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Mitglieder der Partei „Der III. Weg“ waffenrechtlich regelunzuverlässig
BlackFly antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Selber erlebt im engsten Familienkreis: Ein Frau heiratet in Deutschland einen Mann mit Migrationshintergrund, genauer gesagt einen Mann aus einem muslimisch Geprägten Bergdorf mit (wenn ich mich richtig erinnere) einer Duldung in Deutschland. Die Frau und der Mann leben nun mehrere Jahre glücklich zusammen hier in Deutschland und der Mann macht immer wieder "Heimaturlaub" in seinem Bergdorf das mittlerweile nicht mehr Kriegsgebiet ist und die Muslime auch nicht mehr verfolgt werden, auch hier ist die Welt immer noch in Ordnung. Nun bekommt der Mann aber immer mehr Probleme weil es in diesem Bergdorf so üblich ist das Ehen von den Familien vereinbart werden und so wurde auch dieser Mann einer Frau aus dem Dorf (oder Nachbardorf?) versprochen und musste diese dann ehelichen während einem der Heimaturlaube (natürlich ohne Standesamt oder vergleichbares). Das der Mann in Deutschland schon verheiratet war hat natürlich weder die eigene noch die Familie der Frau interessiert, schließlich ist die Deutsch Frau ja eine ungläubige. Wie es dann auch so üblich ist muss ein verheirateter Mann natürlich auch Kinder zeugen, auch dazu wird dieser Mann dann im Urlaub von der Familie gezwungen. Dumm nur das der Mann keine Kinder zeugen kann, aber wozu gibt es Brüder? Also "hilft" ein Bruder dabei etwas aus und es werden 2 oder 3 Kinder (ich bin mir da nicht mehr sicher) gezeugt, zeugungszeitraum war immer ein Monat nach dem Heimaturlaub des Mannes. Irgendwann als dann die Kinder auch schon ein paar Jahre alt sind will die zweite Frau des Mannes dann auch mal ins Schlaraffenland Deutschland, dies gefällt natürlich der ersten Frau nicht und abgesehen davon das sie die Scheidung einreicht geht sie mit dem Sachverhalt auch zur Polizei da Bigamie in Deutschland eigentlich verboten ist. Irgendwann landet dies dann natürlich auch vor Gericht, dieses Gericht entscheidet das die zweite ehe rechtens ist, es keine weiteren rechtlichen Konsequenzen gibt außer das eine der beiden Ehen aufgelöst werden muss und die zweite Frau sowie die Kinder ein Anspruch auf sämtliche Rechte in Deutschland haben. -
Mitglieder der Partei „Der III. Weg“ waffenrechtlich regelunzuverlässig
BlackFly antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Die Erklärung ist einfach: Das Waffengesetz wurde so geschrieben um Reichsbürger und rechte "Feinde der Demokratie" (also irgendwie so gut wie alles was rechts der CDU/CSU steht und dort landet man ganz schnell) zu entwaffnen und so wird es dann letzten Endes auch von den Richtern verstanden. Bei den linken und Grünen ist die Anwendung des §5 WaffG auch nicht notwendig bzw. möglich, die verwenden normalerweise Pflastersteine oder andere Gegenstände die man auf Baustellen findet die nicht unter das Waffengesetz fallen bzw. dinge die ohnehin für jeden im WaffG verboten sind (Molotows, Präzisionszwillen usw) -
Mitglieder der Partei „Der III. Weg“ waffenrechtlich regelunzuverlässig
BlackFly antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Von der Kleidung kann man durchaus auch mindestens auf eine gewisse Grundhaltung des Trägers schließen, mit einzelnen Marken ist das so eine Sache.. Grunt Style kannte ich jetzt noch gar nicht, gefällt mir aber eigentlich ganz gut und ich weiss nicht wo das Problem an einem T-Shirt mit einem Legostein und der Aufschrift "Landmine" besteht, jeder der Kinder mit Legos hat wird sich beeumeln wenn er das sieht und ein Stampler mit der Aufschrift "Dads drink buddy" hat auch was... Ich kann mir aber auch gut denken das diese Marke in bestimmten Kreisen gerne getragen wird, würde aber nicht davon ausgehen das alle die diese Marke tragen auch diesen Kreisen angehören. Viele werden die auch einfach tragen weil Ihnen das Motiv gefällt. Ich habe auch schon Kinder "südländischen Aussehens" mit Lonsdale Pullis gesehen, ich glaub nicht das sie diesen Tragen weil sie mit Ihrer Bomberjacke gerne die Buchstabenersten und letzten verdecken sondern eher das die einfach nicht wissen was sie da tragen und die Mütter die Pullis gekauft haben weil sie teuer waren und andere damit rumlaufen, bei Grunt Style wird das oftmals ähnlich bzw. aufgrund der witzigen Motive noch viel häufiger sein... Bei einem Kleidungsstyl ist das aber meist etwas anders. Ich gehe mal davon aus das eine Frau im Batikkleid mit rausquellender Achselbehaarung eher nicht in der rechts konservativen Ecke angesiedelt sein wird, genauso wenig wie ein links-grün überzeugter Atomkraftgegner und Pazifist ein Gruntstyle (um bei dem Beispiel zu bleiben) T-Shirt mit dem Aufdruck "I find your lack of ammo disturbing" tragen wird. Aus dem ersten allerdings gleich zu schließen das die Dame sich in einer Kommune mit 25 Männern innerhalb von 10 tagen bei allen durchvögelt oder der zweite ein rechter Terrorist ist der mit einem MG in eine Moschee geht ist dann wohl doch etwas übertrieben. Im Falle des (jungen, also nicht altersbedingten) Kopfhaarlosen Menschen in Bomberjacke und Springerstiefel kann man allerdings durchaus davon ausgehen das dieser Mensch nicht nur einen zweifelhaften Modegeschmack sondern auch eine zweifelhafte Geistige Gesinnung hat und (mit genug Gruppenzwang) auch sicherlich zu zweifelhaften Taten neigt da dieser Kleidungsstil doch sehr eindeutig behaftet ist und nicht einfach nur als "schlechter modestil" abgetan werden kann. Diese Kleidung ist ein politisches Statement genauso wie diverse andere Kleidungsstile oder Kleidungsstücke ein Statement politischer oder auch religiöser Art sind. Das Waffenbesitzer und andere Personen mit besonderer gesellschaftlicher Verantwortung (z.B. die aufgeführten Personen die den §7 LuftSiG benötigen, Behördenmitarbeiter, Soldaten, Polizisten usw) einer besonderen Überprüfung bedürfen ist ebenfalls unbestreitbar. Das man dann allerdings unterscheidet das eine Partei gut genug ist sich am staatlichen Parteientopf zu bedienen aber für diese Personengruppe ein Tabu ist, das finde ich schon etwas merkwürdig. Die Begründung mit dem Kommentar über das Asylheim ist natürlich auch vollkommen korrekt, der Entzug der Waffenrechtlichen Erlaubnis auch. Aber konsequenter Weise müsste diese Partei genauso behandelt werden wie eine NPD, die ist keinen Deut besser/anders... -
Mitglieder der Partei „Der III. Weg“ waffenrechtlich regelunzuverlässig
BlackFly antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Die Entscheidung selber sehe ich auch als richtig an. Was ich mich allerdings frage bzw. nicht als richtig ansehe: Warum wird wieder mal mit zweierlei maß gemessen? Wenn ich keine Waffe besitzen möchte oder bereits besitze dann ist es keinerlei Problem. Der III. Weg kann seine Wahlplakate aufhängen und ist auf den Stimmzetteln zu demokratischen Wahlen zu finden, es scheint sich also bei dieser Partei offiziell um eine zugelassene Partei zu handeln die damit scheinbar rechtlich und demokratisch in Ordnung sein müsste... Und wenn ich nun eine Waffe besitzen möchte oder besitze dann ist diese Partei plötzlich nicht mehr in Ordnung? Was ist bei Flughafenmitarbeitern die nach §7 Luftsicherheitsgesetzt überprüft werden? Dürfen die Fördermitglieder in dieser Partei sein, ist es das noch nicht schlimm genug und betrifft das nur die Waffenbesitzer? Nicht falsch verstehen, wenn man den Aufmarsch des III. Wegs sieht und sieht das dort das Paradebeispiel für Neo Nazis rumläuft (ich bin 78 geboren und in meiner Jugend habe ich mir den Neo Nazi der ein Asylantenheim anzündet, was damals auch ein echtes Problem gewesen ist und was heute irgendwie auch wieder aus der Mode gekommen ist, genau so vorgestellt mit Glatze, Bomberjacke und Springerstiefel) dann ist die Entscheidung vollkommen korrekt. Ich frage mich hier nur warum es einerseits nicht noch viele andere Parteien betrifft (ist ja bereits schon angesprochen) und andere Verbände (egal ob politisch, gesellschaftlich oder religiös) und andererseits frage ich mich warum diese Partei in Deutschland überhaupt noch existieren kann/darf und noch viel mehr diverse andere Parteien und verbände die zum Teil sogar staatlich gestützt und geschützt werden -
WaffG 2020 §14 (4) Bedürfnis zum Besitz - eigene erlaubnispflichtige Waffe
BlackFly antwortete auf Parallax's Thema in Waffenrecht
Die Behörde wird hier nicht hardball spielen, die Behörde wird das nicht überprüfen. Im Gesetzestext (@alzi warum nochmal zitieren? Steht doch da wo das steht und falls man selber nicht sogar ein WaffG als Buch daheim hat oder ein Lesezeichen im Browser hat hilft google ganz schnell das WaffG zu finden und dann kann man das nachlesen) steht das der Verband das zu bescheinigen hat. Nun mag es hier unterschiedliche Verbände mit unterschiedlichen Einstellungen zu Ihren Mitgliedern und deren Eignung für Waffen geben, ich gehe aber mal davon aus das die meisten sagen werden: Der hat ne Waffe und er hat die Disziplin XYZ geschossen für die diese Waffe zugelassen ist also wird er sicherlich seine eigene benutzt haben, dafür stellen die eine Bescheinigung aus die dem Gesetzestext genügt und die Behörde hat keine weiteren Fragen. Sollte der Verband weitere Anforderungen haben, so wird er dies seinen Vereinen mitteilen damit diese dies umsetzen können. Alternativ kann man aber natürlich auch selber mal seinen Verband anschreiben wie die dies handhaben. -
Der Einstieg in den Schießsport - vom ersten Schuss zur eigenen Waffe!
BlackFly antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Allgemein
Da nur von erlaubnispflichtigen Waffen die Rede ist und diese erlaubnispflichtig sind wurde laut Gesetzestext das imho ausreichen. Ob es dem Verband oder SB ausreicht wäre dann wirklich ein Experiment das ich aber sicherlich nicht riskieren würde (wozu auch wenn mein Verein viel interessantere Sportgeräte im Schrank hat) -
Der Einstieg in den Schießsport - vom ersten Schuss zur eigenen Waffe!
BlackFly antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Allgemein
Diese muss auf eine WBK und wäre damit auch erlaubnispflichtig, oder sehe ich da jetzt etwas falsch? Ich vermute aber Mal das diese Aussage im Verein nicht darauf abzielt... Ansonsten ist eine baldige Sachkunde natürlich nie falsch und würde die Frage auch beantworten und damit den interessierten ggf vor unnötigen Verzögerung (aber vielleicht sind die ja gerade gewünscht, es soll Vereine und Verbände geben die versuchen zu verhindern das Mitglieder Waffen bekommen) schützen, bei meinem Verein wird es z.b. so gehandhabt das man erst mit Sachkunde allein schießen darf, davor darf man nur unter spezieller Aufsicht in der wöchentliche. "Anfängerstunde". Find ich nicht schlecht dieses Vorgehen, meine Sachkunde habe ich darum bereits nach 3 Wochen gemacht, so schnell ist zwar auch hier unüblich aber nicht außergewöhnlich und es ist auch erwünscht das man die Sachkunde frühzeitig macht (allein schon damit keine Warteschlange für neue in der Anfängergruppe entsteht). -
Naja, das deswegen gleich alle Spezialkräfte aus ganz Deutschland eingeflogen werden und sich zum Kaffeekränzchen in meinem Garten treffen glaube ich ehrlich gesagt eher weniger... Und auch das beschlagnahmen ist eher ungewiss da die daraus folgenden Konsequenzen anders wären: Es gibt keine rechtliche handhabe für das beschlagnahmen also zahlt die Kosten der Vater Staat. Wenn man beim beschlagnahmen Widerspruch einlegt dann muss innerhalb einer Woche ein Richter darüber entscheiden ob das beschlagnahmen rechtmäßig und gerechtfertigt ist, dies ist eindeutig zu verneinen und dafür braucht man auch nicht mal einen Anwalt und kommt damit auch ohne kosten weg. Klar ist der Sichtschutz eine einfache Option im sich Ärger zu ersparen, rechtlich notwendig ist er aber nicht und in der Praxis gehe ich auch davon aus das die schlimmste folgen sein werden das man sein Spiel unterbrechen muss. PS: Der 12 jährige Junge am Bahnhof mit seinem Spielzeug hat ja auch kein SEK Einsatz ausgelöst. Die Beschlagnahme der "Waffe" sehe ich auch als übertrieben an, ist aber noch damit einigermaßen zu rechtfertigen das es im öffentlichen Raum war, im Garten auf befriedeten Besitztum ohne Publikumsverkehr ist das nochmal eine ganz andere Nummer
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Naja, die Frage ist doch nach der rechtlichen Absicherung. Da kann gerne ein "grün angehauchter Passant" kommen, Beweis Fotos machen und die Polizei rufen. Wenn diese dann kommt sollte man lieber nicht mit der Softair vor deren Nase rumfuchteln sofern man nicht in ein 9mm großes Loch schauen will, aber sonst passiert bis auf ein nettes Pläuschchen vermutlich nix außergewöhnliches. Die werden kommen und sagen das es Beschwerden gab, dann wird die Sachlage erklärt und dann werden die auch sagen das alles in Ordnung sei und sich mit freundlichen Worten verabschieden (und vielleicht noch den Ratschlag erteilen das man, wenn man das nicht wiederholen möchte, einen Sichtschutz aufhängen kann, dies aber eigentlich nicht nötig sei). Der Nachbar der einem dann die nächsten 25 Jahre das Leben zur Hölle macht wäre für mich ein gewichtigeres Argument...
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Ja, ich habe hier sehr weit ausgeholt. Bei einem Schießstand im freien (also für "richtige" Schusswaffen) muss ja auch so bebaut sein das man im 45° Winkel nicht rausschiessen kann. Die Rückseite darf allerdings offen sein, der Gesetzgeber traut einem Schützen also scheinbar tatsächlich zu das er die Waffe in die richtige Himmelsrichtung halten kann aber nicht das er sie auch im richtigen Winkel halten kann. Ich denke/hoffe aber das ein Richter dies bei einer Airsoft auch nicht ganz so streng sieht wie bei einer Desert Eagle, sicher sein kann man sich aber nie... Solange aber erstens kein Gutachter in den Garten kommt (dies wird er höchstens im zweiten Fall) und zweitens niemand außerhalb des Grundstücks getroffen und/oder Verletzt wird, solange wird da auch keiner so genau drauf schauen. Dumm wäre es aber wenn man mit den Nachbarn auf dem Kriegsfuß steht, dann trifft der zweite fall häufiger ein als man denkt und oftmals auch als es eigentlich technisch möglich ist... So wie ich das verstanden habe ist der Garten aber sogar an 3 Seiten umbaut und es ist sogar noch ein Dach darüber. Also eigentlich sollte hier nichts passieren können solange die Bebauung so ist das sie nicht von der Airsoft durchschlagen wird (keine Ahnung um was für eine Airsoft es sich handelt, keine Ahnung was die 3,5J einer starken Airsoft alles durchschlagen aber ein 7,5J Luftgewehr haut schon durch das eine oder andere Brett)
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Um was für eine Airsoft handelt es sich? Um eine mit <0,5J? In diesem Fall ist hier nichts groß weiter zu beachten, das WaffG ist hier nicht anzuwenden (1) Um eine mit >0,5J aber weniger als 7,5J und damit eine mit dem F im Fünfeck? Auch dann ist das eigentlich kein großes Ding, sofern der Besitzer dem zustimmt und die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können ist hier auch nichts weiter zu beachten. Eine vollständiges verschließen ist nicht notwendig sofern eben nicht in die "offene Richtung" geschossen wird. Das einzige was eventuell problematisch sein könnte: Wenn der Zaun nicht hoch genug ist und wenn es nicht überdacht ist könnte man theoretisch auch in den Himmel Schießen und das Geschoß dann außerhalb des Grundstücks landen (2). Wenn man allerdings Probleme mit den Nachbarn befürchtet dann kann man natürlich auch gerne die offene Seite zuhängen, dann ist das aber nur ein Sichtschutz und da tut es auch ein gespanntes Bettlaken. Und wenn man nun ganz weit ausholt muss man natürlich auch noch darauf hinweisen das die Airsoft eine Anscheinswaffe sein kann, dies wäre dann aber ggf nochmal ein anderes Thema was aber im eigenen Garten (befriedetes Besitztum) auch nicht das Problem darstellt, außerhalb (also auch beim Transport dahin) kann es dann allerdings auch wieder ein illegales führen sein (3) Oder wer es lieber im juristendeutsch hätte: (1) Anlage 2 WaffG Anmerkung: §42 ist das Verbot des Führens in entsprechenden Verbotszonen und bei öffentlichen Veranstaltungen, kommt beim Schießen im Garten normalerweise nicht zum tragen (2) §12 WaffG (3) §42a WaffG
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Du hast beide Bilder gesehen? "Wir kennen Orte wo Dich keiner findet" ist keine Androhung von Sachbeschädigung und schliesst auch einen Schusswaffengebrauch ebenfalls nicht aus. Ändert nichts daran das alle 3 Schilder (OK, 2 Schilder und eine Tasse) mit Drohungen sind, 2 davon sind in vermutlich allen Gesellschaftsschichten bekannt und werden als unkritisch angesehen und das soll für das dritte (das ein Einzelfall darstellt) nicht gelten? Abgesehen davon ist auf dem Schild genau genommen weder eine Körperverletzung noch die Tötung angedroht worden. "Die Kugeln pfeifen hören" wird da geschrieben und dies bedeutet nicht das die Kugeln die Person auch treffen (sollen) sondern nur das sie "vorbeifliegen". Mit einem Luftgewehr, wenn mich nicht alles täuscht auch mit den Zimmerstutzen und diversen anderen Waffenkategorien darf man z.B. auf seinem Grundstück Schießen (solange man bestimmte Bedingungen einhält), also könnte das Schild auch so gemeint sein das auf dem Grundstück Diablos oder BB rumfliegen und dann wäre dieses Schild nur ein Warnschild mit "unglücklich gewähltem Text". Nur aus diesem Schild gleich eine entsprechende Handlung zu unterstellen widerspricht der Unschuldsvermutung die hier immer noch gelten sollte. Nur mit diesem Schild, ohne weitere belastender Punkte, sehe ich eine Entziehung der Waffenrechtlichen Erlaubnis weiterhin nicht als gerechtfertigt an. Aber ja, es passt in die Waffenfeindliche Stimmung und vermutlich wird man dagegen nicht ankommen (erst recht nicht wenn, wie oben ausgeführt, selbst die "Waffenfreundlichen Stimmen" bereits dieses Urteil fällen)...
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Klar weiss ich das unterschiedliche Maßstäbe angesetzt werden, das sollte aber nicht sein und das ist meine Kernaussage. Inhaltlich gibt es zwischen diesen "Fun-Artikeln" eigentlich keinen nennenswerten Unterschied und so sollte es auch gehandhabt werden. Und wenn selbst wir, die wir hier zumindest in der breiten Masse noch einigermaßen klar denken können und keine Waffenphobie haben sollten, bereits schon die bescheuerte Auffassung teilen das ein "Fun-Artikel" alleine ausreichend ist jemanden als "unzuverlässig im Sinne des WaffG" einzustufen, dann sollten wir hier überlegen ob wir nicht konsequenterweise alle freiwillig unsere Waffen abgeben sollten da ich denke das hier jeder schonmal irgendwann eine "spaßig-grenzwertige" Äußerung von sich gegeben hat.
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Würdest Du bei so einem Schild wie im Anhang wirklich erwarten das Dein Fahrzeug in Einzelteilen im polnischen Ebay auftauchen? Und würdest Du nur wegen dem Schild eine Anzeige erstatten und dann auch noch erwarten das derjenige vor Gericht wegen versuchter Hehlerei verknackt wird? Ich glaube eher nicht... Wenn jemand ein Schild aufstellt oder ein T-Shirt trägt mit dem Text von der Tasse (ich habe es jetzt auf die schnelle nur als Tasse gefunden) oder wenn ein Inkasso Unternehmer diese Tasse auf seinem Schreibtisch stehen hat, würdest Du dann auch die Polizei rufen und demjenigen Unterstellen das er Leute zerstückelt und im Wald vergräbt die Ihre Rechnungen nicht begleichen? Ich glaube eher nicht... Und wo ist dann der Unterschied zu dem Schild? Derjenige der dieses Schild im Anhang aufhängt hat sicherlich auch einen Werkzeugkasten, derjenige mit der Tasse hat sicherlich auch eine Schaufel in der Garage (und wenn nicht kann er die sicherlich problemlos kurzfristig im Baumarkt beschaffen) und ist damit Besitzer von dem benötigten "Tatwerkzeug". Jeweils anderes Thema aber im Grunde als "Fun-Artikel" einzustufen... Anders sieht es natürlich aus wenn der Innenhof wirklich voll stehen würde mit halb zerlegten Nobel Karossen, wenn vor dem Haus ständig ein Abschleppfahrzeug mit polnischem Kennzeichen stehen würde und/oder wenn tatsächlich auf dem Parkplatz ständig Fahrzeuge wegkommen! Darum ja auch mein Zusatz das dieses Schild alleine in meinen Augen dies nicht rechtfertigen würde, es würde aber ggf. rechtfertigen etwas nachzuforschen und wenn dann bei dem Besitzer und seiner Frau "Auffälligkeiten" bestehen dann kann die "Entwaffnung" natürlich gerechtfertigt sein, in diesem Fall aber nicht aufgrund des Schildes sondern der anderen rechtfertigenden Tatsachen (oder eine Kombination aus allem). Und wir wissen nicht wie sich der Sachverhalt genau dargelegt hat, wenn der Besitzer ein "Reichsbürger", ein "führender Querdenker", Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Organisation oder ähnlichem ist dann wird er dies sicherlich nicht noch extra breittreten sondern nur sein Schild als angeblichen Grund angeben da er sonst keinerlei Unterstützung erhalten würde.
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Abgesehen davon das Notwehr und Notstand nicht im WaffG geregelt ist (@highlower) ist natürlich ganz klar die Frage ob der §5 WaffG hierbei diesem Schild Anwendung findet. Darin ist steht: Ganz ehrlich? Dieses Schild kann man so auslegen, es sollte aber doch eigentlich jedem klar sein das dieses Schild aufgrund seiner Machart doch übertrieben humoristisch anzusehen ist. Die erste Zeile ist doch durchaus bedrohlich, der Satz mit den Pfeifenden Kugeln würde ich jetzt aber eher auf der übertrieben humoristischen Seite als auf der bedrohlichen Seite sehen. Ein Entzug der Waffenrechtlichen Erlaubnisse würde ich (als nicht Jurist und mit hoffentlich gesundem Menschenverstand) durch dieses Schild allein noch nicht als gerechtfertigt sehen. Ein Grund mal genauer nachzuschauen könnte ich aber trotzdem daraus lesen und wenn dann noch etwas "bedenkliches" mit dazu kommt dann sehe ich die Maßnahmen auch als gerechtfertigt an. Ob es "weitere bedenkliche Punkte" gegeben hat ist uns hier nicht bekannt und damit ist die Diskussion sehr mühsam... PS: Augenscheinlich ist das Betreibsgelände abgelegen, der Besitzer war Besitzer eines Jagdscheins, darf der Jäger dann eigentlich auf seinem Firmengelände Mäuse und Wildschweine jagen falls diese etwas beschädigen würden? Ich kenne das Jagdrecht nicht, ich vermute aber mal das er das dürfte. Da wäre ein Schild in diese Richtung glaub deutlich besser gewesen...
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Solange nicht endlich verstanden wird das alle an einem Strang ziehen müssen, solange können die mit jedem einzelnen machen was sie wollen! Die Softair Fraktion sagt das sie ruhig alle Waffen verbieten sollen, wir haben ja keine "richtigen" Waffen Die DSB KK und Luftfraktion sagt das sie ruhig Gk verbieten sollen, wir haben ja keine GK Die Bogenschützen sagen das man ruhig Schusswaffen verbieten soll, wir machen ja nur Bogensport Die Grünen freut es und verbieten einfach alles schrittweise was nach Waffen aussieht und/oder jemand verletzen kann, und das schritt für schritt. Erst die GK, bis auf die kleine Fraktion der GK Sportschützen sagt ja keiner was dagegen. Dann die KK und in typisch deutscher Mentalität sagen die ehemaligen GK Sportschützen "Richtig so, uns haben sie ja auch alles weggenommen" Als nächstes sind dann die Bogenschützen dran, damit kann man auch Menschen umbringen Achja, die Softair ist ja noch übrig, aber das sieht ja aus wie Kriegswaffen, also werden die auch noch verboten Und zu guterletzt gibt es in den Kinderzimmern von Familien auch noch Razzien um die letzen Spielzeuge zu finden Nur die Jäger sind dann vielleicht noch übrig weil es am Ende doch nicht ganz ohne die geht, zu lachen haben die aber auch nichts mehr und alle anderen bis dahin entwaffnete Fraktionen hacken auch noch auf denen rum Wie kann man nur so doof sein, aber das ist irgendwie typisch Deutsch
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https://www.spiegel.de/panorama/justiz/norwegen-polizisten-muessen-auf-dienstwaffe-verzichten-a-1062699.html
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Das Wichtigste ist ja schon geschrieben worden: Waffe vor 1970 gebaut ohne F = Alles gut und Waffe 1970 oder später produziert und ohne F = Erlaubnispflichtig Wenn erlaubnispflichtig sollte die eigentlich ziemlich unbürokratisch auf die Gelbe WBK kommen oder man müsste sie mit einem F im Fünfeck "legalisieren"... Zum legalisieren: Ein Büchsenmacher oder ein Sachverständiger kann ja recht einfach herausfinden ob diese Waffe 7,5J übersteigt oder nicht. Sollte sie die 7,5J nicht übersteigen müsste die Waffe nur mit einem F gestempelt werden, den Stempel wird der Büchsenmacher oder Sachverständige sicherlich zur Hand haben, wenn nicht gibt es ja immer noch eBay, Amazon usw... Wobei mir nicht mal bekannt ist das gesetzlich vorgeschrieben ist wer diesen Stempel setzt, nur das er vorhanden sein muss... PS: Ich hatte dieses Thema vor kurzem mit einem Sachverständigen besprochen nachdem ich in meiner Sachkunde dieses Thema mit dem Baujahr 1970 und den 7,5J erfahren habe und dann mal das Diana 35 im Keller untersucht habe das ein Freund in seiner Jugend aus Österreich mitgebracht hat und mit dem damals als Kinder auf den Feldern auf Dosen geschossen wurde (damals war man als Kind mit Luftgewehr auf dem Feld noch ein normales Kind und kein gemeingefährliches Individuum von terroristisch veranlagten Eltern).
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Ob sowas "ausreichend" ist oder nicht muss man beim Verein selber nachfragen. Wie schon selber erkannt ist das gesetzlich nicht weiter definiert und damit gibt es keine gesetzlichen vorgaben und keine amtlich anerkannten Urkunden oder sowas. Theoretisch würde eine Sachkunde vermutlich schon ausreichend sein. Es gibt allerdings natürlich vereine und/oder Verbände denen dies nicht ausreicht, die unbedingt Ihre Sportordnung als Bibel verkaufen wollen, die ein bisschen Geld verdienen wollen oder aus sonstigen Gründen einen bestimmten Nachweis verlangen. Dies ist dann aber Vereins oder Verbandsintern, darum kann Dir letzten Endes nur der Verein bei dem Du Aufsicht führen willst oder musst sagen was genau sie von Dir verlangen und ob dieser Onlinelehrgang ausreichend ist. Bei mir im Verein macht die Sachkunde bei den meisten z.B. einer aus dem Verein, der schreibt dann auf die Urkunde für die Sachkunde ebenfalls die Aufsicht mit drauf da dies normaler Bestandteil seines Unterrichts ist. Ich habe die Sachkunde bei einem unabhängigen gemacht, für den waren Sportordnungen kein Thema und die hälfte von den Leuten auf dem Lehrgang waren z.B. auch Leute aus dem Sicherheitsgewerbe denen Sportordnungen vollkommen egal sind. Hier wurde das eine oder andere rechtliche beleuchtet und dann wurde eine Urkunde darüber ausgestellt, wie gesagt komplett ohne eine Sportordnung anzusprechen. Wenn nun der Verein allerdings unbedingt will das die Aufsicht die Sportordnung kennt wird dies vermutlich nicht ausreichend sein. Dies ist aber keine gesetzliche sondern eben eine Vereinsinterne geschichte, die einen sehen das weniger Eng und die anderen machen aus solchen Themen gerne auch mal ein Machtspielchen...
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@geissi Das ist ein sehr guter Tip! Danke dafür! Nicht der kürzeste Weg aber durchaus vertretbar wenn man den Favoriten sonst nicht im Verein usw findet. Wir haben hier in der Gegend auch ein Schiesstand mit "GK für jedermann", auch da würde ich ggf. vorher mal anrufen und nachfragen was die vorrätig haben (ist im denselben Gebäude und gehört glaub auch irgendwie zu einem DSU Leistungszentrum und einem Händler/Büchsenmacher der offizieller CZ Importeur ist)
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Laugo Arms schließe ist nicht kategorisch aus. Nur die Alien (ist die nicht auch auf 1000 Stück limitiert?) für knapp 5000€ schließe ich aufgrund des Preises aus (und der Fakt das hier gleich ein Red Dot und Holster im preis inklusive ist ändert daran leider auch nichts). Das man nach dem ersten Schuss mit der vermutlich nichts anderes mehr in der Hand haben will ist mir auch klar, nicht umsonst war da ein sabberndes Smilie... Anfangs war ich vom Strikerfire auch sehr angetan aus verschiedenen Gründen: Ich halte es technisch für besser, sicherer und die immer gleichbleibende aufzuwendende Kraft hat natürlich auch Vorteile. Eine DA/SA die man je nach Disziplin erstmal entspannen muss mit der Gefahr dabei unbeabsichtigt einen Schuss zu lösen oder auch gespannt in den Holster zu stecken halte ich aus Sicherheitsgründen dem Strikerfire eindeutig unterlegen. Das eine DA/SA aber andererseits auch Ihre Vorteile hat habe ich mittlerweile ja auch live erfahren und würde aktuell auf jeden Fall eine USP (die Expert aus dem Vereinsschrank hat mir richtig gut gefallen) und sogar auch eine Shadow, hier halt schauen ob ich mich an den Griff gewöhne oder ob ich was anderes montiere (Zubehör für die CZ sind ja auch kein Problem), einer Glock vorziehen. Ob dieses urteil allerdings auch für eine PPQ oder P10F gilt die deutlich bessere Trigger haben sollen (Presse, Tests, Youtube) wäre allerdings erst noch "zu erschiessen"!
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Auf zu dünn komme ich weil sie sich in der Hand nicht so gut anfühlt wie z.B. eine Glock 17 oder die USP Expert die ich davor und danach in der Hand hatte. Subjektives empfinden das mir sofort beim ersten mal in die Hand nehmen aufgefallen ist, objektiv wird die CZ sicher nicht schlecht in der Hand liegen. Vielleicht gewöhnt man sich daran, vielleicht ist es besser wenn man den Griff leicht verändert, vielleicht hilft eine dickere Griffschale, vielleicht habe ich mit Handschuhgröße 10-11 wirklich zu große Hände, vielleicht ist es nur Einbildung aber das war eben das was mir sofort aufgefallen ist als ich die Shadow geschossen habe (wobei ich damit dann trotzdem besser zurecht kam als mit der Glock 17 aus dem Vereinsschrank). Aber wenn man schaut wie viele CZ bei eguns, auctronia usw den dicken Griff drauf haben scheine ich damit nicht allein zu stehen... Allerdings empfinde ich die CZ vom Rückstoß deutlich angenehmer als die Glock, das wird vermutlich vom Gewicht kommen. In dem 3er Vergleich hat für mich die USP aber die Nase vorne (in beiden belangen). Da ich aktuell 1 mal die Woche Schießen gehe und noch ganz lange warten muss bis ich meine WBK bekommen kann werde ich aber alle 3 sicherlich noch einige male Schießen, mal sehen ob die USP dann mein Favorit bleibt. Außerdem habe ich die P226 bisher ja noch nicht Schießen können... Hessen > Rhein-Main gebiet > die weltberühmte Lederstadt Offenbach
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Ich komme aus Hessen, also danke für das Angebot aus Köln aber leider komme ich normalerweise nicht in die Gegend. Rein aus dem Bauchgefühl: Beretta 92 find ich auch gut (habe aber außer meiner 25€ billig Soft Air noch keine in der Hand gehabt), ich werde es aber vermutlich niemals schaffen damit auf 50m ein grinse Gesicht auf eine Scheibe zu ballern USP hat richtig Spaß gemacht (ja, ich war Counterstrike Spieler ab 1.3 oder 1.4) CZ 75/shadow ist mir vom Griff etwas zu dünn, würde sich aber sicher ändern lassen und auf jeden Fall eine Vernunftsentscheidung CZ P10F hört sich auch nice an, vor allem Preis/Leistung ist hier in meinen Augen ziemlich ungeschlagen (gab es aktuell für 399 bei Frankonia) PPQ gefällt mir optisch auch richtig gut P30L gefällt mir optisch auch gut (John Wick mag sie z.B. auch) Glock bin ich zwiegespalten Sig bin ich ehrlich gesagt auch etwas zwiegespalten allein schon wegen den Preisen die da zum Teil draufstehen aber auch weil ich nicht weiss ob die neueren noch das sind was die alten mal waren und irgendwie geht das je mittlerweile über GSG Überhaupt sind mir die deutschen Walther und HK irgendwie aktuell sehr sympathisch und würde eigentlich gerne in die Richtung gehen, aber selbst da ist die Auswahl noch riesig. Glock ist der Besitzer vielleicht für den einen oder anderen ein Vorbild (nicht jeder schafft es im alter von um die 80 Jahre nach fast 50 Jahren Ehe sich von seiner Frau zu scheiden und ein Monat später eine ziemlich heiße 30 Jährige zu heiraten, da kann ich nur sagen: Geiler Typ ), die Produkte sind sicher sehr gut und das Zubehör vollkommen unbegrenzt aber bin mir nicht mehr so sicher ob es genau das ist was ich möchte, da springt der Funke eben nicht so sehr über wie z.B. bei so eine italienische Schönheit im Dual tone design 😍 Die Ammies haben es mir jetzt ehrlich gesagt vom Bauch Gefühl und dem Herzen weniger angetan und ich denke die 1911 wäre mir dann auch eher wieder zu dünn (aber ich habe auch hier wieder keine eigenen Erfahrungen), vielleicht wäre die IPSC Classic allerdings irgendwann in der Zukunft doch noch interessant.
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Die Actionfilme der 80er und 90er sind nicht die besten Ratgeber. Aber John Wick kenne ich alle Teile! CZ75 (in meinem Fall hatte ich 2 mal eine Shadow 1 geschossen, aber das wird sich zum großen Teil auch auf alle anderen übertragen lassen) ist natürlich ein allrounder der irgendwie immer für alles passt außer so richtig in meine Hände. Mir kommt sie zu klein vor und damit stehe ich glaub nicht ganz allein. Ein anderer Griff kann da evtl. schon helfen, hatte ich bisher aber keinen in der Hand. Das mit dem "was ich vorhabe" ist so ein Thema, da kommt dann ganz schnell der "taktische Kauf" ins Spiel. Da könnte man z.B. eine Shadow 2 nehmen, mit der kann man eigentlich alles machen und die IPSC Jungs bei uns im Verein lieben die. Aber ist so eine eierlegende Wollmilchsau das beste? Wäre es vielleicht nicht besser z.B. eine USP Expert in 9mm und eine 22er "plinker" (irgendwie kann ich mich mit einem Wechselsystem so rein als Bauchgefühl nicht so recht anfreunden) als Grundbedürfnis zu nehmen und dann ein erweitertes Bedürfnis für IPSC Production class anzumelden um dann damit die Shadow 2 zu holen? Erst die Shadow 2 und 22er wird die USP auf erweitertem Bedürfnis eher schwer machen. Fragen über fragen mit denen ein Anfänger echt überfordert sein kann Ob gebraucht oder neu bin ich auch noch unschlüssig, hatte zuerst einen 3stelligen Betrag in Betracht gezogen bin darauf mittlerweile aber auch nicht mehr festgelegt (eine Laugo Alien würde ich aber doch kategorisch ausschließen auch wenn das Ding sicherlich ein Traum ist 🤤). Auch weil ich zugeben muss das der Red Dot richtig Spaß gemacht hat und eine OR-Version meist auch immer deutlich Aufpreis kostet (mir aber deutlich lieber wäre das man schnell zwischen Optik und offenem Visier wechseln kann). Was mir auch lieb wäre wenn es kein zu großer Exot wäre und die Ersatzteile sowie Zubehör gut verfügbar wären. Die Glock 17 des Vereinskollegen ist mit veränderten Abzug. Ging leichter und sauberer und zusammen mit einem anderen Wertvollen Tipp zu meiner Grifftechnik habe ich plötzlich eine deutlich kleine Gruppe geschossen als je zuvor (allerdings war die Visierung vermutlich für mich falsch eingestellt, er war ein Linkshänder und ich ein Rechtshänder und die Schüsse gingen deutlich zu weit links womit ich sonst noch nie Probleme hatte). Zu Wettkämpfen gehen um dort kontakte zu knüpfen ist ohne eigene Waffe eher problematisch, da beist sich die Katze in den Schwanz. Darum die frage ob es eben auch kommerzielle Möglichkeiten gibt wenn man ein seinem Verein z.B. niemanden findet der das Wunschmodell hat.
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Auch wenn es bei mir als (wirklich absoluten) Neu-Schützen noch eine weile hin ist mache ich mir schon viele Gedanken, unter anderem natürlich auch darum was meine erste Waffe sein soll. Auf ein paar Dinge habe ich mich schonmal (ziemlich) festgelegt: Einerseits möchte ich eine KK und andererseits eine 9mm Pistole. Beides soll keine reine Sportpistole sein sondern eher in die Richtung von Behörden Pistolen gehen. Ich habe kein großes Interesse an dem Präzisionsschießen bei dem man 5 Minuten zielt und abwartet bis man den optimalen Schuss landen kann. Ich möchte eher dynamisch Schießen, unterschiedliche Distanzen und auch schnelle Schussfolgen, auch IPSC steht eindeutig auf der Liste. Aus diesem (und anderen Gründen) bin ich auch nicht Mitglied im DSB sondern im BDS und DSU. Gerade im BDS finde ich sehr interessante Disziplinen die Fallscheiben oder auch das Speed Steel sowie Kurzwaffe Mehrdistanz (hier gibt es auch sehr interessante alternativen bei der DSU wie K13, K15, K17, K36, die für mich definitiv auch in Frage kommen würden). Aber wie finde ich nun die "richtige" Waffe das ich, wenn ich endlich meine WBK in der Hand halten sollte (was zugegeben noch sehr lange dauert), schnellst möglichst shoppen gehen kann? Klar, ich werde auf jeden Fall die Waffen alle ausgiebig testen die mein Verein als Vereinswaffe besitzt, aber dies sind eben nur ein paar Waffen in einer schier unendlich großen Auswahl! Was ich schonmal sagen kann: Die Glock 17 des Vereins sagt mir nicht so besonders zu, die CZ Shadow ist ganz OK, die USP Expert find ich ziemlich geil und die Sig P226 kam ich leider noch nicht dazu weil sie in Reparatur ist. Auch habe ich die Erfahrung gemacht das wenn der Vereinskollege auf dem Stand neben mir mitbekommt das ich neu bin er mir neben wertvollen Tipps auch gerne seine Waffe in die Hand drückt und sich freut wenn ich diese auch mal austeste (allerdings bisher auch nur eine Shadow und eine Glock 17, beide waren aber deutlich besser als das Gegenstück aus dem Vereinsschrank und die Glock 17 des Vereinskollegen hat mir sogar richtig gut gefallen obwohl ich die Glock 17 des Vereins eher nicht mag!) frage ich mich natürlich: Wie bekomme ich noch mehr in die Hand um "die Richtige" zu finden? Klar, auf Youtube gibt es viele Videos und viele Meinungen und ich habe damit sicherlich auch viele interessante Modelle kennengelernt, das ersetzt aber nicht die persönliche Erfahrung! Gibt es irgendwelche "Geheimtipps" um seinen Erfahrungsschatz zu erweitern oder muss ich im Verein einfach immer wieder schauen wer neben mir steht und mir damit meine Meinung bilden? Damit kann man sicherlich die meisten wirklich guten Waffen kennenlernen, so manch ein Underdog oder Geheimtipp mag einem damit aber durch die Lappen gehen! Gibt es vielleicht auch kommerzielle Möglichkeiten eine möglichst breite Auswahl an Waffen auszutesten (z.B. von Herstellern in Deutschland oder Händlern auf Ihren Ständen im Rahmen von Promo oder Verkaufssktionen oder auch im nahen Ausland auf Schießständen)?