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s_f

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Beiträge von s_f

  1. 19 minutes ago, HerbertHonigtopf said:

    Da werden aus noch viel kleineren Bezugsgruppen wissenschaftlich belastbare Aussagen geschlussfolgert.

    Achja, da lobe ich mir doch empirische Wissenschaften :D

     

    Ich zweifle nicht daran, dass man aus kleinen Bezugsgruppen sinnvolle Aussagen und Zusammenfassungen entnehmen könne - in Deutschland waren es bspw. augenscheinlich bisher alles männliche Täter*.

     

    Ich zweifle daran, dass deine Fragestellung für die Entnahme einer Aussage geeignet wäre, da insbesondere

    - deine Tätervorauswahl sehr eingeschränkt ist (wie andere schon bemerkten),

    - die große Varianz der Tatwaffenkategorien mich auf den ersten Blick skeptisch werden lassen, ob man da wirklich was sinnvolles schlussfolgern kann, und

    - bspw. die Verfügbarkeit/der Beschaffungsweg für den Täter und ggf. persönliche Präferenzen (wenn er Wahlmöglichkeiten hat) ebenso erheblichen Einfluss auf die Waffenwahl haben dürften, was sinnvolle Schlussfolgerung bezüglich einer postuliert relevanten Kriegswaffenähnlichkeit aus meiner Sicht wenig wahrscheinlich werden lassen, wenn es keine weiteren Informationen zum konkreten Beschaffungsweg und der Entscheidungsfindung gibt.

     

    Und wenn jetzt noch 5 Doktoren aus deiner Fachrichtung hier posten und sagen, dass das super Fragestellungen sind und man da super wissenschaftlich belastbare Aussagen rausziehen kann, dann erinnere ich mich an den Satz 1 in diesem Post und daran, dass man in manchen Wissenschaften Konfidenzintervalle und Vertrauensniveaus angibt und ich mich frage, wie "wissenschaftlich belastbar" denn dann solche Schlüsse in deiner Fachrichtung sind.**

     

    *: spannend wär da noch, dass es zu mass shootings in den USA in den letzten Jahren vermehrt auch heiße, dass Transpersonen als Täter auftraten - vielleicht auf einmal in größerer Inzidenz als sie im Vergleich zu Männern Anteil an der Bevölkerung hätten?

     

    **: das soll keine Kritik an nur deiner Fachrichtung sein - ich hab großen Respekt vor den forensischen Wissenschaften (zu der bspw. auch Urknall- und Evolutionstheorie gehören), die halt einfach nicht nachmessen können, und vermute so langsam, dass ich an der Arbeitsweise vieler Geisteswissen wohl noch viel viel mehr seltsam finden könnte, als an deiner.

  2. 17 minutes ago, HerbertHonigtopf said:

    Ja, zu dem Schluss, dass die Wahl der Waffen im Bezug auf frühere Massenmörder keine wirkliche Rolle spielt, werde ich aufgrund der Ergebnisse auch kommen.

    Mh...  wieso verwendest du da Futur und keine Vergangenheitsform? Dem Wortlaut nach könnte man da eine gewisse Voreinnahme oder Befangenheit herauslesen?

    17 minutes ago, HerbertHonigtopf said:

    Und ich untersuche nicht einzig die Waffenwahl, sondern auch bspw. die Tatbestände

    Das finde ich ausgehend von meinem naturwissenschaftlichen Hintergrund ein bisschen spannend - hält deine Fachrichtung (lt. deiner Aussage) 34 Fälle, die wohl alle ziemlich einzigartig gewesen sein dürften, geeignet, um Entscheidungsfindungen von im Leben gescheiterten Personen (in dem Sinne, dass sie mit dem Leben abgeschlossen hatten oder zumindest langjährige Gefängnisstrafen inkaufnahmen) statistisch auszuwerten? Also...  du schreibst du als Student hast das vor so zu beleuchten - meinst du deine Korrekteure finden das sinnvoll und belastbar?

     

    Aus meiner Sicht hätte ich ja da Bedenken, dass man einen für eine solche Fragestellung viel zu kleinen und damit irrelevanten Datensatz auswertet.

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  3. 18 minutes ago, Direwolf said:

    Dachte Machete gilts als Werkzeug und ist daher vom WaffG ausgenommen?

    Schon mal den 42a WaffG gelesen? Da spricht das WaffG Verbote über Messer aus, die an und für sich keine Waffen sind. Seit 2008.

     

    Oder meinst, der 42a sei bzgl. Messern, die keine Waffen sind, egal wegen Paragraf 1 (1) WaffG? :D

  4. 15 minutes ago, pescator said:

    Wie soll man nachweisen, welches Kaliber man geschossen hat, wenn im Schießbuch nur anzukreuzen ist

    ...

    Wo steht denn geschrieben, was in einem Schießbuch drinzustehen hat?

     

    Nur weil in deinem nur die Felder vorhanden sind, heißt das nicht, dass das in allen Schießbüchern so ist. Wenn in einem Buch keine Spalte für was erforderliches drin ist, muss man es halt woanders dazuschmieren.

     

    Und deine Auflistung wäre für diejenigen, die in BaWü den Bedürfnisnachweis für ihre Überkontingent-Waffen vorbringen sollen, jedenfalls zu kurz gefasst.

  5. 1 hour ago, sonnyboy said:

    Zu berücksichtigen ist, das „Laien“ sogenannte Schlossumbauten an zertifizierten Waffenschränken nicht durchführen dürfen.

     

     

    10) Die Konformitätsbewertung von Sicherheitsbehältnissen und Sicherungseinrichtungen nach den Absätzen 1 und 2 erfolgt durch akkreditierte Stellen. Akkreditierte Stellen sind Stellen, die ...

    Solange nicht die anhand der (der Allgemeinheit großteils unzugänglichen) DIN EN 1143-1 geregelte Art und Weise der Konformitätsbewertung hierzu beleuchtet wird, sind aus meiner Sicht alle sonstigen Ausführungen schlichtweg...  wenig fundierte Meinungen.

     

    Und dein Beispielfall spricht doch eher noch dafür, dass rumbasteln erlaubt ist, wenn man es richtig macht, nur der Nachweis schwerer ist. Ich fänd ja interessant, ob -wenn noch eine Plakette im Tresor gewesen sein sollte, lediglich die Innenabdeckung der Tür fehlte und es sich um einen Schrank nach DIN EN 1143-1 handelte- es rechtmäßig gewesen war, dass die Behörde ohne Privatgutachten die Zuverlässigkeit absprechen wollte oder das nur als einfachste und schnellste Lösung einem Rechtsstreit vorweggenommen wurde.

     

    Technisch hätte ich bei fehlendem Loctite oder falschem Anzugsdrehmoment beim Schlosswechsel eher die Sorge, dass er mal nicht mehr aufgeht, wenn er es soll, als umgekehrt.

     

    Und ja - meine Einwürfe in diesem Thema adressieren das juristische Problem und sind keine Empfehlung, wie man praktisch vorgehen sollte - da mich das Risiko eh nicht betrifft, fällt mir diese Position wohl auch leichter als denen, die es betrifft. Nur dass ein per Rechnung nachweisbarer Umbau durch den Hersteller sicherer wäre, wusste der Threadersteller schon beim Eingangspost.

  6. 2 hours ago, sonnyboy said:

    Das ist ungefähr wie folgt.

    ...

    Also: A- Karte gezogen.....

    Und aufgrund welcher Passage in welchen Dokumenten, die laut WaffG und AWaffV gültig sind?

     

    Dass das vielleicht so laufen könnte, befürchten wir doch alle - die Hauptfrage ist aus meiner Sicht, wo das steht.

     

    Und wenn es nirgends steht - wieso sollte es dann verboten sein und der LWB das nicht selbst dürfen?  Sonst ist doch auch überall irgendwo eine Passage auffindbar, wenn es ein gewerblicher mit passendem Schein nur machen darf.

  7. 33 minutes ago, ChrissVector said:

    Ich weiß es mittlerweile, da ich zum Glück Zugriff auf den Text der Norm habe. Aber diese enthält leider keinerlei Angaben zur Fragestellung, sondern nur zu den Anforderungen der Zertifizierung und der Durchführung der jeweiligen Prüfungen.

    Wenn du den Text hast: Gibt es ausgehend von den waffenrechtlichen Vorgaben irgendwo einen Hinweis darauf, dass die Meinung eines Herstellers, ob der private Besitzer selbst das Schloss tauschen darf, irgendeine waffenrechtliche Relevanz hat?

     

    Wenn der Schrank danach nicht mehr als geprüft gelten würde oder die Norm immer und allgemein auf die Herstellervorgaben verweist, würde das wohl bedeuten, dass man auf den Hersteller hören müsste.

  8. 25 minutes ago, ChrissVector said:

    Hierzu könnte man auch problemlos die VDE-Normen sowie die NAV finden, die die Anforderungen an die Ausführung als auch die nötige Qualifikation festlegen. Und genau nach etwas vergleichbarem suche ich für die Schränke.

    https://www.beuth.de/de/norm/din-en-1143-1/299949408

     

    135,80€ inkl. MwSt.

     

    Was drin steht, weiß ich nicht, aber 13 AWaffV bezieht sich ja erstmal nur darauf. Rechtslagentechnisch würde ich als Laie und Nichtbetroffener (Zahlenschloss schon ab Werk) daher erstmal dahin schauen.

  9. 6 hours ago, GermanKraut said:

    Klar kann ich das beurteilen, wer Jäger ist:

     

    Das sind die jenigen,die mit ihren Waffen auch jagen.

     

    Alle anderen mit gelöstem Jagdschein wollen einfach nur ihre Waffen ohne dämliches Sportschützenbedürfnis besitzen.

     

    Ganz einfach.

    Schon mal von Auslandsjagd gehört?

     

    Ein deutscher Jagdschein öffnet dazu viele Türen. Und dazu muss man nicht mal die eigenen Waffen mitnehmen - die man aber sinnvollerweise trotzdem zum regelmäßigen Üben nutzen sollte. Auch in anderen Ländern ist unnötiges Tierleid Mist.

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  10. 1 hour ago, TTG said:

    Du wirst es hoffentlich noch erleben. Solche wie dich brauchen wir nicht.

    Welche Personengruppe bezeichnest du denn da mit "wir"?

     

    Wenn du auf Demos ("Versammlungen") in Deutschland mit Waffen (auch im verschlossenen Behältnis) rumläufst, machst du dich wegen 27 VersammlG strafbar. Auch Art 8 GG erlaubt dir das Versammeln nur ohne Waffen. Ist hier halt anders geregelt als in den USA, wo (in manchen Regionen?) auf Demos Waffen ok sind.

     

    Mit einer Personengruppe, die bei der jetzigen Gesetzeslage in Deutschland mit Waffen demonstrieren will, identifiziere ich mich keinesfalls - und frage mich, ob derartige Verkündungen nicht gut begründeten Anlass für eine Aberkennung der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit darstellen können?

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  11. 2 hours ago, Mick Jaeger said:

    Meine Versicherung will meine 24t gelagertes Gold nur versichern wenn der Tresor entweder 200kg oder mehr wiegt oder entsprechend verankert ist.

     

    5 minutes ago, Mick Jaeger said:

    24t Gold, wir wollen ja schon genau sein. 

    Es sind kleine tonnen nicht schwerer als eine Tonne Federn :D

     

    Zum Ausgleich habe ich einige Heliumballons im Safe platziert, dass reicht zum Ausgleich doch oder?

    Wenn alles Gold in einem Tresor lagert, musst du den dann doch für die Versicherung nicht verankern - oder gibt es schon 0er mit mehr als 1200 l Innenvolumen, die leer weniger als 200kg wiegen?

     

    Und @EkelAlfred: Welche Wand meinst du?  Ich würde bei einem so gefüllten Tresor eher fragen, ob die Bodenplatte am Aufstellort ausreichend dick und bewehrt ist - meinst du der steht in einem oberen Geschoss? :o

  12. Was ist es denn für ein Baujahr?

     

    Wie tief konntest du den Nagel einschlagen?  (bist du sicher, dass du über die Putzschicht hinaus gekommen bist?)

     

    Welche Farbe hatte das Mauerwerk?

     

    Hatte das Mauerwerk Hohlräume?

     

    Hast du schon irgendwelche Dübel in deiner Wohnung gesetzt (und was lag dort dann vor) und gäbe es für eine Verankerung besser geeignete Aufstellorte?

     

    --------

     

    Grundsätzlich musst du dir überlegen, wieviel deine Verankerung aushalten soll, d.h. ob sie ein "Abreißgewicht" erfüllen soll oder du deinen Schrank nur gegen Mitnahme sichern willst, wofür es soweit ich weiß keine konkreten Mindestwerte gibt. Dann musst du rausfinden, was für Material bei dir vorliegt und dann kannst du in den frei verfügbaren Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (AbZ) oder europäischen technischen Zulassungen (ETA) der jeweiligen Dübelhersteller nachschauen, welche Festigkeiten die einzelnen Dübel in verschiedenem Mauerwerk erreichen.

     

    Tip: In vielen Mauerwerkstypen liefern chemische Dübel in der Regel sehr hohe Festigkeiten.

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  13. 1 hour ago, Commerzgandalf said:

    Ballastieren möchte ich nichts, da hab ich kein Vertrauen. Ich würde das ganze auf Stockschrauben setzen, welche in den Dachbalken befestigt werden. Auf dem Dach selber ist Pappe aufgeschweißt, das lässt sich relativ einfach wieder abdichten.

    Soweit ich weiß, hat das schon seine Gründe, dass auf Flachdächern installierte PV-Anlagen im Regelfall nur für die Kabel 1x die Abdichtung durchdringen.

     

    Pass auf deine Balken auf und denk dran, dass die Module ggf. (je nach Position) wieder runter müssen, wenn du in x Monaten/Jahren dir die eingedichteten Schrauben nochmal anschauen willst. Eigentlich sind da 15cm Abdichtungshochzug vorgesehen, die oben hinterlaufsicher sein müssen...

     

    Hat das Dach Dachrandaufkantungen, wegen denen sich die Module anschauen müssen?

  14. 7 hours ago, Josef Maier said:

    @vGun: Alles Quatsch, ...

    Oder mach hier einen Leergang: https://www.bnd.bund.de/DE/Karriere/Ausbildung_Studium/Duales_Studium/ND/dual_node_ND.html Damit kannst Du auch alle Mädels (oder was Dich eben interessiert) rum kriegen.

    Boah - wolltest du den letzten Vorschlag eigentlich grün machen?  (aktuell ja schon bisschen harter Spruch...)

    https://www.n-tv.de/politik/BND-Mitarbeiter-sollen-Kollegin-vergewaltigt-haben-article24383015.html

     

  15. 1 hour ago, pulvernase said:

    Deswegen: Schieß' Luftpistole, lass dir das statische Präzisionsschießen beibringen. Schieß KK, sammle Erfahrung.

    Aber dabei aufpassen: Ein Schießtermin mit nur Luftpistole zählt nicht bei 12/18 Schießterminen für ein Bedürfnis.

     

    In meinem 1. Jahr hab ich auf dem begehbaren und IPSC-geeigneten 25m Stand meist auch nur KK geschossen - GK war die Munition auf dem Stand gefühlt überteuert (klar, der Verein muss auch von was leben - ist auch ok - ich will mich nicht beschweren) und mit der Vereinsglock und wenig Beratung hab ich auch immer mies gemuckt. GK-Schießen hab ich dann erst mit der eigenen Waffe richtig gelernt.

     

    Zum IPSC wurde mir eigentlich immer berichtet, dass da bei einem Training schnell 300 Schuss oder mehr raus sind - was bei heutigen Munitionspreisen schon 80€ und mehr sind. Bisher hab ich es noch nie probiert, auch wenn es nach viel Spaß aussieht. Wenn man dann zum Training auch noch weit fahren muss...

  16. 24 minutes ago, steven said:

    wieso sollte ich es begründen müssen, wenn ich eine Axt, eine Schaufel oder eine MG-Attrappe an den Jeep montiere?

    Och, aus meiner Sicht musst du nix begründen und dein Ansinnen, die scharfe Kante des rechtlich legalen Rahmens herauszufinden (die leider oft nicht so scharf ist wie wünschenswert), finde ich auch lobenswert - ich hab nur nach deinem Ziel gefragt, da sich dann vielleicht die schwere Frage nach der allgemeinen Grenze der Legalität vielleicht hätte erübrigen können.

     

    Zu deinem Beispielziel: Ließe sich das vielleicht auf umfriedetem Privatgrund realisieren?

  17. @steven  Was wär denn dein Ziel, wenn eine MG-Attrappe, ggf. im Tuchkondom, rechtlich völlig einwandfrei legal wäre?

     

    Willst du bei dir im Ort so rumfahren oder nur zum/beim Jeep-Treffen montieren?

     

    Findest du, so'ne MG-Attrappe würde deinem strahlend-silbernen VA-Jeep noch etwas mehr der verlorenen Authentizität verleihen?

     

    Ich persönlich finde ja fake-waffen, aus denen nix oder nur heiße Luft rauskommt, irgendwie schade, und etwas, was ein 50cal Selbstlader repräsentiert, zusätzlich bei jedem Anblick betrübend, da in echt nicht zu bekommen (und als Sportschütze/Jäger auch nirgends gescheit zu schießen).

     

    Und wenn der lokale AfD-Stadtrat mit MG-Attrappe bei mir im Ort rumfahren würde, fände ich das schon überaus provokant und vielleicht etwas wählerverschreckend. Beim dorfbekannten Waffenliebhaber und -sammler (bist du ja vielleicht "auch") oder Büchsenmacher ok und nicht mehr so sehr überraschend - aber als AfD-Politiker? Solche Aktionen könnten ja vielleicht manchen Stammwählern seit 2013 ein Grinsen ins Gesicht zimmern, aber deren Stimmen sind euch ja ziemlich sicher - was meinst du, wie es auf die wirkt, deren Stimmen du zusätzlich erhoffst, zu bekommen?

     

  18. 11 hours ago, fs_2810 said:

    Auf jeden Fall mit zusätzlichem Energiespeicher, so dass auch in Zeiten ohne Sonne noch Strom verfügbar ist...

    Soll der Speicher dann mit dem Balkonkraftwerk zusammenhängend funktionieren? Falls ja, wie genau und mit welchen Produkten?

  19. 48 minutes ago, BroilKing said:

    Prima, ich glaube es nicht.

    Es ist nicht möglich.

    Naja, gibt/gab auch Teslaflotten (die ersten mit Langlaufergebnissen zur Akkuhaltbarkeit), die tagein-, tagaus zwischen Vegas und LA pendeln - nicht mit demselben Fahrer, aber die einzelnen Autos kamen auch schnell auf 1 mio km.

  20. 3 minutes ago, steven said:

    Aber, so geht es mir gerade durch den Kopf: was mache ich, wenn im NWR ein, zwei oder viele Waffen auf meinem Namen stehen, die ich gar nicht besitze?

    Solange du keinen NWR-Auszug hast, kann es dir doch völlig egal sein, solange alle Zu- und Abgänge fein säuberlich und richtig in den WBKs drin stehen. Auf das NWR haben wir Bürger doch gar keinen Zugriff - für uns sind die WBKs relevant.

     

    Wenn du einen NWR-Ausdruck bekommen hast: Wofür wurde er dir übermittelt? Zur Kenntnis? Mit der Bitte um Prüfung? Klar, die Behörde innerhalb angemessener Zeit auf Fehler darin hinzuweisen erscheint sehr sinnvoll, aber für diese kannst du als Bürger doch wohl mal nichts.

  21. 2 hours ago, uwewittenburg said:

    Ich denke dass die Einstufung nicht zum verbotenen Springmesser führt, weil immer auch noch die Klingenbreite von 20 % zur Klingenlänge steht.

    Du solltest mal deine Sachkunde diesbezüglich auffrischen - die 20% Geschichte gibt es nicht mehr. Sideopener, einseitig geschliffen und bis zu 8.5cm Klingenlänge als Springmesser sind keine verbotenen Gegenstände, alle anderen Springmesser schon.

     

    Und ob das Foto von dem möglichen Einhandmesser das konkrete Messer aus der Anzeige zeigt, ist ja auch nicht ganz sicher, siehe oben.

     

    Und man beachte, dass der Typ aus Sicht der Polizei nicht nur eine OWi wg 42a beging sondern eine Straftat.

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  22. 2 hours ago, Speedmark said:

    warum wird die Klingenlänge bis zum Ende der 1cm weiteren Fehlschärfe gemessen und nicht nur die reine Schnittlänge?

     

    Das ist ja Beschiss und Vortäuschung falscher Tatsachen!

    Da muss man sehr sehr sehr vorsichtig sein, grad beim Reisen in andere Länder und gerade bei Messern ohne Griffschalen - Polizisten wie Gerichte sehen das nämlich wohl gern auch mal anders als der Messerbesitzer. Insbesondere wären folgende Interpretationsmöglichkeiten zu nennen:

     

    a) direkter Weg von Spitze zum Schneidenende (user-friendly)

     

    b) Länge gemessen entlang der Schneide von Spitze bis Schneidenende (keine gerade Abstandsmessung)

     

    c) Abstand von Klingenspitze bis zum nächsten Punkt der Griffschalen (ggf. problematisch bei Messern ohne Griffschalen)

     

    d) Abstand von Klingenspitze bis zu einer Ecke im Griff auf der der Klinge zugewandten Seite - d.h. so wie oben eingezeichnet - ggf. noch weiter entfernt als der nächste Punkt der Griffschalen (user-unfriendly).

     

    Und wie du schon gefragt hast: Es geht in der Regel um die Klingenlänge und nicht um die Schneidenlänge. Klingenlängenbegrenzungen sollen ja historisch auch daraus entwachsen sein, dass man mit längeren Messern tiefer liegende Organe erreichen könne - und da wär die Schneidenlänge ja tatsächlich egal und eher die Klingenlänge relevant.

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