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BJ68

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Beiträge von BJ68

  1. 4 hours ago, Elo said:

     

    und es kommt noch der Fakt hinzu, dass der Typ sich dann halt was anderes z.B. Messer greift, wenn er illegal nicht eine Schusswaffe bekommt. Btw. warum war der noch in Österreich, denn "Weil das Opfer den zu Gewalttätigkeiten neigenden Mann gefürchtet hatte, dürfte sie sich dort in das Haus ihrer Eltern geflüchtet haben. Schon im Sommer soll der Täter das Opfer nach einem Fest verprügelt und schwer verletzt haben." sprich der wurde schon mal richtig handgreiflich und aus dem ersten Satz leite ich ab, dass der in seiner Umgebung schon einen gewissen Ruf weg hatte....entweder gab es da schon Vorfälle mit Polente und Co. oder Streit mit anderen und zwar so, dass Leutchen das mitbekamen. 

     

    Edit: Ach ja: https://iwoe.at/wp-content/uploads/2020/12/04-23-19.12.pdf "Sonderausgabe Notwehr & Selbstverteidigung" ist natürlich in DE undenkbar und nicht gewünscht.....

     

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  2. 54 minutes ago, Thamiel said:

    Reziprozität = Wechselbezüglichkeit ist ein (ziemlich unstrittiges) Merkmal eines Kampfsports. Ein Wettkämpfer kann und muss auch auf die Kampfaktionen seines Gegners direkt reagieren (durch Ausweichen, Kontern, usw.). Es gibt eine strategische Kampfführung, die sich an den Eigenarten (Stärken und Schwächen) des Gegners orientiert. Er setzt Taktiken ein, die diesen Strategien folgen. Beim Schießsport tritt der Gegner (vielmehr die Gegner) erst bei der Endabrechnung aufs Parkett. Im Schützenstand bestimmen nur die (standardisierten) Rahmenbedingungen deine Leistungsfähigkeit.

     

    Einwurf: Oben schreibst Du, dass Paintball nicht zu den Kampfsportarten gezählt wird*....kann es sein, dass Du Dich da verschrieben hast, denn gerade beim Paintball passiert ja das, was Du da schreibst....

     

    * = https://forum.waffen-online.de/topic/477167-bundesverband-zivile-legalwaffen-bzl/page/5/#comment-3706122

     

     

     

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  3. 4 hours ago, CvonderSee said:

     

    Da ist noch was ganz anderes sehr faul...was reitet da eine Behörde oder besser die Beamten davon selbstherrlich die Vernichtung der Teile anzuordnen, während der Prozess noch läuft?

    Wer hat diesen Damen und Herren derart ins Hirn geschissen? 

     

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  4. 18 hours ago, Hypnodoc said:

    Zu den 4mm Revolvern:
    Prinzipiell darf ein Bürger die F- gekennzeichneten 4mm Revolver mit Voreintrag ( grüne WBK) erwerben, da sie bedürfnisfrei sind.

     

    Hieße das ich könnte da in meiner Stadt auf dem für WBK zuständigen Amt vorstellig werden mit der Forderung mir eine grüne WBK mit dem Voreintrag auszustellen und das auch ohne Vereinsgedöns und Sachkundenachweis?

     

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  5. 16 hours ago, Mausebaer said:

     

    • wachsen Kinder und Jugendliche in kriminellen Haushalten mit illegalem Besitz von Feuerwaffen auf = schleeeecht :diablo:

     

     

    das wäre noch zu ergänzen um

     

    • wachsen Kinder und Jugendliche in kriminellen Haushalten auf auch = schleeeecht :diablo:

     

    denn es gibt auch eine Menge anderer Gegenstände und Körperteile die sich zu Waffen machen lassen und Nötigen/Bedrohen/Abziehen/Stehlen/Rauben usw. geht auch ohne Waffen....

     

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  6. 12 hours ago, ASE said:

    Wenn man nicht versteht, das "Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen." in der Praxis bedeutet, das keiner als der Waffenbesitzer Zugriff auf den Schlüssel haben darf, dann  hat das mit akademischer Bildung oder Nichttbildung nichts zu tun, sondern mit infantilem Trotz oder einem gravierenden persönlichen Mangel (§6 WaffG Abs. 1 Nr 3).

     

     

     

    Hm leben in Deinem Haushalt auch Mitbewohner, Lebensgefährten usw. die keine Waffenbesitzer sind und bist Du u.U. auch mehrere Stunden oder gar Tage abwesend? Welche Vorkehrungen hast Du getroffen, dass sich obige Personen nicht in Deiner Abwesenheit per Schneidbrenner, Vorschlaghammer und andere Möglichkeiten sich unbefugten Zugriff auf Deine Waffen verschaffen? Werden Deine Tresore kamera-überwacht und Dir regelmäßig Bilder auf Dein Cell gesendet, um zu sehen wie der Status ist oder ist da eine Alarmanlage installiert, die einen Öffnungsversuch Dir meldet, kann durchaus auch als erforderliche Vorkehrung sehen.....

     

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  7. 19 hours ago, frosch said:

    Auf welcher Rechtsgrundlage denn?

    Hier ein Beispiel aus NRW:

     

     

    NRW hat laut Nr. 4 in https://ksv-polizeipraxis.de/die-einrichtung-von-waffenverbotszonen-durch-polizei-oder-ordnungsbehoerden/ gefährliche Gegenstände nicht berücksichtigt. 

     

    Schaut man sich die Teile an wo gefährliche Gegenstände berücksichtig werden bekommt man das:

     

    a) Bundespolizeigesetz des Bundes vom 23.6.2021 (BGBl. I S. 1982):

    [...]Gesetz über die Bundespolizei (Bundespolizeigesetz - BPolG)
    § 43 Durchsuchung von Personen

    [...]

    3) Die Bundespolizei kann eine Person, deren Identität nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, nach Waffen, Explosionsmitteln und anderen gefährlichen Gegenständen durchsuchen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz des Beamten der Bundespolizei, der Person selbst oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.

    [...]

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__43.html

     

    b) Bremen:

    [...]

    (2) Gefährliche Gegenstände sind

    1. Messer, soweit sie nicht bereits dem Waffengesetz unterfallen,

    2. Schlagstöcke, Baseballschläger, Metallrohre oder diesen Gegenständen in der Wirkung gleichstehende Gegenstände, mit denen durch Hieb oder Stoß auf Personen oder Sachen eingewirkt werden kann,

    3. Handschuhe mit harten Füllungen,

    4. Äxte oder Beile,

    5. Rasierklingen oder zweckentfremdet angeschärfte Werkzeuge.

    [...]

    https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/polizeiverordnung-ueber-das-verbot-des-fuehrens-von-gefaehrlichen-gegenstaenden-vom-21-januar-2009-66867?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d

     

    Man achte auf die Formulierung " in der Wirkung gleichstehende Gegenstände...." was sehr allgemein ist....und dass Messer praktisch alles ist.....

     

    c) Hamburg:

    [...]

    (3) Gefährliche Gegenstände im Sinne des § 1 sind

    1. Messer, soweit sie nicht von Absatz 2 erfasst werden,

    2. Knüppel und Baseballschläger,

    3. Handschuhe mit harten Füllungen,

    4. Reizstoffsprühgeräte und Tierabwehrsprays, soweit sie nicht von Absatz 2 erfasst werden.

    [...]

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffFVerbotVHApP2

     

    Da ist weniger Auslegungsspielraum....

     

    d) Hannover:

    [...]

    (2) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Person, deren Identität nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll oder die an einer Kontrollstelle (§ 14) angetroffen wird, nach Waffen, anderen gefährlichen Werkzeugen und Explosivmitteln durchsuchen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.

    [...]

    https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/baf06971-a291-3506-b7cc-14b4114e7375

     

     

    Gibt also durchaus diverse Rechtsgrundlagen die in der Wirkung gleichstehende Gegenstände oder gefährlichen Werkzeuge erfassen....

     

     

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  8. Quote

     Aus dem Artikel:

    Weiter sagte Schumacher: „In der derzeitigen sicherheitspolitischen Lage braucht die Polizei vieles, was sie aber nicht braucht, ist die Bewaffnung der Bevölkerung.“

     

    Aha: Die Polizei braucht keine Bewaffnung der Bevölkerung....warum erinnert mich das nur an den Spruch von dem Behördentypen Herrn Brenneke "Waffen sind demnach Gegenstände die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden. Dabei kann es beim bestimmungsgemässen Gebrauch zur Verteidigung (Durchsetzung) der Rechtsordnung auch zur Tötung des Rechtsbrechers kommen." und heißt im Umkehrschluss, dass der nette Herr im bewaffneten Bürger eine Gefahr für die Polizei sieht.....spricht für mich auch Bände...wenn er das so sieht...

     

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  9. 2 hours ago, HangMan69 said:

    musst aber auch dazu sagen das es in der schweiz eine "lange" liste von staatsangehörigkeiten gibt (selbst wenn die in der ch wohnen) die keine waffen erwerben dürfen!

     

    Yep...allerdings nur weil das Risiko besteht, dass aus CH dann Waffen in diese Länder geschmuggelt werden....da es hier keine Kontrollen gibt...und so lang ist die Liste nicht vgl. Art 12 in https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2008/767/20230401/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2008-767-20230401-de-pdf-a.pdf

     

     

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  10. 3 hours ago, Thamiel said:

    Mein Punkt ist, dass es den Kritikern nicht darum geht, den Hals nicht voll genug zu kriegen, sondern den Hals auch noch nicht schnell genug voll genug zu kriegen. Die

    [...]

     

    Und wo ist das Problem, meint jemand bei dem im Regal eine AK47, eine Barrett M82 steht, der sich im Jahr so viele WES für je drei Waffen lösen kann wie er lustig ist, auf Sonderbewilligung auch einen Vollautomaten bekäme, sich jegliche hier in CH legale Munition kaufen kann, unabhängig ob er die Waffe dafür überhaupt hat, wo Vogelschreck, Schwarzpulver ohne Schein erhältlich sind, er in keinen Verein sein und mit seinen Waffen nicht zwang-schießen muss, er keine Tresore braucht, keine Sachkunde usw. und hier in CH die Luft nicht bleihaltig ist und einem die Kugeln um die Ohren fliegen trotz sehr freiem Waffengesetz? 

    Du erinnerst mich an diesen Menschen, dem ich dieses Posting gewidmet habe: https://forum.waffen-online.de/topic/460842-nrw-zusammenkünfte-in-sportvereinen-einstellen/#comment-2948059 dem konnte/kann es auch nicht scharf genug sein....und ja der größte Teil des deutschen WaffG und AWaffV kann getrost in die Tonne getreten werden und zwar ohne dass die Sicherheit (die eh nur relativ ist) darunter leidet. 

     

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  11. 23 minutes ago, 765para said:

    Die Ausnahmebewilligung für Sportschützen erfordert tatsächlich einen Nachweis des sportlichen Schiessens. Dieser Nachweis KANN über eine Vereinsmitgliedschaft erbracht werden, aber das ist nicht zwingend.

    Alternativ kann der Nachweis auch über eine Liste der Trainings, die vom Veranstalter oder Standbetreiber jeweils pro Training unterschrieben wird, erbracht werden. 

     

    Wobei es laut dem Gesuch um Erteilung einer kantonalen Ausnahmebewilligung für das sportliche Schiesswesen vgl. https://www.fedpol.admin.ch/dam/fedpol/de/data/sicherheit/waffen/gesuche_formulare/sportschuetzen/gesuch-aube-sportschuetze-d.pdf.download.pdf/gesuch-aube-sportschuetze-d.pdf ausreicht eine Vereinsmitgliedschaft in einem Schützenverein inne zu haben oder das regelmäßige Schießen nachzuweisen vgl. aus dem Gesuch:

     

    Quote

    nach fünf und zehn Jahren der ausstellenden Behörde eine Vereinsmitgliedschaft in einem Schützenverein oder das regelmässige Schiessen unaufgefordert bestätigen werde. (Meldungsart ankreuzen)

     

    Btw. in dem Formular sich mal die Definition von "ausgerüstet" mal ansehen....und das Hirn mal einschalten.....würde mich nicht wundern, wenn das ein dezenter Fuck-Finger Richtung EU ist.....

     

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  12. 9 hours ago, Pistolen-Paule said:

    Das "Bedürfnisprinzip" wurde in das...

     

     

    Naja...auch in CH gibt es das Bedürfnisprinzip*...allerdings (inzwischen, wegen der EU-Deppen-Magazinregelung, mit Ausnahmen**) ohne Vereinszwang, Schießzwang und Pflichtterminen 12 mal im Jahr, Sammeln nur wenn es kulturhistorisch bedeutsam ist usw. 

     

    *= Laut WES "Erwerbsgrund falls nicht Sport-, Jagd- oder Sammelzwecke:"

     

    **= wo ein Besuch im Schießkeller ausreicht, um das zu erfüllen....vgl. https://www.swissshooting.ch/de/schiesssport/was-ist-schiesssport/waffengesetz/die-erleichterte-ausnahmebewilligung/

     

    bj68

  13. Probiere es....wenn Du aus Bayern kommst und Dialekt sprichst hast Du (meine Erfahrung; seit 2010 in Züri) schon mal bessere Karten...okay kommt u.U. auf die Arbeitsstelle bei mir Universität* an....

    Knackpunkte sind hier aber z.B. Kinderbetreuung (richtig teuer), Zahnarzt (zu 100% selber zahlen), Krankenkasse (Familie ist da nicht dabei (nicht gescheckt)). 

     

    *= ist sehr bunte Mischung

     

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  14. 12 hours ago, fuzzy.77 said:

    Aber nochmal zum Beispiel mit dem Kaminkehrer. Auch der darf deine Wohnung betreten! Ohne Durchsuchungsbeschluss. Nur wird das von vielen scheinbar anders gesehen, weil der schützt ja mich und mein Eigentum, weil er dafür sorgt, dass mein Kamin und/oder meine Heizung ordentlich funktioniert. Nebenbei schützt er noch die Umwelt und die Allgemeinheit (falls mein Haus abfackelt und das vom Nachbarn gleich mit).

     

     

    Hm...und was passiert, wenn er einen Verstoß findet? Sei es unabsichtlich oder gar vorsätzlich? Du wirst aufgefordert den Mangel abzustellen und falls Fahrlässigkeit da strafbar sein sollte gibt es eine Busse bzw. bei Vorsatz ebenfalls. Nur kommt dann keiner her und reißt Dir die Heizung raus bzw. verbietet Dir das Heizen, weil sie davon ausgehen, dass Du das wieder machen wirst.

     

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  15. 18 minutes ago, raze4711 said:

    Sie war aber nicht ordnungsgemäß gelagert , und wenn der Schlüssel auch ordnungsgemäß gelagert ist , dann kommt er ohne weiteres nicht an die Waffe .

     

    Yep mag sein...nur der hatte Zeit um in den Fall zu planen....ist es bei Dir zu Edit: fast 100% ausgeschlossen dass jemand in Deinem (näherem*) Umkreis an Deine Waffen kommt, besonders wenn diese Person dann auch kriminelle Energie aufbringt, Dich ausspioniert, betrügt, manipuliert (siehe Munitionkauf) usw. d.h. es wirklich drauf anlegt**?

    *= das war eine Familie....

     

    Edit #2:**= z.B. auch mit physischer Gewalt oder mit Schlafmittel usw.

     

     

    Quote

    Tatmittel , wo es so schnell möglich ist 16 Menschen zu töten ? 

    Dazu noch als Distanzwaffe . 

     

    Ouch...mir fallen da einige Möglichkeiten ein...vielleicht nicht so selektiv (der hat fast nur Mädchen erschossen), aber vom Ergebnis könnte es schon hinkommen....

     

    bj68

  16. 50 minutes ago, raze4711 said:

    Das ist der Unterschied zwischen Pöbeln und Wissen .

     

    Naja....der Täter hat da durchaus geplant und mir kann da keiner erzählen, dass jemand der sowas

    Quote

    [...]

    Der Spiegel berichtet unterdessen, der Amokläufer habe sieben Wochen vor der Tat gemeinsam mit seinem Vater eine große Menge Munition gekauft. Demzufolge hatte der Minderjährige Tim K. zunächst allein versucht, Neun-Millimeter-Patronen zu erwerben und sei in einem Geschäft abgewiesen worden. Daraufhin hätten Vater und Sohn gemeinsam 1000 Schuss erstanden.

    Tim K. habe gezahlt und erklärt, die Munition sei ein Geschenk für seinen Vater nachträglich zum 50. Geburtstag. Der Vater habe sich sehr über die Fürsorglichkeit seines Sohnes gefreut, sagte den Angaben zufolge die Mutter aus, da Tim schon seit Jahren niemandem in der Familie ein Geschenk gemacht hätte.

    [...]

    aus 

    https://forum.waffen-online.de/topic/462037-die-grünen-grundsatzprogramm-2020/page/7/#comment-3009711

     

    macht, dann selbst wenn die Waffe ordentlich verwahrt gewesen wäre, zumindest nicht versucht hätte den Schlüssel sich zu beschaffen oder anders an die oder eine Waffe ranzukommen oder wie in dem Posting von mir beschrieben, dann auf andere Tatmittel ausweicht.  

    Sprich Deine Argumentation "16 Tote , weil ein Legalwaffenbesitzer seine Legalwaffe nicht ordnungsgemäß gelagert hatte. " hinkt etwas.....meiner Meinung nach....

     

    bj68

     

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  17. 1 hour ago, Friedrich Gepperth said:

    Von Amokläufe mit Armbrüsten habe ich auch noch nichts gehört.

     

    Quote

    Ein halbes Jahr ist es her, dass ein 21-jähriger Mann im Mai 2022 mit einer Armbrust in einem Bremerhavener Gymnasium um sich schießt und eine Frau lebensgefährlich verletzt. Nun muss sich der Täter vor dem Landgericht Bremen wegen versuchten Mordes verantworten.

    https://www.rtl.de/cms/amoklauf-an-schule-in-bremerhaven-schuetze-wollte-erschossen-werden-5015522.html

     

    bj68

  18. 3 hours ago, knight said:

    Ein Eigentümer einer nach meinen Maßstäben "größeren" Security-Firma, also keine Klitsche, hat bei einem Einsatz vom "Gegenüber" eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen. Das kann bei diesem Job halt passieren. Die (bundesweit bekannte) für ihn zuständige Behörde hat das als Elfmeter genommen und nur wegen dieser Anzeige alle Erlaubnisse wiederrufen und Sofortvollzug angeordnet (Disclaimer: Habe die Story nur vom Vereinsvorsitzenden, nicht von ihm direkt, aber ich stand daneben, wie er im Verein einem Händler seine Waffen übergeben hat).

     

     

    Was ist da dann daraus geworden?

     

    Anzeige heißt ja nur, dass es den Weg des Rechtsstaates geht.....was dann hinten rauskommt ist die andere Sache....

     

    bj68

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  19. 18 hours ago, Elo said:

    Die Regelung der Schweiz kenne ich.

     

    Die Regelung in der Schweiz umfasst allerdings noch einen Punkt 3: "Waffen aus der Schweiz müssen illegal in die betroffenen Konfliktgebiete gebracht worden sein." und das ist der Hauptgrund, soviel ich mitbekommen habe. 

     

    Zum einen gibt es einen Altbestand der nicht registriert ist vgl. "Wer bereits vor dem 15. August 2019 im Besitz einer Feuerwaffe nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben b–d war, muss den rechtmässigen Besitz dieser Waffe innerhalb von drei Jahren den zuständigen Behörden des Wohnsitzkantons melden. Keine Meldung ist erforderlich, wenn die Feuerwaffe bereits in einem kantonalen Informationssystem über den Erwerb von Feuerwaffen nach Artikel 32a Absatz 2 registriert ist (Art. 42b Waffengesetz)." https://www.zh.ch/de/sicherheit-justiz/delikte-praevention/waffen/besitz-von-feuerwaffen-nachmelden.html und wenn ich mich dunkel erinnere, ist da nicht nur eine Initiative in diese Richtung bei der Abstimmung im Stimmvolk gescheitert zum anderen erfolgen auch bei den registrierten Waffen keine weiteren Überprüfungen/Abgleiche und Schießpflicht gibt es auch nicht.

     

    Daher ist der Erwerb und auch das Schießen für diese Leute nicht erlaubt......

     

    bj68

  20. 6 hours ago, Pikolomini said:

    Na ja, unter Anderem hat man auch 20Kg Sprengstoff in der Gerage gefunden.

     

     

    Naja...da würde mich interessieren, was das genau für Sprengstoff war....da gibt es eine Menge Varianten mit unterschiedlichem Gefährdungsgrad bei "richtigen" Sprengstoffen bzw. Auslegungen bei Chemikalien z.B. auf die Schnelle Nitromethan oder Ammoniumnitrat. 

    Sprich die Aussage könnte alles sein, ein Fass Glycerintrinitrat (in grün vorstellen, so blöde ist wahrscheinlich keiner), ein Sack Ammoniumnitrat, was mit Diesel Richtung ANFO geht oder Schwarzpulver usw. und da sind die Gefährdungen und im Fall des Falles Auswirkungen so ziemlich unterschiedlich.

    Plus....meine Erfahrung(en) bei so einem Fall sind die Behörden sehr gerne sehr schnell mit derartigen Vorwürfen dabei, weil sie danach unbedingt auch den Aufwand rechtfertigen müssen und davor das als "Argumentation" für die diversen Maßnahmen gegenüber dem Richter der den HD-Wisch unterschreibt, benutzt wird.

     

    bj68

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  21. 10 hours ago, Pikolomini said:

    Ganz einfach: Heute laufen keine alkoholisierten Schützen mehr auf den Ständen herum. Das ist besser !!

     

    Ich schätze da werden Dir verdammt viele zustimmen, dass auf dem Stand, während dem Schießen usw. Alkohol eine blöde Idee ist...nur es geht u.a. auch um die Zeit danach wenn die Schusswaffe im Koffer verstaut ist....und nein mit Wesensveränderungen brauchst Du mir da gar nicht zu kommen, denn wenn diese Wesensveränderungen so gravierend wären, dass sie eine Gefahr bedeuten, dann treten diese Wesensveränderungen auch ein, wenn jemand daheim während die Schusswaffen im Tresor sind, Alkohol konsumiert und den Schlüssel zum Tresor hat.

     

    Ferner wenn Du damit argumentierst vgl. https://forum.waffen-online.de/topic/475983-aktuelle-lage-alkohol-als-sportschütze/page/2/#comment-3636467 und

    https://forum.waffen-online.de/topic/475983-aktuelle-lage-alkohol-als-sportschütze/page/3/#comment-3636737

    und Du deswegen keinen Alkohol zu Dir nimmst, dann kann man da durchaus den Spieß umdrehen und argumentieren, dass wenn Dich auch schon eine geringe Dosis Alkohol derart aus der Bahn werfen kann, dann können das andere Begebenheiten (z.B. Tod in der Familie, Lebenskrisen, Anflüge von Depression, Burnout usw.) auch und zwar in der Form, dass Du keinen Zugang zu Waffen haben sollest d.h. diese Art der Argumentation kann u.U. schneller in die Hose gehen als es einem lieb sein kann....

     

    bj68

     

     

     

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