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Sal-Peter

WO Silber
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  1. @Speedmark: Als Nur-Sportschütze muss ich zugeben, dass higlower nicht ganz Unrecht hat: Die Sportschützen mit ihren unter sich nicht gerade befreundeten Verbänden haben bislang immer nur recht zaghaft gegen die Frechheiten und Verleumdungen durch unsere Obrigkeit und ihre Einflüsterer protestiert. Mit katastrophalem Ergebnis.
  2. Sal-Peter

    Timer CED 7000

    Das ist ausgesprochen löblich, jedoch tippe ich mal ins Blaue, dass sich der Corona-Hype noch schneller verflüchtigen wird als die Bewegung der am Freitag schulschwänzende Alki -Kids.
  3. Was ist heutzutage noch "allgemein anerkannt"?
  4. Der Witz war wirklich richtig gut!
  5. Dieser Passus bezieht sich auf Voreinträge in der Grünen WBK, wie man aus dem vorangegangenen Satz deutlich entnehmen kann. Denn auf Gelb werden genau diese Angaben (Art, Anzahl und Kaliber) nicht gemacht. Nichtsdestotrotz ist das gelebte Verwaltungspraxis, dass derjenige, der eine Gelbe bekommen aber nicht in "angemessenem Zeitraum" auch nutzt, das Bedürfnis für dieselbe abgesprochen bekommt. Also immer im ersten Jahr eine Waffe drauf erwerben, spart künftigen Ärger. Btw: Die 2006er WBK ist doch noch "Altgelb"? Oder wann war die Umstellung? Auf Alt-Gelb gibt es sowieso nur Einzellader.
  6. Bei den Dots sollte man auch die Prallaxefreiheit auf die bevorzugte Entfernung testen.
  7. Dito. Beleg des Transportunternehmens und alles war gut (Einhaltung der 14-Tages-Frist!)
  8. "Kind, wenn ich mal sterbe, erbst du meine Sachen!" "Oma, wann sterbst du?"
  9. Nein, hier ist Räumlichkeit rund um die ganzen Porzellanthrone und Weitzieleinrichtungen für humane Flüssigkeitsverschießgeräte gemeint ... Steht doch draußen an der Tür! Edit: Jetzt weiß ich endlich, wer immer die Tapsen auf den Klobrillen verursacht und den Haken von der Tür reißt , oh oh oh ... - und wir hatten schon die Kinder und Jugendlichen in Verdacht.
  10. Dann habt ihr irgendwas falsch gemacht oder das Konzept doch nicht verstanden. Oder ihr seit Weitpinkler. 1,5 Meter Abstand!!! Voneinander!!! BTW: Nix Maske. Explizit nicht erforderlich gemäß aktueller Allgemeinverfügung außer für das Gaststättenpersonal.
  11. Nicht ganz, da mir ein Jurist mal sagte, dass die die Verwaltung bindenden Verwaltungsvorschrift die Verwaltung gar nicht binden würde ... Inwieweit das stimmt, kann ich im aktuellen Tollhaus, das Deutschland geworden ist, nicht verifizieren.
  12. Sehe ich NICHT so: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm Punkt 4.4
  13. Welches Bundesland? Unser Hygienekonzept, Freistaat Sachsen: Umsetzung der SächsCoronaSchVO in der Fassung vom 12.05.2020 i.V.m. der Allgemeinverfügung vom 12. Mai 2020, Az.: 15-5422/22 „Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus“; gültig bis einschl. 05. Juni 2020 1. Die aktuellen „Leitplanken“ des DOSB hängen am Schützenhaus aus und geben erste Hinweise. 2. Personen, die an typischen Grippesymptomen (Husten, Niesen, Fieber, …) leiden, positiv auf Covid-19 getestet wurden oder engen Kontakt zu positiv mit Covid-19 getesteten Personen innerhalb der letzten 14 Tage hatten, dürfen die Sportstätten nicht betreten. 3. Kinder und Jugendliche haben ihren Gesundheitszustand durch eine von den Eltern unterschriebene formlose Bescheinigung nachzuweisen. 4. Beim oder kurz vor dem Betreten der Sportstätten sind die Hände gründlich zu waschen bzw. zu desinfizieren. Es wird durch Aushänge auf die Einhaltung der DIN EN 1500 (incl. Piktogramme) hingewiesen. Hände-Desinfektionsmittelspender stehen zur freien Benutzung bereit. 5. Sportgeräte und sonstige Oberflächen, die von mehreren Personen benutzt / angefasst werden (z.B. Türgriffe), werden nach Gebrauch bzw. regelmäßig gereinigt oder desinfiziert. 6. Körperkontakt ist soweit möglich zu vermeiden und die Distanzregel - mind. 1,50 m Abstand zwischen zwei Personen – ist mit Ausnahme von Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, strikt einzuhalten. 7. Die Toiletten der sind jeweils von maximal 2 Personen gleichzeitig zu betreten, auch hier ist stets die Distanzregel zu beachten. 8. Um auf den Schießständen die notwendigen Abstände einzuhalten, werden ein Teil der Schützenstände gesperrt. Dies wird durch laminierte Piktogramm-Kärtchen angezeigt. Über die Einhaltung wacht die Schießstandaufsicht. 9. Auf den GK-Ständen haben sich jeweils bis zu 3 Schützen gleichzeitig zuzüglich Aufsichtsperson aufhalten. Das Hindurchgehen zum Schützenstand hat zügig zu erfolgen. 10. Die Trainingszeiten auf 25m/50m werden auf max. 1 Stunde pro Person begrenzt; es existiert ein elektronisches Anmeldeverfahren. Jeder Schütze hat sich zusätzlich in das Schießbuch einzutragen. Somit ist im Falle einer Ansteckung die Rückverfolgbarkeit gewährleistet. 11. Auf dem 10m-Stand sind maximal 6 Schützen zuzgl. maximal 2 Trainern/Aufsichten zugelassen. 12. Das Training auf dem 10m-Stand wird auf 1,5 Stunden pro Person begrenzt; jeder Sportler hat sich zum Training anzumelden und wird in Listen geführt, so dass eine Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist. 13. Zuschauer / Gäste / Begleitpersonen sind auf sämtlichen Sportanlagen des Freistaates Sachsen aufgrund der Allgemeinverfügung nicht zugelassen! 14. Trainingseinheiten, die im Freien durchgeführt werden können, werden ins Außengelände verlagert. 15. Es wird darauf hingewiesen, dass Fahrgemeinschaften von Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, ein zusätzliches Infektionsrisiko in sich tragen.
  14. 1 Woche. Samstag Antrag in die Post gegeben, Samstag drauf war WBK im Briefkasten. Kann nicht meckern.
  15. Ich VERMUTE mal, dass die "Pfeilabschussgeräte" ohne spezielles Bedürfnis in die / eine WBK eingetragen werden, so, wie das bereits früher war, wenn irgendwas von "frei" zu "erlaubnispflichtig" wechselte. Kostet natürlich Gebühren. Die wollen die Dinger registriert haben. Damit sie im V-Fall schnell abgeholt werden können. Damit unsere Bundeswehr endlich mal wirksame Waffen in die Hand bekommt.
  16. Dat willste jar nich wissen!
  17. Nur zu erlaubnispflichtigen. Aber aufgrund des Mangels an Bedürfnis hast du im Endeffekt (praktisch gesehen) wahrscheinlich recht. Es ging dem Gesetzgeber darum, den "Pfeilabschussgeräten" den Charm einer behördlich nicht registrierten aber dennoch wirksamen Distanzwaffe zu nehmen.
  18. Sal-Peter

    WBK

    In meinem LV ist aber auf genau diesem Formular auch gefragt, was denn der Sportschütze (m/w/d) begehrt. Waffe(n) und Disziplin (auf Grün) und/oder Gelbe WBK. Vom LV kommt dann ein Zettel mit dem Waffen auf Grün und ein extra Zettel für die Gelbe WBK retour. Vollkommen problemlos. Aber der Verein muss alles abzeichnen. In meinem Falle auch definitiv kein Problem, wenn die Voraussetzungen (Alter, Mitgliedschaft, Schießnachweise, Standgenehmigung) passen. BTW: Auch unsere Behörde arbeitet aktuell sehr schnell: Bedürfnis (Verein --> Landesverband --> Verein --> Schütze = 1 Woche) und Eintrag in WBK (Schütze --> Behörde --> WBK an Schützen nochmal genau 1 Woche - alles incl.. Postweg.) Da kann man wirklich nicht meckern.
  19. Ich habe nicht geschrieben, das es MIR dort dreckig ging. Allerdings verfügte ich auch nur über 200 DM pro Monat. Trotzdem habe ich 1/2 Jahr nicht ein einziges Stück Butter dort zu Gesicht bekommen. Sekt, Vodka und Kaviar dagegen schon.
  20. Ich war 1990/91 ein halbes Jahr dienstlich in der Sowjetunion, genauer gesagt in Moskau. Dort, wo es noch richtig rund lief im Roten Reiche ... Verglichen mit dem, was man dort für normales Geld (Rubel) kaufen konnte, war die DDR ein Paradies: Brot, Wurst, Käse Butter, soviel man wollte. Wir hatten 1990/91 in Moskau ähnlich wie 1945 ff. in Deutschland Bezugskarten für Einkäufe. Verglichen mit dem, was (und wie viel mit einem durchschnittlichen Gehalt) man 1989 in der BRD kaufen konnte, war die DDR 1989 ein Dritte-Welt-Land. Verschone mich also mich solchen plumpen "Vergleichen". Nimm den Rat von Dieter Nuhr an.
  21. SächsCoronaSchVO vom 17. April 2020: § 4 Betriebsuntersagungen (3) In Ausnahmefällen kann die Ausübung des Sports in Sportstätten durch schriftliche Genehmigung des Staatsministeriums des Innern im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gestattet werden. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn: 1. ein Arbeitsvertrag für die Sportlerinnen und Sportler besteht, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen ein Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient oder 2. die Sportlerinnen und Sportler dem Bundeskader (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1) des Deutschen Olympischen Sportbundes oder dem Spitzenkader des Deutschen Behindertensportverbandes angehören und der Eigentümer oder Betreiber der jeweiligen Sportstätte die Antragstellung schriftlich befürwortet und bestätigt, dass die Ausübung des Sportes unter Beachtung der hygienischen Anforderungen auf der Sportanlage möglich ist. --> also in Sachsen nur für Profis und BUNDESkader. NICHTS anderes.
  22. In dem Fall ist für uns, die gerne und aus aus vernünftigen Gründen sportlich geblockte 20er Tanks verwenden, Deine Meinung absolut unwichtig. Wenns dir also am Bobbes vorbei geht, dann mische dich einfach nicht in die Diskussion ein, solange du nichts Konstruktives zu vermelden hast. Danke..
  23. Da geht es den Menschen wie den Leuten. Ich auch nicht. So hatte ich es in Erinnerung, als ich den Müll Anfang Januar mal versucht hatte aufzudröseln. Aber immer ohne Gewehr! ah .. Gewähr.
  24. Nicht wirklich.
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