Ohh, böse Falle!
In der Jagdausbildung sind wir explizit darauf hingewiesen worden, dass ein Jäger auch im Revier einen kleinen Waffenschein benötigt, wenn er dort eine Schreckschusswaffe führt, um den Hund Schussfest zu machen. Im Zweifelsfall spielst du mit deiner Zuverlässigkeit, egal, was ein Behördenmitarbeiter dir vor 13 Jahren gesagt hat (schriftlich hast du das sicher nicht, oder?).
Abseits von dem, was mir gelehrt wurde und ich dir hier über stille Post weitergebe, hier noch eine Herleitung aus dem Gesetz. Du nennst § 13 WaffG. Der Titel dieses Gesetzes lautet:
Waffengesetz (WaffG)
§ 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger ...
Eine Schreckschusswaffe ist keine Schusswaffe (da kein Projektil abgefeuert wird); sie wird also von diesem Paragraphen überhaupt nicht erfasst.