4 mal in 12 Monaten bei "regelmässig" bedeutet pro Quartal 1x Schiessen mit Kurzwaffe und wer hat, auch genauso 1x pro Quartal mit der Langwaffe.
Wer das pro Quartal nicht schafft, der muss 6x in 12 Monaten schiessen gehen. Das müssen dann 6 verschiedene Tage sein, da jeder Tag nur als ein Termin gilt.
Ob an einem Tag mit Kurz- und Langwaffe nur eine Waffenart gilt, dazu gibt es noch keine eindeutige Aussage.
Diese Schiesstermine werden rückwirkend für 24 Monaten betrachtet, d.h. schaut ihr euer Schiessbuch jetzt an, dann muss das die letzten 24 Monate so oder häufiger dokumentiert sein.
Die Schiesstermine müssen mit eigenen Waffen gemacht werden. Die Verbände raten dazu im Schiessbuch auch die benutzte Waffe aufzuführen. Beachtet dabei, dass einige Kaliber in Kurz-, wie auch Langwaffen geschossen werden können und ihr das eindeutig haltet.
Das o.g. betrifft das Grundkontingent und der WBK Besitzer hat die 10 Jahre noch Ersterteilung noch nicht vorbei.
Bei Überkontingent muss mit jeder Überkontingentwaffe mindestens die offiziell beim Verband gemeldete Vereinsmeisterschaft oder weiterführende Meisterschaften bestreiten.
Der Schütze mit Grundkontingent und länger 10 Jahre WBK muss nur noch die Vereinsmitgliedschaft nachweisen.