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BJ68

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Beiträge von BJ68

  1. 1 hour ago, Gewehrgranate said:

    Andere Studien Sagen das bereits ab 0,1‰ eine Wesensänderung eintreten kann. Da man das im Zusammenhang mit Waffen nicht möchte....

    Ja ich könnte das belegen was ich schreibe. 

     

    Fein....glaub ich Dir sogar....nur 

     

    a) kann d.h. muss nicht

    b) selbst wenn, dann heißt das immer noch nicht, dass da jemand mit den Schusswaffen* Scheiße baut, besonders wenn die nachdem Schießen ungeladen im Koffer verstaut sind und

    c) Du ein Kfz. mit bis zu 0.5/0.3 Promille führen äh fahren darfst und dass bei dem Fahren eine Gefahr für andere, alleine schon von der kinetischen Energie ausgeht, dürfte klar sein. Anscheinend sind die Wesensänderungen da nicht das Problem...plus dass wahrscheinlich viel mehr Leute mit 0.5 Promille unterwegs sein werden, als Leute mit der gleichen Alk-Level Umgang mit Schusswafen haben. 

     

    *= Ich schreib ihr immer explizit Schusswaffen, weil Messer und andere gefährliche Gegenstände auch Waffen sind und mit denen darfst Du selbst mit 1.1 Promille umgehen...

     

    bj68

  2. 3 hours ago, Varminter said:

    Hörts halt zu saufen auf. 

     

    Naja....dann kannst Du (oder auch andere) mir sicher auch sagen wo bei "Bitte beachten: auch der Transport einer Waffe vom Schießstand nach Hause ist ein Umgang, es gilt die 0-Promille-Grenze. " der Hase im Pfeffer liegt bzw. warum da unbedingt die 0 Promille-Grenze gelten muss? Besonders wenn, ohne eine Schusswaffe im Koffer und der Koffer im Auto, die 0.5 bzw. 0.3 Promille-Grenze gilt?

    Sorry, erinnert mich an schon öfter erlebtes, wo ein "zu viel an Sicherheit", dann unterm Strich zu "zu wenig Sicherheit" geführt hat, weil entweder dann manipuliert wurde oder sich dann um so gut wie alle Vorschriften keinen Kopf mehr gemacht wird oder es gar Gegenreaktionen auslöst. 

     

    bj68

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  3. 4 hours ago, Pikolomini said:

    Dem ist leider nicht so. Ankohlgenuß führt zu Kontrollverlust.

     

    Sorry...dat is Käse....es gilt wie bei so vielem anderem auch der Satz von Paracelsus mit der Dosis und jeder reagiert anders, plus das es jeder selber in der Hand hat, ob er sich ins Koma aka Richtung Kontrollverlust säuft. 

     

    4 hours ago, Pikolomini said:

    Wenn Du Alkohol konsummierst, kann das dazu führen, daß dieser Kontrollverlust eintritt und Du dann auch den Umgang mit Waffen nicht mehr beherrscht.

     

    Wenn ich die Waffen, die Werkzeuge, das Auto nicht anrühre, dann ist das völlig irrelevant.....so wie joker_ch es auch geschrieben hat.

     

    4 hours ago, Pikolomini said:

    Wenn Du, egal wann, mit einem bestimmten Alkohalspiegel lebst zeigt das, daß Du zumindest Alkohol also eine Rauschdroge , konsummierst und daher die Gefahr besteht, das Du das auch machst, wenn Du die Verfügungsgewalt über Waffen ausübst. Das gilt es aber zu verhindern.

     

     

    Was meinst Du mit "mit einem best. Alkoholspiegel lebst"? 

    Ansonsten gilt hier der Spruch "hätte, hätte, Fahrradkette".....

     

     

    bj68

     

     

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  4. 51 minutes ago, Pikolomini said:

    Du bist ein echter Witzbold, über lege einfach einmal, dann kömmst Du selbst darauf. Wenn nicht, konsummiere ruhig weiter Alkohol, die Natur läßt sich nicht aufhalten.

     

    Wenn ich besoffen nicht schieße, die Waffe anpacke/auspacke, sie ungeladen usw. im Koffer verstaut ist, dann ist mein Alkoholpegel so ziemlich egal (sofern nicht so besoffen, dass jemand mir die Teile klauen kann)....ist ähnlich wie beim Klasse IV Feuerwerk (oder selbst bei Klasse II)....davor bleibe ich komplett nüchtern, danach kann jemand auch Alkohol trinken. 

     

    bj68

     

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  5. 2 hours ago, Pikolomini said:

    Alkohol verändert unzählige Parameter des menschlichen Verhaltens.

    [...]

    Hat jemand Alkohol getrunken, egal in welcher Menge, ändrt das sein Verhalten, in welcher Form ist unwichtig.

     

     

    Ja und, wo ist das Problem?

     

    Solange derjenige da keine Scheiße baut kann es Dir so ziemlich wurscht sein und die Prävention und "abstraktes Gefährdungsdelikt" usw. die da dann angeführt werden, kann man stecken lassen, weil es Richtung Nanny-State https://en.wikipedia.org/wiki/Nanny_state oder gar Präventionsstaat https://de.wikipedia.org/wiki/Präventionsstaat geht. 

     

    bj68

     

     

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  6. 1 hour ago, Airgunshooter said:

    Und unsere Nachbarländer beweisen, dass es auch wunderbahr ohne diesen Unsinn geht (bei den Kat. C Waffen).

     

     

    Auch bei den anderen Waffen....

     

    Österreich: SV wird als Bedürfnisgrund anerkannt...

    Schweiz: "Erwerbsgrund falls nicht Sport-, Jagd- oder Sammelzwecke:......" und das ohne Nachweise, inklusive das Sammelzwecke sehr frei definiert sind vgl. https://forum.waffen-online.de/topic/460842-nrw-zusammenkünfte-in-sportvereinen-einstellen/#comment-2948059

     

     

    bj68

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  7. 1 hour ago, AmericanDad said:

    Jede einzelne Antwort zu dieser Frage festigt nur den völlig falschen Grundsatz, dass es überhaupt Disziplinen und Sportverbände geben muss, die diese regulieren. 

    Nichts davon ist nötig. Der Beitrag mit der genehmigten Tischtennisdiszplin zeigt den ganzen Wahnsinn dieser Gesetzgebung. Diese gehört auf den Scheiterhaufen der Geschichte. 

     

    Jein....zum einen Nein, wenn es um einen Konsens geht im Hinblick auf Sport/Wettbewerb usw. ähnlich wie z.B. auch die Hürden beim Hürdenlauf best. Regelungen unterworfen sind, um Wettbewerbe zu ermöglichen und zum anderen Ja, wenn diese Disziplinen/Schießordnungen und Sportverbände da von staatlicher Seite missbraucht werden das Ganze einzuengen und vor allem auch die Verbände es zulassen sich derart vor den staatlichen Karren spannen zu lassen und da ein Florians-Prinzip verfolgen zumindest zum Teil. 

     

    On-Topic: Schießclub for Fun, erlaubt ist alles wofür der Stand von der Munition/Waffen* her zugelassen ist, egal wie die Waffen aussehen. "Kinderschießen" wurde ja schon angesprochen meint jemand wo einmal im Jahr das Knabenschießen https://de.wikipedia.org/wiki/Knabenschiessen stattfindet. 

     

    *= z.B. dass jemand auf einem Armbrust-Stand auch mit einer Composite/Jagd-Armbrust schießen darf oder AK 74 (AK 47, wobei da die Hülsenlänge fallen sollte; dito bei der FN Five-seven)

     

    bj68

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  8. 3 hours ago, ASE said:

    Es geht hier um ein Problem der Praxis und einer fehlenden Regelung um die Lebenswirklichkeit abzubilden

     

    Was aber unterm Strich kein Problem ist, weil jemand mit Munition alleine nichts anfangen kann, wenn er nicht die dafür passende Waffe hat, plus dass WBK-Besitzer eh x-fach durchleuchtet sind. 

    Typisches Beispiel von doppelt und dreifach gemoppelt, Dank deutscher Gesetzgebergründlichkeit, was unterm Strich zu mehr "Straftaten" führt, deren Ahndung allerdings zu keiner Erhöhung der Sicherheit führt, meint jemand der hier in CH jede hier legale Munition kaufen kann, egal ob er eine Waffe dafür hat oder nicht. 

     

    bj68

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  9. 21 hours ago, Proud NRA Member said:

    Inwiefern soll denn eine Juristin eigentlich besonderen "Sachverstand" darüber haben, wie oft jemand einen Mord nicht versucht, weil er keine "großkalibrige" Kanone zur Hand hat? Wenn jemand es nicht probiert, dann wird es ja auch nicht bei den Juristen aktenkundig. Wenn es aktenkundig wird, dann wäre Expertise in Statistik immer noch näher dran als Expertise in Jura,....

    oder auch Psychologie wäre näher dran.....

    Btw. mich würden brennend diese Studien interessieren, die dies festgestellt haben, dass viele potenzielle Täter letztlich von der Tatausführung Abstand nähmen, wenn großkalibrigen Waffen nicht so leicht verfügbar sind. Ich werd da nämlich das Gefühl nicht los, dass Täter im Affekt das nehmen was da gerade zur Hand ist, wobei es völlig egal ist, was das ist, ob Messer, Hammer, Stahlstange oder Schusswaffe und in den anderen Fällen die Verfügbarkeit von Tatmitteln in die Planung mit einfließt, wenn der Täter für sich eine bestimmte Schwelle überschritten hat, was eben nicht von heute auf morgen passiert, siehe Winnenden, Erfurt, wo wenn ich erinnere Unterschriften gefälscht wurden oder die Sache bei den Zeugen Jehovas, sondern länger dauert und vor allem auch zielgerichtet erfolgt und damit die Hürden umgeht und falls das nicht möglich ist auf andere Tatmittel ausweicht. 

     

    bj68

     

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  10. Quote

    Die Sachverständige Prof. Dr. Bannenberg
    habe in der Anhörung klar gemacht, dass – wie auch alle
    Studien zeigten – ohne die leichte Verfügbarkeit von
    großkalibrigen Waffen viele potenzielle Täter letztlich
    von der Tatausführung Abstand nähmen. Mit den vorge-
    schlagenen minimalistischen Änderungen drückten sich
    die Koalitionsfraktionen vor der notwendigen gesell-
    schaftspolitischen Debatte. Man müsse sich fragen, ob
    das von den großkalibrigen Waffen ausgehende enorme
    Risiko der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung
    – den Kindern, den Eltern und Lehrern – zugemutet wer-
    den könne, nur damit eine kleine Minderheit der Schüt-
    zen eine Risikosportart ausüben könne, aufgrund von de-
    ren Gefahren in einem Zehn-Jahres-Abstand ganze
    Schulklassen ausgelöscht würden.

     

     

    Hm....

     

    a) https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb01/professuren-forschung/professuren/bannenberg/team/prof_leitung

     

    b) Ich sag da nur das: https://forum.waffen-online.de/topic/462037-die-grünen-grundsatzprogramm-2020/page/7/#comment-3009711

     

     

    Tja....und c) werd ich da das Gefühl nicht los, dass da wieder mal "ich such mir meine Sachverständigen so aus, dass auch das rauskommt was rauskommen soll" gespielt wurde....

     

    bj68

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  11. 6 hours ago, GermanKraut said:

     

    Kann man das irgendwo nachlesen?

     

    Da bin ich jetzt auch gerade ziemlich sprachlos.

     

     

    [...]  Das Gießener Amtsgericht sowie Deubel und die Staatsanwaltschaft einigten sich allerdings im November vergangenen Jahres auf eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärt, man habe zugestimmt, weil die Lindenerin nicht vorbestraft ist und die Tat zum Zeitpunkt der Einstellung länger zurücklag. Außerdem, erklärt der Sprecher, hätte der Satz Deubels so verstanden werden können, »dass ein Besuch einer KZ-Gedenkstätte aus pädagogischen Gründen nahegelegt wird.«  [....]

    https://www.giessener-allgemeine.de/kreis-giessen/linden-ort848774/shitstorm-politikerin-linke-linden-stadtparlament-twitter-gaskammer-afd-gewaltaufruf-falsch-verstanden-kreis-giessen-90213237.html

     

    bj68

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  12. und derweil in Tschechien:

    image.php?nid=1134&oid=7682323&width=129

     

    oder http://archiv.chodovaplana.cz/CHODOVAPLANA_CZ/TEMP/VZDUCHOVKA.HTM

    https://znojemsky.denik.cz/galerie/detsky-den-v-kravsku.html?back=344897963-11630-69

    https://www.alexxxus.cz/cs/Detsky-den-Makotrasy-2016-Ceska-krysa-CAC

     

    und wie in einem älteren Posting schon mal geschrieben:

    Quote

    kein Kinderfest oder Zeltlager wo nicht geschossen wird.....und zwar mit so gut wie mit allem.....vom Blasrohr, über Zwille, Schleuder, Bogen bis zum Luftgewehr, letzteres ohne Probleme auf öffentlichem Grund, hinten Kugelfang aus Strohballen, vorne ein paar Matten mit Ablagesack, damit die Kinder (so ab 5 Jahren) aufgelegt schießen können und los geht es.....pro Luftgewehr ist ein Betreuer dabei der hilft und das Teil lädt.....und hier in DE.....ich sag nur §27 Abs. 3 WaffG https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__27.html (wenn auch im Abs. 6 eine Ausnahme formuliert ist, weil ansonsten die Schausteller dem Gesetzgeber aufs Dach gestiegen wären*). Mal ganz davon abgesehen dass in DE diese Idee schon am Paragraphen § 12 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe a) https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html scheitern würde.....wenn das Kinderfest auf der Straße, auf dem Sportplatz, Festplatz stattfindet. Einfach eine Ecke einrichten...ist nicht Dank deutscher Gründlichkeit....Edit: Wo sich die ketzerische Frage stellt....was der Scheiß soll....wenn geschaut wird, dass hinten keiner ein Diabolo abbekommt und keiner irrtümlich ins Schussfeld laufen kann....wo liegt da wieder mal das Problem? 

     

    So kann auch der Nachwuchs ausgedünnt werden inklusive der Akzeptanz in der Bevölkerung......wenn das mal keine Absicht ist....

     

    *= ist zumindest für mich in der gleichen Kategorie anzusiedeln wie das: https://www.merkur.de/lokales/dachau/dachau-ort28553/volksfest-dachau-suchtgefahr-regierung-verbietet-losverkauf-an-kinder-stadt-widersetzt-sich-12891635.html

     

    Edit: Das wäre wieder was, wo die Verbände mal ihr Gewicht in die Waagschale werfen könnten.....würde unterm Strich auch ihnen und den Schützenvereinen zugute kommen.....

    aus https://forum.waffen-online.de/topic/465699-usa-weiterer-bundesstaat-iowa-erlaubt-waffen-führen-ohne-ccp/page/5/?tab=comments#comment-3142721

     

    und wie aus https://forum.waffen-online.de/topic/475528-video-von-tactical-dad-luftdruckwaffen-im-garten/#comment-3614265 hervorgeht wäre in DE das für Kinder unmöglich, wie in der Begründung da mehrmals betont....und nope ich miete für ein Lager oder eine Aktion keine Schießbude, denn mit einer Schießbude lockst Du keine Kinder in Schützenvereine bzw. bekommen diese Lust aufs Schießen....die Würze liegt da in der Improvisierung, im Unkonventionellen z.B. Ziele selber bauen oder im Lager schießen usw.  Ist wie mit den Naturwissenschaften...Schulexperimente locken keinen hinterm Ofen hervor...12 L flüssiger Stickstoff, 20 kg Trockeneis und rumexperimentieren oder auch am Anfang rumspielen schon und legen dann halt u.U. die Grundlagen in diese Richtung und genauso ist es auch beim Schießen mit Luftgewehren mit unter 7.5 Joule. 

     

    bj68

     

     

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  13. Schlichte Frage: Warum?

     

    Ich hätte mir es ja noch eingehen lassen, wenn da halt auch Verstöße wie unerlaubter Besitz mit eingeflossen wären....nur der Bericht spricht ja explizit von "violent firearm offences" sprich eine Waffe wurde für Gewalttaten, Nötigung Bedrohung usw. eingesetzt.

    Okay...Erklärung wäre, dass das Verbot den Schwarzmarkt größer gemacht hat....und nun es unterm Strich leichter ist an da was ranzukommen....

     

    bj68

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  14. 9 hours ago, Proud NRA Member said:

    Warum kann man denn den Jugendschutz als Grund nehmen, dass eine Veröffentlichung eines unerwünschten Werks nicht gegenüber Erwachsenen als Zielgruppe beworben werden und nicht auf handelsüblichen Kanälen verkauft werden darf?

     

    Weil im besten Fall Kinder und Jugendliche gar nicht wissen sollen, dass es solche Medien überhaupt gibt (so hab ich das mal irgendwo gelesen) und beim Verkauf muss zu 100% ausgeschlossen werden, dass Kinder und Jugendliche so ein Medium in die Hände fällt d.h. Post-Ident-Verfahren.

     

    bj68

  15. 13 hours ago, Mausebaer said:

    Ist es notwendig, allen rechtschaffenen Menschen den Besitz eines möglichen Tatmittels zu verbieten, wenn bereits der Missbrauch des Mittels zur Tat verboten ist? :rolleyes:

     

     

    Eigentlich Nein, allerdings macht es ein Verbot des möglichen Tatmittels es schwieriger für einen potentiellen Täter sich sein Tatmittel zu verschaffen. Siehe z.B. Ausgangsstoffgesetz https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgangsstoffgesetz

    Auf der anderen Seite steht da aber auch halt der Fakt, dass jeder der die Sachen legal einsetzen möchte damit in den Arsch gekniffen ist....und dass Täter halt dann auch Strategien entwickeln es trotzdem zu tun sei es das A...loch in Hamburg was sich gezielt eine WBK und eine Waffe verschaffte um den Anschlag zu begehen oder der Typ aus Halle mit seinen selbstgebauten Teilen. Stellt sich da allerdings halt auch die Frage, ob höhere Hürden da einen Teil der potentiellen Täter so behindern, dass sie ihr Vorhaben nicht umsetzen oder so umsetzen, dass sie entweder vorher schon auffallen* oder die Umsetzung scheitert.

     

    * = @joker_ch hat mal erwähnt, dass er noch die Zeiten in CH kennt wo (wenn ich mich richtig erinnere) jeder über 18 in der Schweiz sich Sprengstoff kaufen konnte. Tja und da werfe ich mal einen Herrn Breivik in den Ring, der um an das regulierte Ammoniumnitrat in Form von Dünger für seine Bombe zu kommen, eine Landwirtschaft aufgezogen hat und sich wahrscheinlich liebend gerne sich, wenn es möglich gewesen wäre mit richtigem Sprengstoff eingedeckt hätte und ich bin mir sicher, dass es da eine Menge Typen gibt, die zwar wollen, aber nicht können, weil es halt Sprengstoff doch nicht frei im Supermarkt zu kaufen gibt. 

     

    bj68

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  16. 57 minutes ago, Tatonka said:

    So in einigen Prozessen erlebt:

    Weil Angeklagten Motorad-Handschuhe mit Knöchelprotektoren als Waffe ausgelegt wurden. 

    Weil ein alter Baseballschläger, mit dem nachwiesener Maßen früher gespielt wurde,  im Schirmständer zu Waffenbesitz hochformuliert wurde. 

     

    Waren da Vorgeschichten Richtung polizelich bekannt oder gar Urteile (Nötigung, Körperverletzung durch Gewalt usw.) vorhanden und ferner ergaben Ermittlungsmaßnahmen wie z.B. eine HD keine Ergebnisse?

    Zum Teil wird mit solchen Vorwürfen deswegen gearbeitet, um eine HD im Nachhinein zu rechtfertigen, wenn die Gefahr besteht, dass diese unzulässig gewesen wäre...

     

    bj68

     

  17. 6 hours ago, AmericanDad said:

    Gleiches gilt für Chemikalien. Dann mix dir doch zusammen was immer du willst. Bau Bomben, was auch immer. Schaden darfst du anderen Menschen nach wie vor nicht, Mord ist noch immer verboten, ganz ohne Regulierung. Donnerlüttchen. Oder du vergiftest dich selber, aber das hatten wir bei den Arzneien schon. Also wozu die Regulierung?

     

     

    Hm...ich bin Dein Nachbar....und weils mich interessiert*, bau ich Bomben, blöderweise mach ich einen Fehler und so ein Teil geht hoch, ich bin zerfetzt, mein Haus ist weg und Deines auch, plus u.U. Frau/Kinder verletzt oder gar tot...wie stehst Du dazu?

    Oder ich synthetisiere eine größere Menge VX oder Novichok-Substanzen und es geht was schief....ich vergifte mich dabei und gehe hops, bloß blöderweise zieht das Zeug, dann auch in Dein Haus oder löscht das Viertel aus in dem Du wohnst....auch wieder kein Problem für Dich?

     

    *= yep ich hab(hatte) eine pryotechnische Ader und meine Meinung ist auch, dass solange die Mengen sich in einem Rahmen halten, dass außer Eigengefährdung es kein Risiko darstellt, die Sache etwas freier sein sollte. 

     

    bj68

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  18. 20 hours ago, BlackFly said:

    Könnte der Grund vielleicht darin liegen das ein Großteil seiner Kundschaft auf legalem Wege aktuell eben keine scharfe Schußwaffen erhalten würde? 

     

    Nö...zumindest bei mir nicht, sollte es wieder nach DE gehen...sondern weil ich mir den Scheiß, diesen Mist was das WaffG und Co. in Deutschland fordern, im Vergleich zu anderen Ländern nicht antun will und möchte....

     

    Bj68

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  19. 6 hours ago, Elo said:

     

     

    Zwar schon alt:

    Bilder gibt es hier:

    https://forum.waffen-online.de/topic/465799-due-to-popular-demand-ideensammlung-waffenrechtsverbesserung/page/4/#comment-3155562

     

    Ist wie mit den Naturwissenschaften Chemie und Co. die Saat wird da bei den Kindern ab 6/7 bis 11/12 (beginnende Pubertät) gelegt....und auch da schießt sich unsere Gesellschaft gewaltig ins Knie:

    https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Chemnitz-und-die-Maennerbuende-verschiedener-Nationalitaet/Re-Und-deswegen/posting-33017326/show/

     

    bj68

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  20. 7 hours ago, TTG said:

    Bitte wo habe ich geschrieben, dass da eine Waffe drin ist? Man, seit ihr alle Phantasielos. Kein Wunder, dass euch jeder Klimakleber in die Tasche steckt.

     

    Naja...würde mich nicht wundern, wenn bei sowas dann das:

     

    § 118 Belästigung der Allgemeinheit 

    [...]Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. [...]

    https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__118.html

     

    Definitionen der "Grob ungehörige Handlung": 

    https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D'owig_37ff55fa61e67183bd039954a8df8557' and %40outline_id%3D'owig']

    https://www.juraforum.de/lexikon/grober-unfug

     

    zur Ahnung heran gezogen werden bzw. es versucht würde.....

     

    bj68

     

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  21. 10 hours ago, groucho said:

    Die häufigsten Probleme sind falsche Behältnisse (z.B. KW im A-Schrank) und geladene Waffen.

     

     

    Fein....und wie relevant sind die Verstöße im Hinblick auf Unfälle, Tote und Verletzte durch illegalen Gebrauch der Waffen, der dadurch ermöglicht wurde? Denn unterm Strich wären das die Zahlen die relevant wären und nicht ob die Ehefrau eventuell Zugang zum Tresorschlüssel hat, die KW im A-Schrank liegt oder das Teil geladen ist. 

     

    bj68

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