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Harry Callahan

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Beiträge von Harry Callahan

  1. vor 2 Stunden schrieb karlyman:

    Aber was die Höhe angeht - Verwaltungsgebühren dürfen nur maximal kostendeckend bezogen auf den Aufwand sein, und der getätigte Aufwand muss auch begründet sein.

     

    Naja - aber alles steht und fällt doch mit der Frage des Stundesatzes. Wie ich schon geschrieben habe, sind doch die Kosten für eine Importgenehmigung für NC-Pulver aus dem EU-Ausland auf das Zehnfache gestiegen. Die werden jetzt nach dem "getätigten Aufwand" berechnet, aber eben mit einem Stundensatz von 160Euro. Anscheinend arbeiten da nur habilitierte Kernphysiker, dass man solche Stundenlöhne abrechnen kann. Aber genau so wird es doch laufen.

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  2. Am 24.11.2022 um 06:02 schrieb Sal-Peter:

    Wenn ich Wertgegenstände nicht mehr veräußern kann, weil es keine Berechtigten mehr dafür gibt, werde ich sehr wohl enteignet.

    Aber diese von dir zitierte perfide Rechtsauffassung hat in der Tat schon den Gerichtstest bestanden, siehe Deko-Waffen.

     

    Ist genau die gleiche Denke wie:

    "Jo mei, warum zieht das Gör sich denn so sexy an, wenn sie dann gegen ihren Willen gefickt wurde, sie hätte sich doch wehren können, tat sie aber nicht, also keine Vergewaltigung."

     

    Dein unterer Vergleich war doof - das weisst Du doch auch. 

     

    Die Frage bleibt: Wer sollte aufgrund welcher Einschränkung klagen? Als 68er Richter würde ich argumentieren, dass Du Deine Waffen immer noch an Berechtigte verkaufen kannst. Erstmal gibt es noch ausländische Käufer und zweitens schreibt niemand etwas von Einschränkungen für Jäger. Also gibt es noch Berechtigte - nur weniger. Damit werden also die Klagen der "Altbesitzer" erledigen. Und welches Recht wird denn neuen potentiellen Waffenerwerbern - aus juristischer Sicht - genommen? Sie erfüllen die - neuen - Kriterien nicht und fertig. 

     

    Es ging ja auch nicht darum, ob dies in unserem Interesse ist oder sinnvoll oder wie auch immer. Aber es ist sehr clever. Außerdem setzt es den "divide-et-impera"-Kurs fort und würde einen weiteren Keil in die "Waffenlobby" treiben. Die Altbesitzer würden nicht extrem meckern - weil sie kaum eingeschränkt werden - und die potentiellen Neukäufer würden doch dann bei jeder weiteren Einschränkung des GK-Besitzes diesen akzeptieren. 

     

    Darauf kann es nur eine Antwort geben: Die "Waffenlobby" muss gegen eine scheibchenweise Streichung unserer Rechte einstehen und dafür kann es nur einen Weg geben: Wir müssen den Kreis der Interessenten erhöhen und das geht nur über eine aufwendige Kampagne zur Förderung von Selbstverteidigung mit Schusswaffen. Angst vor Kriminalität kann man jedem vermitteln und erklären. Warum ein Sportschütze eine .44 Magnum haben muss, wenn doch die meisten mit einer .22er schießen, ist nur wenigen zu vermitteln. 

     

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  3. Naja - wenn der Threadersteller recht hat, dann wäre die nun vorgeschlagene Vorgehensweise ja viel perfider - denn wer soll auf welcher Rechtsgrundlage dagegen klagen können? Es wird niemand enteignet und die Voraussetzungen für ein neues Bedürfnis werden einfach geändert. 

     

    Aber: Die Bundesregierung hat zur Zeit genug Probleme und die FDP weiß, dass sie nächstes Mal an der 5%-Hürde scheitert, wenn sie dem zustimmt. 

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  4. vor 11 Stunden schrieb joker_ch:

    Aha Adrenalin bei einer allergischen Reaktion.....

     

    Eine Anaphylaxie und eine banale allergische Reaktion wird nicht gleich behandelt..

    Für eine banale allergische Reaktion muss ich überhaupt nichts mitnehmen und zur Behandlung einer Anaphylaxie kannst Du gerne die Leitlinien mal bemühen. Aber mach Dir nichts draus - nur etwa 10-15% aller Anaphylaxien werden leitliniengerecht behandelt. 

  5. vor 3 Stunden schrieb EkelAlfred:

    Das ist auch so ein Problem: Im Ausland bekommt man meistens maximal L und ich bekomme nirgends die XXXL, die brauche!

    Du weisst doch Alfred: Gross, Mittel und für Weiße. 

     

    PS: Haben nicht die Amerikaner im Vietnamkrieg riesige Kondome mit der Aufschrift "klein" abgeworfen, um den Gegner zu demoralisieren? 

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  6. Also Kortison ist ja nun bei einer allergischen Reaktion das einzig echt nutzlose Medikament. Weglassen. Wenn schon - dann einen Epipen. Ist zwar teuer, aber wirkt wenigstens. (Tip: Seht Euch niemals die Nadel an, die rauskommt. Einfach nur anwenden und nicht darüber nachdenken ;) )

     

    Ich würde übrigens noch ein breites Antibiotikum nehmen. Mein Favorit wäre Ciprofloxacin, weil es sowohl gegen Atemwegsinfekte als auch gegen Magen-Darm hilft, aber das muss jeder selbst wissen. 

     

    @BergKrähe Bin mal gespannt, was Du erzählst. Fliege im Februar nach SA. Deine Gastfamilie kann nicht zufällig eine Jagdeinladung aussprechen? 

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  7. vor 2 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

    Was genau soll die Grünen davon abhalten, den GK Schießsport abzuschaffen?

     

    Was genau soll die Grünen davon abhalten, die private Jagd abzuschaffen?

     

    Ganz einfach: Die entstehende Klagewelle! Eine solche Massenenteignung gab es ja noch nicht. Das einzige richtige Verbot bis jetzt betraf doch nun Vorderschaftrepetierflinten ohne Schulterstütze. Wieviele gab es denn davon? Kaum. Also kein Problem. Aber ein generelles GK-Verbot? Das würde Millionen Menschen betreffen, die dies juristisch nicht hinnehmen würden. Und vor Gericht wird es spannend. Wie will man denn ein GK-Verbot begründen? Das würde die Justiz über Jahre binden und komplett lähmen. 

     

    Außerdem könnte man das gleiche Ziel doch viel einfacher erreichen, aber das schreibe ich hier nicht öffentlich. 

  8. vor 4 Stunden schrieb Elektronengehirn:

    Rekordzulassungen bei Elektrofahrzeugen. Stramme 16% der Gesamtzulassungen waren es im August 2022. Beachtlich im derzeitig schwierigen Umfeld.

     

    Keine Sorge - die gehen ohnehin alle nach Dänemark.

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  9. vor 14 Minuten schrieb Applevortex:

    CO2 wollte ich bestimmen, da ich nicht immer auf Kopfschmerzen und Co warten wollte bezüglich des Gehalts und ein Kleinkind im Haushalt ist.

    Hä? Wenn Dein Haus nicht komplett luftdicht ist oder Du in großem Maße alkoholische Gärung durchführst - wo soll denn das CO2 herkommen? Jedenfalls akut. 

    CO ist ein unterschätztes Problem bei unvollständiger Verbrennung. 

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  10. vor 34 Minuten schrieb Hunter375:

    Aber einmal abgesehen davon, ein Generalverdacht ist schon sehr Grenzwertig.. wenn man die letzten Vorfälle und die Einstellung mancher LWB betrachtet ist eine gewisse Vorsicht wohl angebracht. Wenn man den Behörden unterstellt das man bei einer Kontrolle betrogen wird und mit Zeugen, Anwalt und Kameras aufläuft und am besten noch die Presse einlädt braucht man sich doch nicht zu wundern das die halt dann auch entsprechend reagieren.  Wie man in den Wald hinein ruft....

     

    Ähm.... was meinst Du denn mit "letzte Vorfälle"? Es ist doch ein meilenweiter Unterschied, ob man sich auf dem Rechtsweg gegen Verwaltungsentscheidungen zur Wehr setzt, die man für unangemessen hält, oder ob man während einer angekündigten Kontrolle ausrastet und um sich schießt. Denn genau DAS wird uns (Bzw den LWB in Köln) ja anscheinend unterstellt. Und das finde ich schon ein wenig hart. 

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  11. vor 6 Minuten schrieb Mausebaer:

    Sinnlos, da dann ja bereits die "Unterbringung" für die Dauer der Gefahr greift.

     

    Die dürfen doch eh auf § 10 StGB alles und wie sollten die denn fähig sein, überhaupt einen Antrag für eine WBK zustellen. Ihr Betreuer wird das ja wohl kaum machen. ;)

     

    Wie viele BPSler kennst Du? Bei leichter BPS besteht kaum ein Unterschied zu einem "gesunden" Norm-Menschen und bei schweren Formen würde auch der trotteligste Sachbearbeiter mindesten mal den § 6 Abs. 2 WaffG ziehen. ... und wie ist das dann mit Entwicklungen - so herum und auch so herum?

     

    Also wer

    • sich zu genehmigenden Forschungen mit LSD vollknallt, bekommt eine WBK,
    • aus gesundheitlichen Gründen Heroin oder Methamphetamin nimmt, bekommt ne WBK, und
    • besoffen dem Sachbearbeiter auf dem Amt den Antrag vollkotzt bekommt auch die beantragte WBK

    weil entweder kein Missbrauch oder keine illegale Substanz. ;)

     

     

    Irgendwie doch alles nicht ganz so einfach, oder? :rolleyes:

     

    Dein

    Mausebaer

     

     

    Zitat

    Die dürfen doch eh auf § 10 StGB alles und wie sollten die denn fähig sein, überhaupt einen Antrag für eine WBK zustellen. Ihr Betreuer wird das ja wohl kaum machen. ;)

     

    Du gehst von den Fällen aus, in denen zum Zeitpunkt der WBK-Erteilung bereits eine schwere psychische Störung vorliegt. Da gebe ich Dir völlig recht. Schwierig ist es aber, wenn sich eine solche Störung während des bestehenden Waffenbesitzes entwickelt. Hier gibt es doch kaum Möglichkeit. Die Ärzte und Kliniken wissen nichts vom Waffenbesitz und sind ohnehin an die Schweigepflicht gebunden. Die Waffenbehörden kommen nicht darauf, nachzufragen. Also gibt es keinen Informationsfluss. 

     

    Zitat

    Wie viele BPSler kennst Du? Bei leichter BPS besteht kaum ein Unterschied zu einem "gesunden" Norm-Menschen und bei schweren Formen würde auch der trotteligste Sachbearbeiter mindesten mal den § 6 Abs. 2 WaffG ziehen. ... und wie ist das dann mit Entwicklungen - so herum und auch so herum?

     

    Ich sehe berufsbedingt nur schwere Fälle und die sollten definitiv KEINE Waffe besitzen. (Wobei sich das meistens ja selbst begrenzen würde..)

     

    Zitat
    • sich zu genehmigenden Forschungen mit LSD vollknallt, bekommt eine WBK,
    • aus gesundheitlichen Gründen Heroin oder Methamphetamin nimmt, bekommt ne WBK, und
    • besoffen dem Sachbearbeiter auf dem Amt den Antrag vollkotzt bekommt auch die beantragte WBK

     

    Manchmal habe ich das Gefühl, Du diskutierst sehr gerne um der Diskussion Willen.

    Im ersten Fall per Definition ja. 

    Im zweiten Fall: Heroin ist nicht verkehrsfähig, also fällt das aus. Außerdem habe ich von Sucht geredet. Jetzt können wir über die Definition von Sucht reden, aber lassen wir das...

    Im dritten Fall: Dafür werden sie eine andere Lösung finden. 

     

  12. Wir weichen hier doch ein wenig vom Thema ab. 

     

    Ich hatte einmal eine Aufbewahrungskontrolle und da ist alles ganz geschmeidig abgelaufen. Zunächst kam die Behörde unangemeldet, musste aber (ach......) feststellen, dass zwischen 9 und 10 Uhr an einem Wochentag berufstätige Menschen nicht anzutreffen sind. Also Termin vereinbart, mit zwei Personen gekommen, Waffen kontrolliert. Entsprach alles den Vorschriften - gut. 

     

    Aber das Problem des Threaderstellers ist doch ein anderes. Es wird ihm doch quasi mitgeteilt, dass die Behördenvertreter so sehr Angst vor ihm haben, dass sie zwei bewaffnete Aufpasser mitnehmen, die gnädigerweise in Zivil kommen. Das finde ich schon etwas - ähm - unverschämt, völlig egal, wie man sonst zu den Aufbewahrungskontrollen steht. Wenn ich das so weiterführe, dann passiert sicher bei Verkehrskontrollen mehr. Gerade jetzt nach Kusel müssen wir doch Verständnis dafür haben, wenn bei einer AVK zwei Beamte mit der MP5 auf Dich zielen. Sie sind auch gnädigerweise in zivil gekleidet. 

     

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  13. vor 31 Minuten schrieb Mausebaer:

    nur erkennt man die nicht, weil "verrückt" eben nur eine Abweichung von der Masse definiert, aber nicht definiert, wie weit sie zu sein hat. Für die Therapie gibt es den Grundsatzes des Leides für eine Therapiewürdigkeit von "Verrücktheit".

     

    "Verrückt" ist ja nun ein sinnloser Begriff. Aber wir könnten uns sicher auf gewisse Kriterien einigen: 

    - Vorliegen einer Eigen- oder Fremdgefährdung

    - Wahnhafte Vorstellungen, die ein Erkennen der Realität unmöglich machen

    - Borderline-Störung

    - Missbrauch illegaler Substanzen

  14. vor 50 Minuten schrieb grizzly45:

    Denn wer legt denn fest welche psychische Erkrankung zum Ausschluss führt?

     

    Du hast völlig recht - das ist ein Problem. Genauso wie die Frage, ob eine abweichende politische Meinung eine Geisteskrankheit ist oder nicht. 

    Man müsste sich auf eine Liste von Krankheiten einigen, sowie nachvollziehbare Diagnosekriterien. 

  15. vor 15 Stunden schrieb Wollmops:

    Zitat:

    "Zusätzlich zum geplanten Verbot bleihaltiger Munition werden sich die Entscheidungsträger in Brüssel in den kommenden Monaten auch mit der Revision des EU-Feuerwaffenrechts befassen. Im dritten Quartal 2022 soll ein Vorschlag für eine neue EU-Feuerwaffenverordnung von der EU-Kommission vorgelegt werden. Ausdrücklich offen hält sich die Kommission, auch die Feuerwaffenrichtlinie „anzupacken“. "

     

    Mir wird schlecht. Unsere Interressensvertretung soll aus Repräsentanten der Waffenhersteller bestehen? 

  16. Hmm..... ich verstehe nicht, warum immer auf diesem Thema herumgeritten wird. In WI musste ich schon vor 20 Jahren beim Antrag auf WBK angeben, dass ich mit einer Anfrage der Waffenbehörde beim Gesundheitsamt einverstanden bin. Das diente doch damals schon der Möglichkeit der Abfrage nach eventuell bekannten psychischen Erkrankungen. 

     

    Und mal im Ernst: Es gibt wirklich verrückte Menschen da draußen und diese sollten der Möglichkeit nach keine Waffen haben. 

     

    Problematisch ist nur, dass hier doch schon wieder von extremistischen Gedanken etc. gefaselt wird, was einer Gesinnungsprüfung schon wieder Tür- und Tor öffnet. "Was - Du bist nicht zweifach geboostert??? Du Extremist - her mit den Waffen". 

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  17. Am 25.6.2022 um 08:49 schrieb steven:

    Die Schreiben drücken aus, dass die Behörde ihren Bürgern zutiefst misstraut und mit einem angriff von dir gegenüber den Beamten rechnet.

     

    Wobei es ja kaum etwas Bescheuertes gibt, als das. Letztlich gibt es doch kein plausibles Szenario dafür. Wenn die Aufbewahrung der Waffen gesetzeskonform ist - warum soll er dann bei einer angemeldeten Kontrolle plötzlich durchdrehen und die Beamten überfallen? Wenn die Aufbewahrung nicht gesetzeskonform ist, hat der TE ja noch genug Zeit, hier nachzubessern. Wenn der TE ein steckbrieflich gesuchter Terrorist ist, dann hat er genug Zeit, zu flüchten. Also welches Szenario will man denn konstruieren, in dem ein Waffenbesitzer während einer angekündigten Kontrolle plötzlich durchdreht? Das ist doch völliger Käse!

     

    Zitat

    Die nächste Eskalationsstufe wäre, dass sie dir mitteilen, dass die Koordinaten deines Hauses in eine Artilleriebatterie eingegeben wurden, die voll besetzt ist.

     

    Weil das mit der voll besetzen und einsatzbereiten Artilleriebatterie der Bundeswehr ungefähr so realistisch ist, wie ein Angriff des Todessterns.

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  18. vor 7 Stunden schrieb raze4711:

    Dann gibt es in Deutschland keine Winzer , Brauer und Schnapsbrenner mehr. 

    Die dürfen ihren Beruf dann nicht mehr ausüben. 

    Und? Dann können wir die freigewordenen Flächen für den Anbau von Nahrungsmitteln statt Drogen verwenden. 

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