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Dieselfalk

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  1. 4 mal in 12 Monaten bei "regelmässig" bedeutet pro Quartal 1x Schiessen mit Kurzwaffe und wer hat, auch genauso 1x pro Quartal mit der Langwaffe. Wer das pro Quartal nicht schafft, der muss 6x in 12 Monaten schiessen gehen. Das müssen dann 6 verschiedene Tage sein, da jeder Tag nur als ein Termin gilt. Ob an einem Tag mit Kurz- und Langwaffe nur eine Waffenart gilt, dazu gibt es noch keine eindeutige Aussage. Diese Schiesstermine werden rückwirkend für 24 Monaten betrachtet, d.h. schaut ihr euer Schiessbuch jetzt an, dann muss das die letzten 24 Monate so oder häufiger dokumentiert sein. Die Schiesstermine müssen mit eigenen Waffen gemacht werden. Die Verbände raten dazu im Schiessbuch auch die benutzte Waffe aufzuführen. Beachtet dabei, dass einige Kaliber in Kurz-, wie auch Langwaffen geschossen werden können und ihr das eindeutig haltet. Das o.g. betrifft das Grundkontingent und der WBK Besitzer hat die 10 Jahre noch Ersterteilung noch nicht vorbei. Bei Überkontingent muss mit jeder Überkontingentwaffe mindestens die offiziell beim Verband gemeldete Vereinsmeisterschaft oder weiterführende Meisterschaften bestreiten. Der Schütze mit Grundkontingent und länger 10 Jahre WBK muss nur noch die Vereinsmitgliedschaft nachweisen.
  2. Ab 01.01.25 sollen die Verbände die Bestätigung für die Regelüberprüfung §14 WaffG ausstellen und nicht mehr der Verein. Weis hier jemand genaueres zum Ablauf?
  3. Bei mir steht drin : Schwarzpulver und Ersatzstoffe
  4. Bei Speedmark fehlen richtige Waffen...
  5. Dieselfalk

    Blei im Blut

    Also es ist erwiesen, dass die hauptsächliche Schwermetallbelastung von den Zündis kommt. Das ist übrigens der Grund, warum Behördenmunition im Regelfall mit schwermetallfreien Zündis ausgerüstet sind. Auch wenn hier der eine oder andere das nicht wahrhaben wollen. Die Bleiexposition durch den bleihaltigen Sand des Kugelfangs oder des Stahlkugelfangs ist auch gegeben, doch dort sollte eine ausreichend gute Absaugung installiert sein und die Stäube werden abgesaugt. Dort sind nur Exponierungen möglich, wenn Reinigungsarbeiten oder Wartung gemacht wird. Dann sollte man selbstverständlich Schutzausrüstung tragen, nicht essen und danach auch die Hände waschen.
  6. Manche Fragen versteh ich nicht. Ich hätte ehrlichgesagt nicht mal den Gedanken das zu fragen....
  7. Ein Unrecht kann durch ein anderes Unrecht nicht wieder gut gemacht werden. Das ist in der Justizia ein Grundsatz. Somit ist das Urteil klar falsch, auch wenn der Beklagte es verdient hätte.
  8. Die Frage erstaunt mich auch? Faktenlage ist aber klar. Wegen der Gefährdung "der inneren Sicherheit" darfst du mit Waffen im Auto nur 0,0 haben, sind die Waffen nicht dabei, dann darfst du das im Strassenverkehr erlaubte, bist also der allgemeinen Bevölkerung gleichgestellt. Ob fahren unter Alkoholeinfluss sinnvoll oder notwendig ist, musst du selber entscheiden.
  9. Im Kreis Gummersbach wird per Mail oder schriftlich der ordnungsgemäße Eingang der Erwerbsanzeige bestätigt. Nach der Bearbeitung bekommst du dann die WBK mit Zahlungsaufforderung zurück. Somit alles easy.
  10. So jetzt beruhigt euch mal wieder. Die Kurzwaffe kann verliehen werden an jemanden, der eine WBK besitzt. Das Bedürfnis Sport des Leihgebers ist für den Leihnehmer ohne Belang. Einerseits, weil es schlicht nicht rechtssicher nachprüfbar ist, andererseits, weil es beim Leihnehmer ein anderes Bedürfnis sein kann. (zB. zur Aufbewahrung....) Ich sehe hier kein Problem. Bei uns im Raum NRW Reichshof werden die Kurzwaffen jagdlich separat zu den Kurzwaffen Sport eingetragen. Somit ist ein Gesamtkontingent von 4 Kurzwaffen möglich, ohne das Grundkontingent zu überschreiten. Und ehrlich finde ich das auch sinnvoll. Denn meine sportlichen Kurzwaffen mit gerade mal 1000 Gramm Abzugsgewicht sind in einer jagdlichen Situation mit Handschuhen, klammen Fingern und Aufregung schwierig zu händeln.
  11. @J4S Ich würde die Kuzwaffe auf den Jagdschein nehmen. Dann ist der Ablauf so, du holst dir einen Voreintrag 10mm Auto in die grüne WBK und kaufst die Waffe. Dann meldest du den Erwerb innerhalb 14 Tagen der Behörde und lässt sie in die WBK eintragen. Als Sportschütze ist der Verband vorgeschaltet mit der Beführwortung, was in deinem Fall unnötig ist.
  12. Ich will das spannende Thema nicht kapern, aber weis hier jemand wie der Hülsenauswurf mehr seitlich nach oben geändert werden kann? Die Hülse bei meiner .50AE geht bei Fullhouse immer flach und schräg nach hinten, so wird der Schütze manchmal an der Stirn getroffen. Basecap und Brille helfen, ist aber unschön....
  13. Das ist wieder typisch. Ich habs gemacht und kenne meinen Weg. Du machst nur eine Andeutung und gibst nichts, aber auch gar nichts dazu. Das hier ist ein Forum. Hilf halt den Foristi, ansonsten halt dich raus!
  14. Ok und wie soll das gehen, sofern man keine Rote hat?
  15. @Astanase Mein Händler kannte sich aus und ich habs nachgelesen und auch beim Beschussamt nachgefragt, schliesslich musste ich wegen des Termins sowieso telefonieren. Insgesamt gesehen war es zwar aufwändiger, als wenn man in D eine eingetragene Waffe kauft, aber doch gut zu machen. Aber ein mitmachender Händler ist zwingend nötig!
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