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Andor

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  1. Eine Gesetzesverschärfung ist schnell umgesetzt, macht sich gut in der Presse und kostet wenig. Zudem haben, dank konsequenter Berichterstattung in der Presse, wir Legalwaffenbesitzer eh einen zweifelhaften Ruf in der breiten Bevölkerung und kaum eine Lobby. Das Vorgehen gegen illegale Waffen ist langwierig, kostet Geld und Personal, und löst mitunter in der Bevölkerung Mitleid aus, wenn dabei jemand mit schwerer Kindheit angegangen werden muss.
  2. ...und man keine Langwaffe hat, in welche diese Magazine ebenfalls passen.
  3. Diese Frage finde ich in diesem Zusammenhang besondes unpassend. Sehr viele (mich eingeschlossen) haben ihre Sachkunde zu einer Zeit gemacht, als große Magazine noch nicht gemeingefährlich waren und überall frei verkauft werden durften. Bei dem aktuellen rechtlichen Wirrwarr in unserem Waffengesetz plus Verwaltungsvorschriften finde ich den Thread absolut berechtigt!
  4. Ändere das mal ab in "Bei manchen, traditionell orientierten DSB Vereinen, geben die dir das Befürfniss wenn du 18 mal mit der der der beantragten Waffenart geschossen hast." Denn grundsätzlich gelten die Erwerbsbedingungen im WaffG auch für den DSB. Zunächst mal beantragst du nur eine gelbe WBK. Ohne Nennung einer bestimmten Waffe oder Waffenart. Wenn du die hast kannst du dir alles kaufen, was damit geht und musst nichts beim Verein beantragen oder melden. Vorsichtig sein musst du aber bei Waffen, die du bei deinem Verein von der Anlage her nicht schießen kannst. Manche Behörden machen hier Probleme. Wenn du aber zeigen kannst, dass du diese Disziplinen z.B. in einem anderen Verein als Gastschütze trainieren kannst, sollte das passen.
  5. Wichtiger Hinweis. Normalerweise wird das beides zusammen angefordert, wenn jemand noch nicht 10 Jahre lang seine WBK hat. Geht die Behörde noch von einer bestehenden Mitgliedschaft aus hat sie evtl. nur die reine Mitgliedschaft abgefragt. Spätestens wenn ein Verein mit der Standardformulierung "Herr XXX ist seit 18.06.2025 bei uns Mitglied" kommen die aber auf den Trichter und die Probleme gehen los. Dieser spezielle Fall scheint wegen der erst nach seinem Austritt eingeführten verpflichtenden Austrittsmeldung im Gesetz nicht vorgesehen zu sein.
  6. Berechtigte Frage, falsche Adressaten. Von solchen "Karteileichen" werden wahrscheinlich wirklich die geringsten Gefahren ausgehen. Das allein wäre sicher kein Problem, die Behörde will aber eine Bestätigung über das Training in den vergangenen 24 Monaten.
  7. Da hat dein Verein und deine Behörde geschlafen. Und ein Verein kann dir nur bereits geleistetes Training bescheinigen. Ich sehe nur drei Möglichkeiten, wie du aus der Sache rauskömmen könntest, ohne deine Zuverlässigkeit zu riskieren: Du gibst deine Waffen bei der Behörde ab Du verkaufst deine Waffen innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist Du Du verkaufst deine Waffen innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist an einen Waffenhändler mit der Option, sie später wieder Stück für Stück zurückzukaufen (zuzüglich Gebühren). Anschließend gibst du deine WBK fristgerecht zurück und kannst dich anschließend wieder auf Vereinssuche machen.
  8. Andor

    Sog. Amoklauf in Graz

    Sehe ich genause, das wäre ein erster, wichtiger Schritt. Genauso müssten aber entsprechende Posts in den "sozialen" Medien automatisch gelöscht werden (Stichworterkennung). Wie kommt man nach einer so schreckliche Tat und bevor irgendwas über den Täter bekannt ist auf die Idee, als erstes solche Forderungen aufzustellen? Zumal es sich um eine Tat im Nachbarland mit anderen Waffengesetzen handelt? Wie gut so psychologische Einschätzungen funktionieren hat man ja auch bei den beiden letzten Messerangriffen in Hamburg gesehen.
  9. Gut das du Neulingen gleich mal zeigst, womit sie hier im Forum zu rechnen haben. Spricht ja auch immer noch von der Technik her nichts dagegen. Die Debatte in den letzten Jahren zur Schlüsselaufbewahrung hast du aber schon mitbekommen? Der Laie, der sich mit so was nicht auskennt, lässt sich am besten von einem qualifizierten Händler beraten. Bei mechanischen Zahlenschlössern kann man nicht viel falsch machen. Man sollte nur darauf achten, einen ausreichend großen Drehknopf zu nehmen. Bei elektrischen Schlössern empfiehlt sich evtl. zur Sicherheit noch ein Zweitschloss, evtl. mechanisches Zahlenschloss. Ein paar Zahlen kann man sich normalerweise merken, da braucht man keinen Zettel.
  10. Hallo, es wäre erstmal wichtig zu wissen, was du mittel bis langfristig vorhast, darin unterzubringen. Da du nur begrenzt Platz hast würde ich mich von der Idee für Staufächer in der Tür verabschieden, wenn diese zu Lasten der Tiefe gehen. Früher oder später wirst du nicht um einen Munitionsschrank herumkommen, bis dahin kann man Munition auch gut neben den Waffen stapeln. Die gezeigten Tresore sehen alle nach welchen vom polnischen Hersteller ISS aus. Diese Qualität reicht vollkommen aus, habe ich auch. Es gibt auch Händler, bei denen du den Tresor bei der Bestellung noch an deine Wünsche anpassen lassen kannst. Wichtig ist, sich frühzeitig Gedanken über die Schließmethode zu machen. Gibt hier etliche Threads zu. Lass dir keinen Tresor mit Schlüssel andrehen sondern nimm einem mit (gutem) elektrischen oder mechanischen Zahlenschloss.
  11. Das bestreitet ja auch niemand. Wenn aber ein Verein für einen Stand nur KK Zulassung beantragt bekommt er auch nur das. Auch wenn der Stand auch für GK zugelassen werden könnte. Nein, das lese ich nicht. Er hatte nach Details zu der Satzung gefragt, um dir gezielter helfen zu können. Wenn du aber nur klagen willst kann man dir nicht helfen.
  12. Das klingt für mich aber keinesfalls nachrangig. Je nach Uniform bist du kostenmäßig im 4-stelligen Bereich unterwegs, was jedes Mitglied berappen müsste. Wer auf so was steht legt das Geld hierfür sicher gerne auf den Tisch, die anderen werden das aber sicher nicht einsehen.
  13. Ankündigen kann man ja viel. Darüber abgestimmt werden muss aber auf der JHV. Wie denken denn die anderen Mitglieder darüber?
  14. Die Einschränkung der Anwendung ist inzwischen eine Standardformulierung in vielen Bereichen, um sich vor Haftung bei Missbrauch abzusichern. Wahrscheinlich hat der Büchsenmacher schon in seiner Lehrzeit die Verwendung dieses Öls (z.B. da hitzebeständig) gelernt und nie einen Grund zu einer Umstellung gesehen. Was ich allerdings erwartet hätte wäre, dass der Büchsenmacher nach der Schränkung den Schaft wieder von dem Turbinenöl reinigt und anschließend zur Versiegelung wieder Schaftöl aufträgt. Alleine schon wegen des Geruchs.
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