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Fyodor

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  1. Fast zwanzig Jahre im Forum, im Schnitt etwas mehr als einen Beitrag pro Jahr, und dann derart rumpoltern...
  2. Wegen Gelegenheitsmangel abzugeben: - LEE production pot IV (natürlich 220V und SchuKo) - Schöpfkelle - Muffinform zum Gießen - eine Weinkiste voll mit Bleibarren, sauber gegossen aus Kugelfangblei - ein Eimer mit Bleilettern, sauber - eine Tüte mit Bleilettern und alten Geschossen Wie viel Blei das tatsächlich ist weiß ich nicht, aber ich kann den Eimer mit beiden Händen gerade so ein paar Meter schleppen, die Kiste bekomme ich nicht vom Boden weg. Abholung in 76593 Gernsbach, kein Versand. Das Blei gebe ich nur am Stück ab, nicht kiloweise. Den Ofen könnte ich auch behalten wenn er nicht gebraucht wird. Macht mir ein Angebot...
  3. Die besten die ich kenne sind die Longwitz variant, mittlerweile wieder zu bekommen als LW variant. Muss man direkt in China bestellen, aber das funktioniert gut und die Qualität entspricht dem Original.
  4. Lasst ihn. Raze argumentiert nach Anleitung und mit flexiblem Ziel. Der findet es einfach lustig, aber egal was Ihr anbringt, es wird niemals seine Qualitätsstandards erfüllen.
  5. Auf diese Idee käme ich nie. Dann will das Amt irgendwann noch besonders "sichere" Kombinationen nach ihrem Muster, und eine bestimmte Änderungsfrequenz... als mein Nachbar (Jäger) gestorben ist hat die Behörde alle Waffen und Munition abgeholt und vernichtet. Der Witwe wurde nicht erklärt dass sie eine Erben-WBK beantragen und die Waffen verkaufen könnte, lediglich die kostenlose Vernichtung wurde ihr angeboten. Ich habe leider erst zu spät davon erfahren dass er Waffen besaß, da waren sie schon weg.
  6. Das Sprengstoffgesetz kennt weder Sport noch Jagd. Und der 27er berechtigt zum Besitz der selbst hergestellten Munition. Sowohl sportlich als auch jagdlich darf die selbe Munition verwendet werden Diese Einschränkung entbehrt jeder Grundlage. Aber beachte: auch rechtswidrige Auflagen werden rechtsgültig, wenn nicht rechtzeitig widersprochen wird.
  7. Die sagen es aber wenigstens von Anfang an und deutlich.
  8. Dann werde der einzige ehrliche Waffenhändler in Deutschland, und versorge uns mit unschlagbar günstigen Preisen.
  9. In den USA gibt es keine Beschußpflicht. Genauso sehen viele Waffen von dort auch aus. Jede Waffe die den Beschuss nicht übersteht muss durch die anderen mit bezahlt werden. Eigentlich ist das nicht so schwer zu verstehen, wenn man nicht der Meinung ist dass Händler nur ein besserer Postbote sind.
  10. Der Importeur macht das nicht aus Nächstenliebe, sondern um Geld zu verdienen. Aber Toni überschätzt maßlos die Marge. Ein viel größerer Faktor ist der Staat, der sich bereichert. Die Verkaufssteuern in den USA sind erstens viel niedriger als hier, und zweitens nicht im angegebenen Preis enthalten. Allein das schlägt schonmal 20% auf den US-Preis auf, ohne dass irgendjemand da noch einen Cent verdient hat.
  11. Das nicht. Dafür haben sie SBR, SBS, DD, AOW,... Ist dort auch nicht alles Gold was glänzt.
  12. Ich suche solch eine Lichtleiste, gerne auch nur ein Segment, kann auch defekt sein. Ich will damit einen Verbinder basteln für vorhandene Leisten, damit ich nur ein Netzteil und einen Schalter brauche. Wenn sich kein Teil findet, werde ich Kabel direkt anlöten, sieht halt nicht so schön aus wie mit Stecker.
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  13. Jein. Beim Versandhandel sind Überlassung und Erwerb nicht gleichzeitig, im Gegensatz zum lokalen Handel. Der Erwerb findet natürlich erst mit Annahme des Paketes statt. Ich würde das so nicht machen. Das hat auch nichts mit dem Rückgaberecht im Fernabsatzgesetz zu tun. Du kannst nicht zurückgeben was Du nie bekommen hast. Wenn die Waffe nach Lagerfrist zurück geht kann der Händler sie auch nochmal los schicken. Ich würde den Händler anrufen und das so erklären wie es ist. Was Du vor hast ist ziemlich link.
  14. Das ist Wunschdenken, das weg zu reden. Es ist juristische Realität. Muss einem nicht gefallen, den Ärger bekommt man trotzdem.
  15. Leider ist es in Deutschland gerichtlich andersrum festgelegt. Verschlossener Transport von Waffen nur mit 0,0. Dass das ideologischer Schwachsinn ist, darüber brauchen wir nicht zu streiten. Aber es ist etablierte Rechtsprechung. Dass die "Freiheitsfanatiker" hier wieder ein Faß aufmachen bei einer leider juristisch gegründeten Frage war klar. Nur leider steht auch die echte Welt nicht nach Euren Idealen. Leider. Und deshalb müssen wir in der echten Welt solche Fragen diskutieren.
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