-
Gesamte Inhalte
3.860 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Dynamite Harry
-
Ihr reitet hier so schön auf irgendwelchen Sportordnungen rum. Mal folgende Konstruktion: Ich bin Sportschütze, hole mir die neue Gelbe erstmalig mit einem Bedürfnis für .22er Matchgewehr, um mal ganz unten zu bleiben. Auf der Rückseite ist dann vermerkt: ... gilt AUCH für den Erwerb und Besitz von Waffen und der dazugehörigen Munition gem. §14 Abs 4 Waffg (neu) vom 11. Oktober 2002... Dann nehme ich mir das WaffG zur Hand, § 14. Es ist nirgendwo die Rede von Kaliberbegrenzungen, Bedürfnisnachweis, Sportordnungen oder auch (sorry, half inch), Wettkampfteilnahme. Der einzige Stein, der mir auf dem Weg zum Wunschkaliber im Weg liegt, ist das Kriegswaffenkontrollgesetz. Sehe ich jetzt was verkehrt? mfg Ralf
-
??? Seit wann ist die neue Gelbe, wenn ich sie schon habe, an irgendeinen Verein gebunden? Auf das Teil kann ich kaufen, was im §14 steht und nicht in irgendeiner Sportordnung, mein SB hat jedenfalls noch nie nach dem Verband gefragt. mfg Ralf
-
Also bist Du im wahren Leben wohl eher NICHT als Sachbearbeiter(in) tätig ? Wieder eine Enttäuschung, die ich verarbeiten muß. mfg Ralf
-
Muss ein Wechselsystem in die WBK eingetragen werden?
Dynamite Harry antwortete auf melli's Thema in Waffenrecht
Hier war von Waffen"art"die Rede, nicht von einer konkreten Waffe. Stellen wir doch mal die Frage so, wie die von SB gegebene Antwort impliziert: Ich habe eine Pistole in 45 auf grün eingetragen, dann darf ich mit diesem Eintrag SÄMTLICHE Pistolenmunition kleiner oder gleich 45 erwerben, da ich ja ein Wechselsystem dafür besitzen KÖNNTE ? DIESE Auskunft hätte ich gern schriftlich und rechtsverbindlich. mfg Ralf -
Muss ein Wechselsystem in die WBK eingetragen werden?
Dynamite Harry antwortete auf melli's Thema in Waffenrecht
Hatte Wahrsager heute schon Kaffee ? Duck und wech Ralf -
edit
-
Was mich hier etwas stört, ist der Versuch, in einem 20-Zeiler künstliche Rechtschreibfehler en masse unterzubringen, obwohl Du von Deiner Aussage her der deutschen Sprache durchaus mächtig zu sein scheinst? mfg Ralf
-
War mir nicht bekannt, ich habe es für einen selbsgewählten Nick gehalten, deshalb der Scherz mit dem Götterboten, war wirklich nicht irgendwie persönlich gemeint ! mfg Ralf
-
Ich hatte nicht vor, Dir auf den Schlips zu treten, sorry mfg Ralf
-
Bist Du in griechischer Mythologie wirklich nicht bewandert? Und wenn das Dein wirklicher Nachname ist, würde ich mal die Eltern ins Gebet nehmen! Oder hast Du Deinen Nick wirklich vom Paketdienst ??? mfg Ralf
-
DAS habe ich gemeint. Oder sollten wir Dir den Wohnsitz "Olymp" abkaufen, oh Götterbote? mfg Ralf Wenn Du mich schon geschnitten zitierst, Pro oder Contra? mfg Ralf
-
Habe mir gerade die Fragen mal angeschaut. Meiner Meinung nach wird man durch die Beantwortung derselben schön in zwei Richtungen gelenkt: entweder: ich besitze Waffen, weil ich sowieso potentiell gewalttätig bin oder: ich besitze Waffen, weil ich mich minderwertig und nutzlos finde und der Waffenbesitz vielleicht mein Selbstwertgefühl steigert. Wie hat Wahrsager geschrieben, der Sinn der Fragen wird dem Laien verborgen bleiben. Meine Antworten dazu den "Fachleuten" ebenfalls, in DIESE Schubladen passe ich nicht. Also bleibe ich bei meiner Meinung zu dieser "Umfrage" - Pfoten weg. Man weiß ja auch nie, wer dahinter steckt, oder? mfg Ralf
-
Hallo Leute, ich bin grade eben erst auf diesen Thread gestoßen, wird mir vielleicht beim Lesen auch noch klar, ob das schon jemandem aufgefallen ist, aber bei einer Internetadresse wie ...Waffenrecht.uni. ... gehen bei mir sämtliche Warnleuchten an. Warum nicht als Adresse "...uni-bremen. ... und dann das entsprechende Thema. Erinnert mich irgendwie an die verlockenden Mails meiner Postbank oder meiner Deutschen Bank, der Zweck ist zwar nicht der selbe, aber die Ausführung genauso dämlich. Meiner Meinung nach, Pfoten weg! mfg Ralf
-
und die Konsequenz daraus? Kauf das Gelände und mach ne Bleimine auf! B) Duck und wech Ralf
-
"Führen" laut altem WaffG impliziert bei mir immer geladen, zugriffsbereit etc., eben WS und nicht WBK, aber wie gesagt, DISKUSSIONS-Forum mfg Ralf
-
Weil Du sofort angesprungen bist auf meinen Beitrag in diesem Thread, bezüglich Pulver auf der Pfanne, alle anderen Vor-Poster haben sich zurückgehalten, obwohl die eigentlich eher gemeint waren. Pack mal die Zanksucht ein und denk an die Grundlage dieses Forums, irgendwo stand mal was von "Diskussion", oder? mfg Ralf
-
Lesen können doch wohl die meisten hier, oder? mfg Ralf
-
Was ist denn "Führen" einer Waffe Deiner geschätzten Meinung nach? mfg Ralf
-
[Abschnitt 2 - Waffenrechtliche Begriffe Im Sinne dieses Gesetzes 1. erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt, 2. besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, 3. überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt, 4. führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt, ok, das mit dem Führen in der eigenen Wohnung war wohl nicht korrekt, aber ansonsten hatte ich doch richtig gelesen,daß sich mit dem "Führen" was geändert hat, oder? mfg Ralf
-
Hm, jetzt möchte ich doch Einigen mal das Pulver auf der Pfanne etwas anfeuchten. Mir sind letztens mal Unterlagen über die neue Sachkunde in die Hände geraten, und da ist der Begriff des Führens eben nicht mehr so definiert als wenn ich einen WS habe, d.h. geladen und zugriffsbereit, sondern ich "führe" die Waffe ständig, sobald ich sie bei mir habe, egal ob mit WS geladen und geholstert oder mit WBK im Köfferchen unter Veschluß. Somit hätte sich die ganze Diskussion um "zu Hause führen" etc. erledigt, da ich die Waffe ständig "führe", sobald ich sie beim Wickel habe, egal ob zum Transport, zum Reinigen oder zum Schießen. Wobei ich sowieso der Meinung bin, der Passus mit dem "Führen zu Hause" nach altem Waffenrecht ist nur entstanden, damit ich mich nicht schon in dem Moment strafbar mache, wenn ich die Wummen aus dem Tresor nehme. Um Mißverständnissen vorzubeugen, MEINE Waffen nächtigen im Tresor und nicht unter dem Kopfkissen! mfg Ralf
-
Wenn der Grundtenor dieser Diskussion korrekt wäre, nimm die Waffe mit ins Bett, tatsächliche Gewalt ... etc., warum mußte ich mir dann überhaupt einen Tresor kaufen? Theoretisch kann ich doch ständig die tatsächliche Gewalt über die Waffen ausüben, sei es nachts unterm Kopfkissen oder auf Arbeit im veschlossenen Köfferchen oder wie auch immer. Irgendwo scheint doch da bei der Aufbewahrung "Kopfkissen" ein Denkfehler vorzuliegen, oder? Außerdem sollte man bedenken, wenn ich die Genehmigung für die Waffen als Sportschütze oder auch Jäger bekommen habe, hat die Waffe am besagten Ort herzlich wenig mit der Ausübung des (dem Bedürfnis zugrunde liegenden) Sports oder der Jagd zu tun. Meiner Meinung nach gehören die Waffen, wie in Rodneys Zitat, bei Nichtgebrauch in den Tresor, und Nichtgebrauch ist für mich alles, was nicht direkt mit sportlichem oder jagdlichem Schießen zu tun hat bzw. in Zusammenhang damit steht, wie z.B. das Reinigen. mfg Ralf
-
Was dann, Aufmerksamkeits-ERREGER ? mfg Ralf
-
Mit Deinem Anwalt, der von einer Organisation dafür bezahlt wird ??? Früher hieß DAS Prostitution Nichts für ungut, der mußte raus bei so einem süßen Schreibfehler. mfg Ralf
-
Schau mal ins Fremdwörterbuch, was Petting ist, Du meintest sicher "petto", aber Fremdwörter ... mfg Ralf
-
Also wenn schon, dann Monderich und Sonnin, oder? mfg Ralf