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Fyodor

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  • Geburtstag 02.09.1980

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    www.MurgTal-Supplies.de

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    Winchester 1873 in .44-40
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  1. Eine schnelle Suche hat hunderte Modelle und sogar mehrere auf sowas spezialisierte Webshops gefunden. Sogar bei amazoon gibt es sowas.
  2. Ich hatte schon ein Loch von einer Gabelstaplerzinke einmal komplett durch. Außerdem halte ich Beratung zur Begehung einer OWI nicht gerade zielführend.
  3. Wollte gerade das gleiche schreiben. Nicht deklariertes Gefahrgut ist mindestens eine OWi. Die Folgen einer vorsätzlich begangenen OWI mit Sprengstoff für einen LWB wären mir das nicht wert.
  4. In jedem Möbelmarkt.
  5. Was hast Du denn als Versandkosten angegeben? Mehr muss der Käufer nicht dafür bezahlen. Aber da Du Dir vorher keine Gedanken darüber gemacht hast, wird es für Dich kein gutes Geschäft. Die Zeiten als DPD das für zehn Euro gemacht hat sind vorbei. Gefahrgut ist nunmal teuer.
  6. Wenn du die Erlaubnis zur Bearbeitung verbotener Waffen hast, ja. Ansonsten nicht. Diejenigen die eine solche haben, lassen sich das ziemlich gut bezahlen: In der GAZ(TM) ("Gute Alte Zeit") kostete ein 30er Magazin für die Thompson maximal 5€, eher weniger. In der SZAZ(TM) ("Sichersten Zeit Aller Zeiten") kostet ein auf 10 Schuß gekürztes Magazin ca. 100E. Wenn ich mir den Umbau ansehen schätze ich daß er, ein paar einfache Vorrichtungen vorausgestzt, maximal 5 Minuten dauert. Und davon sind zwei Minuten auf der Bandsäge. Das sind über 1 k€/h.
  7. Fyodor

    Alte gelbe WBK

    Ich weiß. Ich hätte gerne einen dritten gleichen Perkussionsrevolver, als Reserve. Ich bin mehrfach deutscher Meister und wurde letztes Jahr Vizemeister auf der EM. Dieses Jahr waren es mit knapp über 70 Wettkampfurkunden deutlich weniger als die Jahre zuvor. Aber all das ist egal, die gelbe WBK ist voll. Ich habe für diese Disziplin völlig untaugliche, aber leider laut Handbuch zugelassene, andere Revolver. Diese muss ich als Ersatzwaffe nutzen. Zwei Halbautomaten würde ich sofort bekommen. Aber der dritte 1860 Army ist derzeit für die Allgemeinheit zu gefährlich.
  8. Fyodor

    Alte gelbe WBK

    Da diese auf der grünen Karte stehen, zählen die bei den zehn gelben nicht mit. Ich mag den Begriff Überkontingent nicht. Es ist eher "Außerkontingent". Der Gesetzgeber unterstellt, dass für Sportschützen die zehn Waffen auf der gelben, sowie die fünf Kontingentwaffe ausreichen. Alles was über dieses Grundkontingent geht, oder die gelbe WBK überschreitet, Waffen die weder auf gelb noch im Grundkontingent stehen, und alle anderen werden die irgendwie ihren Weg auf die grüne WBK gefunden haben, sind eben nicht Grundkontingent. Also "Über-" bzw. Außerkontingent.
  9. Ich gehe mal davon aus dass der damit kein Problem hat. Vielleicht war es ja auch ein Versehen seinerseits. Leider ist eine schriftliche AB mit genauer Auflistung der vereinbarten Tätigkeiten nicht sehr üblich in der Branche. Wenn Du das machst finde ich das sehr gut, viele Deiner Kollegen tun das nicht. Trotzdem war es nicht sehr geschickt zuerst hier zu fragen und nicht den BüMa direkt anzusprechen.
  10. Mal so mal so. Meine Behörde hat das früher auch gemacht, jetzt aber nicht mehr. Möglich ist das natürlich, wenn die Behörde das möchte.
  11. Das hast Du absolut Recht. Eigentlich soll man ja keine Boshaftigkeit unterstellen wenn Dummheit als Erklärung ausreicht. Leider ist es unter anderem beim Waffenrecht dokumentiert, dass diese nutzlosen Schikanen und völlig unklare Regelungen mit voller Absicht so geschrieben werden, eben gerade um die Leute zu verwirren und sie ständig unter einem Damoklesschwert leben zu lassen. Es ist pure, absichtliche Bösartigkeit.
  12. Nein, das ist in keinem Bereich so. Auch die zuständige Behörde macht mal Fehler. Wenn diese durch ein Gericht als rechtswidrig beurteilt werden, werden sie korrigiert. Im besten Fall kannst Du Dich dann auf Verbotsirrtum berufen. Aber gerade beim Waffengesetz glaube ich da nicht allzu feste dran.
  13. Bei meiner Behörde habe ich das früher auch so gemacht. Einfach eine Mail geschickt, dass ich demnächst einen Antrag auf EWB einreichen werde, und sie mögen doch schonmal die Abfragen bei anderen Behörden starten. Früher hat das geklappt. Von anderen Schützen habe ich gehört dass deren Behörde das nicht macht. Und bei uns geht es angeblich auch nicht mehr. Habe schon länger nichts mehr gekauft. Einfach anfragen. Im schlimmsten Fall ändert sich nichts.
  14. Gute Zusammenfassung des deutschen Waffenrechts. Das ist gar nicht das Problem. Es kann aber auch da Gründe geben warum das nicht mehr ginge. Aber in jedem Fall ist der Erwerb einer Waffe nur mit EWB erlaubt. Diese ist nur ein Jahr gültig, und mit dem Eintrag der Waffe erloschen. Es benötigt also eine neue EWB. Und da gibt es ein Verfahren einzuhalten.
  15. Fyodor

    Springmesser

    Niemand. Es ist nicht beabsichtigt dass die Messer weitergegeben werden. Das Feigenblatt der Überlassung an Berechtigte ist im deutschen Waffengesetz üblich, um eine Entschädigung wie sie bei Enteignung vorzusehen wäre zu vermeiden.
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