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Sal-Peter

WO Silber
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  1. Ich auch. Aber so sagt es das Gesetz. Wer also 15 Jahre im Bau war, kann direkt danach auf "Weiße Weste" plädieren, wenn er nicht ein Waffenverbot kassiert hat. Egal, was der Strolch getan hat. Strafe ist verbüßt, Schulden somit bezahlt. Finde ich auch nicht gut. Aber das interessiert niemanden, solange ich mich nicht irgendwo festklebe oder klebrigen Reisbrei einem Richter oder Politiker oder einem millionenschweren Bild ins Gesicht kippe.
  2. Waffengesetz (WaffG) § 5 Zuverlässigkeit (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, 1. die rechtskräftig verurteilt worden sind a) wegen eines Verbrechens oder b) wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
  3. Ich finde Fraktur sehr angenehm zu lesen. Als Kind habe ich unbedingt so eine alte Schwarte über Baron Münchhausen lesen wollen. Zuletzt ging mir der Unterschied zwischen t und f auf.
  4. Kannst du bitte diese Aussage mit Fakten belegen? Nach meiner Erfahrung bekommt man erst dann Sport-Fördergelder über seinen DSB-Landesverband, wenn man (richtig) erfolgreich gewesen ist. Also nicht für den Schießstand als solchen in seiner ersten Ausbauphase.
  5. Nein, das glaube ich nicht. Schuld sind m.M.n. u.a. solche Gestalten in der FDP, die nicht mal wissen, wie man "liberal" oder "freiheitlich" buchstabiert: und ein Parteivorsitzender, der diese frei gewähren läßt.
  6. Für das Budget von knapp 2000,- € fallen mir da auch einige andere Alternativen mit höherem Treppchenpotential als diese Walther-Glock ein.
  7. Da man sich vorher nicht absprechen kann, ist das stets ein schwieriges Geschäft mit dem Bürgerlichen Kartell. Ich hätte mir sehr gewünscht, dass sie als Opposition oder sogar als Verhandlungsmasse die 5%-Hürde knacken. Ja, die FDP hat in letzter Zeit offenbar einiges Gutes uns getan - aber Berlin ist doch keine Sportschützenhochburg, zumindest, was die Gesamtbevölkerung prozentual betrifft. Auf der anderen Seite hat die FDP eine Menge Dinge getan, die absolut nicht in Ordnung waren, wie das permanente in den Anus anderer Politniks krabbeln. Darum bin ich aus dieser Partei, in der ich eine Zeit lang sehr aktiv war, aus Frust wieder ausgetreten.
  8. Das Führen mit dem Bedürfnisgrund "Brauchtum" ist hier einschlägig, wenn die Veranstaltung behördlich genehmigt ist (wie soll das sonst auch funktionieren?) . sowohl für die Schußwaffen als auch für den Säbel des Kommandanten. Das ist eine Schießerlaubnis.
  9. Du darfst nicht von dir auf andere schließen. Die Welt, sogar Deutschland ist größer als dein Heimatschießstand. Bei offiziellen BDS-Wettkämpfen wurden zwei Scheiben übereinander gehängt (also eine hoch, eine tief), um die Laufzeiten zu minimieren. Ist nicht angenehm, aber für alle Teilnehmer gleich. Und der Kugelfang immer fein hinter den Scheiben. Bei einem anderen Stand, auf dem ich früher trainiert habe, habe ich - voll legal! - 4 Spiegel anstelle 1 Scheibe aufgehängt, damit ich mit dem Abkleben nicht so lange warten musste. Bei Zuganlagen ist das alles wesentlich entspannter, da gibt es keine normale Unterbrechung des Schießbetriebes, außer bei Störungen.
  10. Knusprige Lerchenzungen und Otternase?
  11. Viele begreifen nicht den Unterschied zwischen freiem Training, Training mit Trainer und Wettkampf in Bezug auf Sportordnungen. Und denken, was gür die eine Disziplin im Wettkampf vorgeschrieben ist, müsste auch im Training für ganz andere Disziplinen gelten. Und natürlich hat die Aufsicht Haus- und Weisungsrecht. Wenn die sagt, Schießen nur mit roter Clownsnase, dann ist das so. Egal, dass das nirgendwo steht.
  12. Nun, es gibt Disziplinen, in denen ist die Mindestmagazinkapazität vorgeschrieben. Oder eben "Selbstlder" oder "Repetierer". Da darf man dann nicht mit Einzellader antreten.
  13. So ist es. Aber lustigerweise wurde mir bei einer BDS-LM auf einem reinen BDS-Stand vom Schießleiter angewiesen, max. 5 Patronen zu laden - das stünde so im Affengesetz. Ich hab nicht angefangen zu diskutieren, wie er z.B. Fallplatte schießen will. Das war mir meine Ruhe nicht wert.
  14. Im Wettkampf, wo die Ladezeit mit zum Ablauf der Disziplin gehört (z.B. DSB SpoPi). Im Training ist das Nonsens. Btw: Wenn man die DSB-Sportordnung ganz genau nimmt, dann darf man eine Waffe nur dann auch nur kurz aus der Hand legen, wenn "eine Sicherheitseinrichtung eingeführt ist", also strenggenommen NUR mit Sicherheitsfaden oder -fähnchen.
  15. Wenn es dir zu teuer ist, mach das bitte in deinem eigenen Verein billiger. Dann entfällt Anfahrt/Abfahrt und auch das Hotel. Was Webnotar hier anbietet, ist nun mal "Wellness" - es wäre etwas billiger, wenn die die Teilnehmer den Auf- und Abbau und die Standreparatur nach dem Event selbst übernehmen würden. Schießen ist nun mal kein Hartz-IV-Hobby, selbst im DSB nicht. Soll ich dir mal vorrechnen, was ich alleine für meine Trainerausbildung incl. Weiterbildungen und Schulungen (DSB, olympisch) an Kohle privat bezahlt habe, um jugendliche Schützen in meiner Freizeit fit für den Schießsport zu machen? Da ist Webnotars Event pillepalle.
  16. Da stimme ich dir zu 100% zu.
  17. Eventuell sogar wirksamer als die staatliche Grundlage, da die privatwirtschaftliche a) eher durchgesetzt und am Ende b) schmerzhafter ausfällt, als eben NICHT vom Staat verurteilt zu werden. Die Frage ist jedoch, wie ein Verkehrsunternehmen ein Hausverbot auch effektiv überwachen will.
  18. Mann, müsst ihr alt sein! 1972-74 hatte ich nicht mal einen Knicker und spielte mit Cowboy-und-Indianer-Plastik-Waffen! Das höchste der Gefühle waren damals Zündplätzchenpistolen.
  19. Wie soll ich noch schreiben, dass mich der heutige Normalbürger versteht? In Bildern? Einfacher Sprache? Gar nicht? RTL+ hat den Parteiauftrag zu vollster Zufriedenheit ausgeführt.
  20. Er wurde verurteilt. Ob das ein Justizirrtum war oder nicht, können wir beide nicht beantworten. Eine Regelunzuverlässigkeit muss darum zwingend angenommen werden - allerdings nur 10 Jahre seit der Verurteilung plus Frist für Rechtskraft. Danach kann eine waffenrechtliche Erlaubnis wieder erteilt werden, egal, was man verbrochen hat. (§5 WaffG)
  21. Wenn es danach ginge, kann man eigentlich nur die LINKE wählen. Sie haben, als sie die Macht hatten, alles getan, so wie sie es versprochen haben: Deutsche ermordet. Muss nicht jedem gefallen (mir auch nicht). Alle anderen Parteien, die seit 1949 in Regierungsverantwortung waren, haben stets und ständig ihre Wahlversprechen gebrochen und ihre Wähler nach Strich und Faden getäuscht, betrogen und belogen - und ausgeraubt. auch die GRÜNEN, die hoch und heilig versprachen, Frieden zu halten (haha, Herr Turnschuh-Fischer!) und niemals Waffen in Kriegsgebiete zu liefern. Noch Fragen Kienzle? SPD??? "Wer hat euch verraten - Sozaildemokraten!" FDP und die Union - Tango Korrupti! Pfui Deibel! Nicht mal mit der Kohlenzange kann man diese kontaminierten Parteien anfassen!
  22. Diese in sich vergammelte, nach Verweseung stinkende, verlogene, korrupte, überhebliche und grundgesetzverachtende Dreckspartei - meine Hoffnung? You made my day, dude!
  23. Was erwartest du von einer trotzkistischen Terroristenliebhaberin? Dass sie sich ans Grundgesetz oder gar "die guten Sitten" hält?
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