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heletz

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  1. Zumindest die Berufung zum OVG wurde im Eilverfahren schon entschieden. . https://www.welt.de/politik/deutschland/article253052198/OVG-Eilbeschluesse-Waffenentzug-fuer-AfD-Mitglieder-ist-rechtens.html . Das ging ja schnell?
  2. Das wird er auch, wenn er beantragen sollte, wieder in den Schuldienst gehen zu dürfen. Derzeit ist eine Entlassung nicht möglich, das wurde ja schon vor längerer Zeit diskutiert.
  3. Sorry, wenn ich den toten Fred exhumiere, aber sie hat sich so stark verändert? .
  4. Glaube ich jetzt eher nicht, das sind ja alles Straftaten. Wobei es beim Strafmaß natürlich auf das Alter und die Schwere der Verfehlung ankommt. Aber das ist Strafrecht, während WaffenG ja Verwaltungsrecht ist. Das kann man also nicht gleichsetzen.
  5. So sieht es jedenfalls das VG Düsseldorf: Alles übrige im Link: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-duesseldorf-22k483623-zuverlaessigkeit-waffenrecht-afd-mitgliedschaft/
  6. Es geht um das hochgelobte Land US. 🙂 In Deutschland hingegen haften Eltern tatsächlich nicht für ihre Kinder. Weil in Deutschland niemand für einen anderen haftet. Es gibt natürlich Leute, die finden alles in US besser.
  7. Keineswegs. Der ehem. Bundesrichter sieht Strafbarkeit nach 140 (Urteile folgen in der nächsten Zeit): https://www.lto.de/recht/meinung/m/frage-fische-jubel-terror-hamas/ Den Freispruch hat die Revisionsinstanz jetzt aufgehoben: https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-iii-weg-gericht-urteil-1.6319630 So kann's den Rädelsführern geh'n.
  8. Jo, ist eine beliebte Ausrede: Ergebnis: OVG Lüneburg 11. Senat, Beschluss vom 02.09.2021 Mit andern Worten: Die Waffen sind weg. Oder auch Kanada. Wird auch gerne genommen. „Steht so im Internet!“ Jo. Nützt aber nix. Nützt gar nix wie man sieht: VGH München, Beschluss v. 25.01.2018 – 21 CS 17.2310 Auch um einen Freund in Kanada zu besuchen benötigt man keinen „Gelben Schein“: Zieht beim VG München nicht: Ergebnis: VG München, Beschluss v. 24.04.2018 – M 7 S 18.596 Oder anders ausgedrückt: Die Waffen sind weg. Also: Entweder man hat einen behördlichen Schrieb, der bestätigt man braucht den Schein. Oder man ist sofort unter Reichsbürger-Verdacht. Das ist allerdings dann schlecht, wenn man eine waffenrechtliche oder sprengstoffrechtliche Erlaubnis hat.
  9. Im vorliegenden Fall hatte der Bürger einiges im Internet veröffentlicht (Neu-Brief und Sie-Röhre), der Staatsangehörigkeitsausweis war ihm vor dem KWS ausgestellt worden, was aber wohl zunächst nicht auffiel, weil die Fälle der schießenden Reichsbürger von Reuden und Georgensgmünd erst im August 2016 bzw. Oktober 2016 waren, dann aber guckte die Behörde auch mal ins Zwischennetz: OVG SH 4 LA 96/21 Beschl. v. 11.9.2023 Ergebnis: der KWS ist weg und bleibt das auch. Alles übrige unter: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/JURE230055290/part/L ____________________________________
  10. „Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze erbringen (und somit die waffenrechtliche Zuverlässigkeit kosten), wie heute das BayObLG mitteilt: Das erkennende Gericht weist auf folgendes hin: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/bayerisches-oberstes-landesgericht/presse/2023/11.php Wer Ohren hat zu hören ...
  11. Beides darf schon seit Jahren auch ohne Waffenherstellungserlaubnis ausgeführt werden. Nur wenn man damit schießen will, ist ein Gang zum Beschußamt notwendig. Sonst nicht.
  12. Hier ist keine politische Ideologie erkennbar. Freislers Gericht war ein Sondergericht und somit rechtsstatswidrig. Hingegen haben die Bundesgerichte bereits vor langem geurteilt, beim Waffenbesitz kann es keine Spielraum geben. Wer Ohren hat zu hören, der höre.
  13. Freisler war an einem Sondergericht. Sondergerichte waren ab dem 1. 1. 1924 verfassungswidrig und sind es weiterhin. Eine Verbindung vom VG München zu einem nichtgesetzlichen Richter (Art. 101 GG) ist nicht zu erkennen. Vielmehr dient die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen der Information des Bürgers, was evtl. wie zu bewerten ist. Lwb haben nun einmal eine besondere Verantwortung.
  14. Warum? Er kann doch seine Meinung nach wie vor frei äußern? Aber jede Handlung (hier: Äußerung) hat halt möglicherweise eine Konsequenz und für Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen möglicherweise in besonderer Form.
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