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daimler01

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Alle Inhalte von daimler01

  1. Solange man nicht etwas verbrochen, geklaut, Versicherungsbetrug oder einen umgebracht hat usw. sollte es gehen. Ablehnen können die einen so ohne weiteres nicht und das Geld bekommt man auch nicht zurück.
  2. Bloß für was willst du diese Waffe angeben für deine Freizeit im Garten, vergiss es ich habe diese hier : https://gogun.de/de/produkt/scubaringer-3/ die ist frei aber deine würde ich schnellstens verkaufen und für eine WBK must du erst einmal in einem Verein rein und nach ein Jahr kannst du die Sachkundeprüfung machen wie zb. hier : https://www.waffensachkunde.de/ Ich hoffe bei dir liegt nichts großes vor denn bei Drogen und Alkohol Missbrauch usw. kennt das Gesetz keine Gnade, du darfst in den letzten 10 nichts gehabt haben, noch nicht einmal wenn man ein Kaugummi im Laden geklaut hat und es bei der Polizei registriert ist dann ist Feierabend und nicht nur das jetzt spielt der Verfassungsschutz auch noch eine Rolle !
  3. Hier in Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen ja, habe meine WBK + Geld gestern in einen Umschlag legen müssen und beim Kreishaus im Briefkasten gelegt und Heute rief er mich an das er meine WBK per Post zu mir gesendet hat läuft alles tadellos habe eine neue 30-06 + Mun Eintragung " jagdlich " eintragen lassen. Die sind deswegen noch da weil nach dem neuen Gesetz alle über den VS überprüft werden und die Jäger ihre Jagdscheine haben müssen ansonsten kommen die da nicht mehr hinter an aber auch viele Neuanträge und Eintragungen für die Sportschützen
  4. Unsere Behörde arbeitet noch ist zwar geschlossen unser Kreishaus habe trotzdem heute telefonisch mit ihm geredet, ich soll meine WBK mit Geld in deren Briefkasten werfen und er wird meine neue jagdliche Waffe eintragen, Stempel rauf und wieder zu mir senden und was das andere betrifft wird die Corona Zeit bei uns angerechnet als Sportschütze da sollen wir uns keine Sorgen drum machen wenn wir als Sportschütze das Quantum in diesen Jahr nicht schaffen sowas ist ja nun nicht alltäglich
  5. Dann musst du dir die Vereine im Internet anschauen ob und wie die sich kleiden oder am besten vor Ort sein, es gibt viele die das ernst nehmen mit den Trachten und einige nicht.
  6. @Athnos : Begonnen bei der vereinfachten Lagerung der Waffen bis hin zum unkomplizierteren Erwerb. Die Waffen müssen beim Jäger genau so gelagert werden wie beim Sportschützen, einen Waffenschrank ab Widerstandsgrad 0, 1 und höher. Der Erwerb der Waffen ist etwas unkomplizierter als Sportschütze, aber wie ich finde muss man auch ein wenig Enthusiasmus mitbringen als Jäger und nicht nur die Waffen sehen die man jeden Tag kaufen könnte und nehme den Jagdschein nicht auf die leichte Schulter, habe den Jagdschein letztes Jahr gemacht und der hat es in sich ! Bevor ich den Jagschein gemacht habe war ich Sportschütze und bin es immer noch, aber selbst da must du erst einmal im Verein " Verband " rein und nach 1 Jahr kannst du die Sachkundebescheinigung machen und erst ab dann kann man Waffen 2 im halben Jahr beantragen must aber ein Bedürfnis nachweisen.
  7. Na, ich brauchte und brauche keine Formulare ausfüllen und zum Verband schicken habe die Waffen so auf der Gelben WBK eingetragen bekommen. Wie schon mal erwähnt läuft das von Behörde zu Behörde anders.
  8. Dem Kreisjagdamt ist es untersagt worden vom Ministerium, ohne eine Abfrage beim Verfassungsschutz auf Grund der neuen klaren Gesetzeslage Jagdscheine zu verlängern oder neu zu erteilen. Daran wird sich bis der Zugang für das Kreisjagdamt möglich ist, auch nichts ändern. Was soll man dazu noch sagen, das Ministerium und die Behörde können nicht von denen aus bis zum Gartentor denken ! Man die Jäger werden da ja im Dreieck springen und was für Kosten auf die zukommen wird man man man.
  9. Das war schon immer so und wird auch so bleiben bei den Deutschen Behörden und werden es auch nie auf einen Nenner bekommen, leider
  10. @Flohbändiger : mal abgesehen davon, dass Umschreibung auf grün bei gegebenem Bedürfnis keine Besitzstandswahrung ist Doch hat es, habe vor 2 Tagen einige Langwaffen von der Gelben WBK auf der Grünen WBK umgeschrieben, das Datum wo ich damals die Waffen gekauft habe wurde mit übernommen und man hat Besitzstandswahrung so die Aussage von meiner Waffenbehörde.
  11. Ich bin und war nie in Facebook und Ko registriert oder in einer Partei weil es für mich Schwachsinn ist, wenn einer was will gibt es das Telefon, Briefe oder per mail das langt ! Bin noch im RC-Powerboat Modellbau Verein selbst da kann man mich nicht finden wenn einer was rausfinden will übers Internet.
  12. Unsere Waffenbehörde " Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen " hat auch seit gestern dicht, aber man kann seine WBK hinschicken da fast alle im Kreishaus da sind. Ansonsten kommen die nicht mit den Jagdbescheiden hinter her und den WBK Anträge. Übrigens Waffen Schrum in Tellingstedt hat dicht seit heute kam aber noch rein wegen Termin geht aber nur noch heute ansonsten wird alles nur noch per mail, Post oder Briefe und die Schießstände wenn überhaupt noch geöffnet nur mit einer Person oder so das müssen die aber erst noch abklären.
  13. Ich hatte 3 x Hirnhautentzündungen gehabt das wünsche ich keinen, genauso sollte man Corona nicht unterschätzen und ich habe meine Mutter 70 Jahre alt hier seit 4 Monaten Zuhause " Pflegestufe 5 " und muss sie mit meinen Vater 24 Std. pflegen wir müssen ihr 2 x am Tag Insulin spritzen 4 x am Tag durch die Magensonde Nahrung und Medikamente zukommen lassen und zudem muss sie 3 x die Woche zur Dialyse sie hat das volle Programm und ich bin sicherlich nicht der einzige der das machen muss " Freiwillig " und nebenbei muss ich auch noch arbeiten " Selbstständig " und seit knapp 6 Wochen brechen mir die Kunden weg ! Ich glaub ich spinne ! Ich bin Sportschütze und seit einem Jahr Jäger und würde es auch gerne weitermachen geht aber nicht weil ich eine Verantwortung gegenüber meiner Eltern und andern habe wann kapiert es denn endlich hier mal der letzte, hätte wenn und wäre geht nicht ihr wisst wie lange die Politiker brauchen bis die eine Entscheidung treffen " Ewig " jaul denen etwas vor !
  14. Richtig die habe ich auch gleich mitbekommen Ja
  15. schnieselbrie : Sorry habe ich vergessen in welchen Bundesland, es ist in Schleswig-Holstein aber unsere Waffen Behörde ist tierisch im Stress weil diejenigen Jäger die Pachtland haben genervt sind wegen der VS Anfrage und hoffen natürlich das die alle bis Ende März ihren Jagdschein wieder haben und dann kam ich mit einer neuen grünen WBK, um tragen einer Langwaffe von der Gelben WBK auf der Grünen WBK, Sprengstoff- schein weitere 5 Jahre verlängern und noch einige Stempel für den Mun Erwerb die ich extra noch haben wollte, hat aber alles Super geklappt. Dann sind noch 2 Mitarbeiter von der Waffen und Jagdbehörde krank und wenn es noch so kommt das, das Kreishaus schließt werden die beiden trotzdem zu ihrer Arbeit gehen um zu mindestens die Jagdscheinverlängerung noch hinzubekommen und das sind noch so einige.
  16. Bin Heute bei mir im Kreishaus gewesen um ein PKW abzumelden und eine neue WBK usw. zu beantragen, man kam ohne Ausweiß im Kreishaus nicht rein ohne das man Fragen nicht beantwortet hatte wo ich die letzten 2 Wochen war usw. zu dem musste ich 3 x meinen Ausweiß vorlegen zur Registrierung, es gab auch keine Wartemarke mehr sondern man musste sich noch anstellen für einen Termin zum an oder Abmelden eines PKW usw. Wahnsinn hat das gedauert ! Danach ging ich hoch im ersten Stock zu meiner Waffen Behörde habe die eine Langwaffe die auf der 2 gelben WBK stand rüber holen lassen auf meiner grünen WBK und gleich eine neue grüne WBK mir aus stellen lassen sowie überall wo kein Stempel für Mun-Berechtigung war " Langbüchsen grüne WBK Jäger " auch abstempeln lassen sowie meine Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes wieder für 5 Jahre verlängern lassen kostet auch schon 75 €, hatte zwar noch 2 Wochen Zeit aber unser Kreishaus wird wahrscheinlich diese Woche dicht machen und die beiden Sachbearbeiter für Jagd, Sportschützen usw. sind ziemlich im Stress wegen der Anfrage beim VS für die Jäger und Neuanträge für WBK Sportschützen, 187 sind jetzt überprüft aber es können nur 185 ihren verlängerten Jagdschein oder WBK abholen ! ? Was da wohl mit den beiden ist durfte er mir nicht so sagen ist ja klar aber er gab mir ein Tipp " Facebook ". Wo noch angefragt wird beim VS kommen jeden Tag so und soviel Anfragen vom VS an der Behörde wieder rein scheint jetzt also zu laufen mit dem VS Anfragen.
  17. Doch habe einen großen Platz mit Altkarossen und es ist voll mit Wildkaninchen und dann noch mit einen SD
  18. Hier ist der Erlass von Schleswig-Holstein, da kann man noch so viel Putzen und bei den ganzen Forderungen die man erfüllen muss, wer macht das ? Erlass von Allgemeinverfügungen zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen Erlass der Landesregierung zur weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz – GDG) vom 14. Dezember 2001 zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Mai 2018, wird angewiesen: Durch Allgemeinverfügungen auf der Grundlage des § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz nach dem bereitgestellten Muster (ANLAGE) sind folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders betroffenen Gebieten sind für den Zeitraum von 14 Tagen nach Aufenthalt Betretungsverbote für folgende Bereiche zu erlassen: a) Gemeinschaftseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellen, Schulen und Heime, in denen überwiegende minderjährige Personen betreut werden) sowie betriebserlaubte Einrichtungen nach § 45 SGB VIII (stationäre Erziehungshilfe)); b) Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken; c) stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) d) Berufsschulen e) Hochschulen f) Alle öffentlichen Einrichtungen Für alle anderen Reiserückkehrer aus alpinen Skigebieten ist den Betroffenen ein gleiches Verhalten dringend zu empfehlen. 2. Mit Geltung ab dem 16. März sind Betretungsverbote sowie Verbote von schulischen Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse in allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren, Berufs- und Ersatzschulen sowie in Schulen und Einrichtungen der dänischen Minderheit zu erlassen. Die Regelungen gelten auch für die Schülerinnen und Schüler der Pflege- und Gesundheitsfachschulen sowie Einrichtungen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung. Von diesem Betretungsverbot ausgenommen sind diejenigen Schülerinnen und Schüler, die einen täglichen, hohen Pflege- und Betreuungsaufwand benötigen, dem im häuslichen Rahmen nicht entsprochen werden kann. Für diese Schülerinnen und Schüler wird ein schulischer Notbetrieb (Betreuung) auf Elternwunsch nach Entscheidung der Schulleitung sichergestellt. Da diese Schülerschaft zur besonderen vulnerablen Bevölkerungsgruppe gehört, sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu beachten. 3. Mit Geltung ab dem 16. März sind Betretungsverbote sowie Verbote von schulischen Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler für die in allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren, Ersatzschulen sowie in Schulen und Einrichtungen der dänischen Minderheit betreuten Kinder bis zur 6. Klasse zu erlassen. Diese Regelung ist vorläufig bis einschließlich 18. März.2020 zu befristen und wird im Nachgang durch eine geeignete Regelung ersetzt. Ausgenommen sind Kinder von Personen, die als in Bereichen der kritischen Infrastrukturen Beschäftige zur Aufrechterhaltung dieser Strukturen und Leistungen erforderlich sind. Zu den kritischen Infrastrukturen zählen folgende Bereiche: Energie – Strom, Gas, Kraftstoffversorgung etc., Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel) – inkl. Zulieferung, Logistik, Finanzen - ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers, Gesundheit - Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, ggf. Niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore Informationstechnik und Telekommunikation – insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze, Medien und Kultur - Risiko- und Krisenkommunikation, Transport und Verkehr – Logistik für die KRITIS, ÖPNV, Wasser und Entsorgung, Staat und Verwaltung – Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz sowie Grundschullehrkräfte, Sonderpädagoginnen an Förderzentren mit Internatsbetrieb und in Kindertageseinrichtungen Tätige. Von diesem Betretungsverbot ausgenommen sind ebenfalls diejenigen Schülerinnen und Schüler, die einen täglichen, hohen Pflege- und Betreuungsaufwand benötigen, dem im häuslichen Rahmen nicht entsprochen werden kann. Für diese Schülerinnen und Schüler wird ein schulischer Notbetrieb (Betreuung) auf Elternwunsch nach Entscheidung der Schulleitung sichergestellt. Da diese Schülerschaft zur besonderen vulnerablen Bevölkerungsgruppe gehört, sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu beachten. 4. Es sind Betretungsverbote für Kindertagesstätten (inkl. Krippen), Kinderhorte, entsprechende schulische Betreuungsangebote wie offene Ganztagsschulen und ähnliche Betreuungsangebote für Kinder zu erlassen. Diese Regelung gilt vorläufig bis einschließlich 20. März 2020 und wird durch eine geeignete Regelung ersetzt. Ausgenommen sind Angebote der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege bis maximal 5 Kinder; ebenso nicht erfasst sind die sonstigen Angebote der Kindertagespflege bis maximal 5 Kinder. Neuaufnahmen sind im Geltungszeitraum des Erlasses nicht zu gestatten. Ausgenommen von den Verboten sind Kinder von Personen, die als Beschäftigte in Bereichen der kritischen Infrastrukturen zur Aufrechterhaltung dringend tätig sein müssen (s. Ziffer 3.). Für Kinder und Jugendliche in schulischen Ganztagsangeboten oder Horten ab der 7. Schulklasse gilt diese Ausnahme nicht. 5. Es sind Betretungsverbote für Werkstätten für behinderte Menschen und Verbote für Angebote für diejenigen Menschen mit Behinderung zu erlassen, die sich im stationären Wohnen befinden, die bei Erziehungsberechtigen oder ihren Eltern wohnen und deren Betreuung sichergestellt ist, die alleine oder in Wohngruppen wohnen und sich selbst versorgen können oder eine Betreuung erhalten. Von diesem Betretungsverbot ausgenommen sind diejenigen Menschen mit Behinderung, die den Besuch der Werkstatt als eine tagesstrukturierende Maßnahme benötigen. 6. Für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) sind nachstehende Maßnahmen anzuordnen: Diese Einrichtungen haben Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von Corona-Viren zu erschweren, Patienten und Personal zu schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen. Sie haben Besuchsverbote oder restriktive Einschränkungen der Besuche auszusprechen; maximal ist aber ein registrierter Besucher pro Bewohner/ Patient pro Tag mit Schutzmaßnahmen und mit Hygieneunterweisung zuzulassen. Ausgenommen davon sind medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche (z. B. Kinderstationen, Palliativpatienten). Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen für Patienten und Besucher sind zu schließen. Sämtliche öffentliche Veranstaltungen wie Vorträge, Lesungen, Informationsveranstaltungen etc. sind zu unterlassen. 7. Die allgemeinversorgenden Krankenhäuser (Krankenhäuser mit einem Versorgungsauftrag als Maximalversorger, Schwerpunktversorger oder Grund- und Regelversorger) haben folgende weitere Maßnahmen umzusetzen: Aktivierung der Krankenhauseinsatzleitung nach dem Krankenhausalarmplan und tägliche Analyse der Versorgungssituation mindestens in Bezug auf die Notfallversorgung und COVID-19. Planbare Aufnahmen sind ab sofort so zu reduzieren oder auszusetzen, dass zeitnah die Aufnahmekapazitäten für COVID-19 Patienten bereitstehen; das gilt insbesondere für die Kapazitäten in der Intensivmedizin. Die allgemeinversorgenden Krankenhäuser mit einer Intensivstation unternehmen alles Notwendige, um ihre Beatmungskapazitäten zu erhöhen und die Funktionsfähigkeit der Intensivstationen zu sichern. In den geriatrischen Kliniken und Abteilungen sind die Aufnahmen zu reduzieren. Es finden keine Aufnahmen mehr statt, die aufgrund von Einweisungen durch Vertragsärzte erfolgen. Es sei denn, eine Krankenhausbehandlung ist medizinisch dringend geboten. Für geriatrische Tageskliniken gilt ein Aufnahmestopp. Die frei werdenden Ressourcen (Personal, Räume) sind für die stationäre Versorgung einzusetzen. Quarantäneersatzmaßnahmen. 8. Alle öffentlichen Veranstaltungen sind zu untersagen. Das schließt grundsätzlich auch Verbote für Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen ein, die nach Durchführung einer individuellen Verhältnismäßigkeitsprüfung zugelassen werden können. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und –vorsorge zu dienen bestimmt sind oder der Versorgung der Bevölkerung dienen (z.B. Wochenmärkte). 9. Folgende Einrichtungen und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen: Alle Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kino und Museen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen; alle Fitness-Studios, Schwimmbäder und sogenannte „Spaßbäder“, Saunen; alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstiger öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen, Zusammenkünfte in Sportvereine, sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Spielhallen, Prostitutionsbetriebe. 10. Der Zugang zu Angeboten der nachstehenden Einrichtungen ist zu beschränken und nur unter Auflagen (Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, bestimmte Besuchergrößen, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern etc.) zu gestatten: Bibliotheken außer Bibliotheken an Hochschulen und Restaurants und Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen. Zu den Auflagen zählen je nach Einrichtung und besonderen örtlichen Verhältnissen u.a. vorgegebene Abstände von Tischen, Reglementierung der Besucherzahl, Aushänge mit Hinweisen zur Hygiene (zum „richtigen“ Händewaschen“). Auch zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, „shopping-malls“ oder „factory-outlets“ und vergleichbaren Einrichtungen, die mehr als 15 einzelne Geschäftsbetriebe umfassen, ist der Zugang zu beschränken und nur unter Auflagen zu erlauben. Zu den Auflagen zählen die Beschränkung von Besucherzahlen und weitere Maßnahmen. Beschränkungen gelten nicht für Einzelhandelsbetriebe für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien. 11. Private Veranstaltungen Private Veranstaltungen wie zum Beispiel Hochzeiten, Trauerfeiern und vergleichbare Veranstaltungen sind unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden nicht zu untersagen. Es ist zu empfehlen, diese Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen. 12. Hochschulen In allen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen des Landes nach § 1 Hochschulgesetz ist die Durchführung von Lehrveranstaltungen (Präsenzveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und vergleichbare Veranstaltungen) zu untersagen. Die Mensen und Hochschulbibliotheken sind zu schließen. Prüfungen sollten, wo immer es möglich und zumutbar ist, verschoben werden. Kann das aus zwingenden Gründen nicht umgesetzt werden (z. B. Staatsexamina), muss gewährleistet sein, dass zwischen den Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern ausreichend Abstand gehalten werden kann. Prüfungen, die nach diesem strengen Maßstab nicht stattfinden können, müssen zu geeigneter Zeit nachgeholt werden. Nicht beschränkt werden die Forschung sowie allgemeine Verwaltungs- und sonstige Tätigkeiten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Lehrveranstaltungen stehen. Dieser Erlass gilt bis zum 19. April 2020. Die Allgemeinverfügungen nach § 28 Absatz 1 IfSG sind zu befristen bis zum
  19. Versuchen die bei uns öfters, aber unser 1 Vorsitzender wimmelt die jedes mal ab weil die sich die Dokumentation und den Film so hindrehen wie die es wollen und nicht unsere Interessen vertreten man sieht es ja immer wieder !
  20. Das ist ja unser Problem was wir alle haben, die einen tragen es so ein, die anderen tagen es nicht ein und mit anderen Behörden muss man ständig vor Gericht. Angeblich soll ja alles in der EU gleich sein ist es aber nicht, jede Regierung, jeder Politiker, alle Kreise, jeder Behördenfutzi wirklich jeder einzelne kocht seine eigene Suppe und bei einer Behörde sagte mir einer wenn man da nicht in einen Anzug ankommt lehnt diejenige fast alles ab, man man man. Bin gespannt was noch alles auf uns zukommen wird und eins ist klar ziehen die Sportschützen, Jäger Sammler, Vereine, Verbände usw. nicht bald an einem Strang wird es noch ungemütlicher für uns werden ! Ich weis werden wir wohl nie erleben da der eigene Egoismus bei vielen der Politiker, Behörden usw. groß geschrieben wird.
  21. Alleine schon die Aussage wenn die Behörde bereit ist für den Voreintrag, wie lange sollt ihr da denn warten bis nächstes Jahr um die selbe Zeit ? Denn hat der eine Urlaub, wird Krank ist zur Weiterbildung usw. na dann mal viel Spaß.
  22. Das steht da drinnen aber es wird davon ausgegangen was der Hersteller für ein Kaliber auf der Waffe gefräst hat zb. 45 ACP kannst ja nicht 22 lfb ins Magazin packen und mit schießen, also es soll nur laut Kaliber für was die Waffe zugelassen wurden ist von ausgegangen werden, so auch bei Schrot-Kaliber egal ob es eine 12/76 ist und man dort 12/45 Schrotpatronen mit verschießen könnte die Info sagte mir mein SB von der Waffen Behörde.
  23. Ein Leihe kennt den Unterschied gar nicht ob es eine Kriegswaffe, eine AR10 oder eine AR15 ist die sehen für denjenigen alle wie Kriegswaffen aus aber die haben vom BKA eine Bescheinigung das es eben nicht so ist und daher benutze ich diese Koppler weiter und was die anderen denken ist mir schnuppe ob es den Anschein einer Kriegswaffe hat oder nicht. Ich gehe zu einigen Meisterschaften sowie als Sportschütze als auch als Jäger mit den 10-Koppler und den Stern Koppler weiter wie bisher ! Wenn es danach geht darf man morgens nicht erst aus den Bett krabbeln könnte ja sein das man wieder gegen Gesetze Verstößt , weil der Nachbar, Kollege und sonst wer gegen das und jenes ist oder es anders sieht oder hört ! Wenn ich mich wegen jeden Mist Sorgen machen müsste könnte ja sein usw. dann kann ich mich gleich einäschern lassen.
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