erstezw
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Ersteres ist wohl ein Zeichen für eine falsche Berufswahl. Ich fühle mich auf Leitern nicht wohl, da sollte ich halt nicht zur Feuerwehr. Letzteres ist ein eklatanter Ausbildungsmangel. Wer dem Gesetz Geltung verschaffen soll, muss es wenigstens in Grundzügen kennen.
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Bei mir zuhause schon. So mindestens in seit 5 Generationen. Bislang sind alle gesund groß geworden, Schäden haben nur einige davongetragen die vom Staat missbraucht wurden (WK I/WK II).
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Das musst du die zuständige Untere Jagdbehörde fragen. Die sagt dir ob du den JS behalten darfst. Wahrscheinlich aber nicht, wenn du mit 2Atü noch ans Auto laufen und es in Marsch setzten kannst spricht das für ein hohes Maß an Gewöhnung.
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Das kommt alles vom Kiffen.
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Gar nicht. Die klemmt in einer von vielen Falten.
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Nö. Alert macht mich nur, wie leicht mich unser allseits fürsorglicher Staat darauf konditionieren konnte, Waffen gegen Andersdenkende einzusetzen. Und zwar Waffen aller Art, über den Späten bis hin zu Füßen und Fäusten.
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In Teufels Küche kommst du, weil der Gesetzgeber dich mit Waffe für gefährlich hält. Für wen oder was auch immer. Die Aufbewahrungsvorschriften sind tatsächlich reine Schikane, ein Zugewinn an Sicherheit ist nicht nachweisbar.
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erstezw antwortete auf ZaphodBeeblebrox's Thema in Waffenrecht
Die Sprengstoffe hast du ins Rennen geschickt, obwohl es um "Jagdwaffen und Sportwaffen auf dem Weg von und nach" ging. Die ADR gilt beim Transport von Munition vollumfänglich auch für Bundeswehr und Polizei. Erleichterungen gibt es nur fürs Mitführen. Ich gebe mal eine Formulierungshilfe: "Beim erlaubnisfreien Führen von Waffen im Rahmen des Weges zum Schießstand oder zur Jagd kennt das WaffG den Begriff "getrennt" nicht." Das hätte zwei Seiten auf eine kondensiert. -
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erstezw antwortete auf ZaphodBeeblebrox's Thema in Waffenrecht
"Nein, das andere Links!" ...oder so ähnlich... -
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erstezw antwortete auf ZaphodBeeblebrox's Thema in Waffenrecht
Worauf du mit dem Fahrzeug hinauswillst ist noch immer nebulös. Eine Aufbewahrung im Fahrzeug ist nämlich unzulässig. und genaus so stimmt es auch. -
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erstezw antwortete auf ZaphodBeeblebrox's Thema in Waffenrecht
Bluuuubbb… Fahr du weiter Patronen und Waffen auf zwei Touren zum Schießstand. Weil: die dürfen ja nicht in ein Fahrzeug ... -
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erstezw antwortete auf ZaphodBeeblebrox's Thema in Waffenrecht
Die aktuellen werden komplett geliefert, ist vielleicht länger her das du das letzte mal eine in der Hand hattest. Die Umverpackung sieht einen getrennten Transport nicht vor. Aber offensichtlich hast du ja Ahnung. -
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erstezw antwortete auf ZaphodBeeblebrox's Thema in Waffenrecht
Probier das mal bei Handgranaten. -
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erstezw antwortete auf ZaphodBeeblebrox's Thema in Waffenrecht
Schießen ist eben doch ein Mannschaftssport. Ich behelfe mir mangels Freunden mit einem Anhänger. -
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erstezw antwortete auf ZaphodBeeblebrox's Thema in Waffenrecht
Sag ich doch, solange sich keine Patronen in der Waffe befinden ist die Munition getrennt von dieser. -
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erstezw antwortete auf ZaphodBeeblebrox's Thema in Waffenrecht
Dann helf mir mal aufs Pferd/ vom Sclauch. -
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erstezw antwortete auf ZaphodBeeblebrox's Thema in Waffenrecht
Getrennt heißt es schon, sonst wäre die Waffe ja geladen (s.o.) -
Stichwort Kartoffelkanone, da ist ja sogar die Treibladung frei verkäuflich. Die spaltet Interessierte in 3 Fraktionen: - eine weiß um das Verbot, so etwas zu bauen und hält sich dran - die zweite scheixxt aufs WaffG - die dritte kennt es nicht Wachrütteln tut es auch niemanden...
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Wenn du danach mit Hilfe heißer oder kalter Gase feste, flüssige oder gasförmige Stoffe durchs Rohr beschleunigen kannst: Im WaffG...
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Was willst du denn da noch verbieten? Die illegale Waffenherstellung, die illegale Munitionseinfuhr oder den legalen Urlaub im Ausland?
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erstezw antwortete auf ZaphodBeeblebrox's Thema in Waffenrecht
Nein. Das ist richtig und jeder gesund denkende Mensch sieht das so. Ich kenne auch keinen Fall. Allerdings hat uns die (teilweise oberste) Rechtsprechung in Deutschland in den letzten Jahren immer wieder mit erstaunlichen Entscheidungen beglückt. Nochmal der Text aus dem WaffG: “wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin...“ Kannst du jetzt widerlegen, dass eine Waffe geladen im Sinne des Gesetzes ist, sobald sich eine Patrone im (unstrittig fest eingefügten) SchaftMAGAZIN befindet? -
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erstezw antwortete auf ZaphodBeeblebrox's Thema in Waffenrecht
Ihr müsst differenzieren zwischen: "Könnte losgehen" und geladen im Sinne des WaffG, selbiges kennt nur noch zwei Zustände und da heißt geladen "irgendwo eine Patrone drin" (böswillig ausgelegt, aber u.U. gerichtsfest, sogar bei einer Patrone im Schaftmagazin...). -
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erstezw antwortete auf ZaphodBeeblebrox's Thema in Waffenrecht
Die Polizei interessiert im fall der Fälle nicht, dass deine Pistole im Holster nicht selbständig feuert und dass die entspannte R93 nicht losgehen kann. Die stellen einfach den verstoß gegen das WaffG fest. Den rest brauchen wir nicht diskutieren, da sind wir wahrscheinlich meinungsmäßig gar nicht soweit auseinander. Ich hab mich ja schließlich vor der beschützenden Regeländerung 2003 auch nicht versehentlich selbst erschossen. Weder privat noch in Uniform. -
Ich bin der Meinung dass man sich stärker auf Tat und Täter fokussieren muss, auch argumentativ. Nicht auf die Tatmittel, die sind beliebig und austauschbar. Normal sozialisierte Menschen sind nicht gewalttätig und verfügen auch in Extremsituationen über die nötige Impulskontrolle.
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Wie viele Tote hatten wir letztes Jahr durch die Willkommenskultur? Ich meine das wären etwa 7 pro Monat.