Hier muss aber konsequent (auch beim FvLW) darauf hingewiesen werden, dass Aufbewahrungsmängel NICHT die Regel sind, wie es in den Medien leider sinnentstellend kolportiert wurde, denn es wurden vorallem die Besitzer kontrolliert, die mehrfach ihrer Auskunftspflicht nicht nachgekommen sind, was vorwiegend auf Erben oder Altbesitzer hinweist, denn 8 von 23 kontrollierten gaben daraufhin ihre Waffen ab - undenkbar für aktive Jäger, Sammler oder Sportschützen.
Eine Nachschau bei Verdacht war zudem bereits im alten WaffG verankert.
Ohne weitere Hintergründe zu kennen wurden in Niedersachsen zwar immer noch etwa 12 % leicht behebbare Mängel festgestellt, jedoch waren lediglich 2,2 % einer Ordnungswidrigkeitsanschuldigung ausgesetzt und ganze 0,2x % im strafwürdigen Rahmen.
Eine Meldung (die ich leider auf die schnelle nicht wiederfinde) sprach dem gegenüber sogar von 0 Mängel in einem Landkreis in den neuen Bundesländern.
Die Verfassungsbeschwerde der FvLW wendet sich defacto auch gegen die Eigenmächtigkeit der Gemeinden, die trotz erklärtem öffentlichen Interesse den Legalwaffenbesitzer als Melkkuh sehen und in den Kontrollen (Momentaufnahmen) eine willkommene Einnahmenquelle erkennen.