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Krall lebt doch inzwischen in der Schweiz? (Vermutlich, weil er Deutschland nicht genug liebt.) Dann ist er doch Schweizer Untertan?
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In Bayern.
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Alles drei.
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Kann schon. Aber darf sie auch?
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Werte Gemeinde, heute frage ich nicht für einen Freund. Aber es wird ihn interessieren. Bei mir ist die Verlängerung der 27er Erlaubnis fällig. Also habe ich mir vom 2. Vorstand unseres Vereins die Bestätigung meiner Mitgliedschaft ausstellen. lassen. Soweit ich weiß, benötigte ich beim letzten Mal keine Nachweise über Anzahl von Schießterminen, die Bestätigung über die Mitgliedschaft reichte erinnerlich aus. Nun hat er mir gesagt, seine Behörde verlange zusätzlich eine Bestätigung über 6 Schießtermine im Jahr, um den Pulverschein zu verlängern. Als ich meinen Antrag und die dazu gehörigen Dokumente hochladen wollte (die Beantragung ist jetzt tatsächlich online möglich, es geschehen noch Zeichen und Wunder!), wurde ich nicht nach Schießterminen oder Schießbuch gefragt. Man weiß aber nie, was (bzw welche Nachfrage) nachkommt. Weil die SuFu nichts findet: Steht denn nun neuerdings etwas von einer Mindestanzahl von Schießterminen im SprengG oder einer gerichtlichen Entscheidung? Alles kann man ja nicht wissen … Die korrekte Antwort interessiert nicht nur mich, auch den ausstellenden 2. Vorstand wird dies bestimmt interessieren. #frageauchfuereinenfreund .
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VG DDorf: AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
heletz antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Zumindest die Berufung zum OVG wurde im Eilverfahren schon entschieden. . https://www.welt.de/politik/deutschland/article253052198/OVG-Eilbeschluesse-Waffenentzug-fuer-AfD-Mitglieder-ist-rechtens.html . Das ging ja schnell? -
VG DDorf: AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
heletz antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Das wird er auch, wenn er beantragen sollte, wieder in den Schuldienst gehen zu dürfen. Derzeit ist eine Entlassung nicht möglich, das wurde ja schon vor längerer Zeit diskutiert. -
Sorry, wenn ich den toten Fred exhumiere, aber sie hat sich so stark verändert? .
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VG DDorf: AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
heletz antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Glaube ich jetzt eher nicht, das sind ja alles Straftaten. Wobei es beim Strafmaß natürlich auf das Alter und die Schwere der Verfehlung ankommt. Aber das ist Strafrecht, während WaffenG ja Verwaltungsrecht ist. Das kann man also nicht gleichsetzen. -
„Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze bringen
heletz antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Keineswegs. Der ehem. Bundesrichter sieht Strafbarkeit nach 140 (Urteile folgen in der nächsten Zeit): https://www.lto.de/recht/meinung/m/frage-fische-jubel-terror-hamas/ Den Freispruch hat die Revisionsinstanz jetzt aufgehoben: https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-iii-weg-gericht-urteil-1.6319630 So kann's den Rädelsführern geh'n. -
Reichsbürger: Veröffentlichungen im Internet sind „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“
heletz antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Jo, ist eine beliebte Ausrede: Ergebnis: OVG Lüneburg 11. Senat, Beschluss vom 02.09.2021 Mit andern Worten: Die Waffen sind weg. Oder auch Kanada. Wird auch gerne genommen. „Steht so im Internet!“ Jo. Nützt aber nix. Nützt gar nix wie man sieht: VGH München, Beschluss v. 25.01.2018 – 21 CS 17.2310 Auch um einen Freund in Kanada zu besuchen benötigt man keinen „Gelben Schein“: Zieht beim VG München nicht: Ergebnis: VG München, Beschluss v. 24.04.2018 – M 7 S 18.596 Oder anders ausgedrückt: Die Waffen sind weg. Also: Entweder man hat einen behördlichen Schrieb, der bestätigt man braucht den Schein. Oder man ist sofort unter Reichsbürger-Verdacht. Das ist allerdings dann schlecht, wenn man eine waffenrechtliche oder sprengstoffrechtliche Erlaubnis hat. -
Reichsbürger: Veröffentlichungen im Internet sind „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“
heletz antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Das Thema scheint Dich sehr zu interessieren? 🤔 -
Im vorliegenden Fall hatte der Bürger einiges im Internet veröffentlicht (Neu-Brief und Sie-Röhre), der Staatsangehörigkeitsausweis war ihm vor dem KWS ausgestellt worden, was aber wohl zunächst nicht auffiel, weil die Fälle der schießenden Reichsbürger von Reuden und Georgensgmünd erst im August 2016 bzw. Oktober 2016 waren, dann aber guckte die Behörde auch mal ins Zwischennetz: OVG SH 4 LA 96/21 Beschl. v. 11.9.2023 Ergebnis: der KWS ist weg und bleibt das auch. Alles übrige unter: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/JURE230055290/part/L ____________________________________