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s_f

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Beiträge von s_f

  1. On 4/18/2024 at 5:12 PM, karlyman said:

    "Bestand nicht mehr aktiv genutzter Waffen" bei der Polizei...

     

    Ist das eine Sammlung?

    Naja, die Bundeswehr wird ja auch noch paar G3 eingelagert haben.

     

    Wenn man als Unternehmen neues Werkzeug kauft, schmeißt man das alte ja auch nicht unbedingt sofort weg (keine Ahnung wann die DDR-Plempen zuletzt geschossen wurden). Und manchmal ist Aussortieren/Entscheiden/Entsorgen auch aufwändiger als Liegenlassen, wenn es an Platz nicht mangelt.

  2. 7 minutes ago, GermanKraut said:

    Solche Umsetzungen brauchen aber auch ihre Zeit, und man sollte erstmal mindestens drei Jahre abwarten, um dann zu analysieren, was man hätte besser machen können.

    ...

    Und jetzt sollte man das FWR bzw. BZL einfach mal kritikfrei in Ruhe lassen und sie bei diesen Gedanken nicht stören.

    Hast du beim VdB auch 3 Jahre ab Planungsphase mit der Agentur gewartet, bis du deren Kampagne analysiert hast? :D

  3. 2 hours ago, gunvlog said:

    Naja, wenn man sich überlegt, dass viele Schützen, auch hier aus dem Forum, deutlich über Grundbedarf sind und wenn man sich die Fragen zu bestimmten Waffen durchliest, erkennt man dass das sehr oft keine Billigwaffen sind, mit Zubehör in vierstelligen Bereichen, wie teure Zieloptiken, die auf den Waffen angebaut sind, teure Schaftsysteme, oder, oder, oder, dann ist das schon eine Mehrheit, die teures Gerät in den Schränken aufbewahren. Ggf. nicht die teure Jagdbüchse, aber ordentliche, fünfstellige Beträge kommen da auch zustande.

     

    22 minutes ago, gunvlog said:

    Wir sprechen nicht über die Versicherung

    Hehe...

     

    Quote

    https://deutsche-schadenshilfe.de/schadensratgeber/was-sind-wertsachen-in-hausratversicherung/

    [Definition Wertsachen]

    - ...

    -  sonstige Gegenstände, die über 100 Jahre alt sind (ausgenommen Möbel) 

     

    Die Definition von Wertsachen schließt dagegen teure Sportausrüstungen oder hochwertige elektronische Geräte nicht mit ein.

     

    Die praktisch vielleicht nahezu wertlose WK1-Büchse wäre damit Wertsache (und nicht voll versichert, wenn nicht im verankerten Tresor), der 10.000€ custom-Repetierer für die Benchrestwettbewerbe wäre aber auch lose rumliegend (beim Putzen) oder im nicht verankerten 50kg-A-Schrank voll versichert.

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  4. 1 hour ago, gunvlog said:

    Und Nein, § 13 nennt keine akkreditierte Stelle, sondern was ein akkreditierte Stelle ist und wo diese zu finden ist.

     

    Die mir bekannten sind der ECB-S und der VdS.

    Es gibt bestimmt auch weitere, diese sind aber wohl die gängigsten

    Tja, das mag ja sein, dass die meisten deutschen Waffenschränke von ECB-S und VdS zertifiziert wurden, doch lässt sich daraus/aus deren Schriften keine allgemein gültige Mindestanforderung im Sinne des WaffG herleiten.

     

    In der Baubranche waren viele Deutschen sauer auf die EU-Harmonisierung, weil die (einst?) gute deutsche Bauqualität unter der EU-Harmonisierung litt. Hier haben wir es mit dem gleichen Phänomen zu tun, nur dass der Waffenbesitzer nun mit der EU-ausländischen Firma zu vergleichen wäre, die nun in der Praxis niedrigere Anforderungen hat, wenn sie in Deutschland bauen will, als vor der Harmonisierung. Wenn es durch die EU schon mal Vorteile gibt (Firmen aus anderen EU-Staaten dürfen nicht schlechter gestellt werden!), sollte man sie doch nutzen!

  5. 23 minutes ago, gunvlog said:

    Laß doch bitte mal das Ausland aus dem Spiel.

    Wir sind hier in Deutschland und wenn ein Tresor aus dem Ausland in Deutschland eingesetzt wird, kommt, einer Kenntnis nach die ECB-S als Zertifizierer ins Spiel.

    Schau doch mal in AWaffV 13 (10) - es gibt wohl weitaus mehr als nur 2 akkreditierte Stellen, die Zertifizierungen im Sinne des WaffG/der AWaffV durchführen können.

    https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

     

    Übrigens werden von manchen Tresorherstellern die Zertifikate (mit genauer Produktbezeichnung, Unterschrift, Gültigkeitsdauer, etc.) als PDF angeboten - die Plakette im Schrank ist kein solches Zertifikat und nur eine Prüfplakette (du bezeichnest die Plakette scheinbar gerne als Zertifikat).

     

  6. 44 minutes ago, Kreppel said:

    Die Norm die diese Widerstandsgrade definiert sagt, dass alle Schränke unter 1.000 kg verankert sein müssen, um die Norm und damit den gesetzlich geforderten Widerstandsgrad zu erfüllen.

    Alle Zitate aus der EN-1143-1, die hier veröffentlicht wurden, las ich bisher so, dass alle Kisten unter 1000kg eine Verankerungsmöglichkeit laut Norm brauchen. Nicht, dass die auch nach EN-1143-1 verwendet werden muss.

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  7. 2 hours ago, msk said:

    Genau darum ist für die Aufbewahrung von Wertsachen entsprechend VdS eine Verankerung notwendig, während das Waffengesetz das nicht fordert.

    Naja, das WaffG fordert es nicht ausdrücklich, aber 36 Satz 1 je nach Einzelfall wohl indirekt (Extremfall kleiner 25kg 0er-Würfel).

     

    Da das WaffG die EN-1143-1 als Gesamtpaket bezogen auf "mindestens 0/1" zitiert, kannst du auch nicht manche durch Norm vorgeschriebene Eigenschaften weglassen, die ein Wertschutzschrank Klasse 0/1 nach irgendeiner VdS-Richtlinie erfüllen muss. Nur weil du einen 998kg-Waffenschrank in deinem Einzelfall nicht verankern bräuchtest, muss er trotzdem eine anständige Verankerungsmöglichkeit aufweisen, sonst erfüllt er nicht EN-1143-1 (es sei denn er sollte 1000kg planmäßig wiegen und im Rahmen der Fertigungstoleranzen kam er kleiner raus - dann könnte dies eine Ausnahme darstellen).

  8. 2 hours ago, sealord37 said:

    Selbstverständlich! Das wäre eine notwehrfähige Form des Angriffs auf die Ehre. Aber jedem hier sozialisierten Menschen sollte klar sein, dass eine Verteidigung mittels tödlicher Gewalt hier fehl am Platze ist. Das brauch man eigentlich nicht schriftlich.

    Och, ich würde da auch keine milderen Mittel ergreifen. Deswegen ja die obige Aussage, dass ich persönlich das als notwehrfähigen Grund für mich als nicht notwendig erachte/nicht so ganz nachvollziehen kann.

    1 hour ago, Proud NRA Member said:

    Wenn mir einer finanzielle oder akademische Unregelmäßigkeiten vorwerfen würde, und ...

    ..

    Also eben vor Gericht wegen Verleumdung usw.

    Das ist ja dann aber nicht mehr Notwehr, nur deine Reaktion.

  9. @sealord37  Als Sportschütze musst du dir im Zweifel immer anhören lassen, dass du ja Notwehrrecht in der Waffensachkunde dran hattest - da sollte man aus meiner Sicht schon sehr picky sein mit den Formulierungen, auch wenn das erbsenzählerisch wirken kann.

     

    Aber vielleicht wären aktuell fortlaufende, nicht aufhörende Beleidungen (keine abgeschlossene, erfolgte Beleidigung!) ein gegenwärtiger Angriff auf die Ehre?  (wobei ich persönlich diesen Aspekt des Notwehrrechts nie so ganz nachvollzogen hab, für mich persönlich wär das kein Notwehrgrund).

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  10. 38 minutes ago, gunvlog said:

    Ich sage es einfach mal so:

    Verweist Deine Plakette im Tresor auf die VdS oder die ECB-S, wurde der Schrank von denen zertifiziert und damit greift deren Zertifizierung.

    Somit ist z.B. die VdS 5012 Bestandteil.

    Die Plakette ist halt nicht das Zertifikat. Auch für deinen Burgwächter wird es wohl letztlich ein ähnliches Zertifikat wie das wie folgt verlinkte geben, auch wenn Burgwächter scheinbar keine direkt bei den Produktseiten zur Verfügung stellt.

     

    https://iss.net.pl/plik,pobierz,3808,c516c24bdbd5b081e2dde2fa70e05e80/ZertOsnabrueckMelleIMPEN.pdf

     

    So ein Dokument stellt den Nachweis der Erfüllung der EN 1143-1 dar - und darin müssten nach meinem Verständnis auch zusätzliche Bestimmungen aufgeführt werden.

  11. 8 minutes ago, gunvlog said:

    In dem Moment, wenn ein akkreditiertes Prüflabor den Stempel unter ein Zertifikat setzt und im Wertschutzbehältnis auf dieses Prüflabor hinweist, greifen die Vorgaben des Zertifizierers. Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

    Und aufgrund welchen Vermerks? Wird in deiner Zertifizierung irgendwo angegeben, dass weitere VdS-Blätter gelten/anzuwenden sind?

  12. @Tommie

    Ich habe meine Aussage nicht selbst als Blödsinn deklariert, ich halte sie nicht für solchen. Ich habe gesagt, dass ich sogar Blödsinn labern darf. Jeder Leser darf doch selbstverantwortlich prüfen, ob er nun deine oder meine Aussage für Blödsinn hält.

     

    Den Spieß mal ungedregt:

    - Du schreibst hier, man braucht ein 50kN-Abreißgewicht für einen Schrank unter 1000kg.

    - Jetzt glaubt dir jemand und fragt seinen Vermieter mit Zusicherung des Rückbaus nach Auszug, ob er durch den Bodenaufbau hindurch in der Betondecke mit Zugang von unten verankern darf.

    - Mit extra Zugang von unten, hohem Aufwand, damit die Fußbodenheizschlangen nicht beschädigt werden und vorab gekaufter optisch passender

    Ersatzplatte für den sündhaft teuren Natursteinbelag kostet es insgesamt 2.500€ extra ggü. billiger Verankerung.

    - Kurz nach dieser Montage lernt derjenige jemanden vom ortsansässigen LKA kennen, der der Ansicht ist, dass du Blödsinn laberst.

     

    Nach deiner Logik kann der fiktive Schrankbesitzer dich doch dann über die 2.500€ verklagen, weil er ohne deine Behauptung das nie getan hätte. Bist du dir wirklich sooo sicher über die Korrektheit deiner Aussagen? :D

     

    Vielleicht könnte ein Anwalt auch noch die Mehrkosten für die andere Raumaufteilung und teurere Schrankwand mit geltend machen? :D

     

    Im Grunde könnte ab deiner Posterstellung jeder, der freiwillig die 50kN Verankerungsgewicht wählt, hinterher behaupten, dass er das nur aufgrund deines Posts gemacht hätte und dann von dir die Mehrkosten wieder haben will?

     

    Zum anderen:

    Quote

    Die Frage ist allerdings auch wie sich WO zu Foristen stellt die sich bezüglich ihrer Integrität und der Ernsthaftigkeit und Vertrauenswürdigkeit ihrer Beiträge so eindeutig positionieren.

    Faszinierend, wie wenig du vom Konzept der Meinungsfreiheit hältst. Und ein wenig faszinierend finde ich auch, wie auch du andere Meinungen am liebsten über das Privatrecht canceln willst - woher kommt mir das nur bekannt vor?

     

    @gunvlog

    Es ist eine EN - bist du sicher, dass es nur die beiden Prüfinstitute gibt? Sinn dieser Harmonisierung sollte ja sein, dass kroatische, italienische, polnische, etc. Hersteller die gleichen Chancen haben wie die deutschen Hersteller.

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  13. 7 minutes ago, Tommie said:

    jeder muss das halt dann halt vor dem VG auch selbst erklären können, und der Guru "s_f" steht da sicher hilfreich zur Seite und übernimmt selbstverständlich auch die volle Verantwortung.

    Wieso/aus welchem Grund/aufgrund von welcher Kette sollte ich denn irgendeine Verantwortung eines mir fremden Dritten, mit dem ich kein Vertragsverhältnis habe, übernehmen sollen?

     

    Wie soll ein anderer LWB irgendeine Verantwortung auf mich erfolgreich abwälzen können oder auf welche Weise Ansprüche mir ggü. rechtfertigen können?

     

    Wir haben hier in Deutschland ja die Meinungsfreiheit. D.h. ich darf sogar Blödsinn labern und schreiben. Grenzen dafür setzen dazu vor allem Paragrafen zu Beleidigung und Volksverhetzung. Selbst wenn ich hier Mist geschrieben haben sollte - wie soll man mir daraus einen Strick drehen?

     

    Und letztlich ist es beim Gerichtsverfahren dann sowieso wie auf hoher See...

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  14. 38 minutes ago, Tommie said:

    7. ... Wird das "Behältnis" importiert und in Deutschland verkauft dann bestimmt allein die verkaufende Firma, als der juristisch voll Verantwortliche, unter welchen Randbedingungen das Behältnis NACH SEINER EINSCHÄTZUNG der Norm...

    Gott sei dank haben wir ja die EU, durch die deine Argumentationskette zusammenfällt - ich kann mir direkt bei ISS in Polen einen Schrank kaufen und die geben nix vor.

     

    Weiter bestätigt/bestimmt auch nicht der Hersteller, wann/ob der Schrank die Norm erfüllt, sondern das Prüfinstitut. Deine Annahme dazu fußt noch auf der Praxis von A- und B-Schränken, die vom Hersteller nach einem Baumuster gefertigt wurden.

    46 minutes ago, Tommie said:

    19. Es ist also klar, daß es sich um "freistehende Wertschutzschränke" handelt, normalerweise wohl mit einem Gewicht von unter 1 000 kg, die nach der Installationanleitung verankert werden müssen, da sie den in der Tabelle genannten Mindestauszugskräften widerstehen können müssen.

    Du ignorierst halt schon seit langem, dass die DIN EN 1143-1 eine Prüfnorm für die Kisten ist und sich der Tabellenwert auf die Verankerung bei der Prüfung bezieht, bei der die Stabilität der Kiste im Bereich des Verankerungslochs geprüft wird.

     

    Sonst (wenn deine Auffassung korrekt wäre) würde Burgwächter auch z.B. in seinen Montageanleitungen seinen Nutzern völlig falsche und unzureichende Vorgaben machen.

     

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  15. 6 minutes ago, BroilKing said:

    ..., und die Hersteller müssen selbstverständlich fortlaufende Nummer benutzen wenn es sich um Gegenstände handelt die identifizierbar sein müssen.

    Mussten Wechselläufe, die @ALBA benannte, in Deutschland halt lange nicht sein - gibt auch eingetragene Wechselläufe mit Seriennummer "ohne".

  16. 15 minutes ago, Valdez said:

    Hier gilt von ganz oben herab restriktive Handhabung, und wenn was klitzeklein nicht passt, kommt die Keule.

     

    Ist übrigens mittlerweile in allen Bereichen auf den Ämtern in By so.

    Brauchst nicht mehr rational reden wollen alles stur auf Linie. Man könnte fast meinen von den Grüxen gekapert.  War vor 20 Jahren gaaaaaaaanz anders.

    Hast du mal über den bayrischen Tellerrand geschaut? Wir haben hier doch im nationalen Vergleich wohl noch die entspanntesten Vorgaben vom Innenministerium. Könnte es vielleicht daran liegen, dass du zeitliche nationale/globale Verschlechterungen nur den bayrischen Behörden anlastest?

     

    Und Kurzwaffen ersetzen (als Sportschütze?) braucht doch in Deutschland schon viel Wohlwollen...

  17. 3 hours ago, markus.thaddaeus said:

    Und auch irgendwie so ein Blödsinnsartikel, obwohl man aus den verwendeten Daten so viel machen könnte:

    - Bayern hat ca. 15% der deutschen Bevölkerung, d.h. die Waffenrate ist nur 33% höher.

    - Interessant wäre da mal die Streuung genauer herauszuarbeiten (gibt es Länder mit weit erhöhter Anzahl und welche mit deutlich weniger/ist Bayern da wirklich so stark erhöht?) oder Ost- und Westdeutschland mit den verschiedenen waffenrechtlichen historischen Hintergründen zu beleuchten.

    - Und ja, wie der verlinkte Artikel davor: was will man mit absoluten Zahlen anfangen?

     

    Die meisten Jagdscheine pro Einwohner hatte vor Jahren IIRC glaub Niedersachsen - was auch viel Sinn ergibt bei einem Flächenstaat ohne Großstädte.

  18. 3 hours ago, Tommie said:

    Was bleibt also übrig von all dem dummen Gegrölle diverser Foristen, z.B. "s_f", "thomas.h", "cb01", "grizzly45", gegen mich?

    Nachdem du ja extra nochmal nachfragst (erst hatte ich gedanklich schon abgewunken): Lies doch nochmal meinen obigen Post und vor allem auch (offenbar erstmals), welche deiner Äußerungen ich zitiert habe und worauf sich meine Äußerung bezog.

  19. 1 hour ago, Tommie said:

    Wir sehen hier wieder mal ganz exemplarisch wo die Prioritäten liegen, auch bei den antwortenden WO-Foristen - die Kosten.

     

    Von Ahnung, von der Vermittlung von Wissen und "Können" war bisher nix zu lesen.

     

    Tommie

    Haste mal den Startpost gelesen und wonach darin gefragt wurde?

     

    Und nebenbei bemerkt: Den Anbietern werden von den Behörden recht enge Schranken zum Inhalt vorgegeben (war es zumindest in meinem Bundesland zu meinem letzten Kenntnisstand), was will man sich dann groß aufgrund der Inhalte für einen bestimmten Anbieter entscheiden?  Ganz anders übrigens als bei Kursen für die Vorbereitung zur Jägerprüfung.

  20. @Tommie

     

    Das VDS Protokoll ist öffentlich kostenfrei zugänglich:

    https://shop.vds.de/en/publikation/vds-3540

     

    Aus meiner technischen Sicht ist unerheblich, ob ein Handwerker jetzt das Protokoll verwendet oder anderweitig dokumentiert.

     

    • Darf denn aus deiner Sicht der angestellte Handwerker, der 40h die Woche Tresore nach VDS Protokoll 3540 für Entgelt befestigt dann abends als Privatmann mit 20€ Arbeitsmaterial seinen eigenen Tresor befestigen oder muss er da für 150€ seine Firma beauftragen?

    • Was ist mit dem Chef des Unternehmens? Darf der seinen eigenen privaten Waffenschrank selbst befestigen?

     

    Meine Frage zu deiner Befestigung zielte darauf ab, dass ich davon ausgehe, dass auch deine Befestigung keine 50kN Ausreißwiderstand hat.

     

    Dass es schon vor 2017 eine Verankerungspflicht gegeben hätte ist nach meiner Lesart des WaffG und der damaligen AWaffV Unsinn, da dort extra für unverankerte 0er maximal 5 KW angegeben werden

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  21. 7 hours ago, Last_Bullet said:

    Bei 100Kg wird das bereits schwierig, gerade, weil Tresore dazu neigen, kaum Griffmaterial an der Außenseite zu haben. Eine Schwerlast-Sackkarre gibt es so bis 500Kg.

    Möbelhund und los. Vielleicht noch ein Stemmeisen zum drunter kommen. Hat das Mietshaus dann einen Aufzug, ist der Rest dann egal.

     

    Bei einem aufrecht stehenden 100kg  (brutto) Schrank mit Kantenlängen in der Ansicht von a=2b musst du bei gleichmäßiger Massenverteilung nur mit ~25kg am oberen Ende zur Seite drücken, um ihn soweit zu kippen, dass du drunter kommst.

    6 hours ago, callahan44er said:

    Das dann der nächste kommt und sagt dass das kein verankern ist! Womit er ja auch Recht hätte! Zumal wirklich verankern in einer Mietwohnung auch ein Problem sein kann!

    Burg Wächter will nur einen Fischer M10S :D

    https://s3.secureo.at/assets/tre/burg-waechter/montageanleitung-wertschutzschraenke.pdf

    3 hours ago, Schwarzwälder said:

      "So ein bisschen" verankern mit irgendeinem Dübel hilft jedenfalls als nicht zertifizierte Pseudoverankerung auch nicht weiter.

    Eine Pseudoverankerung aus Fischer S10 mit einer passenden Spaxschraube könnte vielleicht schon ausreichen, um offiziell "vor Wegnahme" im Sinne des WaffG zu schützen.

     

    Außerdem empfehlen manche Schrankhersteller einfache Plastikdübel für Maschinenschrauben, die auch über keine Zulassung verfügen, s.o.

    1 hour ago, Schwarzwälder said:

    Zudem, mit Verlaub: Ein Tresor mit z.B. 900 kg ist niemals "leicht abzutransportieren". ... Normale Böden reichen da schon für den Transport nicht aus, da muss ggf. erst was ausgelegt werden zur Lastenverteilung, ebenso Treppen. Solche Tresore kannst Du dann u.U. mit einem Kran rausholen...

    Meinst du echt dein Bodenbelag interessiert den Ar..., der bei dir einbricht und deinen Waffenschrank mitnehmen will? 

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