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Andor

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  1. Wie gesagt ist mir die Streukreisangabe und die Berechnungsmethode noch nicht wirklich klar. Für mich klingt die die Angabe des Streukreises als Angabe darüber, wie genau die Munition gefertigt ist und wie wiederholbar die Ergebnisse sind. Ich sehe aber darin keine Angabe, welche absoluten Streukreise damit mit der eigenen Waffe erreicht werden können. Theoretisch könnten, wenn die Munition nicht zur Waffe passt, die Streukreise auch so groß sein, dass die Standardabweichung keine Rolle mehr spielt.
  2. Als nicht-Statistikexperte hätte ich mal eine Frage zu der Formel und den Angaben von Swiss-P: Swiss-P gibt die Standardabweichung in mm an. Kann diese Standardabweichung wirklich in die Abweichung von dem oben genannte Kreis mit Radius r umgerechnet werden oder handelt es sich eher um die Abweichungen von dem jeweiligen munitionsspezifischen Streukreis (welcher dann auch mit berücksichtigt werden müsste und waffenabhängig ist)?
  3. Dank Weglassen der nicht nutzbaren Kombinationen und Ausnutzen der Toleranzen dauert das je nach Schloss "nur" max. 12 - 20 Stunden. Ist jedenfalls deutlich günstiger als ein neuer Schrank nach zerstörender Öffnung. Moderne Öffnungssysteme verschließen den Schrank nach Finden der Kombination wieder und senden die Kombination dem Öffnungsdienst aufs Handy.
  4. Diese Banken handeln dann sicher auch nicht mehr mit Aktien von Rüstungsunternehmen oder mit ETFs, die entsprechende Aktien enthalten.
  5. Kann es sein, dass das Zündhütchen irgendwie Platz hatte, um nach hinten wegzufliegen? Das Fehlerbild sieht für mich so aus, als wäre die meiste Energie des Zündhütchens nicht beim Pulver angekommen und diese wäre nur teilweise verbrannt. Mit was für einer Waffe hast du die Patrone abgefeuert?
  6. In den letzten Jahren hatte ich ihn 3 Mal als Höchstbietenden, mitgeboten hat er öfters. Bei den 3 gewonnenen Auktionen hatte er den Preis ordentlich nach oben getrieben. Das hat mich als Verkäufer natürlich gefreut, auf der anderen Seite hat er mich auch schon mal bei einem Artikel überboten und der Endpreis lag dann deutlich über dem sonst in Deutschland üblichen Preisen. Er hatte mir immer ungefragt eine Deutsche Versandadresse geschickt. Probleme hatte ich nur ein Mal, als er erst nach zweimaliger Nachfrage gezahlt hat.
  7. Nein, bei dem entsprechenden Passus geht es darum Übungen zu unterbinden, die nicht einer Sportordnung entsprechen. Und das ist Aufgabe der jeweiligen Aufsicht. Es ist nicht Aufgabe der Aufsicht, bei jedem Schützen die Schüsse zu zählen.
  8. Kann jeder der will für sich in seinem eigenen Schießbuch dokumentieren, geht aber niemanden etwas an und es fehlt die geseztliche Anforderung. Genauso wie auch Ringzahlen. Hier ist der Datenschutz endlich mal zu etwas gut. So ist es, wobei die verwendete Waffe nur für Überkontingent relevant ist.
  9. Er wäre nicht zur Aufbewahrung geeiget, wenn ich ihn in den Hof oder das unverschlossene Auto stelle. Im Haus ist er gegen Abhandenkommen gesichert.
  10. Zur Herkunft gäbe es mehrere Möglichkeiten: Es wird sich mit Sicherheit um keine Münze, sondern um eine Medaille handeln. Hier stellt sich dann die Frage nach dem Grund, so etwas prägen zu lassen. Eine Prägung für Sammler halte ich für unwahrscheinlich. Bleibt noch eine Prägung zu einem Jubiläum (z.B. als Erinnerung oder als Auszeichnung). Oder es handelt sich um die Rückseite einer Siegermedaille eines Wettkampfes, der von einer der o.a. Firmen unterstützt wurde. Diese Medaille könnten dann von jemandem mit Bezug zu der Firma oder Familie in den Schaft eingelassen worden sein. Eine andere Möglichkeit wäre, dass die Waffe von der Firma oder Familie als Preis für einen Wettkampf gestiftet wurde und hierfür die Medaillie in den Schaft eingelassen wurde.
  11. Was ich in diesem Zusammenhang interessant finde: Die gleichen Personengruppen und Medien, die sonst immer die Meinungsfreiheit in den USA als eines der wichtigsten Grundrechte verteidigen und für sich beanspruchen, fordern jetzt lautstark Konsequenzen für die Meinungsäußerungen anderer.
  12. Bei Messen (nicht Börsen) werden meist Dummies als Ausstellungsstücke verwendet. Das sieht man z.B. hier: Glock 46 Übrigens nicht nur bei Waffen, sondern auch bei anderen Aussstellungsstücken (da bei Messen alles wegkommt was nicht niet- und nagelfest ist).
  13. Wie wird das in BW eigentlich mit dem zweiten Punkt (10 Waffen auf gelb), insbesondere bei Altbesitz, gehandhabt? Diesem Schreiben nach würden die ja jetzt auch als Überkontingent (mit entsprechenden Nachweispflichten ) gelten.
  14. Der Anteil solcher "Angebote" wird sicher sehr hoch sein, es gab aber schon mehrfach Meldungen in den Nachrichten, dass gegen Käufer und Verkäufer solcher Darknetwaffen ermittelt wurde. In einem Fall wurde der Verkäufer bei einer Übergabe vom Käufer erschossen.
  15. Das lese ich, in Verbindung zu dem anderen Satz nicht so. Du darfst zwar noch über die Produkte diskutieren (z.B. welches Waffenöl ist für Waffe XYZ am besten geeignet), jedoch nicht, wenn der Kommentar negativ verstanden werden kann.
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