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heletz

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Beiträge von heletz

  1. vor 25 Minuten schrieb theshooter55:

    Da fällt ein satz ein den Helmuth Schmidt 1972 oder etwas später gesagt hat

     

    Hat er nicht gesagt.

     

    Schmidt war 1972 BMVg sowie Wirtschafts- und Finanzminister.

     

    Warum hätte er auf diesen Posten sich zum WaffG äußern sollen?

     

    Schon erstaunlich, was ihm so alles zugeschrieben wird ...

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  2. Da es "drüben" höllisch kompliziert ist und für einen Nichtjuristen wie mich schwer durchschaubar (schon wegen des völlig anderen Verfahrens im Common Law), die Frage an die Wissenden:

     

    Sehe ich das richtig?

     

    Die Waffenbesitzgesetze von New York City, die den Transport einer lizenzierten Feuerwaffe aus der eigenen Wohnung einschränken, verstießen zwar gegen das 2nd Amendment, die Handelsklauseln und das Reiserecht, der Fall ist aber abgewiesen, die Bestimmungen sind nämlich inzwischen geändert.

    Judge Alito verfasste eine abweichende Meinung, in der sich Richter Neil Gorsuch vollständig und Richter Clarence Thomas teilweise anschlossen, nach der hätte entscheiden werden müssen?

     

     

    https://en.wikipedia.org/wiki/New_York_State_Rifle_%26_Pistol_Association_Inc._v._City_of_New_York

     

     

    https://www.scotusblog.com/case-files/cases/new-york-state-rifle-pistol-association-inc-v-city-of-new-york-new-york/

     

     

    https://www.oyez.org/cases/2019/18-280

     

     

    https://www.supremecourt.gov/opinions/19pdf/18-280_ba7d.pdf

     

     

    Wer weiß es besser als ich?

     

    Mit fiel nichts besseres ein als das hier einzustellen, es gibt ja viele Interessierte, auch für Diskussionen auf anderen Plattformen, aber das Thema kann von einem Mod natürlich jederzeit an einen anderen Platz verschoben werden.

     

    Ein allgemeines Interesse sehe ich durchaus.

  3. vor 2 Stunden schrieb 12M18:

    wäre es toll, wenn diese Homepage mal gescheit funktionieren würde.

     

    In einer kleinen Anzahl von Fällen kommt es offenbar zu diesen Fehlfunktionen.

     

    Aber ich habe keine Ahnung, woher das kommt.

     

    Bei mir funzt es sowohl mit Mozilla als auch mit Chrome und das auf allen Rechnern.  ;)

     

    Nur 44,6% Nein-Stimmen?  😳

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  4. Es gibt wieder - nach langer Zeit - eine Umfrage. Fragestellung siehe Titel

     

    Bisher 58,1% Pro.

     

    Aber ich denke, das gibt noch nicht die wahre Stimmung in der Bevölkerung wieder ...  ;)

     

    https://civey.com/umfragen/8116/sollten-waffenbesitzer-zukunftig-psychologische-tests-ablegen-mussen-wie-es-die-grunen-bundestagsfraktion-fordert

     

     

    Also: haut rein ...!  :)

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  5. Er geht in Revision:

     

     

    Zitat

    Der 31-Jährige wird Revision beantragen, teilte die zuständige Kanzlei auf TAG24-Anfrage mit.

    Erst hatte ihn das Amtsgericht Zwickau zu drei Jahren Haft verurteilt, als zweite Instanz legte das Zwickauer Landgericht dann noch ein halbes Jahr Gefängnis drauf.

     

    https://www.tag24.de/nachrichten/zwickau-sportschuetze-stalker-hardy-g-prozess-revision-oberlandesgericht-dresden-1355920

    • Gefällt mir 1
  6. Update: drei Jahre hat es im ersten Verfahren gegeben.

     

    In der Berufungsverhandlung hat das LG noch was draufgesattelt und jetzt sind es 3½ Jahre.

     

     

    Zitat
    Chemnitz. 

    Im Prozess gegen einen 31-jährigen Sportschützen, der im Sommer 2018 seiner ehemaligen Freundin nachgestellt haben soll, ist am Freitag am Landgericht Zwickau das Urteil gefallen: Der Mann wurde zu dreieinhalb Jahren Haft und damit zu einer höheren Strafe als in erster Instanz verurteilt. Das Amtsgericht Zwickau hatte ihn für drei Jahre ins Gefängnis schicken wollen. Dagegen war Berufung eingelegt worden. Die Richter am Landgericht sahen die Vorwürfe als erwiesen an, darunter Bedrohung, Nachstellung, Wohnungseinbruchdiebstahl mit Waffen, Vorbereitung der Ausspähung und Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz. Der Fall hatte im Juni 2018 im Raum Chemnitz und Limbach-Oberfrohna zu einem Großeinsatz der Polizei geführt, nachdem der Mann in Verdacht stand, mit einer Waffe in der Region unterwegs zu sein, um seine Ex-Freundin zu bedrohen. Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte neun Monate Haftstrafe gefordert.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat angekündigt, in Revision zu gehen. (su/dy)

     

    LINK

     

    Vom verschwundenen AR-15 ist keine Rede mehr.

     

     

     

  7. Am 23.10.2019 um 00:47 schrieb Kanne81:

    Daher muss im weiteren Verfahren auch debattiert werden, inwieweit es neben den bisher bestehenden Auskunftsmöglichkei-ten Bundeszentralregister und staatsanwaltschaftliches Register nicht auch noch der Schaffung einer Regelan-frage bei den Verfassungsschutzämtern bedarf, um dort bekannt gewordenen Extremisten und Staatsleugnern, wie beispielsweise Reichsbürgern, die strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sind, die Möglichkeit zum legalen Waffenbesitz zu verwehren

     

     

    Nun, ja, Waffen gehören nicht in die Hände von Reichsbürgern, das ist vollkommen klar.

    Von einem Staat, der in deren Augen gar nicht existiert, können sie auch keine Erlaubnis bekommen.

     

    Jeder von uns lernt in der Sachkunde, daß man die Berechtigung zum Waffenbesitz verlieren kann, auch wenn man keine Straftat begangen hat.

     

    Das ist also nichts Neues.

     

    Der § 5 WaffG wurde eben genau im Hinblick auch die Reichis zum 6. Juli 2017 noch einmal verschärft.

     

    Das ist also auch nichts Neues.

     

    Bereits jetzt kommen Hinweise vom Verfassungsschutz an die Waffenbehörden, die allermeisten Hinweise jedoch kommen vom Staatsschutz, also von der Polizei. Wenn man regelmäßig Urteile liest, die Reichsdeppen den Waffenbesitz aberkennen, dann weiß man das.

     

    Auch sind die Behörden seit dem Polizistenmord von Georgensgmünd sensibilisiert und die Einwohnermeldebehörde sagt jetzt der Unteren Waffenbehörde Bescheid, wenn ein Zahnarzt den Gelben Schein beantragt und als Staatsbürgerschaft "Königreich Preußen, früher Großherzogtum Baden" angibt (um einen Fall von dieser Woche als Beispiel anzuführen).

     

    Auch das ist also ebenfalls nichts Neues.

     

    Vielleicht weiß der Herr Müller ads alles nicht. Das kann ja sein.

  8. vor 18 Stunden schrieb ED2:

    wie sich denn genau "Demokratie" definiert. 

     

     

    Was Demokratie ist, konntest Du gestern im Bundestag beobachten: Wenn die Mehrheit entscheidet und das Ergebnis mit der Verfassung vereinbar ist.

     

    Dr afd-Kandidat wurde nicht gewählt, weil er nicht das Vertrauen der Mehrheit der Wähler hatte.

     

    Wenn es einen Anspruch einer Partei auf das Amt des Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages gäbe, wäre es ja keine demokratische Wahl mehr.

     

    Es kann also nur den Anspruch geben, einen Kandidaten benennen zu dürfen.

     

    So ist es bei den RD auch: Waffen können sie legal nicht erwerben, weil sie keinen Anspruch darauf haben.

     

    Wer die Grundordnung der Bundesrepublik nachweislich (!) ablehnt, bekommt keine Waffen von einem Staat, den es in den Augen des Antragstellers gar nicht gibt.

     

    :)

  9. vor 2 Stunden schrieb Quwertzuiop:

    Und nein, das ist hier nicht so

     

    Ist es tatsächlich nicht (jeder hier im Forum, der schon länger dabei ist, weiß, daß ich einem Mitforsten, der nun wirklich nicht gut bei Kasse war,  vor langer Zeit einen guten Anwalt für Waffen- und Sprengstoffrecht zu besorgen mitgeholfen habe. Und auch diesem Mitforistenkonnte geholfen werden. Trotz knapper Mittel und mit ohne Rechtsschutz).

     

    Im Grunde ist das strenge WaffG in Deutschland gut für uns.

     

    Wie jeder mitbekommen haben sollte, haben die GrünInnen bei BVerfG den Antrag gestellt, Waffen in Privatbesitz zu verbieten.

     

    Und das BVerfG hat in mehreren Nicht-Entscheidungen   (2 BvR 1645/10, 2 BvR 1676/10, 2 BvR 1677/10) beschlossen, das gar nicht erst anzunehmen.

     

    Begründung: Das WaffG bietet einen ausreichenden Schutz.

     

    Das ist ja auch so: Seit einigen Jahren steigt nicht nur die Anzahl der erlaubnispflichtigen Waffen, sondern auch die der WBK-Inhaber.

     

    Man sieht: Für gute Menschen gibt es kein Hindernis, Waffen zu erwerben.

     

    Der Rest braucht keine oder will keine.

  10. Jetzt hol' ich den ollen thread mal wieder hoch.

     

    Daß Hardy G. inzwischen verurteilt wurde (offenbar im Mai) hatte ich nicht mitbekommen.

     

    Zitat

    Das Gewehr, mit dem er unterwegs gewesen sein soll, wurde nie gefunden.

     

    Im Mai 2019 verurteilte das Amtsgericht Zwickau Hardy G. zu drei Jahren Haft. Die Verteidigung hatte zehn Monate Haft wegen Hausfriedensbruchs gefordert - ging in Berufung. Der Prozess startet am 25. September.

     

    https://www.tag24.de/nachrichten/hartmannsdorf-zwickau-hardy-g-sportschuetze-landgericht-berufungsprozess-1219679

  11. Am 15.9.2019 um 16:43 schrieb WOF:

    Die BRD als Rechtsstaat zu bezeichnen ist vermutlich als Witz gemeint.

     

     

    Die Bundesrepublik ist zweifellos ein Rechtsstaat!

     

    Wie wir alle wissen, versteht man unter einem Rechtsstaat, wenn sich der Bürger gegen tatsächliche oder vermeintliche Übergriffe des Staates wirksam wehren kann, z.B. vor den Verwaltungsgerichten.

     

    Die Bürger des Deutschen Reiches konnten sich z.B. nicht gegen die verfassungswidrigen Ausbürgerungen des 3.Reiches wehren.

    Daher war das 3.Reich kein Rechtsstaat. Auch wenn Freisler da anderer Auffassung war.

     

    Die Bürger der DDR konnten sich nicht gegen die verfassungswidrige Verhinderung der Auswanderung durch die Behörden der DDR wirksam wehren.

    Daher war die DDR kein Rechtsstaat.

    Auch wenn Herr Gysi heute immer noch anderer Meinung ist.

     

    Bei wem Reichsbürgertum (= Ablehnung der Grundordnung der Bundesrepublik) durch die Untere Waffenbehörde vermutet wird, der kann sich gegen die darauf folgenden Maßnahmen wirksam wehren.

     

    Wie der Bürger, der erst jüngst seine Waffenerlaubnis durch das zuständige Verwaltungsgericht wieder zugesprochen bekam (VG Freiburg 17.7.2019, 6 K 4503/18), weil bei ihm die Ablehnung der Grundordnung der Bundesrepublik und ihrer Gesetze nicht festgestellt werden konnte.

     

    Die Bundesrepublik Deutschland ist also tatsächlich ein Rechtsstaat.  :)

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  12. Am 5.9.2019 um 11:58 schrieb joker_ch:

    Warum wird das denn nicht getan, ich bin sprachlos...

     

     

    Das kommt vermutlich daher, aß Du mir in der Sache eine völlig falsche Position zuweist!  :)

     

    Denn ich schleppe die Urteile nur an, ich entscheide sie nicht.

     

    Sie basieren auf der Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, sind in sich völlig logisch und konsequent.

     

    Also sind sie richtig.

     

    Wer etwas anderes will, kann gerne das WaffG zu ändern suchen.

     

    Aber da es gerade ausdrücklich im Hinblick auf die Reichis zum 6. 7. 2017 erst in seinem § 5 verschärft wurde, halte ich das für ausgeschlossen.

     

    Ganz aussichtslos ist es natürlich dennoch nicht.

     

    Nehmen wir die aktuellste Entscheidung hierzu, ein Beschluß des Bayer. VGH vom 22. 8. 2019:

     

    Zitat

    ... Die Szene der „Reichsbürger“ ist personell, organisatorisch und ideologisch heterogen. Verbindendes Element der „Szeneangehörigen“ ist aber die fundamentale Ablehnung der Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland sowie deren bestehender Rechtsordnung (vgl. Verfassungsschutzbericht 2017 des Bundes S. 90 und 2018 S. 94). Die schriftlichen Äußerungen des Antragstellers belegen eine solche fundamentale Ablehnung…

    18
    1.2.2 Die Beschwerde rügt vergeblich, eine nachvollziehbare Prognose hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gefährdung liege nicht vor. Es fehle die Benennung der Tatsachen, aus denen sich ein spezifisch waffenrechtlich relevantes Verhalten ergibt. Zudem hätte stärker das 20-jährige tadellose Verhalten des Antragstellers hinsichtlich des Waffengesetzes gewürdigt werden müssen.


    19
    An die von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG geforderte Prognose dürfen keine überhöhten Anforderungen gestellt werden. Sie hat sich an dem Zweck des Gesetzes zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen. Ausreichend ist deshalb, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die betroffene Person einen in § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG normierten Unzuverlässigkeitstatbestand verwirklichen wird...“

    Bayer. VGH 21 CS 18.2518

     

    Die Bundesrepublik ist doch sehr human!

     

    Man nimmt den Reichis einfach nur die Waffen ab und das war's schon.

     

    In anderen Ländern ist „Staatsverweigerung“ sogar strafbar, wie in Österreich z.B. (§ 246 ÖStGB Staatsfeindliche Verbindungen, seit September 2017)

     

    Da kommt man seit dem September 2017 nur fürs Reichitum für zwei Jahre in Haft.

     

    Seitdem hat sich die Zahl der Reichis in Österreich erheblich verringert!

     

    Die Österreicher sind eben in vielem ein Vorbild!

     

    Als „Präsidentin Monika“ und ihr Vize die Staatsverweigerung begingen, für die sie für 14 Jahre und ihr Vize für 10 Jahre ins Loch mußten wegen Hochverrat, gab es den 246 noch nicht und deshalb kamen sie auch so günstig davon.

     

    https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/hochverrat-staatsverweigerer-in-oesterreich-verurteilt-16008415.html

  13. vor 4 Minuten schrieb micky123:

    Verstößt er gegen ein Gesetz oder nicht.

     

    Wir alle lernen in der Sachkunde, daß man jemand die Waffen entziehen kann, auch, wenn er noch nicht gegen ein Gesetz verstoßen hat.

     

    Weil es nicht um Strafrecht geht, sondern um Verwaltungsrecht.

     

    Wer die Bundesrepublik Deutschland nicht für einen Staat hält, der darf das im Rahmen der Meinungsfreiheit tun.

     

    Er kann aber keine Waffen haben,

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  14. vor einer Stunde schrieb BBF:

    Die Gedanken sind frei,

     

    Völlig richtig!

     

    Nur wenn man in seiner Verstrahltheit aus den Gedanken Straftaten macht, ist man bald nicht mehr frei. Ohne Bewährung wie ein aktueller Fall zeigt:

     

    Zitat

    P. verfiel in einen Redeschwall, in dem er "die Staatsleugnung eindrucksvoll unter Beweis gestellt habe", so der Richter. Der "Reichsbürger" verknüpfte in scheinbar wilder Folge vatikanisches Recht, die zehn Gebote, Strafrechtsparagrafen, Seerecht und vieles mehr. Am Ende war immer die Aussage erkennbar: Das hier sei nur "ein Scheingericht". Er kenne die Wahrheit...

     

    LINK

     

    Man kann sie auch nicht denunzieren, das machen sie schön selber. Auch vor Gericht, wie man seht.

     

    Jetzt bekommt er 16 Monate lang einen Fahrdienst, dazu Unterkunft mit Kost und Logis, drei Essen am Tag und Rundumversorgung.

    Das ist ja auch recht schön. :)

     

    • Gefällt mir 1
  15. vor einer Stunde schrieb WOF:

    Etwas nicht wahr haben zu wollen ist eine häufige menschliche

    Eigenschaft und fällt unter die Meinungsfreiheit.

     

    Deshalb passiert denen ja auch nichts. Wie in Unrechtsregimen.

     

    Und man beläßt ihnen ihre Meinung.

     

    Aber Waffen und Mun können sie legal nicht haben.

     

    Auch eine Fluglizenz nicht.

     

    Schöffe können sie ebenfalls nicht sein.

     

    Und Beamte natürlich auch nicht.  :)

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  16. Am 2.9.2019 um 17:49 schrieb Kanne81:

    Naja , egal. - Heletz glaubt auch die Gerichte haben die Weisheit mit Löffel gefressen und das sich Richter nicht wie Fürsten aufspielen und Gesetze leider auch nach der eigenen Fassung aber auch nach politischer Wetterlage interpretieren.

     

    Nein, keineswegs!

     

    Deshalb gibt es ja Berufungs-und Revisionsinstanzen.

     

    Aber wer die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat leugnet, der leugnet auch automatisch die Geltung der Verfassung und der Gesetze. Und damit automatisch die Geltung des Waffengesetzes und seiner Aufbewahrungsbestimmungen. Diese logische Denkleistung darf man von jemand erwarten, der legal Waffen besitzen möchte.

     

    Wer die Existenz des Staates leugnet, kann nicht gleichzeitig von diesem angeblich nicht existenten Staat eine Erlaubnis haben. Auch das ist logisch.

     

    Wer diese Denkleistung nicht erbringen kann, sollte auch keine Waffen haben dürfen!

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  17. vor 20 Stunden schrieb Kanne81:

    Und ich dachte immer Waffen können nützlich sein um:

     

    Das können sie durchaus!

     

    Aber die Gerichte sind nunmal in ständiger Rechtsprechung der Meinung, daß ein Restrisiko hinsichtlich der Aufbewahrung und des Umgangs mit Waffen und/oder Min nicht hinnehmbar ist.

     

    Das zeigt auch die folgende Entscheidung:

     

     

    Zitat

    Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist ein gerichtlich voll überprüfbarer unbestimmter Rechtsbegriff. Im Rahmen der zukunftsbezogenen prognostischen Beurteilung ist angesichts der Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, nicht der Nachweis erforderlich, dass der Betroffene den waffenrechtlichen Anforderungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht genügen wird. Es reicht eine hinreichende Wahrscheinlichkeit aus, und ein Restrisiko muss nicht hingenommen werden. § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG umschreibt im Hinblick auf die erforderliche Prognose Formen des Umgangs mit Waffen und Munition, die von vornherein im Hinblick auf den Gesetzeszweck spezifisch waffenrechtlich bedenklich, nämlich im hohen Maße gefährlich für die Allgemeinheit sind, so dass, anders als in den Fällen des § 5 Abs. 2 WaffG, eine Widerlegung im Einzelfall nicht zugelassen wird (sogenannte absolute Unzuverlässigkeit; vgl. auch die Begründung des Gesetzesentwurfes der Bundesregierung zur Neuregelung des Waffenrechts, BT-Drs. 14/7758 S. 54). Bei der auf der Grundlage der festgestellten Tatsachen zu erstellenden Prognose ist der allgemeine ordnungsrechtliche Zweck des Gesetzes zu berücksichtigen, beim Umgang mit Waffen und Munition die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu wahren (§ 1 Abs. 1 WaffG), nämlich zum Schutz der Allgemeinheit diese vor den schweren Folgen eines nicht ordnungsgemäßen Umgangs mit Waffen zu bewahren (vgl. BT-Drs. 14/7758 S. 51). Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen...

    VG Köln 20 L 860/18, 19. 7. 2018, ein Reichsdepp verlor nicht nur seine Waffen, sondern erhielt auch gleich noch ein allgemeines Waffenverbot

     

  18. Am 31.8.2019 um 12:52 schrieb karlyman:

    Doch, und zwar immer im Leben.

     

    Wie gesagt: Bei Waffen wird ein Restrisiko nicht hingenommen:

     

    Zitat

    Bei der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der gerichtlich voll überprüfbar ist. Angesichts der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit ausgehen, ist für das Fehlen der Zuverlässigkeit nicht etwa erforderlich, dass der Betroffene den waffenrechtlichen Anforderungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht genügen wird. Vielmehr reicht eine hinreichende Wahrscheinlichkeit aus. Ein Restrisiko muss nicht hingenommen werden (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 18.07.2017 - 11 ME 181/17 - juris Rn. 8 m.w.N.; BayVGH, B.v. 05.10.2017 - 21 CS 17.1300 - juris Rn. 11). Bei der Prognose, die auf Grundlage der festgestellten Tatsachen anzustellen ist, ist der allgemeine ordnungsrechtliche Zweck des Waffengesetzes zu berücksichtigen, beim Umgang mit Waffen die Belange der Sicherheit und Ordnung (§ 1 Abs. 1 WaffG) - namentlich die Allgemeinheit vor den schweren Folgen eines nicht ordnungsgemäßen Umgangs mit Waffen zu schützen - zu wahren (vgl. BT-Drs. 14/7758, S. 51).

    VG Bayreuth, Gerichtsbescheid v. 12.03.2019 – B 1 K 17.158

     

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