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erstezw

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  1. Nach letzten Erfahrungungen schaut sich die der Zoll schon gar nicht mehr an. Die bestellen einen einfach zu jedem Paket ein.
  2. Ganz lesen. Art. 21 ist ja fast schon Eine Generalvollmacht, die Durchsuchung ist erlaubt, „wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen“... Man kann ja hinterher klagen. Bei den einen bezahlt der Steuerzahler den Anwalt, die anderen lassen sich halt f...en. Wen genau wollte man mit der Maßnahme treffen?
  3. Beim Paket international hast du fast Recht, das schließt alllwrdings Waffen und Waffenteile aus: https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/dhl-paket-international-agb-022017.pdf
  4. Eher ja wohl nicht: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-13
  5. Ohne Esbit o.ä., auf ein Startsignal hin 0,5l in 7(?)Minuten inklusive Brennstoffbeschaffung im Winterwald... Das war nicht trivial, nicht alle haben es geschafft. Regelmäßig Essen war bei dem Lehrgang auch nicht gerade Ausbildungsschwerpunkt.
  6. Hmmm, beim ÜLeDu (auch EKL1 genannt) war eine Aufgabe, Wasser im Essgeschirr zum Kochen zu bringen. Das war eigentlich hinterher hinüber, der Lack ab und das Alu verfärbt. Wobei das Aluminiumgeschirr die Wärme ja deutlich besser leitet als jedweder Kunststoff.
  7. Woraus schließt du das? https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/dhl-agb-paket-express-national-022017.pdf
  8. Warum vermutest du, dort kompetent Auskunft zu erhalten?
  9. Mit dem derzeitigen habe ich keine Probleme. Dem letzten hat das Verwaltungsgericht erklärt, wo seine Grenzen sind. Hab ich übrigens ganz ohne Anwalt hinbekommen. Und danach war er viel kooperativer.
  10. Linke Rampe, recht Rampe. Nicht maulen, wir machen doch nur unsere Arbeit...
  11. Die Aufbewahrungskontrollen sind nicht notwendig. Zumindest nicht die anlasslosen.
  12. Na, immer schön präzise bleiben. Zwei Jahre sind ja schon mal für den Einbruch, aus dem ein Teil des Waffenbestandes stammte. Ausserdem hat er nicht nur gegen das Waffengesetz, sondern vor allem mal gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen. Und war vorbestraft. Also müsste die Schlagzeile eigentlich lauten: „Vorbestrafter Einbrecher hortet in Deutschland nicht erlaubte Kriegswaffen und Munition „
  13. Wieviele Fälle gab es den schon mit LWB-Kindern? Rechtfertigt das wirklich den ganzen Aufruhr? Immerhin sterben ja auch etwa 10 Menschen pro Tag auf der Straße, ohne dass es die Bevölkerung wirklich aufregt. Vermeidbare Tote durch Krankenhauskeime oder rituelle Herzinfakte mal ganz außen vor.
  14. Nenn doch mal Urteile mit Strafen. Für nicht „auch-LWB“ sind die in der Regel lächerlich gering. Wird eine Straftat mit der Waffe begangen, werden die Strafen bei uns ja zusätzlich mildernd nicht aufaddiert.
  15. Wenn man sie kriegt, passiert ihnen nichts.
  16. Ich korrigiere mal: die Anzahl der Legalwaffenbesitzer will man reduzieren, die anderen lässt man ja in Ruhe.
  17. Die gibt es doch gar nicht mehr? Wo fragt man da nach?
  18. erstezw

    Es BILDet mal wieder

    „Such dir Gegner, keine Opfer.“
  19. Um Straftaten zu verhindern und Terroranschläge zu erschweren natürlich.
  20. Ist auch völlig egal, seinen Hauptzweck erfüllt so ein neuer Schrank in jedem Fall. Und der liegt ja nicht im Diebstahlsschutz.
  21. Da man ja ökologisch und archäologisch voll korrekt weder in Tieren, Korallen oder alten Schiffen rumstochert bleibt eigentlich nur noch ein sinnvoller Verwendungszweck für ein Schneidgerät. Das ist das Kappen von Angelschnüren, falls man mal an einer hängenbleibt. Also jetzt nicht so eine, wo der Angler noch dran ist, sondern eine, die hängengeblieben und abgerissen ist. Wracks in der Ostsee sehen da oft aus wie Wald im Altweibersommer und man sieht gerade die dünneren Schnüre manchmal schlecht. Eine Chance, sie einfach abzureißen hat man aber nicht. Und da ist der Eesycut besser als jedes Messer. Außerdem kann man sich nicht dran stechen oder schneiden. Ein Rettungsmesser ist aber nicht das gleiche wie ein altes Kappmesser mit neuer "Klinge". Auch wenn es insgesamt eh bescheuert ist.
  22. Aber wozu der ganze Aufruhr? - Geht es rein ums haben? Ist halt ein verbotener Gegenstand, mit allen damit verbundenen Umständen. - Geht es um die Funktionalität? Da gibt es hinreichend unverfängliche Alternativen. Zum Tauchen habe ich inzwischen ein Eezycut. Völlig unverfänglich, von niemandem zu beanstanden, trennt alles bis zum Kletterseil (hab ich ausprobiert).
  23. Die Jagd ist ein Beispiel, bei der man für sein Handeln selbst verantwortlich ist. Klappt eigentlich ganz gut.
  24. Dann lass doch die Klinge draußen, das leere Gehäuse darfst du ja rumtragen.
  25. Mag ja stimmen, aber wozu so einen unnützen Bollen rumschleppen?
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