KarlHans
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Danke ,kannte ich so noch nicht !
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Wer kennt sich aus ? Fragen zu Bürgergarde ? 20 Gewehre und 2 haben Sachkunde für das Führen von Waffen ? Tresor Pflicht ? Die Ausnahmebewilligung auf 5 Jahre begrenzt ? Schießen in der Öffentlichkeit ohne Sachkunde ? Ich zitiere hier nur kurz .Nachzulesen auf Schwäbische : https://www.schwaebische.de/regional/zollernalb/konfiszierte-gewehre-darf-die-historische-buergergarde-am-volkstrauertag-schiessen-news-3043952 Jetzt hat man die Erlaubnis wieder. „Der 1. Vorsitzende und ein weiteres Mitglied der Bürgergarde haben erfolgreich an einem Waffensachkundelehrgang teilgenommen und die Abschlussprüfung bestanden“, teilte die Waffenbehörde des Landratsamts mit. Die Waffenbesitzkarte sei auf den Vorsitzenden ausgestellt. Unter „Amtliche Eintragungen“ sei das weitere Mitglied als mit nutzungsberechtigte Person auf der Waffenbesitzkarte eingetragen. Damit habe man dem Wunsch des Vorsitzenden entsprochen. Mit den Gewehren kann scharf geschossen werden Dabei kann mit den Waffen durchaus scharf geschossen werden. „Die Waffen sind nicht blockiert. Erlaubt ist jedoch nur das Verschießen von Kartuschenmunition“, so Marisa Hahn, Pressesprecherin des Landratsamts. Das sei so auch eingetragen in den Waffenbesitzkarten.
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Ich Denke die sind inzwischen so raffiniert die machen alles durch die Hintertür . Bleiverbot ,zögerliche Bearbeitung ,Schießstands -Abnahme usw. Wenn man alles richtig verteuert ( auch Auto ) hören viele selber auf.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
KarlHans antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die meisten die bei den Grünen und in der FDP nicht im festen Sattel sitzen schauen sich doch schon um was Sie nach der Wahl machen.Da werden Posten gehandelt egal ob im Aufsichtsrat im TV oder bei einer Stiftung Hauptsache die Kohle stimmt . Und natürlich macht man dann Kompromisse , man will ja seinen neuen Arbeitgeber nicht vergraulen . -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
KarlHans antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Nicht zu vergessen die Mittelalter -Märkte . Habe erst einen angesprochen ,der meinte sein Schwert sei Stumpf und sein Kollege hatte eine Axt am Gürtel in einem Kaffee neben dem Markt. Ich dachte mir nicht schlecht zur Selbstverteidigung ! ! ! -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
KarlHans antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ja und in dieser Zeit , kannste natürlich mit deinen Waffen nicht Schießen wenn die WBK beim Sachbearbeiter liegt. Bei uns wird es schwierig Waffe ohne WBK zu Transportieren . -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
KarlHans antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Habe gerade die Schere meiner Frau nachgemessen, die hat fast 20 cm. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
KarlHans antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich dachte die naiven Denker sind hier ausgestorben ( Wiedergutmachung von Straftätern ) Der schlachtet deine Frau oder dein Kind und sagt dann O das tut mir aber Leid ich bin traumatisiert .Psychisch zur Tatzeit Unzurechnungsfähig .Habt ihr schon mal einem nackten Mann in die Tasche gegriffen ? -
Sagt einmal, Hasst ihr alle Menschen ? Ich zeig meinen Freunden gern meine Waffen......und lasse manche auch damit schießen.
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Mein Tipp ,, Kauf dir ne Schüttelpumpe "
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
KarlHans antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Bei uns geht zur Zeit ein Schreiben vom LA Esslingen um. Ich Zitiere : Landratsamt Esslingen Neckarstraße 1 73726 Esslingen am Neckar waffenrecht@LRA-ES.de www.landkreis-esslingen.de Gerichtsurteil : Schlüsselaufbewahrung Am 30.08.2023 hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass ein Jäger „in der Vergangenheit objektiv gegen die gesetzlichen Anforderungen an einer sorgfältigen Aufbewahrung von Waffen und Munition verstoßen hat, indem er die Schlüssel zum Waffenschrank in einem Tresor mit einem unzureichenden Sicherheitsstandard aufbewahrte. Denn die Schlüssel zu einem Waffenschrank sind in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffen[1]Schrank befindlichen Waffen und Munition entspricht.“ (Urteil vom 30.08.2023, Az. 20 A 2384/20) Das bedeutet, dass eine Aufbewahrung des Tresorschlüssels „am Körper tragend“ nicht mehr möglich ist. Auch eine versteckte Aufbewahrung des Tresorschlüssels ist keine ordnungsgemäße Aufbewahrung. Unzuverlässigkeit Unzuverlässig ist, wer Waffen und Munition nicht sorgfältig verwahrt (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 b WaffG). Wer Nichtberechtigten den Zugriff auf die Tresorschlüssel ermöglicht, überlässt auch Waffen einer oder einem Nicht[1]berechtigten und macht sich somit strafbar (§ 52 Abs. 3 Nr. 7 WaffG). Auch die Überlassung des Tresorschlüssels an Familien[1]angehörige (z. B. Ehefrau oder Ehemann) stellt ein Überlassen im Sinne des Waffengesetzes dar. Sorgfaltswidrig und in der Konsequenz unzuverlässig ist man bereits dann, wenn das eigene unveränderte Geburtsdatum oder das von anderen Haushaltsangehörigen als Zahlen[1]Kombination für einen Waffenschrank verwendet wird, auch wenn alle Mitglieder der häuslichen Gemeinschaft auf den Waffenschrank zugreifen dürfen. Kontrollen Vor dem Hintergrund, dass der Schlüssel als Teil der Waffenaufbewahrung anzusehen ist, ist die Aufbewahrung des Schlüssels auch im Rahmen von durchzuführenden Aufbewahrungskontrollen zu kontrollieren (Erlass Innen[1]Ministerium Baden-Württemberg vom 14.12.2023). Die Waffenbesitzerin und der Waffenbesitzer haben darzulegen, wie und wo der Schlüssel verwahrt wird, wenn sie oder er diesen nicht bei sich führt. Zukünftig werden die Waffenbehörden auch die Schlüssel[1]Aufbewahrung kontrollieren und ggf. im Einzelfall bewerten. Es werden hierbei Beratungen durchgeführt. Eine fehlerhafte Schlüsselaufbewahrung wird bei der ersten Kontrolle aber nicht als Mangel deklariert und somit nicht bußgeldrechtlich weiterverfolgt. Maßnahmen der Waffenbesitzerinnen und -Besitzer Von einer sicheren Aufbewahrung kann ausgegangen werden, wenn das Schlüsselaufbewahrungsbehältnis, wie vom OVG Münster gefordert, den gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung der im Waffenbehältnis verwahrten Waffen genügt, also in einem identischen Tresor. Unter Berücksichtigung des Umstands, dass es an konkreten gesetzlichen Regelungen fehlt, können auch andere Aufbewahrungsformen für eine sichere Aufbewahrung in Betracht kommen (Erlass Innenministerium Baden-Württemberg vom 14.12.2023). Das bedeutet, die Umstände des jeweiligen Einzelfalls sind zu berücksichtigen. Der Schlüsseltresor muss durch ein Zahlen- oder Fingerabdruckschloss gesichert sein oder in einem vergleichbaren Behältnis aufbewahrt werden. Schlüsseltresore mit Notschlüssel sind zu vermeiden. Der Schlüsseltresor muss eine gewisse Massivität aufweisen und darf nicht in unmittelbarer Nähe zum dazugehörigen Waffenschrank angebracht werden. Bei der Zahlenkombination ist darauf zu achten, dass das eigene unveränderte Geburtsdatum oder das eines anderen Familienangehörigen nicht verwendet wird. -
Mm ,ich hab auch ein Problem ! Meine Küchenmesser sind auch so lang wie ein Bajonett .Wie muss ich die Aufbewahren ? reicht ein Schloss am Küchenschrank ?
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Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines querdenkenden Patentanwalts
KarlHans antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Seit mal Ehrlich der Mann hat nicht mehr alle .Der Entzug der Waffen ist meiner Meinung nach Ok. -
Meines Wissens gibt es Waffen der Kategorie A,B,C . oder Deko -Waffen, zusamen geht das wohl nicht ! Oder meinst du ehemalige Waffe der Kategorie C die zu Dekowaffen umgebaut wurde ?
- 3 Antworten
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- wbk-light
- neu-deko-waffen
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(und 1 weiterer)
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Da die Personen nicht ermittelt werden konnten, alle Schützenvereine auflösen und Schießen verbieten....