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Schwarzwälder

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  1. Wenn man einigermassen weiss, wie die Testfragen ausgewertet werden und was von einem "guten" Waffenbesitzer erwartet wird, dann wird man trotz Stellen von Fragen in versch. Variationen bei hinreichender Intelligenz auch eine enorme Gewaltbereitschaft vertuschen können. Eine teilweise Lösung könnte Zeitdruck bei der Beantwortung der Fragen sein - bei Zusendung via email kann man aber in aller Ruhe analysieren/Fragen vergleichen etc. Würden Prüfungen im Rahmen von Rollenspielen oder noch besser virtual reality Spiele mit Reizüberflutung ggf. Aggressivitätspotenziale nicht noch besser aufdecken können? Wobei das Interessanteste m.E. für uns Waffenbesitzer ist: Wer definiert, wie ein Waffenbesitzer/Kandidat denken+fühlen darf, um noch als zuverlässig zu gelten? Wer setzt die Normen? Da wird´s doch interessant. Grüße, Schwarzwälder
  2. Tja, leider steht da aber: Das haut dann bei den mir bekannten .50 BMG-Repetierern nimmer hin... Grüße, Schwarzwälder
  3. Nun ja, eine Repetierbüchse in .50 BMG zum Beispiel. Als EL auf WBK gelb(alt) ja möglich ohne weiteren Bedürfnisnachweis. Aber als Repetierer auf grün für die meisten Sportschützen kaum möglich, da eine entsprechende Sportordnung und in der Praxis auch ein geeigneter Schiessplatz in Wohnortnähe vorliegen müsste. Grüße, Schwarzwälder
  4. Nein, nein, auf die bin ich bloss gekommen, als ich im Internet den Willen des Gesetzgebers herausfinden wollte. Schöne Grüße, Schwarzwälder
  5. Arrangieren darf dann aber nicht auf einseitige Preisgabe von Rechten hinauslaufen. klare Gesetzliche Regelungen sind mir jedenfalls lieber als irgendwelche Arrangements. Ansonsten sind wir uns einig: Eine Waffe offen auf der Rückbank ablegen, das kann nicht erlaubt sein. @all - die Deutsche Botschaft in Brüssel sagt zum Transport unter dem neuen WaffG Folgendes: Quelle Merkblatt der Deutschen Botschaft Ein "besonders verschlossenes" Behältnis heisst aber nicht ABgeschlossen, oder? Grüße, Schwarzwälder
  6. In der Tat wird es schwierig, wenn der Gesetzgeber alle möglichen Fahrzeug- und Beförderungsvarianten in seinem Verordnungstext abbilden wollte. Daher mein einfacher Vorschlag: 1. Waffen sind in einem geschlossenen Behältnis (Futteral, Koffer o.ä. ohne Schloß) so zu transportieren, dass sie außerhalb der Reichweite des Fahrers oder seiner Mitfahrer liegen, sodass das Behältnis nicht erreicht werden kann, ohne den Sitzplatz zu verlassen. 2. Ist eine solche Unterbrigung der Waffenbehältnisse bauartbedingt nicht möglich, so muss das Waffenbehältnis entweder mit einem handelsüblichen Schloß abgeschlossen sein oder aber einen solchen Verschlussmechanismus ohne Schloß aufweisen, dass die Waffe nicht mit wenigen Handgriffen - i.d.R. weniger als 5 Handgriffe - in Anschlag gebracht werden kann. Dies gilt auch für den Transport auf Zweirädern, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß. So ist mit 3 Sätzen weitgehendst Klarheit geschaffen und der öffentlichen Sicherheit wie auch dem Waffenbesitzer gedient. Schöne Grüße, Schwarzwälder
  7. Erstmal Danke @ Doc Schiller für das warnende Beispiel. Allerdings genau besehen sind da schon Unterschiede: 1. Im Fußraum der Hinterbank heisst für mich i.d.R. in (Arm-)Reichweite vom Fahrersitz aus - ich muss also nicht erst über 1-2 Sitzbänke rüberklettern, gff. noch Rollo oder Gepäcknetz aushaken, bis ich an den Kombikofferraum komme! 2. "unverschlossene Tasche" (heisst das einfach reingreifen, um der Waffe habhaft zu werden, oder muss da vielleicht an höchstem 1 Reissverschluss kurz gezippt werden?) vs. Gewehrkoffer, dessen 4 Riegel ich erstmal betätigen muss 3. Ob obendrauf noch Stühle etc. lagen ist natürlich irrelevant, wenn man von unten/von der Seite ein bisschen "gruschtelt" und schon den Revolver rausfischen kann. 4. Also wenn weitere Straftatsbestände - hier Fahren mit Alkohol - dazukommen, wird´s immer brenzlig, das ist klar. Was nun zum Entzug der WBK geführt hat - die Revolver in der Tasche hinterm Fahrersitz oder der Alkohol oder beides zusammen, ist unklar. Die "5-Griff-Regel" steht natürlich nirgends im WaffG, wurde mir aber so zu Zeiten des alten WaffG, als ich mit dem Schiesssport begann, so eingetrichtert; es muss wohl ein entsprechendes Urteil dazu gegeben haben. Doch, doch! Ich scher mich sehr drum! Aber noch lieber wäre es, wenn das Forum Waffenrecht und unsere Verbandsvertreter VOR der endgültigen AWaffV klare Stellung beziehen würden. Wie gesagt, ich sehe keine Gefahr für die Öffentl. Sicherheit, aber viel weiteres Ungemach (Frage nach Schlösserstandards, Frage, ab wann der Kofferraum als "abgetrennt" vom passagierraum gilt, Stichwort Skisack usw.). Grüße, Schwarzwälder
  8. Visier ging auch auf Abzugsschlösser, ausgebauter Verschluss usw. ein. Fazit: Nützt nix!!! Die Drohwirkung einer Langwaffe bleibt auch bei ausgebautem Verschluss oder Abzugsschloss weitestgehend bestehen. Es geht auch primär nicht darum, die Waffe besonders diebstahlsicher zu transportieren. Wer sein Auto auch nur zum Pinkeln kurz verlässt und dann Waffen oder Waffenteile geklaut sind, der hat lt. bundesgericht schon verloren. Das Kofferschloss wird den Dieb zuhause wohl kaum vor ernsthafte Probleme stellen... Es geht nur darum, dass die Waffe nicht so zugriffsbereit transportiert wird, dass sie binnen Sekunden in Anschlag gebracht werden kann. Mehr nicht. Und da sollten wir drauf achten, dass es bei der AWaffV auch so bleibt. Ich habe schon soviel Schlüssel (2 Waffenschränke, 1 Muni-Schrank, 1 -KW-Kofferschloss etc. am Bein, dass ich mich nicht aus Krampf heraus mit weiteren Schlössern und Schlüsseln gängeln lassen will. Grüße, Schwarzwälder
  9. Diskussionen sind immer dann sinnvoll, wenn Meinungen auch durch Gesetzes-/Verodnungstexte oder(!!) Gerichtsurteile belegt sind. In dem Fall geht es aber im Vorfeld der neu zu erlassenden WaffV darum, impraktikablen Murks, der weiteren Murks nach sich zieht, aus der AWaffV rauszuhalten. Was ich gegen Schlösser habe: Ganz einfach: Die Schlösser sollen den Inhalt ja nicht vor Dieben schützen. Ein Bundesgericht hat 2000 nochmals klargestellt, dass ein noch so kurzes Zurücklassen der Waffen im unbeaufsichtigten PKW nicht statthaft ist. Die Schlösser am Waffenkoffer sollen die Waffen vor uns selber schützen, damit wir etwas länger an unseren eigenen Waffenköffern herumnesteln müssen und -vielleicht nicht so schnell zu einem drive-by shooting verlockt werden Wenn man nun aber die Verordnung akzeptiert, dass die Waffenköffer künftig immer mit einem Schloss abgeschlossen sein müssen, dann könnt ihr schon auf die nächste Verordnung warten, wo dann genau drin steht, welcher Norm dieses Schloss entsprechen muss. Irgendwann folg dann die Forderungen, dass die Koffer auch mit dem Fahrzeug fest verriegelt (siehe Visier-Beispiel: alle Koffer mit Stahlseilen an der PKW-Verzurröse angekettet) sein muss usw. Deshalb jetzt nicht denken, dass diese Kofferschlösser nur ein Problem der Kombi/Kleinbus/Van/Cabrio-Fahrer sind, denn via Skisack-Öffnung haben die meisten PKWs vom Innenraum Zugriff auf den Kofferraum und ihr könnt wetten, dass die meisten eurer Schlösser dann nicht der neuen Norm für Waffenkofferschloß entsprechen werden... Dass bei Kontrollen sowenig auffällt liegt daran, dass normale Verkehrskontrollen i.d.R. nicht in einer Fahrzeugdurchsuchung ausarten und man von sich aus auh nicht gezwungen ist, auf den Transsport der Püster hinzuweisen. Trotzdem will man´s ja korrekt machen und es kann auch mal sein, dass die Kontrollpraxis diesbezüglich geändert wird. Jedenfalls hoffe ich, dass unsere Vertreter schon jetzt aktiv dagegen angehen, damit der Quark in der AWaffV gestoppt wird. Grüße, Schwarzwälder
  10. Leider habe ich 3 Waffenkoffer für Langwaffen, von denen nur 1 mit Schloss ist - just dessen Schloss ist aber kaputt. Alle haben aber 4 Schieber/Klappen. Wollte ich die Koffer abschliessen, bliebe nur 1 Kette rund um den Koffer, da der Mittelgriff in einem Stück ist. Mein Kurzwaffenkoffer ist immer mit Vorhängeschloss abgeschlossen, weil der nur 2 Schieber hat. Aber warum die Langwaffenkoffer?? Warum gilt die alte "5-Handgriffe-Regel" nicht mehr? Natürlich kann man im vorauseilenden Gehorsam alles 120% befolgen. Die Visier schreibt auch in dem Artikel 10/2005, S. 122/123: Was machst du, wenn das zur Pflicht wird, weil Übereifrige schon vorher zuhauf solche Schränke im PKW einbauen liessen? Die Visier zeigt zudem Bilder, wie ein Schütze vorbildhaft seine sämtlichen Gewehrkoffer mit Drahtseilen zusammengekettet und dann noch im Zafira am Bodenscharnier mit der Karosserie fest verkettet hat. Ich hatte früher selber einen Zafira, aber das wäre mir nie eingefallen. Soll man das jetzt auch vorbeugend machen? Beim Cabrio ist sowas eh Pflicht laut Visier (wenn man mit offenem Verdeck zum Schiessstand fährt). Unklar bleibt auch, was die AWaffV in ihrem derzeitigen Entwurf unter vom Kofferraum "abgetrennter Innenraum" versteht. Reicht beim Kombi ein Hundenetz? Oder ein Rollo? Oder beim Bus/Van eine 3-sitzige Fahrersitzbank ohne einfachen Durchstieg nach hinten? @Steven: ich teile deine Ansicht vollkommen, Diskussionen hatten wir schon oft - aber wie wäre es, wenn das Forum Waffenrecht oder kompetente Leute mal eine Urteilsdatenbank aufstellen, was von den Gerichten akzeptiert wurde und was nicht? @Jennerwein: Ja, Panikmache hat die Visier da erreicht. Aber warum? Profitieren tun da höchstens Hersteller von Ketten, Schlössern, Stahlblechschränken für PKW und Drahtseilen... Grüße, Schwarzwälder
  11. Nachdem die Visier wieder einen großen Artikel zum Waffentransport aufgelegt hat, ist für mich als VW Bus Fahrer wieder einiges unklarer geworden. Früher galt doch die einfache Regel, dass es auf die Anzahl benötigter Handgriffe ankam, bis eine Waffe in Anschlag gebracht werden könnte. Ab so 5 Handgriffen oder verchlossener Aufbewahrung war man auf der sicheren Seite. In der Praxis, z.B.: ungeladene Pistole im verschlossenen Handschuhfach = ok, im unverschlossenen = verboten. Gewehr lose auf dem Rücksitz=verboten, aber im unverschlossenen Futteral im Kofferraum oder verschlossen auf dem Rücksitz=ok. Jetzt aber werden neue Regeln diskutiert und zumindest Fahrer von Autos, die einen von innen (Fahrerraum) zugänglichen Kofferraum haben, müssen wohl immer verschlossene Koffer vorweisen. Das verstehe ich nicht. In der Praxis werde ich mich kaum über die 30 cm Zwischenraum zwischen Beifahrerdoppelsitzbank und Decke nach hinten in den Passagierraum zwängeln und dann nochmal dasselbe über die 2. 3er Sitzbank, um dann an meinen Koffer zu gelangen. dessen (4!!) Schieber öffnen, damit ich die Langwaffe herausnehmen kann und in Anschlag bringen kann. Meine Fragen: 1. Die meisten Langwaffenkoffer haben doch 4 Schieber oder Klappen die erst betätigt werden müssen(=4 Handgriffe), bevor der Koffer aufgeklappt (=5. Handgriff) und die Waffe herausgenommen und in Anschlag gebracht werden kann. Reichen solche Koffer nicht als Schlossersatz aus? 2. Wenn ein Kofferraum vom Passagierraum nicht ohne erhebliche Verrenkungen erreichbar ist, kann man ihn dann waffenrechtlich nicht mit einem Kofferraum bei Stufenhecklimousinen gleichsetzen? Zumindest wenn niemand sonst auf der Rückbank mitfährt? Ich sehe hinter diesen Beförderungsschikanen nicht den geringsten Vorteil für die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit, aber eine maximale Gängelung des Waffenbesitzers, womöglich mit dem Ziel, selbigen Fallen zur Zuverlässigkeit zu stellen. Grüße, Schwarzwälder
  12. Ich denke, Knackpunkte könnten sein: 1. Die gerichtliche Abwägung Gefährdung der Allgemeinheit durch Waffentragen vs. Eigengefährdung - hier gehen die Gerichte unbewiesen von einer offenbar extrem hohen Gefährdung der Allgemeinheit durch Waffentragen widerspruchslos aus. FWR oder andere müßten einmal Statistiken erheben, wieviele Legalwaffenscheinträger in D tatsächlich einen Mißbrauch begangen oder in irgendeiner Weise die Öffentlichkeit gefährdet haben. Weitere Statistiken durch andere WS-Besitzer im Ausland (z.B. USA) müßten auch herangezogen werden um zu zeigen, dass die Gefährdung bei überprüften zuverlässigen Bürgern extrem gering ist, sodass eine Abwägung eher zugunsten Waffenschein laufen könnte. 2. Die Geeignetheit: hier liefert das Gericht selbst Anhaltspunkte: Auch wenn´s blöd klingt, das Gericht ist offenbar der Meinung, eine Schusswaffe ist immer dann ungeeignet, wenn einem andere auflauern können und "zuerst ziehen" - evtl. nutzt das Argument schusswaffensichere Weste was? 3. Die Erforderlichkeit: Hier kontert das Gericht ständig mit anderen Lösungen "denkbar"... Ich meine: Entscheidend ist, was für den Antragssteller "machbar" ist, und zwar finanziell oder ablauftechnisch. Mit Extremaufwand findet man immer andere Lösungen, aber das kann nicht rechtlich entscheidend sein. Grüße, Schwarzwälder
  13. Also hier mal ein relativ aktuelles! Urteil zum Waffenschein - es zeigt die faktische Unmöglichkeit, diesen als Privatmann zu erlangen: Quelle: www.jurisweb VG Darmstadt 5. Kammer , Urteil vom 12. März 2003 , Az: 5 E 1420/00 (auszugsweise zitiert) Grüße, Schwarzwälder
  14. Nochmal zurück zum Thema: Fairerweise muss ich sagen, dass mir ein Grund für die Warnstufe inzwischen genannt worden ist. Derzeit werde wieder auf hoher Ebene über Verschärfungen u.a. zum Thema Lauflänge diskutiert, daher waren meine diesbezüglichen Beiträge zu Lauflänge/§6VO verwarnt worden. Allerdings: Woher soll man wissen, über was wer in Berlin gerade wieder diskutiert? Noch nachdenklicher stimmen mich Sätze wie: Hermes schrieb: SC schrieb: Redaktion schrieb: Sharps schrieb: Ich nehme das zur Kenntnis. Akzeptieren kann ich solche „Regeln" aber nicht. Deshalb ziehe ich die Konsequenzen und steige aus. Habe schon in verschiedensten Foren auch im Ausland (amerikanische, schweizerische und norwegische Waffenforen) aktiv mitdiskutiert - eine andere Moderation ist möglich, ohne dass Anarchie und Chaos ausbricht, glaubt mir. Aber: vielleicht sieht man ja den einen oder anderen mal auf dem Schiessstand wieder, persönlich habe ich gegen niemanden etwas - und ich behalte auch weiter Respekt vor der Leistung Tom Marzis und seiner Moderatoren beim Forenaufbau. Schöne Grüsse wie immer, euer Schwarzwälder
  15. Hm, und das ist jetzt nicht Willkür, nein? Lasst uns eure Forumsregeln einfach vorab (an der Pinwand) wissen, warum ist das so schwer? Stell dir mal vor, unser Waffengesetz wäre wie die Forumsregeln mancher Mods: Je nach Tageslaune wir ne Waffe verboten, dann wieder nicht, hat man sie getreu den geltenden Boardregel ähh Gesetzen erworben, bekommt man Wochen später Board-ähh Waffenentzug, weil man nicht ahnen konnte, dass die Diskussion ähh Waffe oder die Schiessübung dem Herrn Minister gerade "heute" nicht genehm war... Man kann User beliebig auf den Arm nehmen, besonders Deutsche, aber darf sich dann nicht wundern, wen irgendwann die Leute weglaufen - und das wäre schade für wo! Verwunderte Grüsse, Schwarzwälder
  16. @Redaktion, sorry, habe soeben versucht, meinen Post zu editieren und das Wörtchen zu löschen - der gerügte Ausdruck stammt aber nicht von mir (er wurde diesen Monat von HangMan69 eingeführt, der gelöschte Thread ist noch leicht im Google-Cache lesbar), der Mod hat ihn auch schon auf sich selbst bezogen verwendet (er versteht also Spass )war auch nicht so gemeint (vgl. "Killerinstinkt" etc.), sondern sollte nur andeuten, dass da einer gerne "aufräumt". Werde das Wört nicht mehr verwenden - sorry. Allerdings bin ich verwundert, dass andere Begriffe die User dem betreffenden Mod zugedacht haben (z.B. in dem Thread ) zu keiner Intervention geführt haben. Habe ich gemacht per PN, bin gespannt auf Antwort. Allerdings betrifft es ja nicht nur mich, zu wissen, welche Fragen/Diskussionen in welchen Foren zu Verwarnung/Löschung führen, weil sie dem Mod nicht genehm sind. Man muss einfach vorher wissen, was verboten ist. Welcher Argumentation? Schöne Grüsse, Schwarzwälder Schwarzwälder
  17. Lieber Hermes, habe ich etwa aufgefordert, jemand zu erschiessen????? Also dieser Vergleich hinkt doch gewaltig!! Ansonsten danke für deine Erläuterungen. Darum geht es: "Verstoss gegen die Boardregeln". Wo bitte steht, dass eine Diskussion um §6VO (oder wie man den "Anschein" meidet/umgeht) einen solchen Verstoss darstellt? Die Boardregeln kenne ich. unter "Regeln und Disclaimer" finde ich absolut nichts dazu. Da kann man schon von "Willkür" reden - passt einem Mod die Meinung nicht, gibt es ne Verwarnung oder Userlöschung ohne dass dies dies für selbigen vorhersehbar war. In meinem Fall bestand die Begründung aus 3 Wörtern und ich weiss nicht mal auf welchen Thread genau sie sich bezog. Wurde mir per PN von einem Insider angedeutet. Faktisch war es auch so, dass z.B. im HA-Forum jeder Thread rigoros gelöscht wurde, in dem der Name "Beitler" erwähnt wurde. Dies wurde von anderer Stelle "korrigiert", was man auch "zurückpfeiffen" nennen kann - das kann aber nicht neu für dich sein, oder? Jetzt lese dir mal durch was ich im HA (2 Threads) geschrieben habe und dann überlege dir mal, ob DAS wirklich angemessen wäre - zumal ich ja längst nicht der einzigste bin, der seine Überlegungen zu §6VO postet. Mein Tipp: 1. Für jedes Unterforum sollte der hierfür zuständige Mod eine Info obenan heften, wo er kurz reinschreibt, welche Themen er NICHT in seinem Forum diskutiert haben möchte (z.B. Name "Beitler" darf nicht erwähnt werden usw.). Dann weiss jeder, woran er ist und kann ggf. das posten in dem Forum auch sein lassen. 2. Jeder Mod sollte User nur für sein Unterforum sperren dürfen - über eine Verwarnung, die den User total sperrt, sollte nicht EIN Mod allein entscheiden dürfen - da könnten auch persönliche Antipathien mitspielen. Grüsse, Schwarzwälder
  18. Leider konnte ich im Forum nirgends was zu den "warn levels" - den Verwarnungsstufen herausfinden. Deshalb ein paar Fragen: 1. Werden Verwarnungen nur von einem Mod ausgesprochen ohne Rücksprache mit "oben"/3.Meinung? 2. Bringt jede Verwarnung 20% ein, d.h. nach 5 Verwarnungen ist aus? 3. Oder was genau passiert nach 5 Verwarnungen - Sperre für immer oder andere Sanktionen? 4. Werden zahlende Mitglieder (Sponsoren etc.) auch verwarnt - und bekommt man dann ggf. sein Geld zurück, wenn man vom selben Mod sich 5 Verwarnungen eingefangen hat? 5. Wer kann die Warn levels ausser einem selber sonst noch einsehen - anonyme User wohl nicht, aber zahlende(Sponsoren)? alle Mods? Wer sonst? 6. Welche Richtlinien gibt es für die Vergabe von Verwarnungen - oder geschieht dies rein willkürlich? 7. Welche Möglichkeiten hat man, gegen Verwarnungen anzugehen (ich meine jetzt nicht rechtliche Möglichkeiten, wenn man aufgrund Verwarnungen eines Mods seine bezahlte Dienstleistung als Gold-/Premium-/Sponsormitglied nicht mehr nutzen kann, sondern einfach WO-intern). 8. Kann man Verwarnungen wieder abdienen (wie bei den Punkten in Flensburg) bzw. verlieren sie nach einer gewissen Zeit ihre Gültigkeit? Ich frage jetzt nur, weil ein Mod, der zum Glück schon öfter von oben zurückgepfiffen worden war, mir eine Verwarnung verpasst hat mit der Begründung "posten von Umgehungstipps" - ich nehme an, damit war ein Beitrag im Halbautomatenforum gemeint, wo ich einem nach MP5-Klon fragenden User erklärte,d ass evtl. langläufige Kurzwaffen vom Sportschützenanscheinsverbot §6VO ausgenommen sein könnten, womöglich sind aber auch meine Anmerkungen, wie die FN90 Civil geändert werden müsste, um das §6VO-Verbot zu "umgehen" von der Verwarnung gemeint. Im Endeffekt geht es aber immer darum, wie ein Halbautomat §6VO-konform gemacht werden kann, ob nun von Beitler, Oberlandarms (Stichwort OA UG Sport), SAR, HEGE - alle müssen zusehen, wie sie mit ihren Produkten das Anscheinsverbot §6 VO "umgehen", damit wir Sportschützen auch was davon haben. Eine solche Diskussion jedesmal abzustrafen, damit man nach 5 mal dann vom Forum weg ist - das kann´s doch nicht sein, oder? Will der Killermod das Forum killen? Ratlose Grüsse, Schwarzwälder
  19. Kann mich an der Stelle auch outen: ich habe Anfang 1990 eine PRK (Excimer-Laser-Behandlung) zusammen mit einem Freund (vormals Zeitsoldat/Scharfschütze beim Bund ;-)) durchführen lassen. Das erste Auge bei einem der Pioniere der Laserhornhautchirurgie, Prof. Dausch in Amberg, das zweite bei einem geschäftstüchtigen aber weniger kompetenten Augenarzt in Ba-Wü. Wir hatten beide auf beiden Augen zwischen 2,75 und 3,5 Dioptrien Kurzsichtigkeit. Erfahrung: 15 Jahre nach Behandlung haben wir beide noch immer 100% Sehkraft (Visus 1,0) auf beiden Augen. Ein Schleiersehen/Haze habe ich nicht, die anfängliche Blendempfindlichkeit/Halos sind allenfalls sehr gering, da ich schon damals auf Sonderwunsch einen größeren Ablationsdurchmesser als die üblichen 3-5mm gewählt hatte. (Wird der Korrekturdurchmesser zu klein und die Pupille weitet sich in der Nacht über den Korrekturdurchmesser hinaus, so entstehen Blendung und Halos.) Nachteile: 1. Aufwändige Nachbehandlung damals mit Cortisontropfen+Antibiotika+rel. starken Schmerzmitteln+Verbandkontaktlinse. Kosten 4000 DM für beide Augen zusammen (damals), Privatkasse hat nach amtsärztlicher Befürwortung aber den Großteil bezahlt. Die damals durchgeführte zweizeitige OP (erst ein Auge, ein paar Monate später das zweite) hatte erhebliche Probleme: 2. Ist man nur noch auf einem Auge fehlsichtig, ist eine Brillenkorrektur wegen der daraus resultierenden unterschiedlichen Bildgrösse der beiden Augen (Aniseikonie) kaum möglich. Spezielle Aniseikoniebrillengläser sind sehr dick, teuer und nur unbefriediegend bezügl. Ausgleich. Eigentlich helfen da nur Kontaktlinsen auf dem noch nicht operierten Auge. Ohne Korrektur: kaum räumliches Sehen+Kopfschmerzen. 3. Der ba-wü.Kollege schaffte es leider, den Ablationskreis etwas zu dezentrieren: Dies hatte für mich langjährige heftige Kopfschmerzen bei Belastung (Lesen etc.) zu Folge - inzwischen hat sich mein Sehhirn wohl besser auf diese Dezentrierung eingestellt und leistet auch 100% Visus, aber zu diesem Kollegen würde ich nie wieder. Insgesamt darf man die auch psychische Belastung nicht unterschätzen: Ein Patient von damals (ein junger, erfolgreicher Karatekämpfer) beging damals einen Selbstmordversuch, weil er mit dem Visus/Kopfschmerzen etc. nach dre OP nicht zurechtkam. Fazit: Wenn Excimerlaserkorrektur, dann nur in sehr erfahrene Zentren gehen! Wenn die Fehlsichtigkeit nicht allzu stark ist, auf möglichst grosse Korrekturradien (7mm) bestehen. Lasst beide Augen gleichzeitig oder sehr zeitah behandeln, damit ihr keine Aniseikonieprobleme bzw. Probleme mit dem räumlichen Sehen bekommt. Informiert euch neben LASIK auch über LASEK (Weiterentwicklung der bei mir angewendeten PRK)! Ein Tracking der Augen (Lasergerät überprüft während der Abtragung dauernd, ob die Pupille noch richtig fixiert/zentriert ist) sollte Pflicht sein (hatte der bad-wü. Kollege damals nicht). Pioniere in D sind wie gesagt Prof. Dausch (seine Praxis)in Amberg hier seine Studienergebnisse)und Prof. Seiler (IROC Zürich)(vormals Uni Berlin, jetzt Zürich). 2 interessante Seiten findet ihr hier (eher kritisch) und hier (eher sehr PRO). Schöne Grüsse, Schwarzwälder
  20. Dem Dank an Volker Werner möchte ich mich voll und ganz anschliessen - und ich hoffe doch NICHT, dass irgendein gleichgeschalteter Ja-Sager ihn ersetzen wird, sondern er dem BDMP noch lange erhalten bleibt. Grüsse, Schwarzwälder
  21. Kleine Zwischenfrage zum NRA-D: 1. Der Verband ist ja irgendwie über den DSB angeschlossen und anerkannt? 2. Ist die Sportordnung des NRA-D auch schon vom BVA abgesegnet? 3. Darf der NRA-D eigenständig Bedürfnisse bescheinigen? Vielen Dank für eure Antwort, denn auf deren Homepage ist zu o.g. Fragen leider nichts zu finden. Schöne Grüsse, Schwarzwälder
  22. @karl22: Antwort auf: und wie sie es dann machen, wir bei WO wissen dann wie man es besser gemacht hätte. Ich nehme an, damit spielst du - auch - auf die Diskussionen um SEK-Einsätze etc. hier in wo an. Grundsätzlich gestehe ich jedem - auch Behörden - zu, dass Sie Fehler machen, passiert mir ja auch oft genug. Allerdings ist z.B. ein falscher Gebührenbescheid ein leicht korrigierbarer Fehler. Aber immer dann, wenn es um massive Eingriffe in Grundrechte geht: z.B. Unverletztlichkeit der Wohnung, körperliche Unversehrtheit, Freiheitsberaubung etc. müssen wir besonders sensibel bleiben und auf diese Behördendiener in Presse und z.B. auch WO einen hohen Kontrolldruck ausüben, zumal es die oberen Verantwortlichen in Politik/Staat sonst mitunter nicht tun (ich denke an den sächsischen Innenminister). Dass bestimmte Behörden dauerhaft im rechtsfreien Raum agieren (und sich für versehentlich Erschossene, versehentlich zu Krüppeln geschlagene und versehentlich gestürmte Wohnungen nicht verantworten müssen), kannst auch du nicht wollen, also bitte würge solche Diskussionen nicht ständig ab. Das Volk ist und bleibt oberster Souverän. Ein Meinungsäußerungsverbot bezüglich bestimmter Behörden wäre zutiefst undemokratisch. Schöne Weihnachtsgrüsse, Schwarzwälder
  23. Na ja, irgendwie haben bisher fast alle militärischen Kaliber dann auch unter den Sportschützen breite Verwendung gefunden (oder umgekehrt ), man denke nur an das "rasante Kleinkaliber" .223Rem - inzwischen mit das gebräuchlichste Kaliber unter den LW-Schützen. Ich habe halt nur die Sorge, dass diesmal die Sportschützen von neuen Entwicklungen ausgeschlossen werden könnten - wegen ihrer eigenen Sportordnungen. Für die neuen rasanten Kaliber sprechen schon allein die teils sehr flachen Flugbahnen bis zu 200m für eine interessante Bereicherung bei Langdistanz-KW-Wettbewerben. Und wer jetzt unkt, die öffentliche Sicherheit wäre dann in Gefahr: Wenn diese neuen Kaliber erstmal ihren Einzug in den Armeen der Welt gefunden haben, dann werden Sie über div. Kriegsschauplätze auch schnell in graue Kanäle und Verbrecherhände gelangen - da hilft es auch nix, sie den Sportschützen zu verbieten. Grüße, Schwarzwälder
  24. Brancheninsider munkeln schon seit Jahren (z.B. hier oder hier ), dass in den nächsten 10 Jahren die meisten Armeen von der alten 9mm Para zu neuen, kleineren Kalibern mit besserer Penetration umrüsten werden. Kleine Pistolen im Kaliber 4,6x30 (HK bringt 2005 die USC=Ultimate Combat Pistol), Kaliber 5,7x28 (FN) oder die Russen mit 5,45x18 und die Chinesen mit einem neuen 5,8 mm Produkt sollen die alten 9x19 ersetzen. Neben der besseren Penetration soll auch u.a. geringerer Rückschlag trotz teils größerer oder zumindest vergleichbarer Mündungsenergie, eine gestrecktere Flugbahn bis 200m, geringeres Munigewicht etc. Vorteile bringen. Leider lassen unsere Sportordnungen solche Miniflitzer als Pistolenkaliber nicht zu. Ich persönlich fände es reizvoll, damit auch mal Kurzwaffenwettbewerbe bis (dank gestreckterer Flugbahn) auf 100 m durchzuführen. Was meint ihr? Grüße, Schwarzwälder
  25. Ich weiss nicht, ob blosse Passivuser (Leser) hier wirklich 5 Euro/Monat (60 Euro pro Jahr!) abdrücken würden. Aber wie auch immer, Problem ist, dass nicht nur Gelder fliessen sollen, sondern die Gelder so fliessen sollen, dass daraus keine Ansprüche ableitbar sind. Deswegen scheint mir die Idee eines Vereins mit Fördermitgliedschaften am sichersten. Die Fördermitglieder zahlen und haben nix zu melden, d.h. sie können z.B. nicht das Forum kaputtposten. Die paar regulären Vollmitglieder (z.B. Visier, OA etc.) hätten dann natürlich schon ein bisschen was zu sagen, aber ich denke jetzt nicht, dass das für Tom ein grosses Problem wäre. Grüsse, Schwarzwälder
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