Werte Gemeinde,
heute frage ich nicht für einen Freund. Aber es wird ihn interessieren.
Bei mir ist die Verlängerung der 27er Erlaubnis fällig.
Also habe ich mir vom 2. Vorstand unseres Vereins die Bestätigung meiner Mitgliedschaft ausstellen. lassen.
Soweit ich weiß, benötigte ich beim letzten Mal keine Nachweise über Anzahl von Schießterminen, die Bestätigung über die Mitgliedschaft reichte erinnerlich aus.
Nun hat er mir gesagt, seine Behörde verlange zusätzlich eine Bestätigung über 6 Schießtermine im Jahr, um den Pulverschein zu verlängern.
Als ich meinen Antrag und die dazu gehörigen Dokumente hochladen wollte (die Beantragung ist jetzt tatsächlich online möglich, es geschehen noch Zeichen und Wunder!), wurde ich nicht nach Schießterminen oder Schießbuch gefragt.
Man weiß aber nie, was (bzw welche Nachfrage) nachkommt.
Weil die SuFu nichts findet: Steht denn nun neuerdings etwas von einer Mindestanzahl von Schießterminen im SprengG oder einer gerichtlichen Entscheidung?
Alles kann man ja nicht wissen …
Die korrekte Antwort interessiert nicht nur mich, auch den ausstellenden 2. Vorstand wird dies bestimmt interessieren.
#frageauchfuereinenfreund
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