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Fyodor

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  1. Weder noch. Waffenrecht ist Symbolpolitik, praktisch immer. Als Ordnungsrecht ist das Waffengesetz weder gedacht noch geeignet Sicherheit herzustellen. Und es versucht noch nicht mal gegen illegale Waffen vorzugehen. Im Gegenteil, immer mehr Waffen und Gegenstände die im Waffengesetz eigentlich gar nichts zu suchen haben gehen ohne Umweg direkt den Weg vom Spielzeug zur verbotenen Waffe, und wandern damit in großer Zahl in die Illegalität. Dann gibt es mittlerweile sehr viele Sachverhalte, die ganz offen als einziges Ziel haben die legalen Waffenbesitzer zu verunsichern, indem sie verboten sind ohne Strafe, aber mit Verlust der Zuverlässigkeit. Die Vermarktung des SixNeedlers hat diese Reaktion provoziert, und dass da was kommt war absehbar. Das ändert aber nichts daran dass das Gesetz mal wieder im unüberlegten Schnellschuss verunstaltet wurde. Die Aussage des Ministers würde ich nicht überbewerten. Mit etwas gutem Willen kann man das auch als Kompliment für besonders kreative Ideen sehen.
  2. Genau das habe ich doch geschrieben, den Fehler habe ich früher auch gemacht. Im Gesetz ist kein Grundkontingent genannt. Sondern nur das ÜK. Und das steht sie nicht dabei!
  3. Ich habe den Denkfehler auch lange gemacht... Im Gesetz ist NICHT angegeben dass es für das Grundkontingent erleichterte Bedingungen gibt, und alles andere ist ÜK. Sondern das Überkontingent ist definiert, für das erschwerte Bedingungen gelten. Und das sind mehr als drei lange HA und mehr als zwei KW. Alles andere ist Grundkontingent. Das für VSRF kein ÜK definiert ist, gelten die allgemeinen Regeln, die für das sogenannte Grundkontingent.
  4. Die würde ich gar nicht im Keller lagern, sondern gut belüftet draußen. Höchstens noch in einer Garage, die sind nie dicht.
  5. Grundsätzlich schon, wenn Du ihnen genügend Schränke zur Verfügung stellst. Und in der EU als rechtlich verantwortlicher Vertreter des Herstellers auftrittst. Die Prüfung ist übrigens zerstörend, das heißt Du musst eine Anzahl Schränke (ich glaube ich habe mal was von vier gehört) zur Prüfung schicken, die verloren sind.
  6. Aber nein. Das sind doch nur redaktionelle Fehler, die den Politikern so dermaßen peinlich sind, dass sie sie in Nullkomaanix korrigieren werden.
  7. Beiderseits des Atlantik freie Teile rüber zu bekommen ist gar nicht so einfach. Ich habe das erst kürzlich versucht, eine Feder und ein Öffnungshebel für eine Querflinte. Ich war am Ende nicht erfolgreich. Der Händler in den USA braucht eine Exporterlaubnis für alle Waffenteile, egal wie klein und unbedeutend. Unterhalb einer gewissen Grenze bekommt er die ganz einfach, kostet halt 50 USD extra. Das Problem: um die Exporterlaubnis zu bekommen, muss ich eine Importerlaubnis vorweisen. Die gibt es für freie Teile nicht da nicht nötig, und auch eine Bestätigung dass keine benötigt wird bekam ich nicht, weil für diese Bestätigung keine Behörde zuständig ist. Am Ende hatte ich zwei Dutzend E-Mails an ein halbes Dutzend Behörden geschrieben, keine Ahnung wie viele Telefonate geführt, und habe nach einem knappen halben Jahr dann doch aufgegeben. Wäre das Teil in Deutschland reglementiert wäre es viel einfacher gewesen.
  8. Toni labert halt mal wieder und will geheimnisvoll klingen. Die ersten zwei Seiten Treffer bei Google sind vor allem die Kunsthalle Mannheim. Aber Hauptsache vom Thema abweichen, geheimnisvoll daherreden, und etwas Opfer spielen.
  9. Wer ist Kuma, und was haben die mit Zickgraf zu tun?
  10. Die Identität eines anonymen Accounts Preis zu geben aber auch...
  11. Für meinen S&W 1917 suche ich dringend noch ein paar Full Moon Clips. Kein Händler in Deutschland scheint die zu haben. Hat jemand noch ein paar übrig, die nicht mehr gebraucht werden?
  12. Dieses Problem wird noch viel größer werden: wenn psychische Erkrankungen die Zuverlässigkeit gefährden, dann lassen sich die Betroffenen "einfach" nicht mehr helfen. Dabei sind die mit großem Abstand meisten psychisch Kranken für niemanden gefährlich. Und werden das auch nicht, wenn sie Hilfe bekommen. Wenn diese Hilfe aber bedeutet, dass sie ihr unter Umständen einziges Hobby an dem sie Freude empfinden genommen bekommen, dann lassen sie sich nicht mehr helfen.
  13. Und was passiert, wenn ein Sportschütze in Deutschland für längere Zeit den Besitz aufgeben muss? Er verliert das Bedürfnis, und wird gezwungen auch das Eigentum aufzugeben.
  14. Da liegt aber der große Unterschied: Der Fentanyl-Patient darf keinen LKW fahren, aber besitzen. Der Waffenbesitzer wird aufgrund einer Medikation gezwungen sein Eigentum aufzugeben und muss nach abgeschlossener Behandlung beim Erwerb ganz von vorne anfangen. Ein Schießverbot ohne Zwang den Besitz aufzugeben entspräche dem LKW-Fahrer.
  15. Kannst Du Deine Änderungsvorschläge bitte über den zuständigen Landessportleiter einbringen, und nicht hier breit treten? Durch die Veröffentlichung hier wird sich nichts ändern.
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