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Harry Callahan

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Beiträge von Harry Callahan

  1. vor 14 Stunden schrieb raze4711:

     Der Konsum ist im Gegensatz zu Alkohol sehr lange nachweisbar , die Wirkung ist aber viel früher vorbei .

    Ach? Was meinst Du denn, wie lange Alkohol nachweisbar ist? Wir bestimmen routinemäßig das ETG, da kommst Du mit ein paar Stunden Nüchternheit nicht weiter. 

  2. vor 26 Minuten schrieb Schorni:

    Die gute Nachricht,  Alkohol ist gesund. Die schlechte Nachricht,  ein Schnapsglas voll reicht.

    Das ist nicht korrekt. Dies war die Aussage einer einzigen Studie, deren fehlerhaftes Design aber nicht berücksichtigt wurde. Die Studie hat nur untersucht, wieviel Alkohol Probanden getrunken hatten und dann geschaut, wie häufig das Auftreten von Herz-Kreislauferkrankungen war. Das Ergebnis davon war dann, dass es ein gesundes Maß an Alkoholkonsum gibt und dass sogar völlige Abstinenz einen Risikofaktor für das Auftreten von Kreislauferkrankungen darstellt. Bei genauerem Hinsehen wurde aber nicht gefragt, wie denn die vollständige Alkoholabstinenz begründet wurde. So waren diejenigen abstinent, die schon relevante Vorerkrankungen hatten. Rechnet man das raus, gibt es kein gesundes Maß an Alkoholkonsum. Es bleibt ein Nervengift. 

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  3. vor 13 Stunden schrieb Proud NRA Member:

     

    Da kann Dir schon der Konsum von handelsüblichem Fruchtsaft zum Verhängnis werden. Zum Vergleich: Für Piloten ist es in Europa 0,2 und nicht weniger als acht Stunden seit dem letzten Konsum eines (meines Wissens nicht näher definierten) alkoholischen Getränks. Fliegen ist jetzt eine Tätigkeit, bei der ganz offensichtlich kleine Fehler verhängnisvoll sein können, und bei der Umgebungsreize dem Gleichgewichtssinn eine Streich spielen. 

    Tja - nur gibt es nach der Logik der Regierung zwar zu wenig Piloten aber zu viele Waffenbesitzer. Also wird der gleiche Sachverhalt unterschiedlich ausgelegt. 

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  4. vor 13 Minuten schrieb pulvernase:

    Gibt es auch nicht. Aber die Argumentation der Behörde war "Umgang mit Munition unter Alkoholeinfluss". Und im Gesetz steht halt nun mal :

    "(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, [...] bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie [...] mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen,"

     

    Und dafür reicht, dass man nach einem Match eine Patrone in der Tasche hat? Er ist ja letztlich damit nicht "umgegangen" - er hatte sie ja anscheinend nicht in der Hand. 

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  5. vor 6 Minuten schrieb pulvernase:

    Schützenbruder und Jäger, der gerne mal etwas tiefer ins Glas schaut und dann - ohne Waffen - heimgefahren ist. Wurde kontrolliert, dabei wurde Munition in einer Tasche gefunden. An sich nicht dramatisch, aber da Alkohol intus war die WBK weg. Der Lappen zwar auch, aber das mit der WBK ging blitzschnell, noch bevor

     

    Dann muss die Argumentation aber das Fahren unter Alkoholeinfluss gewesen sein. Ich war ansonsten immer davon überzeugt, dass es keinen Tatbestand eines "Führens von Munition" oder so gibt. 

     

    Disclaimer: Dies nur aus Spaß am juristischen Austausch. Wer betrunken Auto fährt, an dessen charakterlicher Eignung zum Waffenbesitz sollte man schon zweifeln (dürfen). 

    Disclaimer2: Nur stelle ich mir das Ganze mal in Bayern vor wo eine Maß ja nicht als Alkohol gilt :)

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  6. vor 34 Minuten schrieb erstezw:

    Bei der Bundeswehr waren schon immer Teilmantelgeschosse auf den Ständen verboten, weil die soviel kaputt machen (auch als es noch Sandfänge gab). Die Diskussion ist sinnlos. 

    Beim TE soll es ja angeblich genau anders herum sein. 

     

    Naja - Genug Videos zum Verhalten von VM und TM in ballistischem Gel sollte es ja auf YouTube geben. 

     

    Über manche Dinge muss man sich nur wundern. Jeder Beschuss "schadet" im Endeffekt dem Schießstand. Beweis: Wenn Du auf einen Schießstand nicht schießt, hält der Kugelfang praktisch ewig, wenn Du ihn beschießt, verringert sich die Nutzungsdauer ;) . Die gleiche Argumentation kann ich mit Waffen, Autobremsen etc. anführen. Es gibt nun einmal Verschleißteile, die nutzungsabhängig sind. Wenn Deine Kameraden nicht wollen, dass der Stand benutzt wird, sollen sie sich einen Kleingarten mieten und diesen bewirtschaften. 

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  7. vor 36 Minuten schrieb Don Flens:

    Mal nen anderer Ansatz: Mein Kumpel (Jäger und Sportschütze ) hat im Auftrag einer Erbin den Waffenschrank mit Inhalt übernommen, zwecks verkauf der Waffen ! 

    Wenn er keine Handelslizenz hat, würde ich den Post löschen und Deinem Kumpel dringend raten, seinen Plan zu verwerfen.

  8. @ASE

    Du hast Deinen Standpunkt gut begründet und dass etwas nicht sinnvoll und logisch erscheint, hat unseren Gesetzgeber noch nie schockiert. 

     

    Aber einige Dinge sind doch maximal unlogisch. Betrachten wir mal Deinen Fall b: 

    Ich habe für keine meiner Waffen eine "Schießerlaubnis", die irgendwie in der WBK eingetragen ist. Wie ist dies denn dann zu kontrollieren? Steht ein Vermerk in der WBK? Ist doch bei einem sportlichen oder jagdlichen Bedürfnis auch nicht der Fall. Weiterhin sollte die Verbringung auf eine Schießstätte ohne Zweifel legal sein. Gleichzeitig dürfte auf einer zugelassenen Schießstätte der Besitzer doch jede fremde Person mit der streitgegenständlichen Erbwaffe schießen lassen. Wie soll man denn dann rechtssicher begründen, dass der (legale !!!) Besitzer schlechter gestellt sein soll, als jede andere Person? Zumal ein Sicherheitsgewinn ohnehin nicht zu erkennen ist. 

  9. Ich habe von Brownells mal ein paar Teile aus den USA bestellt. Das Ganze ist wohl sehr komplex. Die Exportgenehmigung ist vom tatsächlichen Herstellerort abhängig. So kann es sein, dass z.B. der Hersteller xy Teil a in Florida und in Kalifornien herstellt, aber nur ein der Fabriken eine Exportgenehmigung hat. Davon ist es dann aber abhängig, ob der Export legal oder illegal ist. Import in D ist dann unproblematisch. Der Typ beim Zoll muss halt seine Regularien mal durchlesen, aber dann ist alles gut. 

    Hatte mal Abzugsteile bestellt. War witzig beim Zoll:

    Zoll: "Was ist das denn?" 

    Ich: "Abzugsteile für eine Glock."

    Zoll: "Für eine Luftpistole?"

    Ich: "Nein, für eine scharfe Waffe."

    Zoll: "DAS DÜRFEN SIE DOCH NICHT!"

    Ich: "Doch ich darf - lesen sie nach."

    Zoll: "Hmm..... ok, hier steht drin, die Teile sind nach deutschem Recht frei zu erwerben."

    Ich: "Sehen Sie."

    Zoll: "Ich schreibe dann "Abzugsteile für Luftpistole" auf die Erklärung."

    Ich: "Nein, es sind keine Abzugsteile für eine Luftpistole, sondern für eine scharfe Waffe."

    Zoll: "ok".

     

    Was stand wohl auf der Zollerklärung???

     

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  10. Am 25.5.2020 um 18:07 schrieb TriggerHappy:

    Anders sieht es seit Oktober mit Treibladungspulver aus, auf der BAM Webseite erhält man seit Oktober 2019 den Hinweis, daß die fälligen Gebühren nun nach Aufwand berechnet werden - niemand weiß bisher, was das bedeutet. 

    Das kann ich Dir sagen. Vorher: 12 Euro für die Genehmigung. Heute: Berechnung nach Aufwand. Habe dann gefragt, wieviel das denn nun kostet. Die freundliche Dame meinte, es käme dann so auf etwa 120€, was dem tatsächlichen Aufwand entspräche. Dann fragte ich, welchen Stundenlohn sie denn zugrundelegen würde, denn ich kann mir kaum vorstellen, dass die Prüfung der vollständig eingesandten Unterlagen viele Stunden dauern würde. Antwort im Gebührenverzeichnis: 160 € !!!

  11. vor 1 Minute schrieb Joseg:

    Dies Statements kenne ich aus den verschiedensten Bereichen:  Ihr solltet mal das und das machen dann könnte ich und meine Freunde viel mehr Spaß haben.......

     

    Hast Du schon mal daran gedacht dass mancher der schon mal einige Wochen zur Übung den Gaser mit sich rum getragen hat überhaupt keine Lust mehr auf den Waffenschein hat?

    Schuster bleib bei Deinen Leisten. 

    Und letzteres ist mir letztlich egal. Mag sein - mag aber auch nicht sein. Ich würde das nur gerne für mich selbst entscheiden können. 

  12. vor 1 Stunde schrieb Joseg:

    Dann suche Dir mal gleichgesinnte und gründe einen entsprechenden Verband.

    Ich bin realistisch genug um einzuräumen, dass ich hierfür nicht der Richtige wäre. Erstens habe ich einen Fulltime Job und somit keine Zeit, zweitens kann ich nicht gut Reden halten und bin nicht charismatisch genug. All diese Eigenschaften müsste die Vorzeigeperson haben. 

  13. vor 8 Stunden schrieb Valdez:

    Eines der Grundprobleme sind die Verbände, es wird nur abgenickt, nichts gefordert usw.

     

    Es ist mal wieder Zeit für meinen Standardtext zu diesem Thema: 

    Du hast komplett recht. Wir akzeptieren, dass von der Wurst des legalen Waffenbesitzes scheibchenweise etwas abgeschnitten wird und sind froh, dass die Scheibe jedesmal klein ist. Aber dennoch wird die Wurst immer kleiner. 

     

    Würden wir anstreben, den legalen Waffenbesitz auf lange Zeit zu festigen, müssten wir ein Stück an die Wurst kleben. Wie könnte man das machen? 

     

    Hier sei noch einmal auf das Beispiel einer positiven Imagekampagne verwiesen. Harley Davidson stand in den 80ern (oder so...) quasi vor dem Aus. Die Maschinen waren technisch veraltet und wurden nur mit kriminellen Bikergangs assoziiert. Heute kann HD überhaupt nicht genug produzieren um den Markt zu bedienen. Die Maschinen sind schick und haben ein positives Image. Wie ist das gelungen? Man hat gezielt Personen in den Medien und andere Promis eingespannt und mit dem Produkt abgebildet. So ist es gelungen, die Auffassung der Öffentlichkeit zu ändern. 

     

    Was bedeutet das in Bezug auf Waffen? 

    Um mehr "Support" in der Bevölkerung zu generieren müssten wir mehr Menschen einbeziehen. Wie gelingt das? Durch etwas, mit dem sich jeder identifizieren kann: Die Angst vor Kriminalität und den Schutz der eigenen Familie. Es ist jemandem, der keinen Bezug zu Waffen hat, kaum zu vermitteln, warum man nicht den gleichen Sport statt mit Großkaliber mit Kleinkaliber oder mit Luftdruck oder Laserwaffen ausüben kann. (Disclaimer - bitte hierzu nicht argumentieren - ich verstehe es ja, die Oma vor RTL2 halt nicht). Aber die Notwendigkeit von Selbstverteidigung kann man leicht jedem Bürger klarmachen. Das betrifft eine viel breitere Masse als Sportschießen. 

     

    Leider traut sich hier kein Verband oder keine politische Partei ran. Daher werden wir bei der Salamitaktik bleiben. 

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  14. vor 5 Stunden schrieb adsc:

    Du kriegst heute 8 Jahre und 160'000 km Garantie von praktisch jedem Hersteller, und von einigen schon deutlich mehr. Zudem kann ein Akku, der nicht mehr volle Leistung bringt, durch Austausch weniger Zellen meist wieder aufgefrischt werden. Das Risiko eines Totalausfalls ist verschwindend gering.

    Ähm.... genau das meine ich. Wenn ich 100k für ein Auto ausgebe, dann erwarte ich, dass die Kiste 20 Jahre hält und bei 250.000km erstmal eingefahren ist. Ist dies beim Verbrenner (Diesel) nicht der Fall, so sind die Reparaturkosten überschaubar. 

     

    Zitat

    Bezüglich Langzeitleistung der Akkus gibt es schon einiges an Erfahrungswerte. 1000 Ladezyklen sind kein Problem, und manche nähern sich schon 2000 an. Das wären dann bei einem mittelgrossen 50 kWh Akku mindestens 250'000 bis 500'000 km.

    Mein Model3 muss ich alle 2-3d laden. Da sind 1000 Ladezyklen nicht allzu viel. Wie gesagt - andere Denkweise. Bei mir muss ein Auto, das etwas taugt, ein Eisenschwein sein, das problemlos 500k macht.

     

    Außerdem: Wenn die Technik doch so ausgereift ist und kein Problem, dann kann der Hersteller doch mehr Garantie geben. 

  15. vor 5 Stunden schrieb karlyman:

    Schon jetzt leasen/mieten ja Viele (ich nicht, ich kaufe neuere Gebrauchte). Kann sein, dass mittelfristig das Modell "kaufen" auch beim Privat-Kfz weitestgehend ausstirbt.

    Finde ich gut. Ich würde keinen Stromer kaufen, solange sich die Autokonzerne nicht am Risiko der defekten Akkus beteiligen. Beim Leasing ist es mir egal, wie die Haltbarkeit des Akkus ist. 

  16. vor 12 Minuten schrieb Raiden:

    Siehe Struktur des Paragraphen 14:

    Abs.3 Bedürfnis für Erwerb

    Abs.4 Bedürfnis fur Besitz (hier auch die 10-Jahres-Regelung)

    Abs. 5 Bedürfnis für Erwerb und Besitz von Überkontingentswaffen

    Puh.... wäre ich Jurastudent, würde ich darüber meine Doktorarbeit schreiben. 

    Ich gebe Dir recht, dass man das so lesen kann. Wenn ich aber den Abs. 4 allein betrachte, so steht da:

     

    "Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe".....

     

    "Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen".... ohne eine diesbezügliche mengenmäßige Einschränkung oder Bezug auf Grundkontingentswaffen. Somit haben wir zwei widersprüchliche Aussagen in einem §. Was will man auch erwarten, wenn Gesetze nur noch von Sozialpädagogen oder Klimaökonomen geschrieben werden. Letztlich war aber doch die Intention des Gesetzgebers, dass man langjährigen Waffenbesitzern den Nachweis des fortbestehenden Bedürfnisses erleichtern will. Das würde für meine Sichtweise sprechen. 

  17. vor 6 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

    1. 12/18 x in 12 Monaten schießen gehen

    2. Antrag mit Trainingsnachweisen über deinen Verein zum Verband geben

    3. mit Bedürfnisbescheinigung vom Verband zur Behörde und dort mit dem

    jeweiligen Antrag abgeben

    4. warten bis alles zurück ist

    5. einkaufen gehen

    6. innerhalb 14 Tagen fertig eintragen lassen

     

    Ich würde eine kleine Modifikation vorschlagen:

     

    1. 12/18 x in 12 Monaten schießen gehen

    2. Nach 10 Monaten Antrag auf grüne WBK bei der zuständigen Behörde stellen mit Vermerk, dass die Bedürfnisbescheinigung nachgereicht wird. 

    3. Antrag mit Trainingsnachweisen über deinen Verein zum Verband geben

    4. Nach positivem Bescheid und Aufforderung der Behörde zur Vorlage der Bedürfnisbescheinigung WBK sofort mitnehmen

    5. einkaufen gehen

    6. innerhalb 14 Tagen fertig eintragen lassen

     

    So läuft die langwierige Überprüfung schon bevor Du Bedürfnisbescheinigung hast. Mit diesem Vorgehen sparst Du Dir je nach Bearbeitungsdauer im Amt 6-12 Wochen. 

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  18. vor 19 Minuten schrieb mühli:

    Soweit ich in Erinnerung habe, (bitte korrigieren falls falsch) ist essig mit Waffen und LWB bei einer Verurteilung ab 60  Tagessätze oder?

    Ist das nicht ein "kann" ?

     

    Aber im Prinzip völlig lächerlich. Klar - nach den Worten des Gesetzes illegal. Aber der LWB hat versucht, sich an die Regeln zu halten. Dass es hier wirklich zu einer Verurteilung gekommen ist, halte ich für schon sehr hart. 

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