte dein Verein deinen Austritt melden, wenn du ihn gar nicht erklärt hättest? Es wäre eine putzige Satzung, die Mitglieder sofort ausschließt, die ihre 18 (!) Termine nicht schaffen und dann noch mit einer nachvollziehbaren Begründung (Pflege eines Angehörigen). Und wieso "freiwillige Abgabe zur Vernichtung"? Da wurdest du anscheinend sehr schlecht beraten bzw. hast dir komplett das Fell über die Ohren ziehen lassen. -
Die Frage ist, was unter "Normalität" zu verstehen ist. Ich gehen mit Dir konform, dass diese Krise uns noch Jahre kosten wird. Aber so lange werden die Schießstände nicht geschlossen bleiben.
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Wie kommst du da drauf? In Deutschland gibt es keine Beschränkung "auf 4 Waffen". Gibt es einfach nicht. Das sogenannte "Grundkontingent", das der Gesetzgeber jedem Sportschützen, der in einem anerkannten Verband organisiert ist, beträgt - auf Grüne WBK - 2 Kurzwaffen plus 3 halbautomatische Langwaffen. Das sind schon mal 5 Stück. Dazu kommen die Waffen auf Gelbe WBK (ab September begrenzt auf 10 Stück.). Das auf Grüne WBK zu erwerbende Grundkontingent (2 x kurz, 3 x lang SL) kann problemlos erweitert werden, wenn du regelmäßig überörtliche Wettbewerbe schießt. Wie viel, sagt dir dein Landesverband.
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Kein konstruktiver Beitrag. Lebe deinen VW-Hass bitte woanders aus. War von mir nur nur ein Beispiel. Besser ein Beispiel, das hinkt, als eines, das gar nicht geht.
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Nimm beide in die Hand, schieße mit ihnen (sobald die Schießstände wieder offen haben) und dann entscheide, ob der Aufpreis einer Ganzstahlwaffe dir die Sache wert ist. Mir persönlich wäre es das: Meine erste Pistole war ein Joghurtbecher, und das war für mich ein Fehler: Ich habe in das Abzugstuning mehr Kohle reingesteckt, als die Waffe wert war - mit absolut mäßigem Erfolg. Jetzt schieße ich eine sportliche 1911er, allerdings nicht IPSC. Ist die gleiche Entscheidung, welches Auto du zu kaufen gedenkst. Von "A" nach "B" fahren so ziemlich alle. Und trotzdem gibt es viele verschiedene Marken und jede Marke hat verschiedene Modelle am Start. Die Entscheidung beruht dann auf ca. 80% Bauhfgefühl und 20% harten Fakten. Optimistisch gerechnet. Und natürlich nach dem Geldbeutel.
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CZ P10-F kostet 499,00 Euro; Polymer-Rahmen CZ Shadow: 1349,-; Stahl (beide Preise vom gleichen Händler, damit vergleichbar) Einer ein Plastik-Bomber (Trabant), der andere ein VW ... Noch Fragen?
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Das ist eben der Unterschied zwischen den Vereinen, die (teuer und aufwendig, da alle Nasen lang neue "Richtlinien" erlassen werden bzw. immer wieder neue Ein-/Umbauten vom Schießstandsachverständigen alle 4 Jahre gefordert werden) Stände betreiben - und den Vereinen, die sich in der Regel ohne unternehmerisches Risiko dort einmieten. So viel zu "einfach".
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Wie kommt das BKA zur Aussage zu Wesentlichen Waffenteilen?
Sal-Peter antwortete auf Georg's Thema in Waffenrecht
"das kommt drauf an" - würde dir Dein Rechtsanwalt sagen. Im puncto Waffen gibt es aktuell keine Rechtssicherheit. -
... und der, der die höchste Schutzstufe hat, sollte ein Zahlenschloss haben. Da kann man alle anderen Schlüssel rein tun. (Ja, gibt ein Urteil, dass das nicht unbedingt nötig ist, aber wenn man eh neu kauft ...)
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Selbst wenn nicht schussfähig und Deko, wäre das doch sicher Alt-Deko - und somit legal nicht (mehr) veräußerbar? Oder habe ich das falsch verstanden und es gibt doch Bestandsschütz? Da war doch was?