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Fyodor

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  1. Da steht es doch. Vielleicht war die Intention des Gesetzgebers ja auch nur der Bürokratieabbau an einer Stelle, wo die bisherige Regelung einfach zu streng war? Du kannst beim nächsten geplantet Waffenkauf ja gerne auf Dein Recht verzichten, weil Du in dieser Disziplin vielleicht nicht an Wettkämpfen teilnimmst, sondern "nur zum Spaß" damit schießen willst, also kein begründetes Bedürfnis hast. Ach ja: welches sachliche Argument gibt es eigentlich, daß Du überhaupt ein "Bedürfnis" nachweisen kannst (egal bei welcher Waffenart)? Du mußt doch gar nicht schießen, also liegt es sicher nicht in der Intention des Gesetzgebers Dich zum Schießen zu zwingen, indem er Dir ein Bedürfnis aufschwatzt, das nicht da ist. Gibt es sicher keine einzige Sportorndung, die eine solche Waffe zulassen würde? Ich kenne mich da nicht so gut aus. Über einen geeignetten Schießplatz geht es jetzt ja gar nicht.
  2. Welche waffen gibt es denn, die man "niemals" aufgrund eines Bedürfnisses, sondern nur nach WBK gelb/neu erwerben darf? Nenne mir eine einzige.
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