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BJ68

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  1. Guckst Du hier: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/72a.html warum das so ist... Bj68
  2. BJ68

    Risiken in Deutschland

    oder es war ein anderer (Leucht)-Satz, der etwas empfindlicher war und kein Thermit... Schau mal: http://illumina-chemie.de/nachlese-forentreffen-2015-t4063.html#61385 war auf einem Chemieforentreffen... Btw. mein anderes "Hobby": Seifenblasen http://illumina-chemie.de/nachlese-forentreffen-2015-t4063.html#61375 (im Ersten Bild dort ist auch mein 40 mW Argonlaser zu sehen.....auch ein nettes Spielzeug) bj68
  3. BJ68

    Risiken in Deutschland

    Ouch....wenn bei "uns" was mit einer Feder gerührt wurde, dann ist es nicht "Leucht" sondern eher "Knall-Bumm".....für Thermit brauchts keine Feder (außer u.u. für die Zündmischung) Btw. zu meiner Hardcorezeit* sog. Flares gemacht (Rezepte aus "Military And Civilian Pyrotechnics" von Herbet Ellern oder dem Improvised Munition Manual der US-Army), die haben einen ganzen Straßenzug so beleuchtet wie eine fette Natriumdampflampe...war sehr krasses hartes Licht und irgenwie auch wunderschön. Als Behältnis wurde eine Konservendose für Champignons verwendet d.h. dürften so um die 300 bis 400 g Satz gewesen sein, der völlig ruhig abbrannte und sehr hell war. *= ist mehr als 30 Jahre her Bj68
  4. BJ68

    Risiken in Deutschland

    Naja....hier an der Uni haben wir in den Labors nur CO2-Löscher und ich hab mir da auch einen Großen für daheim angeschafft, da ich ab und zu chemisch koche: http://illumina-chemie.de/bis(25-di-t-butylphenyl)-34910-perylenbis(dicarboximid)-t3647.html Bei einer Übung an der Uni haben wir da auch das Löschen mit den Teilen geübt..... bj68
  5. Bei mir nicht (der Eindruck)....die Anmerkung war auf den bayrischen Brauch des Fensterln bezogen.....d.h. Besuch zur nächtlichen Stunde, der aber bis auf die Jungfraulichkeit event. Töchter nichts böses im Sinne hat. Bj68
  6. BJ68

    Risiken in Deutschland

    Hab ich auch bei meinem Pfadi-Stamm fürs Küchenzelt angeregt...die hatten da immer einen Pulver-Löscher dabei...mein Einwand war, dass man da nach einem Einsatz, dann das Zelt plus die Sachen wie Töpfe, Kocher usw. dort so ziemlich vergessen kann...mit dem CO2 kann man da danach auch weiter kochen ohne Probleme. In Honolulu an der Uni hatte ich Pulverlöscher im HPLC-Raum wie meine beiden "Babies" standen, jedes Teil 50000 Doller aufwärts....hab dann auch gemeint, dass ich da CO2 Löscher möchte, weil ansonsten die Geräte Schrott sind....wurde allerdings zu meiner Zeit dann doch nicht gemacht, weil da die Pulverlöscher zur Grundausstattung gehörten..... Bj68
  7. Naja....schätze auch Du würdest so einen Menschen erstmal verbal anrufen und nicht gleich über den Haufen schießen....und beim Fensterln macht sich der Mensch am Fenster, wenn geschlossen, bemerkbar bzw. wird auf Ansprache reagieren.... Btw. aus dem Artikel: Wie war 1969 das Waffenrecht in Deutschland nochmal oder besser gefragt wie einfach war es eine Waffe zu bekommen und wie verbreitet waren Waffen zu der Zeit? Wäre interessant zu wissen, ob da Burschen beim Fensterln Bekanntschaft mit der Schrotflinte gemacht haben.... bj68
  8. Welche Konsequenzen wären das? ACK allerdings kommt mir da dann "die Rolle der Medien" in den Sinn....die in Deutschland Vorfälle (die passieren werden) für sich ausschlachten werden. Hier in CH wird zwar auch berichtet, wenn was mit Schusswaffen passiert, aber die Berichte sind wenig emotional, wenig reißerisch und vor allem wird da kein Fass in Richtung Gesetzesverschärfung und "Böse Waffen" aufgemacht, soviel ich hier mitbekommen habe. Klar gibt es hier Vorkommnisse z.B. erweiterter Suizid, aber es wird medial nicht die Sau durchs Dorf getrieben....eben weil hier in CH das Verhältnis der Mehrheit der Bürger zu Waffen und zu Waffen in Privatbesitz ein anderes ist, was ich persönlich recht gut finde. bj68
  9. mal etwas provokant gefragt (weil ich mir mit der Frage auch schon verbal Prügel/Kritik eingefangen habe).....muss es immer was Sportliches bzw. Sport sein, um ein Schütze sein zu dürfen? Okay...kollidiert mit dem Bedürfnis-Begriff und "Just for Fun" ist kein anerkanntes Bedürfnis, wäre aber meiner Meinung nach durchaus einen Versuch wert, diese Auslegung zu ändern....nur stellt sich da die Frage ob so eine Änderung auch von den (Sport)-Schützen gewünscht wäre....und da habe ich meine Zweifel (ganz abgesehen davon, dass Behörden/Gesetzgeber (Sowenig Waffen wie möglich ins Volk..zu finden in diversen BGH Begründungen) eine andere Meinung vertreten)..... Bj68
  10. Werde ich sehen wenn ich mehr Erfahrung habe....und mich mit anderen Leuten (Schützen) unterhalte.... Aber Danke für Deinen Input....und daher* jetzt das letzte Posting wegen OT hier....per PM können wir gern weiter diskutieren...wenn gewünscht... *= Plonk von 762 mfg bj68
  11. Danke für die Antwort...ja ich bin Anfänger....werde das aber ändern und jeder hat mal schwach angefangen. In meiner Wohnsituation nicht.....weil der eventuelle Täter zu mir herkommen muss: Distanz geschätzt: ca. 6 m aufwärts, wenn er aus der Küchentür kommt, plus dass er beim Einsteigen durch das Fenster soviel Lärm macht, dass ich wach werde. Meiner Meinung nach bleibt mir da immer noch genug Zeit die Waffe fertig zu laden. bj68
  12. Tja wollte Dir eine PM schreiben, aber geht nicht....daher hier nun absolut OT:
  13. Okay....aber würde mich schon interessieren, was Du da für Probleme siehst, wenn eine Waffe in der Art und Weise (plus den von mir genannten Bedingungen*) vorgehalten wird? * = sollten Kinder/Jugendliche im Haus sein...ändert sich da sehr viel, besonders bei den ersteren. Ist die Wohnung anders aufgebaut, dito und ist noch eine andere Person in der Wohnung, dann ist die Ausgangslage auch eine andere.... Btw. am Rande da hier im Thread OT: Bin der Ansicht, dass jemand der sich für die Thematik interessiert, sich da ein Konzept im Rahmen der lokalen gesetzlichen Vorgaben erarbeiten sollte (geschwollen ausgedrückt)...z.B. habe ich mir ist diese Munition https://www.gunfactory.ch/munition/defencecci.htm bestellt für Revolver und Pistole. Hintergedanke war bzw. ist Schutz von Dritten z.b. in der Nachbarwohnung. Hätte auch keine Probleme mit dem da: https://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Waffenhandel-Haftstrafe-fuer-Migrantenschreck-Betreiber/Hab-mal-ein-wenig/posting-33622880/show/ und da stehe ich auch zu der Aussage in dem dortigen Posting von mir. Bj68
  14. Ja....allerdings ist keine Patrone im Patronenlager, sondern nur im Magazin...wo ist das Problem...ich wohne alleine, hab keine Kinder d.h. kein Unbefugter hat oder besser könnte Zugriff auf die Waffe haben...? Yep in Deutschland wäre das nicht erlaubt.....hier in CH möglich....weil nicht so explizit geregelt.....aber wie oben schon gefragt wo wäre es ein Problem? Ansonsten soweit ich mich in das deutsche Recht eingelesen habe, wäre da ein Tresor (mit einer vorgeschriebenen Schutzstufe) okay worin die Waffe ungeladen liegt und daneben das gefüllte Magazin , geht man außer Haus wird das Teil verschlossen und der Schlüssel am Mann getragen. Bj68
  15. Hm....ich formuliere mal eine wahrscheinlich in der freien Wildbahn, provokante Antwort: "Sie gibt mir Sicherheit, weil sie meine physischen Unzulänglichkeiten, die ich einem potentiellen Gegner egal ob Mensch oder Tier gegenüber u.U. habe ausgleicht und das direkt und unmittelbar ohne sich auf andere verlassen zu müssen." Ich wohn im EG und meine Bude besteht aus einem Einzelzimmer, kleines Bad und Küche, wobei vom Einzelzimmer eine Diele mit den Zugängen zu Küche und Bad weggeht. Das Fenster zum Bad geht bei dem Haus in den Garten, während aber das Fenster der Küche von der Straße her zugänglich ist und von außen ist da dann der Fenstersims ca. auf der Höhe von 1.10 bis 1.30 m. Der Stadtteil in dem ich wohne hat auch einen gewissen Ruf....und tja bis vor dem Waffenerwerb habe ich im Sommer nur das Fenster im Bad komplett offen gehabt. Jetzt mache ich aus das Küchenfenster auf....okay beide Fenster sind mit Fliegengitter abgedeckt, so dass es nicht hochgradig auffällt, wenn sie offen sind und vor allem es steht auch genügend Zeug davor was im Fall des Falles Krach macht.....und sorry auch wenn es diverse Leutchen da nicht hören wollen.....da gibt einem eine Glock 17 eine gewisse Sicherheit, denn sollte es jemand wirklich wissen wollen und diverse Gelegenheiten auslassen den Rückwärtsgang einzulegen, stellt das Teil halt die u.U. finale Argumentation dar.....meine Meinung. Bj68
  16. Wäre der Schweizer Weg für Dich akzeptabel? https://www.waffenmarti.ch/shop/waffenerwerb/waffenerwerb-wegleitung-waffenerwerbsschein.html Ist ohne Bedürfnis, Schießpflicht, Vereinszwang (ersten drei zur Zeit noch) und unangekündigten Hausbesuchen... Bj68
  17. Hm....schwierige Frage..... a) ab wann ist etwas Schlecht oder wo beginnt die Verantwortung? Wenn ich mir https://en.wikipedia.org/wiki/3D_printed_firearms#United_States so durchlese, dann wurde auch in den USA das Gesetz verschärft, um Entwicklungen die dem Staat nicht passen zu pönalisieren vgl. [...]include provisions to criminalize individual production of firearm receivers and magazines that do not include arbitrary amounts of metal,[...] inwiefern das da Gesetz geworden ist, keine Ahnung....weil derzeit nicht in den USA lebend. Stellt sich halt dann noch die Frage was dann ist, wenn da jemand wirklich mit seinem Bausatz dann S******e baut.....und seit der Sache https://www.heise.de/newsticker/meldung/Prozess-um-Darkweb-Forum-DiDW-Sechs-Jahre-Haft-fuer-Administrator-4256723.html wäre ich dann auch nicht mehr so sicher ob er dann ungeschoren davon kommen würde.... b) Verantwortlich ist er natürlich nicht...nur (meine Meinung) Verschärfungen müssen nicht unbedingt provoziert werden...okay bei seinem Wasserrohr-Bausatz geht schlecht noch was zu verschärfen.....da dürfte der Gesetzgeber anstehen....nur bei anderen Bausätzen die z.B. Chemikalien enthalten da gehen dann durchaus noch Verschärfungen.....und daher ist halt meine Bitte da vorher ein wenig drüber nachzudenken, ob man da nicht anderen dann vor dem Karren scheißt, besonders weil Verschärfungen und/oder neue Gesetze immer zurückgenommen werden, wenn sie nicht mehr gebraucht werden oder unwirksam sind.... c) Ganz böse Frage: Wenn jemand Gesetzeslücken ausnutzt, ist das dann noch im Rahmen des Gesetzes? bj68
  18. Blöderweise zwingst Du damit auch den Staat und damit den Gesetzgeber dazu Stellung zu beziehen und der sitzt wie aus der EU-Richtlinie zur Waffengesetzgebung ersichtlich meist leider am längeren Hebel, außer man hat wie in der Schweiz die Möglichkeit per Referendum auf den Gesetzgeber direkt und unmittelbar einzuwirken. Zustimmung und ist auch meine Meinung..... Du wirst lachen, es geht ganz gewaltig in die Richtung.....Österreich ist da bei Chemikalien schon weiter vgl. https://www.bmnt.gv.at/umwelt/chemikalien/explosivstoffe.html Dort ist Privatpersonen der Umgang mit höheren Konzentrationen verboten und eine Ordnungswidrigkeit die beim ersten mal 500 Euro kostet. Ach ja betrifft auch Durchreisende: https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Von-Dr-Honigtau-Bunsenbrenner-zu-Walter-White-die-Chemie-und-der-Terrorismus/Oesterreicher-und-Durchreisende-aufgepasst/posting-28721203/show/ und dürfte im Fall des Falles dann bei Legalwaffenbesitzern u.u. Fragen nach der Zuverlässigkeit aufwerfen.... Okay....da hast Du dann eine andere Auffassung der Strategie als meine Wenigkeit....nur Problem was ich persönlich bei Deiner Strategie sehe, ist dass die Einsicht in die Schwachsinnigkeit erst kommt, wenn ziemlich alles Verboten oder nur mit Genehmigung zu bekommen ist....sprich wenn die Freiheiten so ziemlich futsch sind und selbst dann werden die Damen und Herren Gesetzgeber immer noch auf ihren verschärften Gesetzen sitzen oder glaubst Du im ernst, selbst wenn die EU zerbricht, dass z.B. das WaffG wieder auf den Stand wie vor 1972 gesetzt wird oder Verschärfungen zurückgenommen werden? Nö, die würden dezent den §130a StgB in Verbindung mit dem §40 Abs. 1 WaffG ziehen und Dich abschießen und wenn die nicht reichen dann gibt es noch die BpjM mit ihren Indizierungen und Beschlagnahmen...schau mal auf Seite 88 in dem PDF https://pornoanwalt.de/BPJM-Aktuell/BPJM418.pdf und such ein wenig in den Titeln (Kleiner Tipp: Im Browser als PDF öffnen und dann als PDF drucken, wenn gespeichert, kann das Teil durchsucht werden z.B. nach Loompanics oder Paladin). Auch hier wieder das Problem, dass Du dann zu Deiner WBK leise Tschüs sagen kannst......und ich bin mir ziemlich sicher, dass Du da auf dem deutschen Rechtsweg den kürzeren ziehen wirst..... bj68
  19. Behufs Zielrichtung....die Sache mit den Magazinen (und der Feder-Diskussion, wann da mehr Patronen reinpassen) erinnert mich ein wenig an eine Anekdote was mir ein Ausbilder (Fallschirmspringer, älteres Semester) vom Bund erzählt hat...der meinte wenn er wollte bekam keiner seiner "Azubis" am Wochenende frei, weil sich immer etwas finden ließe, was ein Regelverstoß wäre.....auf deutsch...ein Gesetz wird so gemacht, dass sich Unsicherheiten ergeben und damit lässt sich dann der Waffenbesitzer, wenn gewollt in die Pfanne hauen.... Denn ich halte weder den/die Referenten aus Deutschland, noch die Leutchen von der EU-Kommission für so blöde, dass die nicht gescheckt haben, was für einen Bockmist sie mit der Magazinsache da machen....bzw. wie die Auswirkungen sind wenn von der Magazingröße her darauf abgestellt wird ob eine Waffe erlaubt oder verboten ist.... Bj68
  20. War zu erwarten vgl. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gefaehrliche-pfeilpistolen-spd-fordert-schaerferes-waffengesetz-a-1243755.html bj68
  21. Du solltest das Ganze aus dem Blickpunkt sehen....ein Totalverbot ist nicht möglich, weil sonst sehr viele Leute auf die Palme gehen, es u.U. gesetzlich auch nicht haltbar wäre und es ja Berufe gibt die Waffen brauchen. Was tut also der nette Staat, wenn er seinen Willen nicht so bekommt wie gewünscht...er spielt zum einen über die EU-Bande und/oder zum anderen er zieht die Schrauben bei der Auslegung von Gesetzen/Verordnungen an z.B. die neuen Aufbewahrungspflichten in Deutschland mit Stahlschränken Tresoren von 200 kg wo dann Leuten die Luft ausgeht und diese u.U. aufgeben oder erst gar nicht anfangen, weil zu teuer. So ist der ganze Mist zu sehen....verbieten geht nicht, aber die Leute so gängeln, dass sie freiwillig drauf verzichten, das geht..... Bj68
  22. Tja....und warum wundere ich mich, dass es dann beim "Standing Committee on Precursors (SCP)" https://ec.europa.eu/home-affairs/what-we-do/policies/crisis-and-terrorism/explosives/explosives-precursors_en Bestrebungen gibt Kaliumpermanganat vgl. Nr. 3 in https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2018/0101-0200/191-18(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 und Schwefelsäure http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2018/0191-18.pdf in die Kategorie 1 (für Privatpersonen Herstellung, Besitz und Verwendung verboten) einzustufen..... Vielen herzlichen Dank aber auch....und da ich nebenher Photographie als Privatperson mache und Kaliumpermanganat als Bleichbad vgl. http://www.chemieunterricht.de/dc2/foto/foto-v046.htm verwendet wird, bin ich von solchen Verboten auch betroffen. Btw. als Denkanstoß: Schon mal überlegt, dass Du mit Deinen Aktionen diesen ganzen Verschärfungsscheiß aktiv förderst? Kommt mir ein wenig so vor wie damals wo "Magic Mushrooms" als "Duftsäckchen" aus dem Ausland nach Deutschland vertrieben wurden und als nettes Resultat daraus wurde dann hier in Deutschland das BtmG so geändert, dass die Teile erfasst wurden, hatte dann den "netten" Nebeneffekt, dass durch die Änderungen dann einige andere "Graubereiche" ebenfalls in die Illegalität rutschten.... bj68
  23. Führst Du dem LKA auch vor, wie sich die dafür verwendete Munition herstellen lässt? Wäre dann auf die Meinung und vor allem die Aktionen von dem LKA Dir gegenüber gespannt....was gilt die Wette, dass die nicht so nett ausfallen wird..... Ach ja....schon mal den §89a Abs. 2 StgB https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__89a.html gedacht? Als der eingeführt wurde und der laut der damaligen Justizministerin Zypries "verfassungsrechtlich auf Kante genäht" war, wurde im Vorfeld diskutiert und war auch beabsichtigt das sich Verschaffen von Anleitungen z.B. zur Synthese von Explosivstoffen generell unter Strafe zu stellen und just zu dieser Zeit (wenn ich mich dunkel erinnere) wurde auch das Teil in die Wege geleitet: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32013R0098&from=EN bombjack
  24. Yep....habe bei unserem "Chinesen-Shop"* die Bücher von Wolfang Ettig besorgt und mich da auch mit den Teilen eingedeckt und auf Personen/Tiere werfen oder die Teile bei einer Demo mitschleppen war auch damals schon verboten...bleibt dann noch der Spiegel-Artikel.... Hier noch der Nachtrag zum Vorstoß aus Bayern damals: https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Re-Messer-und-Wurfsternverbot-eine-Historie-Part-3b-BY/posting-33899233/show/ Man beachte "Kommandoarmbrüste" standen da auch auf der Abschussliste..... Bj68 *= der Inhaber erzählte mir dass er da auch diese Ninja-"Kletterkrallen" hatte, nur dass da dann die Polente aufgekreuzt ist und ihm das Beschlagnahmt hätte, weil diese ja unter Schlagringe fallen würden.
  25. Bingo....okay ist hier wahrscheinlich ein wenig OT.....aber mich hat ein wenig gewundert wieso diese Wurfsterne auf einmal auf der Abschussliste standen, obwohl da vorher die Aussagen anders gelautet haben vgl. D.h. da muss was in NRW gewesen sein und mit etwas suchen bin ich auf das Teil gestoßen: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=ZLANIN8721|11|11 was vom 22.12.1987 ist und bei der Suche in der NRW Parlamentsdatenbank findet sich dann das Dokument https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMA10%2F786|1|1 vom 10.12.1987 worin steht, dass bis Februar 1988 die weitere Entwicklung vom Innenministerium beobachtet und die Möglichkeit einer Einschränkung der Anwendung durch Kinder geprüft wird. Auch hier ist eher die Rede von Verkaufsbeschränkungen an Kinder oder der Einstufung als Waffe, womit dann auch Einschränkungen einher gehen....aber nicht vom Verbot....."nett" ist auch die gewählte Überschrift "Wurfsterne in Schülerhand".....denn am 18.04.1988 wurde eine Anfrage gestellt https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD10-3140.pdf nun mit dem Titel "Wurfsterne in Kinderhand". Die Antwort https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD10-3297.pdf vom 03.06.1988 darauf ist meines Erachtens sehr interessant zu lesen, denn dort hat eine Umfrage des BKAs bei den LKAs ergeben, dass mit den Teilen im Hinblick auf Straftaten nichts passiert...ferner dass es auch bei Kindern und jugendlichen zu keinen Verletzungen gekommen ist...und es anscheinend auch nur sehr wenig Fälle in Schulen in NRW gegeben hat.....Empfehlung darin......Wurfsterne nicht zu verbieten..... Anscheinend wurde der Empfehlung nicht gefolgt.....denn die Suche zeigt folgenden Beschluss: der sich dann auch im "Landtag intern" vom 28.02.1989 wieder findet: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=ZLANIN894|13|13 Kleiner Zeitensprung 20.09.1990 findet man dieses Dokument: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV11-113.pdf wo dann das Innenministerium NRW den Antrag gestellt hat.....in dem PDF klingt auch an, dass da ein Versuch das Verbot vorher schon einzuführen gescheitert ist....warum findet sich ab der PDF-Seite 14 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMA11%2F264|14|29 vom 03.05.1991 und da wird es wieder sehr interessant...zum einen wird dort erwähnt dass NRW zweimal versucht hat Wurfsterne verbieten zu lassen (einmal mit Bayern zusammen) und noch wichtiger meiner Meinung nach, dass dort dann die Rede von einer heimtückischen Waffe ist (vgl. PDF-Seite 15 ganz unten, Jentsch (SPD)) die diese Wurfsterne darstellen sollen, was bei mir die Frage aufwirft wie kommt der Mensch Jentsch auf einmal zu der Auffassung? Kann es sein, dass der Herr den Spiegel ließt oder besser gelesen hat....und insbesondere die Ausgabe 50/1990 wo ein Bericht drin ist mit dem "netten" (mir schwillt gerade sehr heftig der Kamm und mein Blutdruck düst hoch) Titel vom 10.12.1990: "Waffen: "Mystische Aura Jugendliche rüsten sich massenhaft mit Wurfsternen aus - einem mörderischen Spielzeug." http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13501960.html Kleine Bitte, sich auch mal das PDF ansehen: http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/13501960 Würde vom Zeitverlauf wunderbar passen das da weider mal eine Thematik von der Presse hochgekocht wurde und Politiker dann die Bezeichnungen übernommen haben...kann natürlich auch sein, dass sich da innerhalb der Zeit 1987 bis 1990 die Lage verändert hat....nur sorry kommt mir der Spiegel-Bericht da ein wenig zu reißerisch herüber, als dass ich den so ernst nehmen kann, besonders wenn man sich die Papierausgabe mit den Bildern ansieht. Allerdings so wird Meinung gemacht......meine Meinung.... Der ganze Akt mündete dann in den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetze vom Mai 1991 wo dann die Teile als "besonders gefährliche und heimtückische Waffen" bezeichnet wurden..... Bj68
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