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erstezw

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  1. Die dürfen natürlich auch nach deinem Führerschein und deinem Sozialversicherungsausweis fragen. Oder nach deiner Bankverbindung. Die Frage ist, aufgrund welcher Rechtsgrundlage müsste man dem Begehren nachkommen?
  2. Ich trag den weder in der Badehose noch unterm Taucheranzug. Und daheim hab ich den auch nicht einstecken. Anscheinend hat die Kindheit im Osten manche doch nachhaltig geprägt.
  3. Fotos. Und Schreibkram.
  4. Du würdest staunen wie klein eine Mehrheit sein kann. Wobei natürlich auch die Möglichkeit im Raum steht, dass die Einschüchterung schon so weit trägt.
  5. Du hast kommentarlos den Paragraphen zitiert, habe ich vielleicht missverstanden. Was wolltest du denn damit sagen?
  6. Irgendwie finde ich da den Unterpunkt nicht, aus dem sich die Ausweispflicht im eigenen Zuhause ergibt.
  7. Macht euch nur lustig. Ist doch alles schon in Arbeit.
  8. Solange man nicht auf andere Leute zielt gibt es eigentlich keinen Grund zur Panik. Außerdem verkommt das öffentliche Waffentragen inklusive Freudenschüssen und -salven allmählich zur Folkore, die noch nicht mal mehr die Polizei so richtig interessiert. Beispielhaft https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.strassenkorsos-mit-der-schusswaffe-zur-hochzeitsparty.8f74622c-8b53-42c6-9fa5-f60a6066c41e.html
  9. Außer du hast so etwas in der Art offiziell gar nicht. Dann ist alles plötzlich viel unkomplizierter. Scheint irre, ist aber offenbar Intention des Gesetzgebers.
  10. Transportieren ist Aufgabe eines Versanddienstleisters. Seit 2003 heißt das erlaubnisfreies Führen... Paragraph 12 (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt; 2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt; 3. ...
  11. Klar. Sofern ungeladen und nicht zugriffsbereit. Sonst könnte man ja keine Waffe mehr aus dem Laden nach Hause bringen.
  12. Das ist irgendwie zuviel der Ironie.
  13. Das ist eh sinnlos. Ich lasse aber selten eine gute Gelegenheit vorbeiziehen, zu erklären warum ich ihr Tun für sinnlos halte - sie verwalten ja nur die, die sich freiwillig verwalten lassen. Bei der Wiederladepappe ist es noch krasser, so etwas gibt es wohl nur bei uns. Also geht es ja ohne, unsere Nachbarn sprengen sich ja auch nicht in Massen in die Luft.
  14. Das scheinen die Finder aber lebenserfahren genug. Die haben sich der möglichen Bestrafung fürs illegale Führen erst gar nicht ausgesetzt und die Dinger behalten.
  15. Der Ansatz ist gescheitert. Jeder, der nicht komplett verblödet ist, wird es daher beim nächsten Mal anders probieren.
  16. In Solingen... Verdient sein Geld bestimmt als Hochzeitsausstatter.
  17. Mach dich ruhig lustig... https://de.m.wikipedia.org/wiki/NPD-Verbotsverfahren_(2001–2003) Hatten wir alles schon mal.
  18. Auf wessen Lohnliste mag die wohl stehen?
  19. Aus Sicht der Polizei und der Staatsanwaltschaft ein voller Erfolg: Verstoss gegen das WaffG und alles ohne das Büro zu verlassen ermittelt. Was ist eigentlich aus dem Fall geworden?
  20. Soweit die Theorie.
  21. Damit stimmst du für Schwarz-Grün-gelb oder Rot-Grün-Gelb.
  22. Wenn du eine findest und brav abgeben willst ist es auch besser, einen zu haben.
  23. Auf die eine oder andere Lobbyarbeit kann ich gerne verzichten, finanziell unterstützen werde ich das sicher nicht:
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