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erstezw

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  1. Ich lass mir öfter mal zum Voreintrag eine neue austellen. Kostet nicht extra. Und sieht beim Vorzeigen nicht so nach Waffenhäufung aus.
  2. Wird die Zuverlässigkeit eines Kinderwaffenscheininhabers nicht zyklisch überprüft? Wäre ja irgendwie logisch. Oder halt vielleicht genau deswegen doch nicht?
  3. Hängt wohl stark von der Zählweise ab. https://www.n-tv.de/panorama/Bundespolizei-vermisst-elf-Dienstwaffen-article21236927.html https://www.bild.de/bildlive/2017/18-diebe-bundeswehr-51702008.bild.html usw. Wenn man das mal alles aufaddiert hätte man auch eine Zahl zum Vergleich.
  4. Die Depots der RAF existieren ja bestimmt auch noch, der eine oder andere MdB könnte da noch Koordinaten haben. Und anlog zur Stay-Behind dürfte es doch im Osten auch so etwas gegeben haben, das wäre dann eher die andere ultralinke Partei.
  5. Da gibts ja auch Tausende von Toten deswegen. Gibt doch hier auch so einen Experten, der ständig glaubhaft machen will dass es so gut ist dass wir unser WaffG haben...
  6. Kann schon sein. Aber du bist hartnäckiger als ich.
  7. Das ist das letzte was man in Deutschland als gegeben voraussetzen darf.
  8. Wie der Jagdschein auszusehen hat ist ja irgendwie im Jagdrecht und den dazu gehörenden Verwaltungsverordnungen geregelt. Der Wohnsitz steht ja auch drin. Warum sollte sich das sinnvoll mit dem Waffgesetz zusammenfinden?
  9. Im von dir zitierten Paragraphen 38.
  10. Ein Verein muss übrigens nicht eingetragen sein, um ein solcher zu sein. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Vereinsrecht_(Deutschland) Dennoch hat er ggf. Rechte und Pflichten.
  11. Gilt für die dann anderes Recht ? Darf das Berliner Finanzamt mehr als das Frankfurter?
  12. Allerdings. In der eigenen Wohnung führt man nicht. Also braucht man auch keinen Personalausweis vorzeigen.
  13. Die dürfen natürlich auch nach deinem Führerschein und deinem Sozialversicherungsausweis fragen. Oder nach deiner Bankverbindung. Die Frage ist, aufgrund welcher Rechtsgrundlage müsste man dem Begehren nachkommen?
  14. Ich trag den weder in der Badehose noch unterm Taucheranzug. Und daheim hab ich den auch nicht einstecken. Anscheinend hat die Kindheit im Osten manche doch nachhaltig geprägt.
  15. Fotos. Und Schreibkram.
  16. Du würdest staunen wie klein eine Mehrheit sein kann. Wobei natürlich auch die Möglichkeit im Raum steht, dass die Einschüchterung schon so weit trägt.
  17. Du hast kommentarlos den Paragraphen zitiert, habe ich vielleicht missverstanden. Was wolltest du denn damit sagen?
  18. Irgendwie finde ich da den Unterpunkt nicht, aus dem sich die Ausweispflicht im eigenen Zuhause ergibt.
  19. Macht euch nur lustig. Ist doch alles schon in Arbeit.
  20. Solange man nicht auf andere Leute zielt gibt es eigentlich keinen Grund zur Panik. Außerdem verkommt das öffentliche Waffentragen inklusive Freudenschüssen und -salven allmählich zur Folkore, die noch nicht mal mehr die Polizei so richtig interessiert. Beispielhaft https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.strassenkorsos-mit-der-schusswaffe-zur-hochzeitsparty.8f74622c-8b53-42c6-9fa5-f60a6066c41e.html
  21. Außer du hast so etwas in der Art offiziell gar nicht. Dann ist alles plötzlich viel unkomplizierter. Scheint irre, ist aber offenbar Intention des Gesetzgebers.
  22. Transportieren ist Aufgabe eines Versanddienstleisters. Seit 2003 heißt das erlaubnisfreies Führen... Paragraph 12 (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt; 2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt; 3. ...
  23. Klar. Sofern ungeladen und nicht zugriffsbereit. Sonst könnte man ja keine Waffe mehr aus dem Laden nach Hause bringen.
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