rainers-messerwelt
WO Gold-
Gesamte Inhalte
1.306 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von rainers-messerwelt
-
Qnkel das ist schon richtig. Aber wo werden die meisten Käufer hin gehen, wenn sie durch die Behörde erfahren haben: "Du hast die Waffe zu früh gekauft."? Und was werden die meisten Händler machen, wenn sie den Kunden nicht verlieren wollen?
-
Was ist an dieser Aussage so lustig?
-
Sorry, ich muss den meisten hier widersprechen. Der Voreintrag in der Grünen berechtigt zum sofortigen Erwerb der Waffe. Er würde also mit dem Voreintrag die Erlaubnis geben die 2/6 Regelung zu missachten. Eine Auflage: Erwerb ab....... wäre denkbar, ist aber im Ermessen des SB. Bei der gelben ist der Schütze selbst für die Einhaltung der 2/6 Regelung verantwortlich. Beim Kauf einer Langwaffe kann der Händler in der Regel die Einhaltung nur anhand der Gelben prüfen. Wird die 2/6 Regelung beim Kauf einer Langwaffe in Verbindung mit der Grünen verletzt, wird der Eintrag von der Behörde verweigert, der Händler muss die Waffe zumindest auf Zeit zurücknehmen. Daher ist auch zu verstehen, dass der Händler bei einem solchen Kauf auch die Grüne sehen möchte.
-
Ich lach mir nen Ast. So wirst Du nicht ewig auf Deine Ware warten, sondern sondern darauf, dass der Händler Deinen Vertrag akzeptiert. Geh lieber gleich zu Punkt b.) über. @abo Manches was Du schreibst stimmt. Anderes ist wieder hanebüchener Unsinn. Der Großhandel hat nur dann ein Monopol, wenn er von einer ausländischen Marke den Alleinimport inne hat. Das ist sehr selten, weil auch der ausländische Hersteller verkaufen will. Er wird also so eine Alleinimport - Zusage nur dann machen, wenn er sich sicher ist mit diesem Händler den gesamten deutschen Markt abdecken zu können. Es würde zu weit gehen hier auf die Liefergepflogenheiten der einzelnen Länder einzugehen. Nur ein Beispiel. Auf der IWA habe ich mal eine schöne Doppelbüchse auf dem Stand der Russen (Baikal) gesehen. Die wollte ich kaufen. Ein Finne, der Russisch und Deutsch sprach spielte den Dolmetscher. Er verhandelte mit dem Russen. Diese Doppelbüchse ist unverkäuflich. Sie wurde von denen als Einzelstück hergestellt und seitdem von Messe zu Messe mitgeschleppt. Sie wollen sie nicht mehr herstellen, weil das zu aufwendig ist. Ich könne eine Seekiste mit 200 Waffen von Ihnen zu einem Festpreis bekommen. Welche Waffen? Ja, das was sie gerade herstellen. Jetzt kannst Du Dir vielleicht vorstellen wie "einfach" es ist von denen ein bestimmtes Ersatzteil für eine bestimmte Waffe zu bekommen. Der Großhandel kalkuliert genau so, wie auch der Einzelhandel. Das was gängig ist, wird auf Lager gehalten. Wobei auch Mindestabnahmemengen diese Kalkulation beeinflussen. Eine Nachbestellung mit einem geringen Wert ist nicht möglich. Dass der Großhandel eine höhere Marge hat, als der Einzelhandel ist Fakt. Damit hast Du Recht. Die Lieferfähigkeit wird zum größten Teil von der Liefermoral der Hersteller im Ausland bestimmt. (Es werden ja zum größten Teil ausländische Waren bestellt.) Auch deutsche Firmen sind zum Teil von ausländischer Liefermoral abhängig. Denn auch deutsche Firmen lassen zum Teil im Ausland herstellen. Die Deutschen sind mittlerweile so teuer, dass sie sich nicht mehr selbst bezahlen können. Jeder will immer mehr und mehr verdienen, aber immer weniger ausgeben. Unter dem Druck werden immer mehr billige Auslandsprodukte eingeführt und auch deutsche Firmen verlagern teilweise Produktionen ins Ausland. Deutsche Hersteller reagieren mit geringerer Lagerhaltung. So betrachtet ist es nicht verwunderlich, dass es hin und wieder, oder immer öfter zu langen Lieferzeiten kommt.
-
Wenn Du weißt, von wem Du welche Waffe in Tschechien kaufen willst, besorgst Du Dir bei Deiner Waffenbehörde eine Importgenehmigung. (Verbringungserlaubnis) Die wird auf eine bestimmte Waffe mit Waffennummer den Angaben über den Lieferanten in Tschechien und Deinen Personalien ausgestellt. (Bekommst Du natürlich nur, wenn Du hier eine Genehmigung zum Kauf dieser Waffe hast. Sprich Voreintrag in der WBK) Die schickst Du dem Tschechen, und der bekommt damit bei seiner Behörde eine Exportgenehmigung. Dann kannst Du rüber fahren, und die Waffe dort kaufen. Oder Dir nach Deutschland schicken lassen. Zollgebühren fallen keine an, da innerhalb der EU. Wenn Du dort abholen willst sind die beiden Genehmigungen mitzuführen. Das ist alles was Du brauchst. Aber kalkuliere mal, ob sich das wirklich lohnt. Die Verbringungserlaubnis hier kostet 25.- €, die tschechische Genehmigung wird auch etwas kosten. Plus Porto bzw. Fahrtkosten.
-
Erben-WBK (Transport, eingetragene Waffen)
rainers-messerwelt antwortete auf Cornid's Thema in Waffenrecht
Cornid, sieh zu, dass Du die WBK findest. Vergleiche die Einträge mit den vorhandenen Waffen. Dann beantragst Du die Erben WBK. Wenn eine Waffe fehlt, wie Du vermutest, und Du sie nicht wieder auffinden kannst, sprich den Leihnehmer nicht mehr ausfindig machen kannst, musst Du die Behörde über die fehlende Waffe informieren. Wenn Du die Erben WBK hast, kannst Du die Waffen einem BüMa überlassen. Wenn der die Waffen in seinem Handelsbuch einträgt, und in seinem Bestand übernimmt, ist die Blockade der Waffen vom Tisch. Allerdings bist Du dann auch Deine Erben WBK los, da die Waffen als veräußert gelten. Wenn Du dann über Schützenverein oder Jagdschein ein eigenes Bedürfnis hast, kannst Du die Waffen von dem BüMa wieder in Deine neue WBK eintragen lassen. Du solltest dem BüMa also schon vertrauen können. Wenn Du den Weg über den Schützenverein nimmst, bedenke dass ein Schütze nur 2 Waffen in 6 Monaten erwerben darf. Möglicherweise bekommst Du als Schütze keinen Voreintrag für die Kurzwaffe, wenn die zum sportlichen Schießen nicht geeignet ist. Für einen Jäger gilt diese Regelung nicht. Der Jagdschein wäre also die bessere Alternative. -
Erben-WBK (Transport, eingetragene Waffen)
rainers-messerwelt antwortete auf Cornid's Thema in Waffenrecht
Wozu denn die Mitgliedschaft im Verband und Rechtsschutzversicherung? botack hat es schon ganz richtig geschildert. (Bis auf seine letzten Tipps.) Cornid, wenn Du selbst keine waffenrechtlichen Genehmigungen hast, musst Du damit rechnen, dass die Behörde die Auflage macht, dass die Waffen blockiert werden müssen. Das kann recht teuer werden. (rechne mal mindestens mit 200 Euro pro Lauf. Also bei einem Drilling 600 Euro) -
Wenn dem so ist, war unsere Verfassungsbeschwerde von Anfang an ein totgeborenes Kind. Wobei ich mich dann aber wirklich fragen muss, wusste das, oder konnte das die Kanzlei nicht wissen?
-
Dann sollten wir zuerst mal den Vorstand fragen, ob er sich diese Arbeit im Interesse aller noch mal machen will. Das kann erst entschieden werden, wenn sichergestellt ist, dass der Vorstand weiterhin im Amt bleibt. Manfred wärst Du in dem Fall nochmal mit dabei? Dann sollten die voraussichtlichen Kosten abgeschätzt werden, und wir müssen klären ob die noch erforderlichen finanziellen Mittel hier mit Spenden aufzubringen sind. Weiterhin sollten wir im Auge behalten, ob die Verfassungsklage der ABW zur Entscheidung angenommen wird.
-
Ich muss mir jetzt doch die Frage stellen, warum war die RA-Kanzlei im Vorfeld eigentlich relativ sicher, dass die Klage zur Entscheidung angenommen wird? Entweder war die Erwartung der Kanzlei zu optimistisch, oder die Ablehnung ist krass gegen sonstige juristische Gepflogenheiten erfolgt. Wenn letzteres stimmt, warum werden dann von der Kanzlei die Erfolgsaussichten bei einer Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof als wenig erfolgversprechend bezeichnet? Ich kann nicht glauben, dass in anderen europäischen Ländern eine solche Einschränkung der Bürgerrechte widerspruchslos hingenommen würde. Es bringt jetzt absolut nichts, wenn wir das Wieso und Warum hier diskutieren. Wir sollten darüber diskutieren, ob wir auf europäischer Ebene weiter machen wollen. Wenn, dann sollten wir uns aber darüber im Klaren sein, dass noch einige Spenden für diese Sache erforderlich sein werden. Wenn deutsche Richter diese Grundrechtsverletzung nicht behandeln wollen, aus welchen Gründen auch immer, dann sollte man das meiner Meinung auf europäischer Ebene weiter verfolgen und klären lassen.
-
Nee!!! Faire Preise wären besser!!! Eine Schachtel 18,60, fünf Schachteln kosten 15,50 /Schachtel. Aber jeder, der eine Schachtel kauft, bekommt die nächst höhere Rabattstaffel. Also 15,50. Wer online eine Schachtel bestellt ist der Dappes, der bezahlt die 18,60! Selbst bei Sonderangeboten sind noch Rabatte drin. Faire Preise sehen anders aus.
-
War, so glaube ich, die richtige Entscheidung. Wir kommen sonst vom 100-sten ins 1000-ste, und hier einen Themenwirrwar rein. Aber wenn wir wieder beim Thema sind, wäre nett vom Manfred wenn er mal wieder den Stand unserer "Kriegskasse" angeben würde. Hatten wir noch weitere Kosten? (Rechtsanwalt)
-
Mal nur so am Rande ist die Auslegung definitiv falsch! Aber das ist die Macht der Länder und die Ohnmacht der Jäger. Bis denn endlich einer mal klagt. Wäre nicht das erste Mal, dass NRW-Auslegungen des WaffG für nicht gesetzeskonform erklärt werden. Ich befürchte, wenn Du die mit einbinden willst, ist Armatix eine Woche später gesetzlich vorgeschrieben.
-
Wie weit wollt Ihr Euch denn noch von der Realität entfernen? >Kopfschüttel< DDR 2.0 Unliebsame Meinungen werden jetzt in eine imaginäre Diktatur zurück gewünscht. Und den Diktaturstaat gleich mit dazu. Die Überlegungen von NO357 sind gar nicht mal so abwegig. Ich darf daran erinnern, dass vor einigen Jahren irgend ein Schlaukopf mit einer Klage vor dem VG durchgekommen ist. Grund: Die Familien, die Kinder haben müssen in den Beiträgen zur Sozial- oder war es Rentenversicherung besser gestellt werden, als Familien ohne Kinder. Er hat Recht bekommen. Und was haben die Politiker gemacht? Die Beiträge für Kinderlose sind angehoben worden. Der Schlaukopf hat dann zwar weniger bezahlt als andere, aber immer noch genau so viel wie vorher. Ich bin nicht der Meinung von NO357. Auch nach dem alten WaffG war es möglich bei begründetem Verdacht Kontrollen durchzuführen. Und ein begründeter Verdacht ist im Zweifelsfalle recht schnell konstruiert. Das Problem was jetzt anliegt, ist die Tatsache, dass sich einige Städte die neue Möglichkeit der unangemeldeten Kontrollen zur Pflicht machen. und darin auch eine Möglichkeit sehen, Gebühren zu kassieren. Die Pflicht zur Kontrolle ist eine rein irrige Interpretation der jeweiligen Städte und Gemeinden, so nicht gesetzeskonform, und meiner Meinung auch so nicht vom Gesetzgeber gewollt. Dagegen wehren wir uns letztendlich. Meiner Meinung sollte das Gesetz der Behörde lediglich die Möglichkeit geben die Aufbewahrung zu kontrollieren wenn der LWB sich z.B. permanent weigert die Aufbewahrung zu dokumentieren oder nachzuweisen. So wird es z.B. in unserem Landkreis gehandhabt. Ohne Gebühren! Und das finde ich auch in Ordnung. Da aber die Auslegung des WaffG Ländersache ist, ist es nicht möglich diese einzelnen Auswüchse zentral zu unterbinden. Aus diesem Grunde muss der § 36 Abs. 3 per Verfassungsklage in den ursprünglichen Wortlaut von 2008 zurückgeführt werden. Meine Meinung. Muss nicht von jedem geteilt werden. Aber in die DDR 2.0 oder GB ziehe ich deswegen trotzdem nicht. Gruß Rainer
-
Leute, mit Geh weg!! macht ihr es Euch zu einfach! Wir verlangen Toleranz von Leuten, die mit Waffen nix am Hut haben. Wo bleibt unsere Toleranz, wenn wir eine Meinung vorgesetzt bekommen, die uns nicht passt?
-
In manchen Fällen sicherlich richtig. Aber so ist es mir lieber, als wenn ein "Waffenrecht" "Zum Letzten" wird. LG Rainer
-
"H" ist das, was man Hat! "S" ist das, was man haben Sollte!!!!!!
-
Der Achim Schäfer (Waffenverwertung) ist ein absolut korrekter Geschäftsmann! Aber eben ein Geschäftsmann. Vielleicht bekommst Du auf eGun für Deine CZ mehr!? Vielleicht bekommst Du Deine Marlin auf eGun billiger!? Weiß jemand die Lottozahlen von nächster Woche? Der Gebrauchtwaffenmarkt ist z. Zt. unter dem Gefrierpunkt. Und Frankonia gibt zwar Rabatte auf Neuwaffen, aber Gebrauchtwaffen dort verkaufen?? Muss jeder selbst wissen, worauf er Wert legt. Sicherheit beim Waffenhandel, Vabanquespiel beim Verkauf, Dumpingpreise ohne Garantie. Alles ist möglich.
-
Wirst Du auch nicht können. Auf der IWA werden von fast allen Ausstellern nur Bestellungen entgegen genommen. Geliefert wird dann nach der IWA nur an Händler, Behörden etc. Kleinigkeiten kann man hin und wieder schon kaufen. Aber nichts, wofür Du Deine WBK bräuchtest. Das kannst Du. Und träumen darfst Du auch. Da sind auch Waffen zu sehen, deren Preis Dein Jahresgehalt wohl übersteigen wird. Du musst nur an den richtigen Stand gehen. Aber auch ne gute Gelegenheit Dich mal bei der FvLW vorzustellen. Die haben da auch nen Stand.
-
Na dann willkommen Stroepper, Hut ab. Gleich richtig eingestiegen und die gute Sache unterstützt. Was Du zu Dir selber sagen willst, kannst Du auch unter Deinem Profil ablegen. Deine Bewertung ist schon mal gut. Und vergiss nicht mal hier zu sehen: http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=394293 Gruß Rainer
-
Ich habe die Zusagen ohne Betragsnennung mit je 20,- € angenommen, und komme bis hier auf eine Summe von 4967,11 € Am Wochenende werde ich Manfred meinen Obolus in Bar übergeben. Damit Du besser rechnen kannst: nochmals 50,- € Ich finde, es sieht ganz gut aus.
-
Wenn ich logisch denke, kommt dabei raus, dass man niemanden vor den „bösen“ Legalwaffenbesitzern schützen muss. Ich weiß zwar, was Du damit gemeint hast, aber politische Argumentation ist selten logisch! Was mich auf der FvLW - Seite stört ist dieses: Es gibt hier schon Threads über ehemalige Spendenaufrufe. Auch Berichte über zweckbezogene Spenden die dann der E.L.F. übergeben wurden. Und jetzt hofft man, dass davon wieder etwas für diesen Zweck zurückfließt. Na ja, die Hoffnung stirbt zuletzt. Die Spendenaufrufe werden (auch von mir) an alle möglichen LWB verteilt, die nichts mit WO und der FvLW am Hut haben. Die Spenden sind zweckgebunden! Wenn der FvLW jetzt sagen würde: war wohl nix, das Geld wir für was Anderes verwendet, wer glaubt Ihr, wird dann noch jemals auf einen Spendenaufruf reagieren? Die Verfassungsbeschwerde MUSS durchgezogen werden, sonst hat der FvLW für alle Zeiten seine Glaubwürdigkeit verloren!!!! War wohl nix und Geld behalten ist der Weg in den Abgrund!
-
Was soll sich denn daran änder Sharps? Der verkauft die Waffe im Export, und Du führst sie ein. Anders ist lediglich der Transport. Aber, wie gesagt Transport durch Tschechien weiß ich nicht. Und führe mal Deine "Billigwaffe" die Dir eine Fahrt in die Slowakei wert ist hier vor, wenn Du sie hast. Schönen Gruß Rainer
-
Der Papierkram bleibt der selbe. Wenn Du über Österreich fährst, reicht es aus, wenn Du die Verbringungserlaubnis beider Staaten mitführst. Tschechien weiß ich nicht. Solltest Dich erkundigen, ob Du nicht da ev. eine Transitgenehmigung brauchst. Ich habe mal zwei Waffen aus Ungarn mitgenommen. Die Verbringungserlaubnis habe ich bei meiner Behörde tel. angefordert und per Fax nach Ungarn schicken lassen. War ein spontaner Kauf. Ich wusste nicht ob ich für Österreich eine Transitgenehmigung brauche. So ganz wohl war mir nicht in meiner Haut, als ich durch Österreich fuhr. Später habe ich mich beim BKA erkundigt. Die Verbringungserlaubnis hätte denen völlig ausgereicht. In der Schweiz z.B. brauchst Du als dort Ausländer zusätzlich eine Transportgenehmigung wenn Du eine Waffe nach Deutschland transportieren willst. Gruß Rainer