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erstezw

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  1. Ich sehe das Wirken beider Verbände kritisch. Der ÖJV hat aufgrund seiner bislang noch recht übersichtlichen Geschichte halt noch nicht so viele "Erfolge" zu verbuchen wie der DJV. Zu dessen Wirken fällt mir aber nichts wirklich positives ein. Ich gehe seit etwa 1973 mit auf die Jagd, seit 1986 mit eigenem Jagdschein. Seither sind nur Rechte beschnitten worden, eine Liberalisierung fällt mir nicht ein (da wäre höchstens das unselige Taschenlampengefackel auf SW das nichts taugt, zur Liberalisierung der Schalldämpferverwendung hat ja wenn schon wohl der BJV beigetragen - der ist aber ja kein Mitglied mehr im DJV).
  2. Damit sind jetzt auf einmal alle Waffenbesitzer involviert, in vielen Ländern Europas waren schlichte Doppelflinten kaum bis gar nicht reglementiert (frei ab 18). Welche Durchmesser sind eigentlich beim Paintball üblich ? Das ist jetzt so irre, das kann eigentlich keiner mehr für voll nehmen. Aber unmöglich ist in dem Zirkus nichts.
  3. Die Kasper nicht mehr wählen tut denen doppelt weh. Erstens gehen die Diäten flöten und zweitens gibt es keinen Grund mehr für Sonderzuwendungen. Wer nichts zu entscheiden hat wird nicht geschmiert. Außerdem sinkt die Wahrscheinlichkeit auf Aufsichtsratsposten.
  4. Weil manchmal nicht sicher ist wer uns vertritt kann man als Alternative auch mal mit denen anfangen die uns noch nicht in den Arsch getreten haben. Die haben nicht umsonst regen Zuspruch, Bürgerverarschung findet ja nicht nur in diesem Bereich statt.
  5. In dem Fall ist das Gesetz ja ausnahmsweise einmal eindeutig. Es ist verboten Magazine mit mehr als zwei Schuss Kapazität zum Schuss auf Wild zu verwenden. Jäger haben ein nachgewiesenes Bedürfnis zum Erwerb von Langwaffen deren Verwendung zur Jagd nicht verboten ist. Alles andere ist, egal mit welchen verworrenen Begründungen, Willkür. Freisler 2.0
  6. Vor Gericht und auf hoher See... Aber bis jetzt gilt doch hoffentlich noch was in Gesetzen steht, sonst könnten ja Richter auch die Todesstrafe verhängen.
  7. Gerade das wird aber bisher nicht erreicht und lässt sich auch zukünftig nicht erreichen. Wobei praktisch alle Straftaten außer dem reinen Besitz mit Bezug zu Schusswaffen ja bereits strafbewehrt sind, das würde völlig ausreichen (Taten gegen Leib und Leben, Raub, Bedrohung etc.).
  8. OT: Die Analogie "Gesetzesverschärfung - Attraktivitätsverlust" kann ich ja noch halbwegs nachvollziehen, sie ist aber nicht stimmig. Denn, wenn ich es einigermaßen richtig verstanden habe, ändert sich für Dekowaffen innerhalb Deutschlands nichts. Und wer Dekos aus dem Ausland nach D eingeführt hat, war wahrscheinlich bislang auf dünnem Eis.
  9. ?? Was hat jetzt das Thema HA auf JJS mit Dekowaffen zu tun? Dass HA insgesamt günstiger geworden sind dürfte mit überzogenen preisen am Anfang ("Habenmuss"-Effekt) und einer mittlerweile eingetretenen Beruhigung und Marksättigung zu erklären sein. Oder gibt es gerade überall so etwas wie -50% Special-Offer-Preise?
  10. Die waren (ähnlich wie der DSB aber noch viel schärfer ausgeprägt) noch nie für ein liberales, sondern immer schon für ein möglichst restriktives Waffengesetz in Deutschland.
  11. Tja, warum eigentlich nicht...? Bei den Schweizern sind sie halt noch ein paar Jahre hinterher, was das Aberziehen angeht.
  12. Aber nur im Sinne der deutschen Definition, sachlich ist das falsch. Weil man völlig unterschiedliche Fähigkeiten trainieren muss, je nachdem ob man ein Match gewinnen oder einen Angriff überleben will. Das ist sich etwa so ähnlich wie Kartfahren und ein Fahrsicherheitstraining für Gefahrgutlastwagen.
  13. Hier wird ein Urteil, genauer sogar nur eine Urteilsbegründung, dikutiert. Keine Gesetzesänderung. Das scheinen einige nicht auseinander halten zu können/ wollen. Die Auswirkung auf allgemeines Verwaltungshandeln sind noch unklar. Im Moment also viel Lärm um nichts. Allerdings halte ich es für wichtig, im richtigen Moment angemessen Bereitschaft zum Widerstand zu zeigen und Verbände und Politik an ihrem Verhalten zu messen. Nächstes Jahr ist Bundestagswahl und die Anzahl der Wähler, die jede Veränderung als Chance zur Verbesserung sehen ist hoch. Irgendeinen SB anzupöbeln der sich noch kein bisschen gerührt hat ist ebenso verkehrt wie der Aussage "darf ich dir nicht mehr verkaufen " eines Händlers mit Minimalsachverstand (ich erinnere an "ohne Beschuss, nur an...".
  14. Weil aufgrund der Bezogenheit auf den Einzelfall und da auch nur auf den Zusatz zum Eintrag ja offenbar erst einmal gar nichts passiert: was sollte man tun außer die Nerven behalten und abwarten? Der Gesetzgeber hat klar geregelt was erlaubt ist und was verboten. Edit hat mir gerade noch geflüstert: früher waren 2-schüssige von mehrschüssigen HA (bei wechselbarem Magazin) durch einen Stempel "2-schüssig" zu unterscheiden...
  15. Hängt jetzt stark von der Weste ab.
  16. Nur in D und es geht doch um einen EU-Hirnfurz.
  17. Damit reden sich die Mediziner immer wieder raus wenn sie etwas haben aus dem Ruder laufen lassen, z.B. einen suizidalen Copiloten. Den Helm werden sie sich nicht abnehmen lassen.
  18. Bisher haben sich noch in jedem Deutschland willige Richter gefunden. Auch heute, siehe Gustl Mollath oder Horst Arnold - fliegt es auf nennt man es halt Justizirrtum.
  19. Ohne praktische Anleitung durch einen Schützen mit Erfahrung (nicht zu verwechseln mit großer Klappe) im Vorfeld ist der SuRT wahrscheinlich eine hohe Hürde.
  20. Letztes Jahr. Die hatten es nicht nötig zu antworten.
  21. Wer soll denn die fachliche Kompetenz beurteilen? Da dreht sich das Ganze doch im Kreis. Wenn du fragst sitzen in den ganzen Träumerzirkeln doch nur "Experten" und "Fachleute", wer auch immer sie so etikettiert haben mag.
  22. Das ist alles volkswirtschaftlich betrachtet Kleinkram und interessiert die Vögel nicht. Ob sie persönlich weiter alimentiert werden oder ihren Sessel in Brüssel räumen müssen (und damit auch für Lobbyisten uninteressant werden) aber schon. Deswegen ist die Drohung mit dem Stimmzettel Mittel erster Wahl.
  23. Halbautomatische Feuerwaffen mit großer Magazinkapazität. Denk mal an die Landmänner, auch die waren schon mal im Anscheinsbann.
  24. Da steht dir genauso VKH zu wie dem, der nach der 328. Straftat in Deutschland gegen seine Abschiebung klagen will.
  25. Der weiß, dass du ihm nicht vertraust. Deswegen ja der Schwachsinn.
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