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carcano

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  1. In Antwort auf: Ich sehe das genauso, aber was bleibt einem Übrig wenn die Behörde eine derzeitige Bearbeitung von Anträgen aufgrund der vorliegenden Vollzugshinweise ablehnt. Untätigkeitsklage. Dürfte dann sofort zulässig sein, ohne Dreimonatsfrist. C.
  2. Ja. Carcano
  3. Ich ergänze: m.E. ist hier Brenneke von FWR, Verbänden und einigen Bundesländern elegant ausgehebelt worden (Aikido...). Die anfänglich vehement geforderte "Zeitbremse" hätte den Schießsport gerade für aktive Schützen ziemlich in den Würgegriff nehmen können. Dadurch, daß die Limitation in den Absatz 2 verbannt wurde, wurde sie fast funktionslos :-). Für Absatz 4 gilt nämlich die Fortführung des alten Prinzips (zahlenmäßig unbeschränkter und inhaltlich nicht zu beschränkender Erwerb), und bei Absatz 3 sorgt schon das Erfordernis der "qualifizierten" Verbandsbescheinigung für eine adäquate Bremse der Begierden. Carcano :-)
  4. 1. Beide Auffassungen sind gut vertretbar. Die von U.Meisen zu meinem Bedauern verfochtene unechte Rückwirkung ist allerdings keinerwegs zwingend. Das sollte er ruhig einräumen :-). Schon weil man als Schütze ja nicht *dauernd* am eigenen Ast sägen sollte, dafür haben wir schon Brenneke. In Antwort auf: Die 2/6-Regel steht in § 14 Abs. 2 WaffG, bezieht sich mithin auf das dort beschriebene allg. Sportschützenbedürfnis. Nach der Systematik des Gesetzes dürfte es dann aber nicht gelten für ERwerbe im Rahmen der besonders geregelten Bedürfnisse des § 14 Abs. 3 und 4, d.h. im Rahmen des Sportschützen-Kontingents (Abs. 3) und bei Erwerben auf die Gelbe (Abs. 4). (Ist aber nur meine Meinung!) 2. Eine Meinung, die ich hinsichtlich der gelben WBK teile. Abweichende Auffassungen würden der Absatzsystematik des Gesetzes und der bewußten Kontinuität des § 14 Abs. 4 Waff 2003 ggü. § 28 Abs. 2 S. 1 WaffG 1976 widersprechen. 14 Abs. 4 sollte § 28 Abs. 2 S. 1 nach dem Willen des Gesetzgebers *erweitern*, nicht etwa einschränken. Carcano
  5. In Antwort auf: Der Händler war ein recht großer und bekannter....Die Anweisung keine Waffen mehr auf die Gelbe zu verkaufen kam von der Behörde! Nein. Tat sie nicht. Für so dumm wird den Chalupetzky auch niemand halten. Die tatsächliche Anweisung dürfte vielmehr ganz anders gelautet haben als die oben referierte Latrinenparolenversion (Version der bekannten "Flüsterpost"): Nämlich daß gegenwärtig noch nicht im *neuen* weiten Umfang des § 14 Abds. 4 auf vorhandene alte "gelbe" WBKs verkauft werden soll. Ist auch einsichtig, warum nicht (wenngleich unerfreulich). Carcano
  6. In Antwort auf: ALLE Händler, bei denen ich war (und auch viele Vereinskollegen), haben bestätigt,daß sie ab heute (01.04.03) keine einzige Waffe mehr auf gelbe WBK verkaufen dürfen. Möglichkeit 1: Erster April. Jaja, man hat Dich auf den Arm genommen. Möglichkeit 2: Du kennst viele dumme und unkundige Händler. Carcano
  7. Zitat: Original erstellt von mopper: Wenn´s denn so normal Alles und Jeden beim Namen zu nennen, frag ich mich wieso´s kaum einer macht. Laß' überlegen... Dummheit ? Lemmingsmentalität ? Hat jemand mal nen Fjord zur Hand ? Carcano
  8. Zitat: Original erstellt von falcon: den vdw gibt es nicht; nicht für mich: der vdw war im ganzen novellierungsverfahren ebenso unauffindbar wie das ungeheuer von loch ness. *Hüstel* Nu na; er war schon mal gelegentlich zeitweise physisch anwesend. Zitat: (die rechtsschutz von der örag ist übrigens auch besser). Yep. Ist Fakt. Carcano
  9. Zitat: Original erstellt von mopper: @ Admin: Ich weiß das man keine Namen nennt Doch. Tut man. Auch und gerade hier. Carcano
  10. Zitat: Original erstellt von Matthias .40: German Parcel hat grad wieder eine Lieferung an uns mit Magazinen in Frankfurt gestoppt und zurück nach USA geschickt. Natürlich auf unsere Kosten! German Parcel hat bis jetzt nicht auf unsere Schreiben reagiert. Wir haben heute unseren Anwalt beauftragt eine Klage vorzubereiten. Im Prinzip ist hier auch eine Verletzung von Verpflichtungen aus dem Weltpostvertrag zu rügen, nehme ich an. Diese Schiene sollte neben einem Individualanspruch (u.U. aus abgetretenem Recht des Versenders) parallel mit begangen werden. Schließlich: Ansproche hat, wie gesagt, primär in USA der Versender gegen USPS. Der müßte also ggf. einen mailability dispute anhängig machen (in einem sonderverwaltungsgerichtlichen Verfahren). Carcano [Dieser Beitrag wurde von carcano am 31. Juli 2002 editiert.]
  11. Zitat: Original erstellt von falcon: ich lass mich ja belehren ... von dir immer Besser nicht. Er hatte hier in einigem nicht recht (z.B. hinsichtlich ambivalenter Munition war's ziemlich falsch). Hm - und die Spezifikation des nicht automatischen Vollautomaten würde mich auch interessieren. Diese Terminologie ist mir so nicht geläufig. Gruß, Carcano
  12. Zitat: Original erstellt von Harry Callahan: Gilt nur, wenn Du mindestens 2 Umlaute im Namen hast. Ah so. Wie zum Beispiel Müller-Lüdenscheid ? Carcano
  13. Zitat: Original erstellt von Mike Brauer: 1. Wenn Deine Tante eine illegale Waffe (ohne WBK) besitzt, kannst Du diese nicht erwerben. Egal, ob Du nun eine WBK hast oder nicht Hallo Mike, das ist nicht zutreffend. Der Fragesteller kann, wenn er denn selbst eine waffenrechtliche Erlaubnis hat, die Waffe problemlos erwerben und sie auch eintragen lassen. Das Problem liegt auf Seiten der Tante. In der Praxis wird das einfach gelöst, indem ein Waffenhändler / Büchsenmacher zwischengeschaltet wird. Carcano
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