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s_f

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Beiträge von s_f

  1. 3 hours ago, Tommie said:

    Was bleibt also übrig von all dem dummen Gegrölle diverser Foristen, z.B. "s_f", "thomas.h", "cb01", "grizzly45", gegen mich?

    Nachdem du ja extra nochmal nachfragst (erst hatte ich gedanklich schon abgewunken): Lies doch nochmal meinen obigen Post und vor allem auch (offenbar erstmals), welche deiner Äußerungen ich zitiert habe und worauf sich meine Äußerung bezog.

  2. 1 hour ago, Tommie said:

    Wir sehen hier wieder mal ganz exemplarisch wo die Prioritäten liegen, auch bei den antwortenden WO-Foristen - die Kosten.

     

    Von Ahnung, von der Vermittlung von Wissen und "Können" war bisher nix zu lesen.

     

    Tommie

    Haste mal den Startpost gelesen und wonach darin gefragt wurde?

     

    Und nebenbei bemerkt: Den Anbietern werden von den Behörden recht enge Schranken zum Inhalt vorgegeben (war es zumindest in meinem Bundesland zu meinem letzten Kenntnisstand), was will man sich dann groß aufgrund der Inhalte für einen bestimmten Anbieter entscheiden?  Ganz anders übrigens als bei Kursen für die Vorbereitung zur Jägerprüfung.

  3. @Tommie

     

    Das VDS Protokoll ist öffentlich kostenfrei zugänglich:

    https://shop.vds.de/en/publikation/vds-3540

     

    Aus meiner technischen Sicht ist unerheblich, ob ein Handwerker jetzt das Protokoll verwendet oder anderweitig dokumentiert.

     

    • Darf denn aus deiner Sicht der angestellte Handwerker, der 40h die Woche Tresore nach VDS Protokoll 3540 für Entgelt befestigt dann abends als Privatmann mit 20€ Arbeitsmaterial seinen eigenen Tresor befestigen oder muss er da für 150€ seine Firma beauftragen?

    • Was ist mit dem Chef des Unternehmens? Darf der seinen eigenen privaten Waffenschrank selbst befestigen?

     

    Meine Frage zu deiner Befestigung zielte darauf ab, dass ich davon ausgehe, dass auch deine Befestigung keine 50kN Ausreißwiderstand hat.

     

    Dass es schon vor 2017 eine Verankerungspflicht gegeben hätte ist nach meiner Lesart des WaffG und der damaligen AWaffV Unsinn, da dort extra für unverankerte 0er maximal 5 KW angegeben werden

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  4. 7 hours ago, Last_Bullet said:

    Bei 100Kg wird das bereits schwierig, gerade, weil Tresore dazu neigen, kaum Griffmaterial an der Außenseite zu haben. Eine Schwerlast-Sackkarre gibt es so bis 500Kg.

    Möbelhund und los. Vielleicht noch ein Stemmeisen zum drunter kommen. Hat das Mietshaus dann einen Aufzug, ist der Rest dann egal.

     

    Bei einem aufrecht stehenden 100kg  (brutto) Schrank mit Kantenlängen in der Ansicht von a=2b musst du bei gleichmäßiger Massenverteilung nur mit ~25kg am oberen Ende zur Seite drücken, um ihn soweit zu kippen, dass du drunter kommst.

    6 hours ago, callahan44er said:

    Das dann der nächste kommt und sagt dass das kein verankern ist! Womit er ja auch Recht hätte! Zumal wirklich verankern in einer Mietwohnung auch ein Problem sein kann!

    Burg Wächter will nur einen Fischer M10S :D

    https://s3.secureo.at/assets/tre/burg-waechter/montageanleitung-wertschutzschraenke.pdf

    3 hours ago, Schwarzwälder said:

      "So ein bisschen" verankern mit irgendeinem Dübel hilft jedenfalls als nicht zertifizierte Pseudoverankerung auch nicht weiter.

    Eine Pseudoverankerung aus Fischer S10 mit einer passenden Spaxschraube könnte vielleicht schon ausreichen, um offiziell "vor Wegnahme" im Sinne des WaffG zu schützen.

     

    Außerdem empfehlen manche Schrankhersteller einfache Plastikdübel für Maschinenschrauben, die auch über keine Zulassung verfügen, s.o.

    1 hour ago, Schwarzwälder said:

    Zudem, mit Verlaub: Ein Tresor mit z.B. 900 kg ist niemals "leicht abzutransportieren". ... Normale Böden reichen da schon für den Transport nicht aus, da muss ggf. erst was ausgelegt werden zur Lastenverteilung, ebenso Treppen. Solche Tresore kannst Du dann u.U. mit einem Kran rausholen...

    Meinst du echt dein Bodenbelag interessiert den Ar..., der bei dir einbricht und deinen Waffenschrank mitnehmen will? 

  5. 23 minutes ago, Tommie said:

    Da geb ich "Schwarzwälder" zu 100 % recht, korrekte Analyse, nur vermeidet er hier ganz geschickt die Anwort darauf ob nun ne Befestigung (per Dübel) notwendig ist oder nicht um die Norm zu erfüllen - oder wie?

     

    Tommie

    Wie ist denn dein Schrank befestigt?  (Material von Anker und Material der Wand?)

     

    Hat der Anker eine Zulassung, wonach der einen Ausreißwiderstand von 50kN hätte ( :D) oder wiegt dein Schrank mehr als 1000kg?

  6. On 2/18/2024 at 7:02 AM, Elo said:

    Konkretes Beispiel - würde mich interessieren, wie Ihr das seht:

    10 KW im 1er - zugehöriger Schlüssel im 200kg 0er = i. O.?

    11 KW im 1er - zugehöriger Schlüssel im 200kg 0er = nicht i.

    Du kennst dich da ja schon ziemlich gut aus (oder vielleicht weiß jemand anderes noch dazu Bescheid?):

     

    Seit 2017 darf man im 0er mit weniger als 200kg ja nur noch maximal 5 KW lagern - oder gibt es da auch einen Bestandsschutz?

     

    (ich les es so:

    - Bis 2017 konnte man den kleinen 70kg-0er-Würfel verankern und dann legal gemäß alter AWaffV 13 bis zu 10 KW lagern.

    - Problem: Es wird im WaffG 36 allgemein auf die Verordnungsbefugnis verwiesen, nicht auf eine Verordnungsversion mit Angabe einer Fassung. D.h. ab Neuausgabe der AWaffV von 2017 greift (auch bei Berücksichtigung des alten WaffG 36 Abs 2 aufgrund von Bestandsschutz) dann die neue AWaffV.

    => aus meiner Sicht sind 6-10 KW im 0er unter 200kg auch wenn verankert nun verboten)

     

    Hat sich da schon mal jemand, den das vielleicht bereits betroffen hat, näher mit befasst? (ich hab nicht so viele KWs, wär aber mal interessant für die Zukunft)

  7. 17 minutes ago, GermanKraut said:

    Ihr alle müsst versuchen, euch zusammen zu reißen und eine gemeinsame Meinung zu entwickeln, die ihr dann gemeinsam vertreten könnt.

     

    Scheint für einige hier allerdings schwer bis unmöglich zu sein.

    Tja, in freiheitlichen Staaten, in denen die Meinungsfreiheit als hohes Gut zählt, ist es nunmal schwierig, bei einer Vielzahl von Individuen "eine gemeinsame Meinung" zu entwickeln. Und der Großteil der hier Schreibenden wuchs vermutlich in einem solchen Staat auf.

     

    Aber interessant, dass eine Einheitsmeinung für dich so einfach und naheliegend scheint.

     

    PS.:

    Mir dünkt auch, dass damit auch so Sprüche wie  

    - 4 Rabbis, mindestens 8 Meinungen, oder 

    - 10 Rechtsanwälte, mindestens 11 Meinungen 

     

    irgendwie zusammenhängen könnten und beim drüber Nachdenken fällt mir auf, dass mir dieses anekdotische Konzept von berichtetermaßen mehr Meinungen als Personen bisher nur für als überdurchschnittlich intelligent angenommene Personengruppen bekannt ist.

  8. 17 minutes ago, Elo said:

    Unter der Geltung des alten Anscheinsparagraphen waren HK SL 6 und 7, Ruger Mini 14 und Valmet Petra zulässig, allerdings nur in Ursprungsausführung.

    Es mag noch weitere Exoten gegeben haben, aber das waren die gängigen.

    Ach, ich fragte nur so blöd, weil das ja auch ein Halbautomat ist, an den unsre Innenministerin dank der schicken Holzschäfte vermutlich gar nicht denkt, der aber als ein Standard-WW2-Gewehr sicher weit mehr Menschenleben gekostet hat als alle deutschen Privatschusswaffen der Geschichte zusammen.

     

    Ich hab auch gar keinen Garand, ich wähne mich da nicht im Glück deswegen.

  9. 1 minute ago, BlackFly said:

    Mir ist auch nicht bekannt das ich ein Bedürfnis brauche um eine Waffe auf meine Gelbe WBK einzutragen

    Die Behörde kann dich fragen, für welche Disziplin du es denn verwenden willst - und dafür musst du ggf. eine passende aus irgendeiner genehmigten Sportordnung suchen.

     

    Der Drilling könnte ja evtl. bei 3103/3104 Jagdgewehr des BDS passen?

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  10. 27 minutes ago, karlyman said:

    Sieht nach 4 LG, 1 LP, vermutlich 1 freie VL-Pistole aus.

    Überschlägig wäre somit knapp die Hälfte von dem, was da auf dem Tisch liegt, "frei ab 18".

    Naja, wenn kein F drauf ist, weil's zu alt ist, könnte es tatsächlich eine Begründung sein, weshalb mancher Polizist es sich nicht zutraut, eindeutig das Alter zu bestimmen.

  11. Quote

    Nach bisherigen Erkenntnissen könnten waffenrechtliche Verstöße
    vorliegen, da nicht für alle aufgefundenen Waffen erforderliche
    behördlichen Erlaubnisse vorliegen dürften.

    Also ich zähl da mindestens 4 Luftgewehre auf dem Tisch - zähl ich da richtig?

     

    Und das sieht wie 2 Jagdscheine aus - kriegt man nach vollem Schein dann einen 2. bei der nächsten Verlängerung oder welche anderen Dokumente haben auch so eine Bindung?

  12. 21 minutes ago, Tribun said:

    Die Schneide habe ich bis heute nicht fertig ausgearbeitet, da ich niemand zum härten gefunden habe. Und selber traue ich es mich nicht.

    Grad im sale:

    https://www.schanz-shop.de/de/messermacherbedarf/serviceangebot/haerten-rostfreier-stahl-bis-35cm.html

     

    Wichtig vor dem Härten: An der Schneide mindestens 0.3 mm stehen lassen - gehst du drunter, läufst du Gefahr, dass sich die Klinge beim Härten entlang der Schneide verzieht. Is' dann blöd.

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  13. 6 hours ago, Pikolomini said:

    Das habe ich weder gemeint, noch geschrieben.

    Danke für die Klarstellung, aber dann lies doch bitte nochmal die vorherigen Posts und den Kontext, in den du deinen Post eingebettet hast - vorher ging es um Waffenbesitzer in der DDR und allgemein bzw. in Schnittmenge um DDR-Regime-hörige Leute, die heute Rente/Pension beziehen.

     

    Auch was der Rest deines posts mit diesem Thema zu tun haben soll, erschließt sich mir erstmal nicht.

     

    Ein wenig seltsam finde ich, dass du erst offenbar @Valdez' "Wendehals" gänzlich missverstanden hast und jetzt über irgendwas völlig anderes schreibst?

  14. 30 minutes ago, Pikolomini said:

    Das sehe ich vollkommen anders. Ich habe beruflich Anfang der 90er Jahre mit hohen und höchsten Diensträngen der ehemaligen NVA zu Tun gehabt. " Wendehälse"  habe ich keine kennengelernt.

    Diese Menschen waren kompetent und ehrenhaft. Denen diese Eigenschaften abzusprechen ist ungehörig, falsch und dumm..

    Mh...

     

    Waren die Nicht-Wendehals-Offiziere, die du Anfang der 90er kennengelernt hast,

     

    a) in den 90ern nach Mauerfall noch für das Schießen auf Republikflüchtige vor 89

     

    oder

     

    b) schon vor 89 dagegen? Haben die vor 89 dazu nie den Mund aufgemacht oder wie sind sie in die Positionen gekommen?

     

    Und zu "kompetent und ehrenhaft": Als kompetent im Sinne von technisch gute Lösungen abliefernd könnte man auch die Nazis, die sich KZs als Industrie ausgedacht und geplant haben, oder auch die Planer der Berliner Mauer bezeichnen - und beide Personengruppen wurden in den jeweiligen Zeiträumen wahrscheinlich von manchen in Regierungskreisen sogar als ehrenhaft angesehen.

     

    Nachdem du dich ja sehr als 68er identifizierst (da grad Mitte Zwanzig warst) und den Sozialismus recht hoch lobst, bin ich mir etwas unsicher, ob wir beide den gleichen Menschen das Prädikat "ehrenhaft" verleihen würden...

    47 minutes ago, Pikolomini said:

    Was hier oftmals geschrieben wird, entbehrt jeder Grundlage und entsteht in der Regel durch " Hörensagen " , aber leider nicht durch eigene Erfahrung.

    Könntest du das näher erläutern, eingrenzen und vielleicht Beispiele anbringen?  So knapp heißt das ja nur "die DDR war viel besser als hier alle immer schreiben, die schreiben hier immer nur Unsinn".

     

    Grad das Schlimmere hier lesbare erinnert mich an einige eigene Erlebnisse meiner Vorfahren, die ich persönlich erzählt bekam, und passt recht gut dazu. Von daher halte ich auch von dieser deiner Aussage so ohne weitere Ausführungen erst einmal herzlich wenig.

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  15. 1 hour ago, Elo said:

    Betrachte es mal aus der Sicht eines Ausländers, der hier in Deutschland einen Urlaub verbringen und beim Wandern ein Messer mitführen will.

     

    Könntest Du als mit der Materie Vertrauter dem rechtssicher den 42 a im D WaffG erläutern?

    Insbesondere den "allgemein anerkannten Zweck"?

    Naja, ich finde es hier noch eindeutiger (wenngleich sinnfrei und komplex) als bspw. Italien (und evtl auch Kroatien?), wo das Tragen von allem größer als SAK (swiss army knife) schon im Ermessensspielraum des jeweiligen Beamten liegt und er es als verboten ansehen könnte - insoweit die von mir gelesenen deutschen Zusammenfassungen der jeweiligen Rechtslage denn überhaupt korrekt war.

  16. 38 minutes ago, sealord37 said:

     Dieses Urteil weitergesponnen:

    Auch hier: Hast du Urteil oder Zusammenfassung näher gelesen?

     

    Da kam die unangekündigte Aufbewahrungskontrolle und eine Kurzwaffe lag in einer abgeschlossenen Holzkiste und eine zweite lag im Blechkoffer.

     

    In der Zusammenfassung stand jetzt nix davon, ob die Behältnisse vielleicht irgendwo schon Staub ansetzten oder direkt neben dem Kopfkissen lagen oder in den Tiefen des Kleiderschranks zu finden waren.

     

    Aber was würdest du dann zur Behördensicht sagen? Die Behörde dort hat scheinbar alle Waffen erstmal mitgenommen.

     

    Und zu deinen mehreren Waffen: Wenn sie in deiner unmittelbaren Gewalt sind, ist doch alles gut. Manche Reinigungsmittel müssen ja auch einwirken. Nur wenn du nicht im Raum bist und nicht Berechtigte im Haus sind, ist das WaffG aus meiner Sicht schon recht klar.

    3 minutes ago, Absehen4 said:

    Aus deutschen Amtsstuben -hier Dienstanweisung (sinngemäss) in einer Landkreiswaffenbehörde- frisch auf den Tisch:

     

    "Wenn während einer Waffenabgabe in einem Dienstzimmer ein Feueralarm ertönt, sind vor dem Verlassen des Gebäudes zunächst  alle Waffen in den dafür vorgesehenen Tresor im Keller zu verbringen...."

     

    No joke

    Abs4

    Naja, sonst hätte man ja die Steilvorlage für schlechte Filme - Waffen angeben, BMK im Flur drücken und schnell wieder holen. Vielleicht wird durch so eine Anordnung und deren mündliche Weiterverbreitung auch der ein oder andere Alarm vermieden...

  17. 33 minutes ago, Sal-Peter said:

    Ohne Quatsch: Welche Ausbildung hat der Richter? Hat er überhaupt sein 2. Staatsexamen selber bestanden?

    Urteil gelesen?  (edit: ich las nur die verlinkte Kurzzusammenfassung)

     

    Für mich klingt das stark nach nicht ordnungsgemäßer Aufbewahrung von 2 (!) Waffen und ein paar faulen Ausreden/"Schutzbehauptungen".

     

    Und zum nackig-bewaffnet-sein in der eigenen Wohnung: Ist die Waffe am LWB dran, ist es ja schön und gut. Aber mit Langwaffe in der Hand die Haustür aufmachen? Lässt er die Kanone im Wohnzimmer auf dem Tisch liegen, läuft 20m weit zur Haustür und seine Frau und Kinder ohne Berechtigung sind im Haus...?

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  18. On 12/13/2023 at 1:34 PM, thomas.h said:

    Dann verfügte also jeder Einzelne über ein enormes Vermögen von im Schnitt 18.500 €.

    Muß ich mir jetzt als Waffenbesitzer Gedanken machen, wenn ich auch eine solch gewaltige Summe auf dem Konto habe? :confused:

    Weitergedacht: Das Unterfangen wurde doch schon von manchen Leuten als "Rollator-Putsch" bezeichnet - haben die vielleicht putschen wollen, weil die Rente denen nicht gereicht hat? Ich rede mir ja immer ein, dass ich noch weit vom Rentnersein entfernt bin, aber ich hab bisher gehört, dass man bis zum Start des Rentnerlebens möglichst einen Haufen Kohle beiseite gelegt haben sollte - da würden 18k€ jetzt nicht nach soooo viel klingen...

     

    Und es heißt ja schon seit 10 Jahren, die jüngeren Generationen kriegen eh keine nennenswerte Rente mehr - sollten wir uns in Zukunft mehr Sorgen wegen putschwilligen Rentnern machen? So mit einem Ministerium für die Sicherheit vor Rentnern? Damit würde man bestimmt viele Arbeitsplätze schaffen können.

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