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Leistungen von Sal-Peter
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Was sagt denn die DHL Paketverfolgung?
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Sorry, das ist Unfug. Wie kommst du auch so was?
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Solange man nicht im Überkontingent ist (dafür gibt es keine gesetzlichen Anforderungen, nur solche von durchgeknallten Richtern, die sich für Gott halten) ... ... musst du mit EINER oder mehreren deiner Kurzwaffen und EINER oder mehreren Langwaffen das Soll erfüllt haben, nicht mit allen. Also Anzahl der notwendigen Termine abchecken und da muss EINE in der WBK eingetragene Waffe identifizierbar sein. NICHT MEHR!!!!! Hast du also KW: .22 und 9 Para und Langaffen .223, .308, .22 und 7,62x39 hast du die geforderte Anzahl der Waffen JE Kategorie (KW und LW) zu erfüllen. Also bei KW sollten die Kaliber für KW und für LW sollten die Kaliber für LW im Schießbuch stehen. Bei .22 sollte definitiv KW oder LW stehen. Was ist daran so schwer zu verstehen?
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Beachte die Fragestellung! Ich habe früher auch - nicht immer ganz ernst gemeint - gesagt, die kostenpflichtigen Kontrollen könne man vermeiden, wenn man regelmäßig Waffen kaufen würde. Der Benefit wäre aber heute z.T. eher negativ.
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Nicht hilfreich. a) die Gelbe ist nach 10 Einträgen voll (hilft also maximal 5 Jahre) b) auf Grüne jedes Mal die teure und aufwendige Tippeltappeltour bringt diesbezüglich auch keinen Benefit. Abgesehen davon, dass man hier sehr schnel übers "Kontingent" kommt und dann verschärfte Regeln gelten - also kontraproduktiv.
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Dann kann eine beim BüMa sein.
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Bin ich jetzt böse, wenn ich sage, dass ernsthafte Schützen wenigstens das "Kontingent" (2 KW, 3 HA LW) halbwegs ausnutzen?
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Richtig. Seit ca. 2 Jahren bestätigen wir die glaubhaft gemachten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und ohne übertriebenes Misstrauen unseren Mitgliedern und Kameraden (m/w/d) gegenüber. Übrigens auch schon vorher mit 12/18.
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Du scheinst ebenso nicht verstanden zu haben, was ich erklärt habe. Du prüfst das Schießbuch oder die dir vorgelegten alternativen Nachweise nach dem Schema: - festlegen des zu überprüfenden Zeitraums (12 oder 24 Monate) - durchzählen, ob die Mindestanzahl für KW bzw. LW in den Kalibern, die der Schütze auf seiner WBK (die mind. in Kopie vorgelegt wird!) hat, auch vorliegt - ggf. prüfen, ob der Vermerk "eigene Waffe" irgendwo steht. Dafür braucht man keine extra Spalte. - macht ein, zwei oder drei Kreuzelein an der richtigen Stelle im Formular - Unterschrift und Stempel. - Fertig. Warum sollte jemand, der eine KK-Pistole besitzt, sich extra dauernd eine fremde Vereinshure ausleihen, nur um den Vereinsvorstand in die Breduille zu bringen? Das ist doch einfach unlogisch.
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Ein Jahr länger. Siehe z.B. hier.
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Das Zauberwort ist hier: "glaubhaft machen". Warum schreien immer alle nach noch mehr Kontrolle???
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Siehe
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Deine Kenntnis ist lückenhaft. Nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz richtig. Du musst EINE der beiden Möglichkeiten (a) ODER (b) mit EINER oder MEHRERER deiner Kurzwaffen und dito mit mit Langwaffen, wenn du eine oder mehrere hast, erfüllen. Es zählen alle auf gelbe und auf grüne WBK erworbene Waffen in ihrer jeweiligen Kategorie mit. Es sollte sichtbar sein, dass es DEINE Waffen sind, also nur Kaliber, die du auch auf der Karte hat. Denn warum soll jemand eine Leihwaffe schießen, wenn er eine eigene im Schrank hat? (Nein, ich will jetzt kein Diskussion zum Thema "Wenn der Topf aber nun ein Loch hat. lieber SalPeter ..."!) Zur Verdeutlichung ein BEISPIEL: KW1 - ein Revolver .357/.38 KW2 - eine Pistole .22 lr. LW1 - ein Mosin-Nagant Repetierer 7,62x57R - auf Gelb LW2 - ein Selbstlader in .22 lr Wir sehen hier, die alleinige Angabe des Kalibers unterscheidet bei den KK-Waffen nicht zwischen "lang" und "kurz". Bisher von verschiedenen mir bekannten Behörden nicht beanstandete Variante des Nachweises: Im letzten 12 Monaten vor Überprüfung: 2 Einträge .22 lr - KW 4 Einträge .38 bzw. .357 - KW 0 Einträge .22 lr LW (Waffe hat vor 3 Jahren gestört und ist immer noch nicht wieder einsatzbereit) 6 Einträge Russki 7,62xBumms - LW (ggf. dazu, sollte die Behörde doch Zweifel haben, ein Dreizeiler: "Hiermit versichere ich, dass ich die in meinem Schießbuch vom ... bis ... dokumentierten Trainings- und Wettkampfschießen mit eigenen auf meine Erlaubniskarten eigetragenen Waffen absolviert habe - Datum, Unterschrift. ) ACHTUNG: Viele Behörden verstehen unter "Termin" separate Tage. Also ich kann NICHT an einem Tag das Bedürfnis für Lang- und Kurzwaffen geltend machen - selbst wenn das nachweislich Bullshit ist, wenn ich z.B. Vormittag eine LM Kurzwaffe und Nachmittags mit der LW ein Match absolviere - aber diese Leute haben i.d.R. eh kein Problem mit den Einträgen. Wer also eine Waffe 3-5 Jahre beim BüMa hat, soll sich einfach eine andere der gleichen Kategorie kaufen, damit kann er den Fortbestand seines Bedürfnisses locker nachweisen. wo ist das Problem (zumindest auf Gelbe)? Alle Angaben aus meiner persönlichen Erfahrung - aber wir wissen ja, es gibt in vielen Kreisen und manchen Ämtern kleine Leute, die meinen, selber Gesetzgeber zu sein.
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Es war lt Kalender dran. Fertig.