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Fyodor

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Über Fyodor

  • Geburtstag 02.09.1980

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  1. Das liegt eher an der aktuellen politischen Mode, kleinste Vergehen mit gigantischen Strafen zu versehen.
  2. Die Strafhöhe ist völlig egal, wenn sie für opferlosen Papierverbrechen verhängt wird. Sobald es tatsächlich zu einer Tat mit so einem Messer kommt wird die Frage ob der Täter das Messer dort überhaupt dabei haben durfte gar nicht erst gestellt. Denn in Deutschland addieren sich Strafen nicht.
  3. Ja, wenn alle Abfragen noch aktuell sind. Sind sie das nicht und müssen neu eingeholt werden, hat die eigene Behörde gar keinen Einfluss drauf.
  4. Viele Verordnungen widersprechen dem Gesetz. Dagegen tun kann man wenig. Solange man nicht unmittelbar selbst betroffen ist, noch nicht einmal dagegen klagen.
  5. Auch die sind bei uns das Problem. Wenn die durch sind, geht es bei uns meistens am selben Tag. Schnell ist meine Behörde. Nur leider waffenfeindlich, und legt auf die BW-Regelungen noch ordentlich eigene Auslegung oben drauf.
  6. Nicht direkt. Aber sie lassen keine Möglichkeit aus um es uns LWB schwer und teuer zu machen.
  7. Dann hast Du Glück. Meine Behörde ist zwar ausgesprochen freundlich, aber sieht ihren Auftrag darin den Waffenbesitz soweit wie möglich einzuschränken.
  8. Das ist eine sehr naive Wunschvorstellung.
  9. Bei uns ist das zusätzliche Papier teurer als die Austragung. Finanziell lohnt es sich nicht.
  10. Das Formular kostet bei uns auch ca. 40€, da spart man hier nichts.
  11. Dann freu Dich. Bei uns kostet der Eintrag einer Waffe 38,-€, und der Munitionserwerb 39,-€ obendrauf. Der Voreintrag hat dann auch schon 48,-€ gekostet.
  12. Die Behörde bekommt die normalerweise nicht zu Gesicht. Aber beim Verband sitzt jemand, der diese Angaben bestätigen soll. Das fällt üblicherweise leichter wenn es "Zeugen" gab, sprich jemand anders war dabei und hat unterschrieben. Wenn Du alle Deine Termine selbst unterschreibst brauchst Du gar keine Termine, sondern kannst einfach die Bestätigung selbst schreiben und beim Verband nur zur Unterschrift vorlegen... "Ich verspreche dass es stimmt, ehrlich!"
  13. §14(3) Dort steht, dass der Verband bescheinigen muss. Und der wird das nur tun, wenn er es vorher prüfen kann. Ich schrieb doch, welchen Nachweis Du beim Verband vorlegen musst, das musst Du mit der verantwortlichen Person dort klären. Wenn der mit einer einfachen Behauptung zufrieden ist, dann ist ja alles gut. Wenn der aber Unterschriften von Personen anders als der Antragsteller sehen will, dann musst Du die halt bringen.
  14. die Kosten der Behörde für Stempeltinte nicht explodieren, indem es für jede Patrone nur genau eine EWB gibt, auch wenn ich beim Antrag den mit angekreuzt habe. Außerdem ist es ein toller Service am Bürger, weil es die Kosten niedriger hält. Verkaufe ich dann die Waffe mit dem Stempel, bekomme ich ihn auf Antrag und gegen Gebühr natürlich bei reiner anderen passenden Waffe eingetragen.
  15. Irgendjemand muss dafür unterschreiben dass Du ausreichend oft schießen warst. Wir müssen das nicht mögen, aber es ist so. Und dieser jemand möchte nicht wegen Gefälligkeitsbescheinigungen selbst Probleme bekommen. Also prüft er Deine Angaben. Wenn Du alles einfach nur behauptest, und selbst zu unterschreiben ist genau das, dann kann er das natürlich anzweifeln. Eine Schießbuchpflicht gibt es nicht. Aber nachweisen musst Du es. Wie Du das tust musst Du mit demjenigen ausmachen der Deine Angaben bestätigen soll. Akzeptiert der eine einfache Behauptung, ist ja alles gut. Hier bei uns reicht das nicht. Einzelne "selbst bestätigte" Termine sind kein Problem. Aber alle Termine nur selbst behauptet? Da kann ich jeden verstehen der das nicht bestätigen will.
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