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weyland

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Beiträge von weyland

  1. Am 29.9.2023 um 12:11 schrieb BlackFly:

     

    Die Hera Steel Nightmare findet nicht jedes Jahr statt oder wird die auf der Seite nicht aufgelistet?

     

    Die wurde dieses Jahr abgesagt ohne öffentliche Begründung.

    Es gab Gerüchte, daß Hera als Sponsor abgesprungen sei bzw. nicht das notwendige Budget zur Verfügung stellen konnte / wollte.

    Rein aus den (bisher relativ günstigen) Teilnehmerentgelten wäre die Veranstaltung nicht kostendeckend durchzuführen. Die Leute vergessen immer, wieviel Zeit und Manpower Auf- und Abbau kosten - und daß währenddessen auch die Stände bereits angemietet werden sein müssen.

    Wenn ich daran denke, frage ich mal, ob sie 2024 geplant ist. Oder weiß das hier bereits jemand?

     

     

    Am 29.9.2023 um 14:33 schrieb Fyodor:

    Richtig dynamisch ist es nicht, und richtig statisch auch nicht. Vom Ablauf her immer gleiches schießen auf fünf Ziele. So gesehen der Fallscheibe nicht unähnlich, das man aber viel einfacher trainieren kann.

     

    Ich habe mehrmals teilgenommen, es war ganz nett (die Steel Nightmare seeeeehr nett), aber irgendwie bin ich nie richtig happy heimgefahren.

    An den Ergebnissen lag es nicht. Ich bin eh kein Top-Schütze, trainiere zu wenig, bin ein gutes Stück von z.B. @Mateusz Ergebnissen entfernt, tummele mich eher wie die meisten im Mittelfeld. Das aber mit viel Spaß.

     

    Mir fehlt bei SC und SpSt zum wirklich dynamischen die eigene Bewegung durch einen Parcours, wie sie IPSC und 3GUN Parcours ermöglichen. Die eigene Bewegung, zusammen mit der dort möglichen Kreativität bei der Lösung der Aufgabe, gibt mir mein persönliches "Glücksgefühl", mit dem ich dann nach Hause fahren kann.

    Aber ich gönne jedem seine Disziplin, und bin froh, daß es inzwischen so viele verschiedene gibt. Die Zahl der Wettkämpfe ist jedoch so hoch, daß ich einfach nicht überall dabei sein kann.

     

  2. Am 16.9.2023 um 20:15 schrieb weyland:

    Aktuell gibt es keine konkreten Planungen von Seiten des alten Orga-Teams.

     

    Ich muß mich übrigens schneller als erwartet korrigieren: Ein KK-Match ist nun im Gespräch.
    Wenn es konkret wird, gebe ich (oder jemand von der offiziellen Orga) Bescheid.

     

    Am 16.9.2023 um 23:18 schrieb Speedmark:

    allerdings wurde aber auch viel Geld genommen!

     

    Es hat sich ja keiner vom Verein daran bereichert sondern die Helfer (Tagespauschale + Mittagessen auf die Hand zwischendurch) und die Standgebühren damit bezahlt. Was alleine alle vier 200 m-Stände + beide 50 m-Stände für zwei Tage kosten kann man sich ja mit der Preisliste ausrechnen.

    Für ein IPSC Rifle-Match zahlt man inzwischen 140 €, mit mehr Teilnehmern und deutlich höherem Durchsatz. DM 3Gun Parcours macht trotz 85 € für einen halben Tag massiv Defizite.

    Wenn's soviel kostet, kostet es soviel. Wäre schöner, wenn es anders wäre, aber was will man machen?

    Jeder, der ein Match anbieten will, ist ja mehr als willkommen, gerne mit günstigeren Preis, auf eigener Anlage oder auch in P'burg oder sonstwo.

     

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  3. Am 15.9.2023 um 08:09 schrieb ToVe:

    Weiß jemand ob und wann wieder ein Match in Philippsburg stattfindet?

     

    Aktuell gibt es keine konkreten Planungen von Seiten des alten Orga-Teams.
    Personell ist's derzeit schwierig. Außerdem ist das Kostenrisiko hoch (Kalkulation war immer knapp) und der Aufwand wäre nur mit einem guten, starken Team stemmbar.

     

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  4. Gerade eben schrieb CZM52:

    Wer soll die den auf welcher Grundlage erstellen ?

     

    Bundessportleiter und Syndikus z.B.

    Handreichung / FAQ von Seiten des BDS, in der zumindest mal die gesetzlichen Grundlagen, die anscheinsrelvanten Merkmale listen und den aktuellen Stand zusammenfassen könnte.

    Dann würde z.B. weniger von "sportlicher Zulassung" und "Feststellungsbescheid" in Zusammenhang mit Anschein gefaselt.

    Es gibt ja durchaus Handlungsanweisungen in anderen Disziplinen.

     

    vor 17 Minuten schrieb TTG:

    Dann geh doch zum DSB :rotfl2:

     

    Es gibt ja durchaus Sport jenseits der Standarddisziplinen.

     

    vor 2 Minuten schrieb Hitman:


    Wann soll das Telefonat gewesen sein und woher weißt du, dass es die Handreichung nie gegeben hat?

     

    2019. Weil ich sie hätte wenn es sie gäbe.

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  5. vor 19 Stunden schrieb Hitman:

    Bei kritischen Waffen hat der Schütze den Nachweis der Freigabe für Sportschützen (BKA-Feststellungsbescheid) selbst zu erbringen.

     

    Das ist halt in zweifacher Hinsicht Unsinn:

    Weder gibt es eine "Freigabe für Sportschützen" noch geht es in einem "Feststellungsbescheid" um §6 AWaffV.

     

    Ich hatte das vor Jahren schon mal in einem Telefonat an den Bundesportleiter adressiert. Eine Handreichung an die Wettkampffunktionäre sei geplant. Die kam aber nie und der Unsinn steht nun explizit so in den Ausschreibungen.

    "Lasst, die Ihr eintretet, alle Hoffnung fahren!"

     

  6. vor 3 Stunden schrieb UA-TPG1:

    Da wir wissen, dass sich einiges ändern wird, würde ich jetzt erst mal warten was genau ab dem 01.01.24 oder wann auch immer (Das ist ja noch nicht ganz raus) erlaubt ist.

     

    "Machen ist wie wollen, nur geiler."

    Zwei 415-425 W Module, 800W Wechselrichter, loslegen.

     

    Mit 800 WP max. deckt man keinen Nachtverbrauch eines Hauses, außer man ist am unteren Rand des Verbrauchsspektrums.

     

    Kostengünstige, möglichst einfache Anlage, gut ausrichten, alsbald loslegen und die Grundlast verringern. Falls doch was ins Netz geht, auch egal.

    KISS - Keep it simple and stupid.

     

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  7. Am 25.7.2023 um 19:06 schrieb fa.454:

    Und da bist Du Dir sicher?

    Die Bundesnetzagentur untersteht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

    Hier der Fachabteilung III, Energiepolitik – Strom und Netze.

     

    Auf dem Referentenetwurf steht auf der Titelseite:

    "Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
    Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes"

     

    Die Bundesnetzagentur ist nur die überwachende Behörde.

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  8. Am 27.7.2023 um 08:36 schrieb MAHRS:

    Auf dem Frachter sind knapp 3.000 Autos. 26 E-Karren.

    Ist das eine normale Export-Quote unserer geschredderten Automobilindustrie?

     

    Das liegt an der Fahrtrichtung.

     

    BEV, vor allem die hochwertigen (Tesla, Polestar, Audi ...), gehen vorzugsweise Richtung Norden (Norwegen, Dänemark, Schweden). Sie füllen dort die Gebrauchtwagenlücke.

    Denen kommt entgegen, daß die Lebensdauer der Fahrzeuge, insbesondere der Batterien, hierzulande massiv unterschätzt wird. Bei Tesla gibt es ja zusätzlich ein Downcycling Concept: Sobald die Batterien im Auto schwächeln, werden sie für die Tesla Powerwall benutzt, d.h. für die ebenso gefragten Heimspeicher.

    Schweden schwächelt akut etwas weil die SEK gegenüber dem EUR stark an Wert verloren hat. Die finnische Situation kenne ich aktuell nicht; war schon ein paar Jahre nicht mehr vor Ort.

     

  9.  

    vor 17 Stunden schrieb Pastis:

    Ganz so trivial ist das nicht. Damit unser Strom auch morgen aus der Steckdose kommt müssen gewisse Leute wissen, wo und wieviel PV installiert sind.

     

    Wir reden hier von "Balkonkraftwerken", d.h. Anlagen, die bei 600 Wp begrenzt sind, in der Regel eher nur bis 540 Wp produzieren. Dadurch, daß die Zähler in Deutschland - im Gegensatz zu anderen Ländern - nicht rückwärts zählen dürfen, entsteht zusätzlich ein hoher Anreiz für eine Anpassung des Verbrauchs- an den Produktionsverlauf. Die Produktion "verpufft" in der Hausinstallation oder spätestens in den Nachbarhäusern.

     

     

    vor 18 Stunden schrieb fa.454:

    Oder unser weiser Bundeswirtschaftminister nimmt politischen Einfluss ...

     

    Justiz ist das zuständige Ressort. Von dort kommt auch der aktuelle Referentenentwurf zur Änderung §554 BGB und §20a WEG.

     

  10. Balkonkraftwerke gemäß VDE-Vorschriften gibt es doch in der Praxis so gut wie nicht: Sie müßten mit Wieland-Stecker in eine Wieland-Dose gehen und das Ganze müßte von einem Elektrofachmann installiert und einem -meister abgenommen sein. Das macht niemand, deswegen will  der Gesetzgeber die Anforderungen ja kippen.

     

    Weltweit üblich ist, daß die Wechselrichter softwareseitig spannungsfrei schalten, wenn sie keine anliegende Wechselspannung bemerken.
    Hier hätte man gerne eine Second-Line of Defense über ein solches Relais. Fair enough.

    Das Relais mindert die erwartbare Lebensdauer des Wechselrichters (mechanisches Element, ungünstige Umgebungstemperatur bis 85 Grad C). Es gibt zwar Relais für langjährigen Betrieb unter widrigen Betriebsumgebungen; aber nicht für Geräte der Preisklasse von Balkonkraftwerken.

     

    vor 3 Stunden schrieb fa.454:

    Die betroffenen Anlagen haben kein gültiges Zertifikat, entsprechen aufgrund absichtlicher Manipulation am Wechselrichter nicht der vorgeschriebenen VDE-Norm und dürfen damit nicht mehr am öffentlichen Netz betrieben werden.

    Die Netzagentur prüft derzeit die vorgeschlagene Deye-Lösung, vorgeblich ergebnisoffen.

    Nach meiner privaten Meinung wird es aufgrund der Vielzahl betroffener Anlagen dann eine Ausnahmeregelung zur Wiederinbetriebnahme mit externem Trennrelais geben.

     

    Die Anlagen sind genehmigungsfrei, eine Vielzahl sicher auch nicht beim Netzbetreiber angezeigt.

    Meinst Du wirklich, irgendwer schreibt den Leuten, daß sie ihre Balkonkraftwerke außer Betrieb nehmen müssen (Stecker raus) - und hinterher wieder, unter welchen Bedingungen sie sie wieder einschalten dürfen?

     

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  11. vor 51 Minuten schrieb Pastis:

     

    Mal wieder Clickbait:
    Aus "hundertausende Besitzer" sind in seriöseren Artikeln inzwischen "tausende Geräte" (aka Wechselrichter) geworden. Sooo beliebt und verbreitet wie manche Zeitschriften schrieben sind diese Deye-Geräte auch nicht.

     

    Man muß auch nicht das Balkonkraftwerk vom Netz nehmen sondern nur den Wechselrichter ergänzen oder tauschen.

    Die Lösung von Seiten des Herstellers ist ein externes Bauteil mit Relais, welches in die Verbindung zwischen Netzanschluß und Wechselrichter eingeschleift wird ("DEYE MICROINVERTER NA SCHUTZGERÄT"). Man kann es per Mail beim Support anfordern, siehe
    https://drive.google.com/file/d/1MnhzQK5QmvnIymmUDTOUTFUgOUrFlGfb/view

     

    Alternativ, je nachdem wie leistungsstark die Module sind, wäre zu überlegen, gleich den Wechselrichter gegen einen mit besserem Wirkungsgrad und 800 WP auszutauschen (dann auf eigene Kosten).

     

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  12. vor 19 Stunden schrieb Lavendel:

    Wie ist das bei Transit?

    also z. B. Schweizer, welcher zum Match nach Polen mit dem Auto durch D muss?

     

    Es ist in Deutschland ein verbotener Gegenstand; Du brauchst eine Sondergenehmigung dafür.

    Inwieweit es da bereits ein funktionierendes oder sogar vereinfachtes Verfahren gibt , ist mir nicht bekannt. Letztes Jahr gab es das nicht, wie mir ein dänischer Schütze in Polen erzählte.

     

  13.  

    Am 28.1.2023 um 19:11 schrieb Mateusz:

    Schiessen die Franzosen und Estländer (?) denn auch nur mit 10ern?

     

    Esten ;-)     Sorry, ich hatte Deine Frage übersehen.

    Nein, sie haben größere Magazine und die Waffe ist Kat. A, so wie es der europäische Gesetzgeber es IMHO beabsichtigt hat.

     

     

    Am 19.7.2023 um 13:36 schrieb rider650:

    Was muss ich denn zusätzlich tun, um beispielsweise aus Österreich einen Halbautomaten mit 30 Schuss Magazinen nach Deutschland mitnehmen zu dürfen? Im EFP steht er als Kat A.

     

    Irgendeinen Halbautomaten kann schwierig sein:

    Er darf nicht nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen (wie z.B. SIG-Sturmgewehre, div. Kashis, ...) und nicht vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sein (bestimmte optische Merkmale, aber auch Maschinenpistolen-Derivate).

     

    30er Magazine sind grundsätzlich verbotene Gegenstände, für deren Einfuhr Du einen Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes benötigst.

    Zur sportlichen Verwendung sind sie danach auf 10 Schuß zu blockieren.

    Die meisten ausländischen Sportschützen besorgen sich stattdessen 10er.

  14. Am 14.7.2023 um 11:07 schrieb sealord37:

    Rotmilan greift sich Hühner? Das hab ich noch nie gehört! (...) Auch sehe ich Milane eigentlich nie direkt in bewohntem Gebiet, eher am Feld und am Wasser.

     

    "Unsere" kreisen auch über'm Haus, sogar recht dicht wegen Hanglage. Aber wir wohnen in einem kleinen Dorf, direkte Feldrandlage und mehrere Waldstücke in Sicht. Die Position der Horste (sie bauen immer mehrere) sind in Sichtweite, wenn auch gut versteckt am Waldrand (nicht erste Baumreihe). Sie ziehen jeder Jahr Nachwuchs groß, im Moment ist viel Geschrei, weil die Jungen flügge werden.

    Aber ein Huhn, Brieftaube oder Zuchtkaninchen haben sie sich hier noch nie geholt. Eigentlich sind sie Aasfresser, liegen daher auch mit den Saatkrähen hier im Clinch.

    Wir haben auch einen kleinen Teich, wo schon mal Reiher und Eisvogel vorbeikommen, aber einen Rotmilan habe ich da noch nicht gesehen.

     

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  15. Waffenrechtlich nicht.

    Sportlich kann das jeder Veranstalter in seinen Ausschreibungen festlegen wie er möchte sofern es die zugrundeliegende Sportordnung hergibt.

     

    Bei IPSC ist das z.B. sinnvoll, wo Anschlagschäfte gegen PCC antreten. Da sind einzelne Stages so designt, daß Du sehr schnell schießen und trotzdem treffen mußt.

    Mindestschußzahl 10, damit nur ein Schuß Reserve zum danebenballern, sonst zeitraubender Magazinwechsel.

     

  16. vor 52 Minuten schrieb Varminter:

     

     

    Überleg, ob du den Strom-Überschuss zum Teil in einen Heizstab zur Heizungsunterstützung leiten kannst.

     

    Ja, habe ich im Hinterkopf. Bedeutet aber (in unserem Fall) auch in einen Speicher zu investieren, der a) Platz benötigt und b) sich amortisieren muß.

    Unser Haus ist relativ klein, platzoptimiert.

  17. Was die energetische Sanierung / Wärmepumpe anbetrifft solltest Du einen qualifizierten(!) Energieberater, also eher ein Ingenieur-/Planungsbüro, dazu nehmen um die Förderung als auch die finale Lösung für Dich zu optimieren.

    Die Beratung ist nicht ganz billig, wird aber auch massiv gefördert. Aus dem Gesamtplan kannst Du Dich dann für die für Dich optimale Lösung entscheiden, auch unter Berücksichtigung Deiner eigenen Fertigkeiten (Eigenleistung) und finanziellen Möglichkeiten.

     

    Für kleinere Altbauten können auch Luft-Luft-WP eine Lösung sein, vor allem wenn zusätzlich Kühlbedarf im Sommer besteht. Da bei Dir aber bereits Fußbodenheizung vorhanden ist, gehe ich davon aus, daß eher eine xxx-Wasser-Lösung die sinnvolle ist.

     

    Ich würde mich aber ohne Gutachten / Sanierungsplan nicht auf einen Hersteller oder Technologie festlegen.

  18. vor 19 Stunden schrieb Druss:

    Solar bin ich mir unschlüssig, ob Dach voll, etwa 30kWp, oder wie die Monteure verkaufen wollen, minimal plus Speicher.

     

     

     

    Minimal plus Speicher ist das, wo der Monteur am meisten verdient.

    Maximal ohne Speicher ist (meist) das, wo Du am meisten verdienst (Einspeisevergütung)

    Der goldene Mittelweg ist "soviel wie sinnvoll" plus evtl. minimalen Speicherausbau je nach individuellem Lastverhalten.

     

    Ich habe gerade die Anlage beauftragt und in meinem Fall ist ein Speicher derzeit nicht wirtschaftlich. Ich habe mir aber die Option offen gehalten (Hybrid-Wechselrichter) und könnte kurzfristig Speicher paketweise nachordern, der auch lieferbar ist.

     

  19. Am 27.5.2023 um 19:42 schrieb erstezw:

    Womit heizt man dann nachts?

     

    Ich habe nachts keinen Heizbedarf, evtl. minimalen in sehr kalten Wintern, die hier selten sind.

    ("Nachts" das bezieht sich auf nächtl. Ruhezeiten gemäß Immissionsschutzgesetz, also 22 - 6 Uhr).

     

    Am 27.5.2023 um 17:49 schrieb joker_ch:

    1800 den KWP finde ich übrigens einen stolzen Preis. Und 18 Jahre amortisation bei einer theoretischen Lebensdauer von 20 Jahren ein Verlust Geschäft.

     

    Das kannst Du so pauschal nicht bewerten.
    Auf der Kostenseite kommt es darauf an, welche Module ich verwende, wie ich die verbaue, wie ich sie verschalte, welche und wieviele Wechselrichter ich einsetze, ob ich Melde-/Meßtechnik pro Modul verbaue, welchen Umbau an der elektrischen Anlage des Hauses notwendig ist.

    Auf der Ertragsseite mußt Du Dir anschauen, wieviel des Peaks Du dann tatsächlich erwirtschaftest. Das ist zum Teil von der Investition abhängig, wie die Anlage konstruiert ist, zum anderen aber vom Standort (Dachrichtung, Dachneigung, Sonnenstunden, Abschattung).

     

    Am 27.5.2023 um 17:49 schrieb joker_ch:

    Ich hoffe in den Kalkulationen wurde ein Zins mit berechnet. Denn als Vergleich kannst du eine Bundesobligation nehmen. Das sind 2.4% pro Jahr.

     

    Wenn ich heute in festverzinsliche Anlagen mit 2,4% anlege, mache ich einen Verlust von etwa 5% pro Jahr.

    Inflationszeiten sind Investitionszeiten, weil vorhandenes Kapital abschmilzt während gleichzeitig alle Investitionsgüter permanent teurer werden.

     

    Der Bau einer Solaranlage ist eine Investition in ein Produktionsmittel.

    Wir haben das für uns so gerechnet, daß die Investition sich erstmal trägt, d.h. wir keine Verluste machen. Das "nicht-Verluste-machen" allein kannst Du aktuell mit obigen 5% oder 7,x% gegenrechnen. D.h., an dieser Stelle hast Du erstmal Dein Kapital gerettet.

    Der zweite Schritt ist der Gewinn: Den erzielst Du über den Eigenverbrauch. Für jede kWh, die ich selbst verbrauche, zahle ich 32 cent weniger an meinen Stromlieferanten.

     

    Darüberhinaus: Mein Gesamtstrombedarf wird steigen. Wir wohnen in einer sehr warmen Gegend mit massiv steigender Anzahl an Tagen über 35 Grad und Nächten über 20 Grad ("tropische Nächte"). Da ich überwiegend vom Büro im eigenen Haus arbeite, dort EDV-Geräte laufen, habe ich Kühlungsbedarf, den ich langsam aber sicher nicht mehr durch geschicktes Lüften abdecken kann. Wenn ich diesen Kühlungsbedarf mit hochwertigen (= effektiven) Luft-Luft-Wärmepumpen abdecke, habe ich gleichzeitig eine Heizung für die Übergangszeit, die ich zu geringen Kosten mit eigenproduziertem Strom betreiben kann.

    Ich selbst habe auch großen Einfluß auf den tageszeitlichen Verlauf meines Strombedarfs, ohne aufwendige Steuerungstechnik. Ich bin oft zuhause, meine Geräte laufen überwiegend tagsüber, ich koche zur Tageszeit, ich kann die Waschmaschine zu diesen Zeiten anwerfen. Vielleicht kommt auch mal noch ein elektrisches Fahrzeug dazu. Das ist so pauschal nicht bei jedem gegeben; in unserem Kollegenkreis paßt es halt gut.

     

    Die Alternative zu obiger Betrachtung ist, in andere Produktionsmittel zu investieren, z.B. Unternehmensanteile. Da sollte man sicher auf mehrere Pferde setzen.

    Hinsichtlich der Aktienentwicklung bin ich etwas skeptischer als ich es vor 10 Jahren war: Wir stehen vor großen Disruptionen (Digitalisierung, KI, Alterung der Bevölkerung, sinkende Lebenserwartung, Arbeitskräftemangel, Investitionsbedarf in Infrastruktur / Resilienz / Verteidigung, zunehmende Spannungen im asiatisch-pazifischen Raum, möglicher Krieg um Taiwan, etc.).

    Deutschland speziell gerät ins Hintertreffen weil es zurückblickt statt nach vorne, die Bildung schlecht ist und Korruption ("Lobbyismus") das Land lähmt.

    Das Festhalten am Verbrenner kostet uns Märkte, in China fliegen wir da gerade raus, die Solarbranche wurde abgetötet, das Windgeschäft machen auch andere. Ich erinnere mich an Gespräche bei Vestas, die sich schlapp gelacht haben.

     

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  20. vor 11 Stunden schrieb frosch:

    was ist denn mit dem Amtsermittlungsgrundsatz?

    Sprich wenn das Amt wissen will, wann man so geschossen hat, wird einfach auf die Stand-Schießkladde verwiesen.

    Da können die doch rein gucken...

     

    Tja, man kann sich's auch selbst besorgen.

    An deren Stelle, auf den guten Vorschlag hin, würde ich da mal einreiten und das Ding mitnehmen für die sicher länger dauernden Prüfungen, ob der Verein seine Dokumentationspflichten nach §15 WaffG erfüllt und ob alle Mitglieder die notwendige sportliche Aktivität zeigen. Den sicher erfreuten Vereinsvorstand und die Kollegen würde ich dann an Dich verweisen.

    Mal sehen, wieviele Kollegen im Zuge der Prüfungen Ärger bekommen und an wem sie den auslassen.

    Wie kann man nur auf solche Ideen kommen?

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  21. Am 27.5.2023 um 21:01 schrieb matokla:

    Ich lese den $15 7b und 7c so, dass ein Verein Aufzeichnungen über die schiesssportliche Tätigkeit seiner Mitglieder führen muss, unabhängig davon, ob ein eigener Stand zur Verfügung steht.

     

    "... einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der letzten 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 führen, sofern nicht ein Fall des § 14 Absatz 4 Satz 3 vorliegt"

     

    Wenn man sich das genau durchliest, erkennt man, daß der Gesetzgeber sich hier nicht für einen bestimmten Stand, sondern ein bestimmtes Mitglied interessiert.

    Dann geht es dabei auch nur um die Mitglieder, die nicht unter § 14 Absatz 4 Satz 3 fallen (> 10 Jahre waffenrechtl. Erlaubnis).

    Bei allen anderen Mitglieder sind nur die 24 Monate vor der Wiederholungsprüfung relevant. Daß es dabei ausreicht, die schießsportlichen Aktivitäten der Mitglieder nur auf einem bestimmten Schießstand zu dokumentieren, geht aus dem Gesetzestext nicht hervor.

    Hmh, paßt da der Ansatz mit der Schießkladde eines Standes?

     

    Wenn der Dreh- und Angelpunkt nun das einzelne Mitglied ist (und zwar nicht jedes), dann könnte man doch auf die Idee kommen, den Nachweis rund um das betroffene Mitglied aufzubauen. Man gibt dem Mitglied den Auftrag, Einzelnachweise über seine sportliche Aktivität während seiner Mitgliedschaft zu sammeln und sie für die 24 Monate vor der waffenrechtlichen Prüfung einzureichen. Diese prüft man und legt eine Kopie zu den Akten, bevor man die Bescheinigung ausstellt.

    Das scheint mir der sinnvollere Weg und er dürfte dem ein oder anderen auch bekannt vorkommen.

     

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