Ja das ist ein guter Ansatz. Wenn wir den Todesfall eines Kameraden im Verein haben, dann sind:
1. entweder andere Familienmitglieder mit WBK auch im Verein die das im Nachgang regeln können,
2. Kameraden, die der Familie nahestehen, die den Nachlas regeln, bzw. der Erbberechtigten (Frau oder Familie) mit Rat und Tat zur Seite stehen, oder
3. Besteht häufig der Wunsch der Familie, die Waffen so schnell als möglich aus dem Haus zu bekommen. In diesem Fall werden die Waffen mit den entsprechenden Schriftlichkeiten dem 1.Vorsitzenden übergeben, der sich nach und nach um die Veräußerung der Waffen und ggf. Munition und Munitionsteile kümmert. Häufig gehen die Schätzchen dann schon im eigenen Verein auf andere Besitzer über und alles wird gut. Und anständige Preise werden auch immer gefunden, so das beide Seiten zufrieden sind..
Gruß TPG