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TintifaxAT

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  1. Der größte Feind einer vergrabenen Munkiste ist so ein Sondengeher mit zuviel Tagesfreizeit. Dagegen hilft denke ich persönlich nur Magnetismustarnung, also die Nähe zu einer großen Störquelle.
  2. Frage zur Sache: Aufgrund der Kritik an diesem StG wird ja gerade die Optik, die doch 700 in der Herstellung gekostet haben soll, um 300 veramscht. Ist diese Optik für die Fehler mitverantwortlich oder kann man die mit einem Grinsen kaufen?
  3. Wenn Du es wie die Amis mit ihrem Kugelschreiben machen willst, nimm Lebensmittelfässer.
  4. Verstehe ich das richtig, dass Raubritter im Norden, dafür das sie schikanieren "kontrollieren" auch noch Maut verlangen?
  5. Zur Verwahrung böte sich eine ordinäre Bauchtausche an. Bedarf in so einem Fall ist der Selbstschutz und der Garantenschutz eigener Angehöriger, es entspricht ja der aktuellen Lebenserfahrung, dass importierte "Antänzer" nicht nur in die sexuelle Selbstbestimmung eingreifen sondern auch räuberisch stehlen, also notwehrfähige Güter angreifen. Nachdem es aber möglich ist, dass Schergen das Mitführen durch Redliche missbilligen, ist es eventuell sichererer dem Täter, welcher nun ja stets bewaffnet ist, dessen "SSW" zu entwinden und in Notwehr gegen ebendiesen einzusetzen. Das muss dann auch keine SSW sein, es schadet aber nicht, wenn man im Glauben war, es wäre eine gewesen. Da solches von diversen Sicherheitsexperten immer wieder serviert wird, wäre das also nicht ganz unwahrscheinlich, daß ein Täter so zu Schaden kommt, freilich würde der Täter, so er das kann, etwas anderes behaupten, aber das ist eine andere Geschichte.
  6. Wenn Du scharf nachdenkst, fällt dir auf, dass "die Bahn" eine AG ist und maximal sowas wie AGB hat, und kein Gesetz. Da gibts Beförderungsausschluss für alles mögliche, auch für SWS und Gaskocher. Sprich die werden das verboten haben und wenn sie dich erwischen, zB weil Du es auspackst, darfst Du ohne Fahrpreisrückerstattung aussteigen.
  7. Vom Schießplatz. Die kommen aus den gleichen Gründen dorthin aus denen sie "Nach der Notwehr – der Versuch eines Rezepts" lesen. Wer ins Opferschema fällt, kriegt das mit und bereitet sich vor.
  8. Frisch aus der Mailbox, wie es scheint mit einer Sonderserie über Notwehr: http://iwoe.at/wp-content/uploads/2015/11/Endversion_03-16.pdf
  9. Warum nicht stattdessen 1-2 JPX mitführen? Dann gibts keine "KWS" Debatte
  10. Ich will ja keine Werbung machen, aber das Konglomerat da sieht aufgrund der Zusammensetzung sehr nach der aktuellen Angebotsware von zib-militaria aus, und ja diese Sachen sind sehr wohl frei erhältlich / Deko für Reenactors . Daher die persönliche Vermutung: Der Gast hat sich im Abverkauf mit günstigen freien Ersatzteilen eingedeckt, der/die RaubritterIn hofft (noch?) auf Sprachprobleme.
  11. Ich weiß zwar nicht wieviele du von innen gesehen hast, bei mir sind es aber zig. Und ja, FFW und LW selbstverständlich im Spind, früher mal auch das Gruppen MG, aber damit muss ich mich schon lange nicht mehr herumärgern.
  12. In der Kaserne reicht auch ein oller Spind, mehr ist sachlich beim Bürger mit seinen maximal Halbautomaten nicht rechtfertigbar, jetzt ausser mit "ich als Ordnungmacht bin stärker und sage das so, weil ich schaffe mir Recht / das ist so weil ich das so will". Mit Logik und Argumenten, oder gar mit gesundem Empfinden hat die Schikane nichts zu tun.
  13. Das meinte ich mit meinem Schoppenhauer, bei dem Du mir noch nicht verraten hast, was daran an Wiki nicht zitierfähig ist. 1. Erweiterung Eine Behauptung wird angreifbar gemacht, indem man ihren Anwendungsbereich unbeschränkt erweitert. Im Gegenzug sollten eigene Behauptungen möglichst präzise in klar umrissenen Grenzen formuliert werden. Gegen eine Erweiterung verteidigt man sich mit einer genauen Aufstellung des status controversiae bzw. puncti controversiae, d. h. einem Gegenbeispiel oder der Aufzählung von Einzelpunkten, die praktisch einschränkende Bedingungen darstellen. Das ist doch bitte billigste Trickrhetorik aus der Polemikkiste "Ein 13jähriger geistig stark eingeschränkter Medikamentenabhängiger " Wir reden hier nur von mündigen Erwachsenen ohne solche Süchte und Behinderungen. Niemand will Jugentlichen (jetzt außer am Schießplatz unter erwachsener Aufsicht), Schwachsinnigen und Giftlern Waffen erlauben. Die gleichen Kriterien, an die man vernünftigerweise das aktive Wahlrecht knüpft, also geistige Gesundheit, sauberer Leumund etc. Dass ich persönlich das Wahlrecht mit 16 für einen Fehler halte und es eher auf mit 19 verlegen würde -nachdem ich Männchen und Weibchen zu einem Jahre Dienst am Vaterland eingezogen habe, steht auf einem anderen Blatt. Dort habe ich übrigens die Tauglichkeitsstufen
  14. Das ist eine Frage der Lageentwicklung, die Allgemeinheit ist etwas zu abstrakt, es gibt immer konkrete Gruppen, die Rechte haben, deren Interessen vertreten werden. Ich nehme an, das war von Dir keine absichtliche Rabulistik? Daraus, dass man Dir keinen Pockenstamm erlaubt folgt eben nicht, dass nicht jeder andere über seine Infanteriewaffen frei entscheiden darf. Schau mal da: https://de.wikipedia.org/wiki/Eristische_Dialektik#Die_Kunstgriffe_der_Eristischen_Dialektik Bitte solche bekannten rhetorischen Scherzchen nicht probieren, sie wirken gegen den, der das versucht.
  15. Dass in Österreich ebenso Misstände sind, die wir abstellen müssen, stelle ich nicht in Abrede.Denn wie mann seine Bedürfnisse definiert ist seine Eigenverantwortung und nicht Angelegenheit der Obrigkeit. Der Wille zu besitzen ist mehr als ausreichend, Rechtfertigungszwang ein Unsinn.
  16. Es fängt ja damit an, dass möntsch duldet, Hinz und Kunz mitreden zu lassen, welche Bedürfnisse als "anerkennenswert" zu betrachten sind. Was soll das überhaupt heißen? Das ist doch Anmaßung der Diener. Ebenso fällt Verwahrung unter Selbstverwantwortung. Es kennt doch jeder selbst seine "Gefahrenherde", seien es Kinder oder dubiose Nachbarn. Und dass ein auffälliges Köfferchen vielleicht noch mit Nummernschloss eher räuberische Diebe anzieht als ein unsichtbares IWB-Holster oder ein verranzter Rucksack behirnen sogar geistig Bedürftige.
  17. Ist auf deren Agenda, bei dem Background aber auch keine Neuigkeit,
  18. Ein gespanntes Verhältnis zu Schießeisen?
  19. Was isn das für eine Problem? In Österreich machen wir das genauso, und es passiert genau nix. Die Paranoia gemerkelter Schergen kann ich als Kadavergehorsam reproduzieren, aber als Schütze müsste möntsch doch erkennen, dieser Pseudo-Sichererheitswahn "verschlosses Behältniss", "getrennter Transport" dient doch nur der Schikane der LWB und bringt genau gar nix, schlimmstenfalls einen Verlust an Sicherheit. Der aufmagazinierte Happystick gehört natürlich ins gleiche Fach wie die Waffe.
  20. Läufe sind eintragungspflichtiges Zubehör zu einer Hauptwaffe. Eine Glock mit fünf verschiedenen Läufen und Schlitten (für Kompensator, Gewindelauf, mehreren Kaliberwechsel...) bleibt immer noch eine Waffe.
  21. Glock ist lagernd, ich habe meine Eltern damit ausgerüstet, Lieferzeit vor Ort sein. Sogar mit Specials wie G19C
  22. naja, verkauft ohne Altersbegrenzung etc wird das Teil aber schon in DE: http://www.lk-shop.com/waermebildoptiken/smartphones/379/inteliscope-pro-smartphone-optik Vielleicht sieht man das doch nicht so eng?
  23. Also wenns nur das ist, die LED am Handy kann man nachhaltig kaput machen, bzw. die Halterung umbauen, dass halt die LED immer verdeckt ist.
  24. Ja, diese App gäbe es schon, aber das ist doch wurscht.
  25. Mahllzeit, ist das da http://inteliscopes.com/ also so eine iphone Montage fürs Gewehrli legal in DE oder wird die MiniLED vom Photoblitz zum großen bösen Gewehrscheinwerfer? Danke! mfg T
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