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Andor

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  1. Bei Messen (nicht Börsen) werden meist Dummies als Ausstellungsstücke verwendet. Das sieht man z.B. hier: Glock 46 Übrigens nicht nur bei Waffen, sondern auch bei anderen Aussstellungsstücken (da bei Messen alles wegkommt was nicht niet- und nagelfest ist).
  2. Wie wird das in BW eigentlich mit dem zweiten Punkt (10 Waffen auf gelb), insbesondere bei Altbesitz, gehandhabt? Diesem Schreiben nach würden die ja jetzt auch als Überkontingent (mit entsprechenden Nachweispflichten ) gelten.
  3. Der Anteil solcher "Angebote" wird sicher sehr hoch sein, es gab aber schon mehrfach Meldungen in den Nachrichten, dass gegen Käufer und Verkäufer solcher Darknetwaffen ermittelt wurde. In einem Fall wurde der Verkäufer bei einer Übergabe vom Käufer erschossen.
  4. Das lese ich, in Verbindung zu dem anderen Satz nicht so. Du darfst zwar noch über die Produkte diskutieren (z.B. welches Waffenöl ist für Waffe XYZ am besten geeignet), jedoch nicht, wenn der Kommentar negativ verstanden werden kann.
  5. Die Kuh ist dort noch nicht vom Eis. Alle knapp 8000 ausgegebenen P320 des Air Force Global Strike Command wurden überprüft, dabei wurde bei ca. 190 Pistolen Probleme festgestellt. Diese Pistolen wurden ersetzt und werden noch näher untersucht. Der Rest wurde erst mal wieder zur Nutzung freigegeben. Auch gab es noch kein offizielles Statement, warum genau es zu einer Verhaftung in dem Fall kam.
  6. Wie wirkt der denn eigentlich? Im Prinzip lenkt er doch die Gase wieder nach vorne um, oder?
  7. Das ist dann aber ein Wunsch der Behörde ohne rechtliche Bindung. Und betrifft auch nur den Aufbewahrungsort, nicht den Wiederladeraum. Genauso wie du bei einer Waffenkontrolle eigentlich nicht verpflichtet bist, auch die Pulveraufbewahrung zu zeigen. Habe ich trotzdem gemacht, werde aber beim nächsten Mal sagen, dass das ein Entgegenkommen meinerseits ist und ich nicht bereit bin, dafür auch noch zu bezahlen (Kontrolle wurde minutengenau abgerechnet). Es wurde nicht bemängelt, dass ich die Tür zum Aufbewahrungsort nicht gekennzeichent habe. Wegen der Sache mit der Feuerwehr würde ich das evtl. direkt mit der Feuerwehr besprechen.
  8. Wie wird das in NRW gehandhabt? Laufen die wirklich mit durchs Haus und kontrollieren auch den Schlüssel - Aufbewahrungsort?
  9. Na ja, diese Schlösser gibt es auch mit Bluetooth und Wifi: https://www.somersetrecon.com/blog/2016/6/7/electronic-safe-lock-analysis-part-1-teardown
  10. Dafür gibt es dann bald den CRA (Cyber Resilience Act). Damit dürfte so ein Thema für den Hersteller recht "interessant" werden, zumal so ein Schloss recht hoch klassifiziert werden dürfte.
  11. Auf dem Aufbewahrungsbehältnis muss das abgebildete Explosions - Symbol mit der Beschriftung "Gefahr" aufgebracht werden. Für den Wiederladeraum gibt es keine Kennzeichnungspflicht.
  12. Eine Gesetzesverschärfung ist schnell umgesetzt, macht sich gut in der Presse und kostet wenig. Zudem haben, dank konsequenter Berichterstattung in der Presse, wir Legalwaffenbesitzer eh einen zweifelhaften Ruf in der breiten Bevölkerung und kaum eine Lobby. Das Vorgehen gegen illegale Waffen ist langwierig, kostet Geld und Personal, und löst mitunter in der Bevölkerung Mitleid aus, wenn dabei jemand mit schwerer Kindheit angegangen werden muss.
  13. ...und man keine Langwaffe hat, in welche diese Magazine ebenfalls passen.
  14. Diese Frage finde ich in diesem Zusammenhang besondes unpassend. Sehr viele (mich eingeschlossen) haben ihre Sachkunde zu einer Zeit gemacht, als große Magazine noch nicht gemeingefährlich waren und überall frei verkauft werden durften. Bei dem aktuellen rechtlichen Wirrwarr in unserem Waffengesetz plus Verwaltungsvorschriften finde ich den Thread absolut berechtigt!
  15. Ändere das mal ab in "Bei manchen, traditionell orientierten DSB Vereinen, geben die dir das Befürfniss wenn du 18 mal mit der der der beantragten Waffenart geschossen hast." Denn grundsätzlich gelten die Erwerbsbedingungen im WaffG auch für den DSB. Zunächst mal beantragst du nur eine gelbe WBK. Ohne Nennung einer bestimmten Waffe oder Waffenart. Wenn du die hast kannst du dir alles kaufen, was damit geht und musst nichts beim Verein beantragen oder melden. Vorsichtig sein musst du aber bei Waffen, die du bei deinem Verein von der Anlage her nicht schießen kannst. Manche Behörden machen hier Probleme. Wenn du aber zeigen kannst, dass du diese Disziplinen z.B. in einem anderen Verein als Gastschütze trainieren kannst, sollte das passen.
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