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BJ68

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Beiträge von BJ68

  1. 9 hours ago, TriPlex said:

    Ich habe mich damals, "als der Zaun umfiel" (und der ganze Ostblock kurz danach) gewundert, was da im Baltikum plötzlich an altem "Wehrmachtsgerät" (z.B. MP40, StG44,...) auftauchte - und das trotz striktem Waffenverbot (jedenfalls für solche Waffen) und dem ganzen kommunistischen Überwachungsapparat.

     

     

    Was man hat, dass hat man und haben und nicht brauchen ist besser als nicht haben und es dann brauchen....auch bei diesen Teilen.....egal was da das Gesetz sagt....möchte nicht wissen, was da in den Ländern die mal zu Jugoslawien gehört haben, so im Keller, auf dem Dachboden oder in Scheunen noch zu finden ist....

     

    bj68

  2. 19 minutes ago, tuersteher said:

     

    Kommt darauf an, was das Ziel ist. Gefahrenabwehr oder Strafaktion.

     

    Du hast noch was vergessen:

    [...]"Ich habe zu dem ersten gesagt, dass mir die Sache zuviel ist, dass ich nervlich am Ende bin und ich bin total überfordert mit dem Ganzen. Da hat er gesagt, aus diesem Grunde machen wir das, damit die Leute von der ganzen Situation her überfordert sind und halt dann Sachen ausplaudern, die sie sonst nicht sagen würden."

    [...]

    aus https://web.archive.org/web/20080303065835/http://www.mdr.de/fakt/5039319.html

     

    Und von einem Kumpel, der vor langer Zeit (vor 1998) in meiner Heimatstadt beim Lokal-TV Kameramann war, kam ebenfalls dasselbe...die fahren diese schweren Geschütze auf, um die Leute zum einen schlicht einzuschüchtern und zum anderen wie es oben steht, damit diese Sachen ausplaudern...

     

    bj68

  3. Vielen Dank für die Infos und damit wäre ein großer Teil des hiesigen deutschen Waffengesetzes inklusive der aktuellen Änderungen für den Orkus bzw. der Gesetzgeber kann sich das an eine Stelle stecken wo kein Licht hinkommt, weil sich daran nur der gesetzestreue Bürger hält und der wird sich auch an das Drohungs- und Tötungs-/Körperverletzungsgebot des StGB (§32 mal ausgenommen) usw. halten.

     

     

    bj68

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  4. 1 hour ago, whaco said:

    Das Problem ist allerdings, selbst wenn es zu einer Richtigstellung kommen sollte, was ich nicht glaube, interessiert es keinen, weil a) zu lange her und b) keiner den Zusammenhang mehr sehen wird.

     

    Das mag sein....nur hoff doch mal, dass es für die Journalistin da ein entsprechendes Feedback gibt....was ja im letzten Satz angedeutet wird....

     

    Erinnert mich an einen Artikel über Drogen, der in einer kleinen Zeitung erschienen ist, wo einem Kommissar ziemlich haarsträubende Aussagen, die hinten und vorne nicht stimmen in den Mund gelegt wurden. Habe den Menschen angeschrieben und ihm den Artikel gesendet...seine Antwort war da sehr interessant...zum einen meinte er, dass er von einer sehr alten Dame interviewt wurde und zum anderen, dass er den Artikel gar nicht bekommen hat, weil der einer lokalspezifischen Ausgabe erschienen sei, die er nicht hat. Ihm war gar nicht bewusst, dass der so verööfentlicht worden ist und auch er meinte, dass er da noch ein Wörtchen oder besser Hühnchen mit der Dame zu rupfen hätte, bei dem Mist den sie da verzapft hat. 

     

    Dito Arzt von der Charité in Berlin, der von Frontal21 verarscht worden ist....sein Interview ging laut seiner Aussage etwas länger über Tilidin und andere Opioide und Frontal21 hat da nur auszugsweise das verwendet, was sie "brauchen" konnten bzw. besser was der Untermauerung der Richtung des Beitrags "Teufelszeug Tilidin" diente, wodurch Aussagen von dem Arzt derart verfälscht wurden, dass bei dem das Telefon nicht mehr stillstand, weil seine Patienten mit Ängsten ihn angerufen haben, hatten sie doch Tilidin verschrieben bekommen und nun sehr unsicher waren. 

    War ein sehr interessanter Einblick in die journalistische Praxis, wie da was gedreht werden kann, wenn der Tenor oder besser die Richtung des Beitrags schon vorher feststeht....

     

    bj68

     

     

  5. 17 hours ago, tuersteher said:

    Wir sind in der EU. Ich kann als Europäer in der EU alles zu den Bedingungen kaufen, wie die Bürger im jeweiligen Land. Also starke Luftdruckwaffen - und in Zukunft vermutlich auch Nadelrevolver - in den NL ab 18, SiPi Kal 4 mit Munition in Ö ab 18, Kat C Feuerwaffen mit Wohnsitz in Ö ab 18 usw.

    Ich darf natürlich nicht alles in DE besitzen. D.h. die deutschen Gesetze binden nur die friedlichen gesetzestreuen Bürger. Gewalttätern und Kriminellen sind die scheissegal. 

     

    Ja ist mir klar....nur wie läuft das in der Praxis ab, besonders wenn es sich um Gegenstände (bzw. Waffen) handelt wo jemand keinen Wohnsitz in denjenigen Land haben muss? 

    Was wenn ich als deutscher Staatsbürger in den NL oder in Ungarn in einen Waffenladen gehe und dort so eine Luftdruckwaffe, Nadler, den Gummikugel-Revolver, Butterfly-Messer, Schlagring usw. erwerbe, die dort frei ab 18 Jahren verlauft werden. Wird da an deutsche Behörden eine Meldung gemacht oder bleibt das für deutsche Behörden unter dem Radar bzw. gibt es dann u.U. auch mal eine Operation "Südfrüchte"*, weil die Daten beim Händler aufgehoben werden?

     

    *= keine Ahnung wann das war, da ich Kind war....zu der Zeit konnte man in Italien sehr frei Waffen (die Richtigen), auch als Deutscher unter Vorlage des Personalausweises erwerben, bis dann in besagter Operation diese Listen an die deutschen Behörden gegeben wurden und diese unter dem Namen dann Hausbesuche machten, wo mein Onkel einer davon war. 

     

    bj68

     

     

     

     

     

  6.  

    10 hours ago, ASE said:

    Klar. Für einen ollen sixneedler die gleiche Strafe riskieren wie für  einen  .357 Mag. 

     

     

    @JoergS und @ASE

     

    Wie ist das z.B. im Ausland geregelt....mit z.B. Luftgewehr mit mehr als 7.5 Joule usw. d.h. Teilen die dort frei ab 18 Jahren erwerbbar sind? Hier in CH geht es für Ausländer nicht vgl. https://www.gunfactory.ch/luftgp/luftmain.htm wobei das der Sache hier geschuldet ist, dass hier in CH auch Nachbildungen von Waffen die mit echten verwechselt werden können, gesetzlich geregelt sind....

    Daher mal die Frage wie schaut das in anderen Ländern aus? Z.B. NL oder Ungarn z.B. bei letzterem gibt es das Teil https://keseru.hu/termek/pitbull-23-m/ wo der Typ https://www.heise.de/news/Waffenhandel-Haftstrafe-fuer-Migrantenschreck-Betreiber-4255372.html für den illegalen Verkauf nach DE bestraft worden ist. Kann es also sein, dass bei den Teilen (dürfte auch für Armbrüste und Pfeilabschussgeräte gelten), es keine Meldungen an deutsche Behörden gibt? Denn wenn ja....würde das dann doch einen Unterschied in der Verfügbarkeit und vor allem in der Hürde um an so ein Teil zu kommen machen.....

     

     

     

    10 hours ago, cb01 said:

    @Mods:

     

    Ich versuchs‘ nochmal: Kann man diesen mittlerweile sinnlos gewordenen Thread mit einigen wenigen gar heldenhaften Selbstdarstellern nicht endlich mal schließen ?  
     

    Es ist alles gesagt… wirklich ! 

     

    Mal eine Frage....warum? 

    Da gibts oben so ein rotes Feld mit "Ignore this topic" und dann wirst Du mit der Sache nicht mehr belästigt....

     

    bj68

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  7. Quote

    Der BZL hingegen steht der Verschärfung offen gegenüber: „Der BZL spricht sich grundsätzlich dafür aus, dass mehrschüssige Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, und die andere schwer verletzen oder sogar töten können, erlaubnispflichtige Waffen sind und hält die vorgeschlagene Regelung für nachvollziehbar und berechtigt.“ 

     

    Da würde ich den BLZ gerne Fragen warum? 

     

    Kleiner Tipp an den BLZ....andere schwer verletzen oder sogar töten ist über einer Menge anderer Paragraphen schon seit längerem strafbar und Überraschung auch schon der Versuch....ansonsten wie steht der BLZ zu anderen Gegenständen die ebenfalls andere schwer verletzen oder sogar töten können, sollten die auch nicht dann erlaubnispflichtig werden, ist dann von der Argumentation her auf einem ähnlichen Level.

     

    bj68

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  8. 2 hours ago, JFry said:


    27.02.2013 Menznau (LU) – Kronospan 5 (inkl. Täter) 5 Amoklauf im Holzwerk

     

    [...]The gunman was identified as Viktor Berisha[11] (in Swiss media mostly anonymized as "Viktor B."), aged 42, a Kosovar Albanian who had received asylum in Switzerland in 1991, and who had been convicted of robbery and sentenced to prison in 1998. At some point after 2003, he was naturalized as a Swiss citizen. The weapon used by the perpetrator was a Sphinx Systems model AT380 sub-compact pistol, legally owned by Berisha's brother.[...]

    aus https://en.wikipedia.org/wiki/2013_Menznau_shooting

     

    Sprich illegale Waffe....an die der Typ eigentlich nicht herankommen dürfte....

     

    3 hours ago, JFry said:

     

    27.09.2001 Zug – Parlamentsgebäude 15 (inkl. Täter) 18 Parlamentarier erschossen

     

     

    [...]

    Der Attentäter Friedrich «Fritz»[1] Heinz Leibacher wurde am 21. Juli 1944 in Zug geboren und war kaufmännischer Angestellter. Leibacher war Schweizer Staatsbürger. Er ging drei Ehen mit Frauen aus der Dominikanischen Republik ein, gegen mindestens eine der Ehefrauen war er gewalttätig. Er hatte aus diesen Ehen drei Kinder. 1970 wurde er durch das Strafgericht in Zug wegen verschiedener Vermögensdelikte, Unzucht mit Kindern, öffentlichen unzüchtigen Handlungen, Urkundenfälschung und Strassenverkehrsverstössen zu 18 Monaten Haft verurteilt, stattdessen jedoch in eine Arbeitserziehungsanstalt eingewiesen.[2]

    Leibacher konnte sich nie richtig im Erwerbsleben zurechtfinden und war in verschiedenen Kantonen als Arbeitsloser gemeldet; schliesslich bezog er eine Invalidenrente. Bereits früher waren ihm eine Persönlichkeitsstörung, Alkoholkrankheit sowie Gehirnschwäche attestiert worden. Leibacher beschwerte sich aus unveröffentlichtem Grund fortwährend bei den Behörden. Gemäss Schlussbericht wurde 1996 über Leibacher ein psychiatrischer Bericht erstellt, wonach er Persönlichkeitsstörungen habe, der Grund des Berichts wurde nicht angegeben. Daraufhin erwarb er mehrere Waffen und begann ein Schiesstraining in einem Verein.[2]

    Zwei Jahre später fand ein aktenkundiger Vorfall statt: 1998 wurde er nach einem Streit mit einem Buschauffeur der Zugerland Verkehrsbetriebe angezeigt; er soll diesen mit einer Waffe bedroht haben. In der Folgezeit schickte Leibacher seine Tochter in ein Internat in Australien; der Staatsanwalt reichte zweieinhalb Jahre nach dem Vorfall vor Gericht eine Anklage gegen Leibacher ein. Danach ereignete sich das Zuger Attentat.[2]

    [...]

    https://de.wikipedia.org/wiki/Zuger_Attentat

     

    Auch hier der Typ war so richtig auffällig.....hätte also keine Waffen erwerben dürfen....

     

    3 hours ago, JFry said:


    19.12.2016 Zürich – Islamisches Zentrum 2 (inkl. Täter) 3 Angriff auf Betende

     

     

    Das einzige tote Opfer wurde nicht erschossen, sondern vom Täter per Messer erstochen....auch wenn der danach seine legale Schusswaffe benutzt hat.....

    https://en.wikipedia.org/wiki/Zürich_Islamic_center_shooting

     

     

    3 hours ago, JFry said:

     

            26.04.2002    Erfurt – Gutenberg-Gymnasium       17              6    Schul-Amoklauf 
    20.11.2006    Emsdetten – Scholl-Schule              1 (Täter)    37    Schul-Amoklauf 
    11.03.2009    Winnenden/Wendlingen                  17 Opfer    ~17    Schul- und Flucht-Amoklauf
    19.02.2020    Hanau – Bars                                 9 Opfer        5    Terroranschlag auf Shisha-Bars
    24.01.2022    Heidelberg – Universität                  2 Opfer (plus Täter)    3    Angriff im Hörsaal
    09.03.2023    Hamburg – Jehovas-Zeugen-Halle    6 Opfer        8    Schussattacke in Gebetsstätte 


     

     

    Erfurt....der Typ hat sich illegal die Teile besorgt vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Amoklauf_von_Erfurt#Verwendete_Waffen

    Emsdetten neben den Vorderladern gab es da noch einiges andere: https://de.wikipedia.org/wiki/Amoklauf_von_Emsdetten#Tatmittel

    Winnenden: Das habe ich siehe den Link oben von mir schon mal aufgedröselt...und wie dort auch geschrieben ich bin mir sicher, dass der Täter auch bei richtiger Aufbewahrung versucht hätte an das Teil ranzukommen, sei es den Schlüssel klauen oder die PIN ausspionieren und wenn nicht er dann andere Mittel benutzt hätte.

    Hanau: a) komplettes Behördenversagen, der Typ hat sogar einen Brief an den Bundesstaatsanwalt geschrieben und b) in seinem Pamphlet explizit geschrieben, dass er sich seine Opfer nach dem größtmöglichen Impakt aussucht.

    Heidelberg: Der Typ hat illegal die Waffe nach DE mitgenommen 

    Hamburg: wenn ich mir das so durchlese https://de.wikipedia.org/wiki/Amoktat_in_Hamburg-Alsterdorf_2023#Aufarbeitung dann hat der Typ auch darauf hingearbeitet, plus Behörden haben Warnungen in den Wind geschlagen....

     

    Btw. was mir zu Deiner Berechnung noch einfällt....das die Waffendichte hier in CH eine andere sein dürfte als in DE (Schweiz: Etwa 27,6 Schusswaffen pro 100 Einwohner sind in zivilem Besitz. Deutschland: Etwa 19,6 Schusswaffen pro 100 Einwohner sind in Privatbesitz.) und eben auch die Voraussetzungen sprich Hürden um an eine Waffe ranzukommen. Hier brauche ich keine Sachkunde(prüfung), muss mir keinen 200 kg Tresor anschaffen, Erwerbserstreckung ist ein Fremdwort, ebenso wie ich pro Waffen kein explizites Bedürfnis haben muss...und wenn ich mir 10 Berettas 9x19mm anschaffe, es interessiert hier keinen, sofern ich die anderen Bedingungen (weiße Weste usw.) erfülle. Mit einer WES kann ich bei einem Händler drei Waffen auf einmal erwerben und für Munition reicht die WES (für 5 Jahre) und ansonsten ein Auszug aus dem Strafregister nicht älter als 3 Monate. D.h. wer es hier wirklich will, kann legal eine Waffe erwerben....d.h. IMHO gehören in Deine Berechnung noch einige Korrekturfaktoren die diese Fakten berücksichtigen....plus dass hier jeder noch wehrpflichtige sein Stgw. 90 wenn gewünscht zu Hause hat......

     

    bj68

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  9. 6 hours ago, JFry said:

    Andererseits bin ich mir sehr sicher, dass wir ohne die bestehenden Zugangshürden tatsächlich viel mehr solcher Fälle hätten.

    Es ist nun eine Frage, welches Verhältnis zwischen Einschränkung/Gängelung der ehrlichen und zuverlässigen LWB, die einfach nur ihrem Sport, ihrem Hobby oder manchmal auch Broterwerb nachgehen wollen, und dem Restrisiko man gesellschaftlich akzeptieren will.

     

     

    Tja und nun Butter bei den Fischen...

     

    Warum knallt es hier in der Schweiz wo ich z.B. das Teil https://forum.waffen-online.de/topic/469725-innenministerin-faeser-kündigt-verschärfung-des-waffenrechts-an/page/11/#comment-3428019 haben darf und auch an Vollautomaten komme, wenn ich denn möchte nicht an allen Ecken und Enden?

     

    1 minute ago, gipflzipfla said:


    Stichwort gefundene Rohrbombe

    So einem Irren kommt man niemals aus.

     

    Yep....weil diese Taten eben kein Amoklauf sind sondern geplant werden....und die Planungen verschiedenen Ausmaße annehmen.....wenn der Entschluss sich zu rächen oder auch Menschen zu töten (was bekanntlich eh schon verboten ist) schon feststeht. Keine Ahung welcher Fall das war, da gibt es mehrere, wo sich der Täter ein Messer im Supermarkt gekauft hat (mir fällt da Würzburg ein und auch ein rel. neuer Fall) oder nimm Lafontaine und der Blumenstrauß...und ich bin mir sicher dass sich die Dame da vorher Gedanken darüber gemacht hat, wie sie bei der Veranstaltung trotz Personenschutz an den Politiker rankommt. 

     

    bj68

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  10. 16 hours ago, JFry said:

    Ist leider ein bekanntes Muster, das das Unverständliche noch viel unverständlicher macht.

    In Winnenden und Emsdetten war es ja dasselbe – sicherlich lassen sich noch international viele ähnliche Fälle finden. Meiner Meinung nach ist das ein deutliches Zeichen dafür, dass es diesen erbärmlichen *** nicht darum geht, denjenigen, die sie (tatsächlich oder vermeintlich) jahrelang gemobbt haben und denen sie die Schuld am (ebenfalls tatsächlich oder vermeintlich) verpfuschten Leben geben, irgendwie heimzuzahlen.
    Vielmehr wollen sie für ein paar Minuten einen Überlegenheitsrausch erleben und dann mit einem Knall abreisen, der sie vermeintlich unvergessen macht.

     

     

    Nö....da geh ich nicht konform damit....ich hab da mal Winnenden etwas aufgedröselt:

     

    und wenn ich mir die Vorgehensweise von dem Menschen so ansehe, dann war zumindest diese Tat geplant und ohne Waffe/Waffen hätte der sich andere Methoden gesucht....

     

    bj68

  11. @ASE

     

    Nur was mache ich beim Spannen einer Armbrust, die eine Gasfeder enthält? Ich spanne die von Hand d.h. ich bringe die Antriebsenergie per Muskelkraft ein u.U. über einen Flaschenzug oder Kurbel usw. und die obengenannte Tailsman Mantis hat eben nur eine Gasfeder um die Energie zu speichern. 

     

    Sprich da gibt es zwei Arten von Armbrust:

     

    a) Armbrüste wo der Spannvorgang durch eine Gaskartusche, elektrisch usw. bewerkstelligt wird...da wäre es vor der Ergänzung dann fraglich gewesen, ob da die Antriebenergie per Muskelkraft eingebracht wird...so aber hat der Gesetzgeber da ein Türchen aufgestoßen, denn es hätte dem Gesetzgeber ja freigestanden Armbrüste und Pfeilabschussgeräte im WaffG zu definieren bzw. die Pfeilabschussgeräte den Armbrüsten gleichzustellen.  

     

    b) Armbrüste die sich durch Muskelkraft (mit Hilfsmittel, wie Kurbel, Flaschenzug, Hebel usw.) spannen lassen und wo die Antriebsenergie dann entweder im Bogen, in den beiden Wurfarmen (klassische Armbrüste) gespeichert wird oder eine (Gas)-Feder zum speichern der Antriebsenergie dient. 

     

    Beide sollten daher auch in DE völlig legal sein...

     

    bj68

  12. @ASE

     

    Mir ging es um die im FB dargebrachte Definition einer Armbrust die in den beiden Fällen exakt wortgleich ist.....paste and copy lassen grüßen....klar die FB gelten nur für den vorgelegten Gegenstand, allerdings zeigen sie wie nach Meinung des BKA eine Armbrust auszusehen hat bzw. was man darunter versteht. Interessanterweise gibt Dein verlinktes FB dann auch eine Definition eines Pfeilabschussgerätes: "Kennzeichnend für Pfeilabschussgeräte ist, dass die maßgebliche Schussenergie aus einem Presslufttank auf den festen Körper (i.d.R. ein Pfeil) abgegeben wird um diesen zu beschleunigen und zu verschießen." d.h. sobald da Wurfarme und eine Sehne im Spiel sind, der Pfeil/Bolzen auf einer Schiene liegt und durch Wurfarme/Sehne beschleunigt wird, ist es eine Armbrust oder besser kann man davon ausgehen, dass es eine Armbrust ist (bis ein **** Richter das mal anders sieht und damit durchkommt).

     

    bj68

     

     

  13. 5 hours ago, Sal-Peter said:

    Es muss nicht mal Muskelkraft sein, lies nochmal richtig!

     

     

    Yep....bin da auch schon drauf gestoßen....und hab mich mal auf die Suche gemacht.....da ja in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Punkt 1.8 nur die Armbrüste unter "Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz" genannt werden und dadurch die Pfeilabschussgeräte WBK und Bedürfnispflichtig sind. 

    Sprich die Frage wäre, was gilt als Armbrust und was als Pfeilabschussgerät....was mich zu diesen Links geführt hat....

    a) https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/pfeilabschussgeraet/

    b) https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/3a0bb959-3471-46ff-8d82-4ce49a73115b

    Kleines Schmankerl aus b): [...] Der Bundesgesetzgeber handelte bei der vorliegenden Änderung des Waffengesetzes mit dem Ziel, seine Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 GG zu erfüllen und sich schützend vor das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Bürger zu stellen. [...] Ich sag da nur Messerangriffe...und geht es mit etwas weniger Pathos?

     

    Allerdings so richtig fündig bin ich da nicht geworden, dafür aber in einem Feststellungsbescheid des BKAs:

    http://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/201202FbZ506_FXAirguns.pdf?__blob=publicationFile&v=4

    Dort findet man:

    Armbrust.png.a3c345806b8495a69632d9987242deba.png

     

    Sprich es kommt 

    a) auf einen Bogen bzw. die zwei Wurfarme an, 

    b) auf eine Sehne

    c) auf die Vertiefung in die der Pfeil, Bolzen gelegt wird

    d) und dass der Bolzen durch Spannung der Sehne bzw. in den Wurfarmen gespeicherte Federkraft beschleunigt wird, 

    e) wobei es unerheblich ist, aus welcher Energiequelle die Spannung oder Federkraft kommt.

     

    Sprich da gehen beide Variationen, entweder die Gasdruckfeder wo die Luft drinnen bleibt oder auch meine erste Variante wo ich einen Druckbehälter aufpumpe, der dann beim auslösen die Wurfarme betätigt und das Aufpumpen müsste nicht mal von Hand erfolgen....

     

     

    Edit @ASE Damit hast Du zum Teil recht...mit Deiner Aussage "historisch gewachsenen Wesen ist eine Armbrust ein Kreuzbogen, lies eine Pfeilabschussvorrichtung mit Wurfarmen" allerdings ist es unerheblich wie die Wurfarme gespannt werden und welche Vorrichtung dafür benutzt wird um die Spannung zu speichern. 

     

    bj68

  14. Ähm und wie kommt der Druck in den Zylinder? Indem ich eine Luft-Pumpe mit Muskelkraft bediene und Luft komprimiere, die dann in dem Druckzylinder als (Druck)-Energie gespeichert wird....ist zwar indirekt, aber von direkter Speicherung der durch Muskelkraft eingebrachter Energie steht ja im Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.2 nichts....

     

    Edit: Laut https://www.theslingshotforum.com/threads/talisman-mantis-crossbow.34675/ wird das Teil durch eine Gasfeder angetrieben d.h. die Energie beim Spannen wird eben durch Muskelkraft eingebracht indem man sie spannt (mit Hilfsmittel) und da halt durch das Zusammendrücken der Gasfeder gespeichert....siehe das dort verlinkte Patent: https://www.freepatentsonline.com/4169456.pdf

    Sprich das Teil ist eine Armbrust, wo statt eines Bogens diese Gasfeder dafür benutzt wird.....d.h. meine Meinung, das Teil fällt damit komplett unter dem Begriff Armbrust....

     

    Edit #2: Beide Varianten sollte daher gehen....

     

    bj68

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  15. 49 minutes ago, whaco said:

    Achso, das WaffG wäre wegen genau dem Thema Deiner Produkte so oder so verschärft worden?

    Sorry, aber das ist ein vollkommener Blödsinn!

    Hier wurde ein Referentenentwurf maßgeschneidert auf eines Deiner Produkte erstellt.

     

    Naja. wenn er das Teil auf den Markt gebracht hätte, wäre die Änderung* auch gekommen....zwar nachträglich und dann hätte sich jeder Käufer von dem Teil Gedanken über das Überlassen an einen Berechtigten machen können.

     

    Ansonsten sehe ich da keinen Unterschied zu dem Verbot von Schleudern mit Handstützen, dem Butterfly-Messer und Wurfsternverbot oder der Sache mit den Pfeilabschussgeräten....Produkt wird auf dem deutschen Markt angeboten und Staat reagiert....hier ist die Sache eben nun im Vorfeld gelaufen....und meine Vermutung wäre, dass da die Sache im Rahmen der Zulassung (F im Fünfeck) aufgekommen ist. 

     

    *= ist ja in der Begründung nachzulesen, der Staat will einfach nicht dass Personen ab 18 Jahren Gegenstände frei erwerben können, mit denen Geschosse verschossen werden können, von denen potentiell tödliche Wirkungen ausgehen könnten. 

    Kleiner Hinweis für den Gesetzgeber: Das kann ein Pflasterstein oder spitzer/schneidender Gegenstand auch das mit der potentiell tödlicher Wirkung....

     

    Bj68

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  16. 32 minutes ago, Arkebusier said:

    Hallo,

    so wie ich das lese sind beide Einträge von Mai 2016 (Tag des Beschusses) - der Böllerbeschuss (Bundesadler + B) ist 2021 abgelaufen, CIP PN (Normalbeschuss als Waffe ist unbegrenzt.

     

     

    Thanks für die Info....

     

    Ich finde es interessant, dass der Böllerbeschuss ein Verfallsdatum hat und der Normalbeschuss unbegrenzt gilt..... da würden mich die Gründe dafür, warum das so ist interessieren. Sind bei beiden Arten des Gebrauch da die Belastungen des Laufs unterschiedlich (was dann für mich eine Erklärung für die Befristung wäre) oder spielen da noch andere Aspekte hinein?

     

    bj68

  17. 9 hours ago, Hansmann said:

    stimmt nur der Böllerbeschuß abgelaufen 

     

    Was ist da der Unterschied...bei beiden Einträgen steht hinten 516 = 5 2016, woran erkennst Du dass der obere (Meine Vermutung: Böllerbeschuss) abgelaufen ist, der untere aber nicht (scharfer Beschuss; Vermutung wegen GESCH. = Geschossen Kaliber 17 mm) oder laufen generell scharfe Beschüsse nicht ab, im Gegensatz zum Böllerbeschuss?

     

    Nicht direkt an Dich gerichtet:

    Wenn ja warum ist das so, besonders wenn man da dann technische Aspekte wie Materialermüdung berücksichtigt....

     

    bj68

  18. 3 hours ago, Weinberger said:

    Verkaufsverbot an Straftäter.....................das ist leicht zu umgehen.

     

    Streich das "Ver-" und schreibe Kaufverbot für Straftäter, dann stimmt es....klar kann jemand der mit so einem Waffen/gefährliche Gegenstände-Verbot belegt ist sich ein Messer oder gefährlichen Gegenstand verschaffen, nur so wie den Vorschlag lese, wird der dann zum Straftäter und bekommt wenn er erwischt wird eine auf den Deckel. 

    Wäre zumindest ein Ansatz die Leutchen von denen keine Gefahr ausgeht und wo es wurscht ist, was da jemand dabei hat in Ruhe zu lassen und sich auf die Typen zu beschränken die da schon mal negativ aufgefallen sind....

     

    bj68

  19. 3 hours ago, heinzaushh said:

    Wer es drauf anlegt wird immer was finden und es dank RS auch vor Gericht bringen.

     

    Plus das Teil: EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988 (GPSR) siehe https://www.ibf-solutions.com/fachbeitraege/neue-produktsicherheitsverordnung dürfte dann auch noch einen "guten" wahrscheinlich eher negativen Impakt haben....

    Btw. gilt auch für reparierte Geräte und z.B. Bücher....

     

    bj68

  20. 18 hours ago, CZM52 said:

     ja, und ein Anbieter weniger der in Zukunft entsprechende Arbeiten anbieten wird..........

     

     

    Wobei.....ich mich da dann frage, ob in dem Fall dem Büchsenmacher da Aufklärung des Kunden helfen würde.....d.h. dass wenn er explizit sagt, dass Ölrückstände u.U. Allergien/allergische Reaktionen auf der Haut und vor allem auch Allgemein (Wichtig) auslösen können und der Kunde da einen Wisch unterscheibt. 

     

    Knackpunkt bei einem zukünftigen Fall dürfte da dann der Einsatz des Turbinenöls sein, was da nicht dafür vorgesehen ist und ich könnte mir vorstellen, wenn trotz Aufklärung und Unterschrift des Kunden die Sache vor Gericht geht, diese Aufklärung für nichtig erklärt wird, mit dem obigen Argument.

     

    bj68

     

  21. 1 minute ago, heinzaushh said:

    Du solltest in die Politik gehen.....

     

     

     

     

    Warum.....

     

    Okay Korrektur...aus dem Artikel https://www.welt.de/regionales/hamburg/article256164624/18-verletzte-nach-messerangriff-die-gewalttat-ist-ein-schock-fuer-hamburg.html

    Quote

    Bekannt wurde durch eine „Bild“-Berichterstattung auch, dass Lydia S. in Braunschweig geboren wurde, ohne festen Wohnsitz ist und erst am Vortag der Tat aus einer psychiatrischen Klinik in Bremerhaven entlassen worden sein soll. Dort hatte sie demnach aber nur vier Tage verbracht. Über die Umstände der Entlassung ist nichts bekannt. Aber auch in Hamburg war sie schon auffällig geworden, so bei einem unvermittelten körperlichen Angriff auf ein sechs Jahre altes Mädchen im Terminal des Hamburger Flughafens im Februar dieses Jahres. Anschließend kam die 39-Jährige wegen des Verdachts auf Schizophrenie in die Fachklinik Ochsenzoll, durfte aber auch diese trotz eines laufenden Ermittlungsverfahrens wegen Körperverletzung wieder verlassen. Wo sie sich danach bis zu ihrer Einweisung in die Bremerhavener Klinik aufhielt, ist unklar.

     

    Das wirft dann doch wieder ein etwas anderes Bild auf die Sache.....wenn da jemand durch Körperverletzung auffällig geworden ist....daher eine Klarstellung...mein Einwurf bezog sich auf Personen die zwar psychisch einen Knacks in der Schüssel haben, aber eben noch nicht wie oben auffällig wurden und dass eben Messer überall verfügbar sind...diese Fälle wirst Du nicht vermeiden können. 

     

    bj68

  22. 29 minutes ago, heinzaushh said:

    Mein Bezug war der aktuelle Vorfall.

     

    Den Vorfall wirst Du aber nicht vermeiden können bzw. indirekt u.U. doch:

    [...]Mal eine ganz blöde Frage.......bei Suiziden ist meines Wissens nach die Erkenntnis gesichert, dass Berichte darüber zu Nachfolge-Suiziden führen....ich stell mal jetzt die These auf, ob das in Hinblick auf diese Art der Attacken auch so sein könnte? Kann es also sein, dass die Thematisierung erst psychisch angeschlagene Menschen auf die Idee bringt auf die gleiche Art zur Tat zu schreiten?

    [...]

    https://www.welt.de/256164624#/comment/266155996

     

    bj68

     

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