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Domcura Versicherung kündigt Gebäudeversicherung wegen Munitionslagerung und Wiederladen
Rennleitung antwortete auf Cuga's Thema in Allgemein
Den Heckmeck würde ich mir nicht geben. Andere Versicherung suchen und fristgerecht kündigen. Mit denen hast du auch in Zukunft bei anderen Fragen keinen Spaß. Dein "Versicherungsmakler" sollte das hinbekommen. Grutz Rennleitung -
Aus der Praxis für die Praxis: Waffe online bestellt. Ewig lange Lieferzeit trotz "Lagerbestand". Vom Kaufvertrag zurückgetreten (Fernabsatzgesetz). Händler verschickt trotzdem und meldet "Erwerb" über das NWR. Bote klingelt und will mir das Paket übergeben. Annahme verweigert. Paket geht zurück und der Kaufpreis wird anstandslos zurück überwiesen. Soweit so gut. Und jezt kommt der spaßige Teil: Aufforderung vom Fräu vom Amt meine WBK zwecks Ein- und Austragung vorzulegen (zweimal Gebühr) ! Nach einigen Telefonaten zum Amt gedackelt, und dann haben wir gemeinsam im WaffG und der Kommentierung gelesen was "Erwerb" bedeutet: Erlangung der tatsächlichen Gewalt. Somit die Kuh vom Eis. Hab ich im Anschluss auch schriftlich bekommen. Im Umkehrschluss für mich in deinem Fall: Erwerb! Egal was der Waffenhöker gemeldet oder nicht gemeldet hat. Jetzt hast du alle Informationen, mach was draus....... Grutz Rennleitung P.S.: Vieleicht hat er sie dir ja auch auf Leihschein zur Ansicht überlassen können...... (Was weiß ich schon...)
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Rennleitung antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
.......Charlie Harper: " Es ist einfacher um Entschuldigung zu bitten als um zu Erlaubnis fragen.." Grutz Rennleitung -
Konträr Mon Ami.... §98 (2) StPODer Beamte, der einen Gegenstand ohne gerichtliche Anordnung beschlagnahmt hat, soll binnen drei Tagen die gerichtliche Bestätigung beantragen..... (Wird in der Regel auch gemacht). Weiterlesen lohnt aber.... (Hervorhebung durch mich) Grutz Rennleitung ..
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Schlimmer geht immer......... Nicht aus Befürchtung, sondern aus Erfahrung. Grutz Rennleitung
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Du denkst zu kompliziert... Waagerecht ist für die Entfernungen bis 500. Wenn du weiter schießen willst muss der Anstellwinkel größer werden. Dazu klappst du die Visierung hoch und gehst ab 600 weiter. Ist wie beim M96. Gruß Rennleitung
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also ICH würde den nicht mit sicherheitsrelevanten Aufgaben an meinen Waffen beauftragen.... Gut dass dir und sonst keinem nix passiert ist. Next time better luck
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Da hilft ein Nudelsieb neben der Schüssel..... Löchrige Grüße Rennleitung
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Du solltest deinen Atlas überprüfen.... Ist zwar hart an der Grenze zu S...., aber wir kommen mit denen aus 🙂
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Gern geschen. bei solchen Gelegenheiten merke ich erst wieder , mit welchem ..... ich mich große Teile meines Lebens beschäftigt habe.... Gruß Rennleitung
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Hallöle, weil es sich hier un die "DeaktiwierunsVERORDNUNG" handelt. EU-Verordnungen sind unmittelbar geltendes Recht. Brauchste nicht in absurde nationale Gesetze überführen. Guckst du hier: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015R2403 "EU-RICHTLINIEN" bedürfen der Umsetzung in nationales Recht. Gibt aber dafür eine Frist. Wenn nicht umgesetzt: Richtlinie gilt unmittelbar. Merke: CATCH22 Deaktivierte Grüße Rennleitung
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Hallo, hab das Teil bestellt weil es einen guten Eindruck machte. Da ich es beruflich öfter nutze musste ich leider feststelle das die Bindung unter aller Sau ist. hat sich nach zwei Wochen Gebrauch in eine Loseblattsammlung aufgelöst. Aber für den Bücherschrank taugt es. Also Fehlkauf Bin wiede bei Beck-Texten gelandet. Gruß Rennleitung
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welcher tresor für lagerung geladener waffe?
Rennleitung antwortete auf didgeridoo's Thema in Waffenrecht
Wieso macht entladen von Waffen Löcher in Wände und Decken?? Für solche Grobmotoriker empfehle ich immer wieder die mit Sand gefüllte Kiste in der Ecke -
Hallo, ich hab das Rezept zum Erfurter Verfahren leider ergebnislos gesucht. Hast du es in Textform, und könntest es mir zukommen lassen? Gruß Rennleitung
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lt. Übersichtsplan: - kurz - mittel - lang - ganz schön lang - gaaaaanz lang Der Mist ist nur, das keine Maßstab dabei steht. Aber wenn das Hotel nicht nur aus Toilettenhäuschen besteht, dürften 300m bei sein. Mit gespannten Grüßen Rennleitung Edith sagt: Rächtschraibfeler besaitigd
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Einen Artikel aus einem Lokalteil unseres regionalen Nachrichtenpapiers wollte ich euch nicht vorenthalten: http://www.volksfreund.de/totallokal/saarb...;art803,2555735 Gruß Rennleitung Edith sagt, das in der Printausgabe auch noch ein Übersichtsplan dabei ist. Schaut gut aus... Einscannen ist wegen des Khopiereit aber nisch..
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"........Ich meine es ist mein gutes Recht doch mal zu Fragen, wies mitm zivilen Waffenschein aussieht. IRGENDWIE MUSS DIESES KANACKEN PACK JA AUS USREM LAND VERSCHEUCHEN... " Sehr geehrter fast-Kollege (wobei ich hier meine Zweifel habe ob wir nicht einen Troll füttern), es ist mir ein dringendes Bedürfnis mit ihnen und ihrem Ausbildungsleiter ein kurzes Gespräch zu führen. Bitte teilen Sie mir, gerne auch per PM, mit welcher Ausbildungseinrichtung ich mich in Verbindung setzen kann. MensfG Rennleitung
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So, nach einiger Zeit wieder da, Vielen Dank an alle die sich mit dem Thema beschäftigt haben, obwohl es teilweise in eine nicht beabsichtigte Richtung abgedriftet ist. Das mit dem Führen der Waffe außerhalb der Dienstzeit war so gemeint: Auf der einen Seite hält mich mein Souverän für so sachkundig, sittlich gefestigt und rechtskundig, das er mir das Führen außerhalb des Dienstes zutraut, sofern die Rahmenbedingungen gegeben sind. Ich würde niemals außerhalb meiner Dienstzeit einen Schiessstand betreten, ohne dass meine Waffe entladen, der Verschluss in hinterer Stellung und der Hausrechtsinhaber darüber informiert ist. (Das Betreten der Örtlichkeiten ist vorher abgesprochen und die Zustimmung wurde erteilt.) Während meines Dienstes (Unterwegs im Auftrag des Herrn) gibt es darüber keine Diskussion, sobald ich den Hausrechtsbereich eines anderen betrete. Schiessstand, Grundstück, Haus etc. Auf der anderen Seite ist der waffenrechtlichen Behörde ein Sachkundenachweis zu erbringen IRONIEMODUS AN Soweit meine Mutter mir versichert, enthielt meine Muttermilch keine Sachkunde. Ich glaub ihr mal. Und das mit dem Handauflegen war recht einfach. Ich musste nur den kompletten Waffen-Schmitt kurz runterbeten, ca. 20 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht vor der ersten Schussabgabe hinter mich bringen. Mich kurzfristig erfolgreich durch die PDV 211 hangeln, und siehe da, da war sie, die Sachkunde. Und das mit dem ganzen rechtlichen Gelumpe wie StGB (Notwehr/Nothilfe), StPO, Polizeirecht einschließlich UZwG (gestrecktes und beschleunigtes Verfahren) haben wir auch nur gaaaaaanz kurz abgehandelt. IRONIEMODUS AUS Ich will hier keinen Streit von Zaun brechen wegen bevorzugter Behandlung etc. Als DGL bin ich, was unter anderem die rechtliche und sachliche Beurteilung von waffenrechtlichen Sachverhalten angeht, der Entscheider im täglichen Streifendienst. Dazu gibts dann auch den einen oder anderen Fortbildingslehrgang, um mich fit zu halten. Ich habe auch keine Angst mich einer Sachkundeprüfung zu unterziehen. Aber der Mensch hats gerne einfach. Und wenn ich Zeit und Kosten sparen kann, frag ich halt mal. Aber wenn die Behörde es denn will: "Wenn Sie meinen Herr Oberförster, dann Nageln wir den Ast halt wieder dran" Jedenfalls vielen Dank an alle für die rege Beteiligung. WO macht einfach Spass Gruß und Schuss Rennleitung P.S.: Rechtschreibfehler dienen nur dazu die Aufmerksamkeit des Lesers zu trainieren
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Bitte nochmal oben lesen: Erwerb nach §8 WaffG. Der BdMP steht für mich nicht wirklich zur Debatte. Deshalb interessiert mich eher was ein Sachbearbeiter bei der zuständigen Behörde sagen würde, als der o.g. Verein. Gruß Rennleitung
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Zum Erwerb einer WBK ist ja bekanntlich die Sachkunde nachzuweisen. Wie ist das nun bei Polizeibeamten? Gesetzt den Fall ein Polizeibeamter möchte eine WBK gem. § 8 WaffG beantragen, um sich sportlich auch in seiner Freizeit zu betätigen. Die dienstliche Waffe (Erlaubnis zum Führen auch außerhalb des Dienstes besteht) hält er allerdings für untauglich. Deshalb möchte er eine Waffe im Kaliber 9mmx19 erwerben, und sportlich Schiessen. Reicht die dienstlich erworbene Sachkunde? Wie kann er diese gegebenenfalls nachweisen? Reichen die ca. 20 Schiesstermine (10 x dienstlich, u.a. Vergleichsschiessen; 10 x privat) in einem Jahr als Nachweis der regelmäßigkeit aus? Bin auf eure Antworten gespannt. Gruß Rennleitung