Zum Inhalt springen

heletz

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    27.469
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von heletz

  1. Am 27.2.2022 um 18:53 schrieb chapmen:

    wenn die Vorwürfe den Tatsachen entsprechen.

     

    Nein, die mangelhafte Aufbewahrung ist Tatsache.

     

    Dazu der Erwerb von Nazidevotionalien.

     

    Daher liegt die Vermutung nahe, der betreffende werde die Prinzipien der Völkerverständigung nicht akzeptieren.

     

    Was nach § 5 WaffG zur Unzuverlässigkeit führt.

     

    Die Behörde wird sich nichts nachsagen lassen und den Widerruf der Erlaubnis veranlassen.

     

    14 Tage später hat er keine erlaubnispflichtigen Waffen mehr.

     

    Er kann natürlich Rechtsmittel einlegen, aber die Waffen sind erstmal weg.

  2. Am 25.2.2022 um 16:19 schrieb chapmen:

    Vermutlich wird es sich bei den Griffschalen nicht um zeitgenössische Orginale handeln,

     

    a) wir wissen es nicht

     

    b) kriegt er die vermutlich wieder, weil er sie nie öffentlich zeigen wollte (sondern zu Dokumentationszwecken, Blah und blubb)

     

    Nützt ihm aber hinsichtlich der erlaubnispflichtigen Waffen nix.

     

    Die sind weg.

  3. Ein interessanter Fall aus Sachsen: Ein nicht nur historisch interessierter Bürger bestellt offenbar im Auslande – jedenfalls ist der Zoll involviert – Griffschalen mit Symbolen einer verfassungsfeindlichen Vereinigung, die dem 86 a StGB unterfallen.

     

    Was nicht verboten ist.

     

    Die Sachen kommen zum Zoll, der öffnet das Paket oder läßt den Empfänger öffnen, was aber egal ist, und reagiert etwas übereifrig: Man informiert die Polizei.

     

    Die rückt mit DB zur HD an und findet: „archäologische“ Funde (verstößt evtl gegen das sächs. Gesetz, Stichwort: Schatzregal) und (!) nicht ordnungsgemäß aufbewahrte Waffen (ganz schlecht!).

     

    Der Zoll hat hier sich etwas überreagiert, trotzdem kann die Untere Waffenbehörde die Erlaubnis für die legalen Waffen jetzt widerrufen, da ja „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, er werde mit Waffen und/oder Munition nicht ordnungsgemäß umgehen“ (wir erinnern uns: Waffen und Mun gehören in Schränke und zwar nicht in irgendwelche, sondern in ganz bestimmte ...)

     

    Zitat

     

    31-JÄHRIGER HAT NAZI-GEGENSTÄNDE GESAMMELT: POLIZEI STÜRMT WOHNUNG IN SACHSEN!

     

    Reinsdorf - Großer Polizeieinsatz am Mittwoch im sächsischen Reinsdorf (Landkreis Zwickau)! Mit einem Großaufgebot stürmte die Polizei die Wohnung eines mutmaßlichen Hobby-Archäologen (31), der etliche historische Waffen aus dem Dritten Reich gesammelt und bei sich gelagert hatte.

     

    Aufmerksam wurde die Polizei auf den 31-Jährigen, weil vier Griffschalen für eine Pistole, welche mit Hakenkreuz und Reichsadler versehen waren, an den Reinsdorfer adressiert waren. Der Zoll zog die Griffschalen aus dem Verkehr und informierte die Zwickauer Beamten.

     

    Bei der Wohnungsdurchsuchung fanden die Polizisten etwa 200 Waffen und Waffenteile, die möglicherweise gegen das Waffengesetz verstoßen könnten. Außerdem wurden legale Waffen gefunden, die allerdings nicht ordnungsgemäß aufbewahrt wurden. Besitzen durfte der 31-Jährige die Waffen allerdings - er hatte eine Waffenbesitzkarte.

     

    […]

     

    Fakt ist aber: "Eine schriftliche Genehmigung zur Entfernung von Kulturgütern, wozu auch einzelne Fundstücke gehören, konnte er nicht vorzeigen", so die Polizei.

     

    [...]

    Die Polizei überprüft nun alle sichergestellten Gegenstände und Waffen.

     

     

    https://www.tag24.de/nachrichten/regionales/sachsen/zwickau/nazi-gegenstaende-mit-metalldetektor-gesucht-polizei-stuermt-wohnung-in-sachsen-2346313

     

    Sie schreiben „Waffenbesitzkarte“ – wem ist es aufgefallen?

     

    Ein Hinweis: Bei dem Zeichen [...] handelt es sich um ein Auslassungszeichen, das entfallene Textstellen kennzeichnet, um nur das zum Verständnis Nötigste zu zitieren.  :)

    Griffschalen und „Devotionalien“ erhält er sicher zurück. Sogar ohne Antrag.


    Aber das mit den Legalwaffen war‘s dann erstmal.

     

    Die Griffschalen hätte er wohl besser nicht im Auslande bestellen sollen? 🤔

    • Gefällt mir 2
  4. Am 7.1.2022 um 14:02 schrieb steven:

    Reichsbürger

     

    können tatsächlich gefährlich sein und werden von den Behörden auch als Gefährder wahrgenommen wie ein Bericht von heute zeigt:

     


     

    Zitat

     

    MEISSEN
    09.01.2022 10:19 Uhr

    Waffen bei mutmaßlichem "Reichsbürger" entdeckt


    Ein Mann wird verdächtigt, Lokalpolitiker aus den Landkreisen Meißen und Bautzen bedroht zu haben. Die Polizei vermutet eine Nähe zur "Reichsbürger"-Szene.

    Thiendorf. Seit vergangener Woche ermittelt die Polizei gegen einen Mann aus Thiendorf. Laut einer Pressemitteilung steht der 65-Jährige im Verdacht, Lokalpolitiker aus den Landkreisen Meißen und Bautzen bedroht zu haben.

     

    Bei einer Gefährderansprache von Beamten des Polizeireviers Großenhain hätte der Mann mit der Anwendung von Gewalt gedroht. Dabei äußerte er sich laut Polizei auf eine Weise, die eine Nähe zur Szene der "Reichsbürger" erkennen ließ.

     

    Mit einem richterlichen Beschluss hätten daraufhin Polizisten das Haus des 65-Jährigen durchsucht. So stellten sie eine Langwaffe und drei Pistolen sicher, die der Mann legal besaß, hieß es in der Polizeimeldung. Dabei wären auch Spezialeinheiten des Landeskriminalamts zum Einsatz gekommen. Die waffenrechtliche Erlaubnis wurde dem Mann durch die Waffenbehörde des Landratsamts Meißen danach entzogen.

     

    Die Polizeidirektion Dresden teilte mit, dass die Ermittlungen gegen den deutschen Staatsbürger weiter andauern. (SZ/mas)

     

     

    https://www.saechsische.de/meissen/lokales/polizeimeldung-landkreis-meissen-reichsbuerger-waffen-nach-bedrohung-sichergestellt-thiendorf-5601686.html

     

  5. vor 6 Stunden schrieb knight:

    Und auf der linken Seite ist man völlig blind, lässt die Selbstverwalter gewähren und versorgt sie auch noch mit Wasser und Strom auf Gemeinschaftskosten. Diese Selbstverwalter tragen "Autonom" sogar stolz in ihrem Szenenamen.

     

    Ja, mei, darauf kann man sich halt nicht berufen, wenn man selbst vor Gericht steht.

     

    D.h., man kann schon, es nützt einem halt nix. 🤷‍♂️

    • Wichtig 1
  6. vor 18 Stunden schrieb _peti:

    Schlimmer noch: es reicht, wenn man als Zeuge unterschreibt. 

     

    Nun, ja, nicht ganz?

     

    Denn zumindest konnte er die auf Tatsachen der Unterschriftleistung gestützte Annahme der Unteren Waffenbehörde vor Gericht nicht entkräften?

     

    Vielleicht ist er vor Gericht gar nicht erschienen bzw. hat keine verwertbare Aussage/Antrag gemacht (daher Beschluß)?

  7. vor einer Stunde schrieb Merkava3:

    Die Ansprüche auf Rente und sonstige Altersvorsorge

     

    Ergänzung:

     

    Auch ein Reichi zahlt Rundfunkbeitrag:

    Zitat

    Die Klage ist unzulässig, weil ihr das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Sie ist - selbsttragend - unzulässig, weil sie sich allein gegen den Widerspruchsbescheid des Beklagten vom 20. November 2020 richtet, ohne den diesem zugrundeliegenden Beitragsbescheid vom 1. Oktober 2020 anzugreifen. Die Klage ist - ebenfalls selbsttragend - auch deshalb unzulässig, weil nach dem Wortlaut der Klageschrift keine Klage, sondern Widerspruch erhoben worden ist.


    VG München, Urteil v. 17.11.2021 – M 6 K 20.6855

     

    Reichi arbeitet nicht mehr beim BND:
     BVerwG 2 A 7.21 - Urt. v 2. 12. 2021

     

    Ein Reichi arbeitet auch nicht als BamF-Mitarbeiter:
     OVG Sachsen 2 B 267/21

     

    Ein Studienrat mit Reichi-Geruch darf nicht nur Rundfunkbeitrag zahlen, sondern bekommt auch noch eine Diszi von seinem Dienstherrn:
    VG München M 19L DB 19.5882

     

    Ein Beamter i.R., der als Reichi auffällig wird, verliert das Ruhegehalt:
    VG Ansbach, Urt. 26.05.2020 – AN 13b D 19.01044

     

  8. vor 6 Minuten schrieb Merkava3:

    Entzug des Führerscheines und der Fahrerlaubnis

     

    wird gemacht:

    https://www.esv.info/aktuell/ovg-thueringen-fuehrerscheinentzug-bei-reichsbuerger-rechtmaessig/id/88243/meldung.html

     

    vor 7 Minuten schrieb Merkava3:

    Aufkündigung von Beamten und Angestelltenverhältnissen in kommunalen und staatlichen Institutionen

     

    wird auch gemacht, zuletzt hier:

    https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_89919410/niedersachsen-polizistin-wegen-reichsbuerger-bezug-entlassen.html

     

    Reichis haben nicht die erforderliche luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit, um als Bodenpersonal arbeiten zu können:
    VG Regensburg, Beschluss v. 13.02.2020 – RN 8 S 19.1446

     

    Reichis können deshalb natürlich auch keine Piloten der Lufthansa z.B. sein:

    Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 L 1452/18 v. 6. 6. 2018 und

    VGH B-W 8 S 3419/20 vom 22.06.2021

     

    Reichis können auch nicht das Oktoberfest beliefern:

    VG München (Beschl. v. 20.09.2018 – M 22 E 18.4518)

    • Gefällt mir 1
  9. vor 1 Stunde schrieb David K:

    Was ist eigentlich passiert, dass die Reisbürger von der Klatschspalte von vor zehn Jahre, plötzlich so ein Thema geworden sind?

     

    Der Mordversuch von Reuden an einem Polizeibeamten durch einen Reichi im August 2016 und der Mord von Georgensgmünd an einem Polizisten im Oktober 2016 sind passiert.

     

    Schon im November 2016 haben deshalb die 16 Innenminister verabredet, die Reichis konsequent zu entwaffnen.

     

    Bayern hat da am konsequentesten durchgegriffen, soweit ich das erkennen kann.

     

    Bis dahin hat man die Reichis gar nicht ernstgenommen.

    • Gefällt mir 2
  10. vor 6 Minuten schrieb Olga von der Wolga:

    Für skurriele Lebensentwürfe und Phantastereien, lange Haftstrafen verhängen.

     

    Die Haftstrafe erfolgte nach dem Versuch das Bundesheer zum Putsch gegen die Österreichische Regierung zu bestimmen.

     

    Dieser Versuch war wohl Ausfluß des skurrilen Lebensentwurfes und der Phantasterien.

     

    Aber da die Herrschaften ja selbst ständig von „Eidbruch“, „Hoch- und Landesverrat“ und dergleichen faseln, ist die Verurteilung eigentlich nur folgerichtig?

    • Gefällt mir 1
  11. vor 25 Minuten schrieb cb01:

    Sehr befremdliche Rituale …

     

     

    Wenn Reichis sich mit Dingen beschäftigen, von denen sie nichts verstehen, dann sieht das so aus (die „blutigen“ Daumenabdrücke habe ich leider nur in s/w bekommen können):

     

     

    42768014to.jpg

     

    Vor allem bei der Verwendung des ſ haben sie große Probleme: „Salvatoriſche“ wird nämlich schon mit langem „s“ geschrieben und „Klauſel“ natürlich auch.

    Dazu kommt die „ch“-Ligatur in „Salvatoriſche“ (falls es nicht sogar eine „ſch“-Ligatur ist.

     

    Da vermute ich eine Art des magischen Denkens: es soll irgendetwas heraufbeschworen werden.

     

    Angeblich werden Namen von Sklaven in Großbuchstaben geschrieben (obwohl es Sklaven in der Bundesrepublik gar nicht gibt), Selbstverwalter wollen ein Ausweisdokument (obwohl sie sich doch angeblich selbst verwalten) und der Name darf nur noch klein und mit Doppelpunkt geschrieben werden wie der von monika:unger in Österreich, die für den Unsinn derzeit 12 Jahre Knast absitzt (allerdings sind sich ihre Anhänger wohl nicht ganz so sicher, ob man nicht besser unger:monika schreiben sollte, um den Hochverratsprozeß verhindern zu können).

     

    Das alles klingt sehr wie Glauben an Magie.

  12. Unter Reichsbürgern sind sog. Lebenderklärungen beliebt. Man meldet sich „lebend“ und unterzeichnet mit blutigem Daumenabdruck.

     

    Weiß auch nicht, was das bringen soll, klingt ein wenig wie Karl May und Indianer.

     

    Ganz offenbar hat dieses etwas kindliche Verhalten nicht nur Auswirkungen auf den Aussteller selbst, sondern auch auf seine „Zeugen“ (die Waffenbehörde in Cottbus hatte es natürlich einfach, da das Schreiben an den Innenminister ging), wie eine Gerichtsentscheidung zeigt, die heute durchs Netz geht:



     

    Zitat

     

    Brandenburg: Verwaltungsgericht bestätigt Waffenverbot für Reichsbürger


    Aktuelle News
    04.01.2022

     

    Das Verwaltungsgericht Cottbus hat entschieden, dass einem Reichsbürger, der insgesamt 14 Waffen besaß, zu Recht seine waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen wurden. Er sei als waffenrechtlich unzuverlässig einzustufen, weil er als Reichsbürger kein Vertrauen darin verdiene, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird.

     

    Der Antragsteller hatte Ende 2020 als „Zeuge“ eine sog. Lebenderklärung zusammen mit einem weiteren der Reichsbürgerszene zuzuordnendem Schreiben unterzeichnet, die an Angela Merkel und Michael Stübgen, dem Innenminister des Landes Brandenburg, versandt wurden. Bei Lebenderklärungen handelt es sich um selbstentworfene Fantasiedokumente von Reichsbürgern, mit dem der Verfasser „unter Eid“ bekundet, am Leben zu sein, was durch drei Personen bezeugt und durch das Versenden an staatliche Stellen nach außen mitgeteilt wird.

     

    [...]

     

     Gericht:Verwaltungsgericht Cottbus
        Entscheidungsart:Beschluss
        Datum:09.11.2021
        Aktenzeichen:VG 3 L 343/21

     

     

    https://www.stolpe-rechtsanwaelte.de/id/4910098/Urteil31237/

     

    https://www.jura.cc/rechtstipps/waffenverbot-fuer-reichsbuerger/

     

    https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Cottbus_VG-3-L-34321_Brandenburg-Verwaltungsgericht-bestaetigt-Waffenverbot-fuer-Reichsbuerger.news31237.htm

     

    Trotz Verwendung des Begriffes scheint aber kein Waffenverbot im Sinne des § 41 WaffG vorzuliegen.

     

     

    Ein Hinweis: Bei dem Zeichen [...] handelt es sich um ein Auslassungszeichen, das entfallene Textstellen kennzeichnet, um nur das zum Verständnis Nötigste zu zitieren.  :) Ggf. ist also der Link selbst aufzurufen

     

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.