Nachdem Schwarzwälder dankenswerterweise das Thema von der Blödel- und SV-Verirrung, sowie der allseits bekannten Staatsverdrossenheit wieder zur Ausgangslage zurückgebracht hat, seien mir als Chefschreiberling von VISIER einige Anmerkungen erlaubt:
- Die eingangs erwähnte Fünf-Handgriff-Regel, auf die unser Waldbewohner bezugnahm, gibt es nicht. Sorry. Steht nirgends, der Gesetzgeber hat sich (ganz bewußt?) vage ausgedrückt, was er unter zugriffsbereit verstanden haben will.
- Der allseits und immerfort schnell angeprangerte "vorauseilendem Gehorsam" ist leider in diesem Zusammenhang nur eins - hohles Gesülze, das niemand interessiert, wenn man mal in der Bredouille steckt.
VISIER läßt sich auch nicht von Vorhängeschloß-Produzenten sponsern oder was weiß ich von wem... denn wie anderweitig schon erwähnt, gab es ein Vorkommnis, das selbigen Cheffeschreiber gehörig auf den Pott setzte, was die gerichtliche Auslegung der Transportklausel im WaffG anbelangt:
Ein guter Bekannter kam in eine V-Kontrolle auf der Rückfahrt von einer Ausstellung (von Waffen), bei der er eine Anzahl echt antiker Westernrevolver (alle so von 1850-1880) im Fußraum der Hinterbank in einer Transporttasche unverschlossen mitführte, obendrauf Stühle, Tische, Zeltbahn. Trotzdem erkannte der Richter auf unerlaubtes Führen, Tateinheit restalkohol am Steuer: Pappe weg, WBK rot weg, dicke Geldstrafe UND Einziehung der "Tatwaffen" (Wert damals 25000 DM). Dies alles ist schon 6-7 Jahre her und passierte auch noch im Heimatländchen des so gepriesenen bayr. Inneministers Beckstein, in Nürnberg - wo man Waffenbesitzer vor Gericht besonders gern hart hernimmt...
Die derzeit vorliegenden AWaffV-Entwürfe anerkennen den Stauraum im Kombi nicht als den gleichen Verschlußgrad wie ein Kofferraum. Darum muß man sich vielleicht erstmal nicht scheren, ist ja noch nicht amtlich, das Papier, oder? Bitteschön, jeder wie er will. Zirkuliert nur zur Zeit schon in diversen Länderamtsstuben als "gängiger Richtwert" sozusagen , etwa in NRW.
Und es ist mir egal, wieviel KM hier irgendjemand schon durchs Land gekurvt ist, ohne Probleme. Das eine Mal reicht, den Ärger hat der Betroffende. Und Karlyman, irgendwo verkennst Du die realen Verhältnisse vor Gericht: Nicht Richter und Polizei muß Dir was beweisen, in Waffenfragen herrscht schon lange in BRD das umgekehrte Beweisprinzip - nocvh nicht gemerkt?
Und wer möchte sich hier auf die Gnade oder Einsicht eines deutschen Gerichts verlassen?