Schwarzseher
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Meine Behörde stempelt von sich aus kostenfrei den Munitionserwerb bei weiteren Waffen, wenn bereits ein Eintrag in dem Kaliber existiert. Die Erlaubnis wird schließlich pro Kaliber an die Person erteilt, und nach der hiesigen Gebührenordnung ist für die Erteilung der Erlaubnis zu zahlen und nicht für Stempelvorgänge. Eine solche Erlaubnis kann nicht völlig identisch mehrfach existieren.
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Hallo, ist bei der Beantragung des EFP auf irgendetwas speziell zu achten? Gibt es eine Besonderheit bei Waffen der Kategorie B und der Benutzung mit „großen“ Magazinen auf internationalen Wettkämpfen? Ich habe mal auf einer finnischen IPSC-Matchseite gelesen, die Waffe müsste als Kat. A eingetragen sein, um sie dort so nutzen zu dürfen. Stimmt das bzw. welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den EFP-Antrag und andere Länder? Ansonsten ist mir nur der Umstand bewusst, dass manche Bundesländer auch beim Erstantrag eine zusätzliche Gebühr pro einzutragender Waffe erheben, während in anderen beliebig viele Einträge inklusive sind.
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Um auf das ursprüngliche Thema zurück zu kommen: Welche Nachweise fordern die verschiedenen Verbände mittlerweile so für die Bedürfnisbestätigung bei WBK-Inhabern (Besitz, nicht Neuerwerb)? Wie sollen die Schießbucheinträge konkret aussehen? Waffenrechtlich ist ja nun irgendein Nachweis gefordert, dass mit eigenen erlaubnispflichtigen Kurz- bzw. Langwaffen geschossen wurde. Soweit ich höre und im Netz finde, fällt in letzter Zeit einigen Verbänden auf, dass aus den bisherigen formlosen Schießbucheinträgen der Mitglieder nicht ganz zweifelsfrei hervorgeht, ob es sich um eine eigene Waffe gehandelt hat und teils sind vielleicht auch die verwendeten Waffenbezeichnungen nicht eindeutig, sodass zusätzliches Wissen erforderlich ist, um einzuschätzen, ob es waffenrechtlich Kurz- oder Langwaffen sind. Zuletzt kam mir ein Gerücht unter, ein Verband wolle die konkrete Modellbezeichnung wie in der WBK sehen, was u.U. für jeden Schießbucheintrag mehr Schreibarbeit bedeuten würde, und ohne zusätzliche Angaben wäre trotzdem nicht eindeutig, ob es sich womöglich um eine typgleiche Leihwaffe gehandelt hat ... Mir erscheint es zweckmäßig, im Schießbuch "eigene Kurzwaffe / Kaliber XY" oder zumindest "eigene erlaubnispfl. KW" oder etwas in der Art einzutragen. Wie macht ihr das?
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Schwarzseher antwortete auf EkelAlfred's Thema in Allgemein
Metallmagazine verbiegen/verbeulen sich bei mechanischer Einwirkung, hochwertige Polymermagazine schlagen sich diesbezüglich viel besser. Allerdings schleifen sich bei Polymer die Magazinlippen im Gebrauch schneller ab und das Eigengewicht der Magazine ist in manchen Fällen höher. -
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Schwarzseher antwortete auf EkelAlfred's Thema in Allgemein
Gerade bei Kunststoffmagazinen ist, wie schon gesagt wurde, der Druck auf die Magazinlippen ein Problem, daher werden z.B. PMAG mit einer Kappe geliefert, die die Patronen nach unten drückt und die Magazinlippen entlastet. Ich las aber einen Fallbericht, dass es bei Noname-Kunststoffmagazinen zu einer seitlichen Aufbauchung kam, weil doppelreihig geladene Patronen auch nach außen drücken. Dadurch hat sich der Magazinkörper so geweitet, dass sich die Patronen darin verklemmten. Betreffend die Stahlfedern sagen u.a. Materialwissenschaftler, dass diese in der Praxis nur durch wechselnde Be- und Entlastung ermüden. -
Wer Grundimmunität besitzt, hat tendenziell einen milderen Krankheitsverlauf. Die Impfungen werden jährlich angepasst, um einen möglichst optimalen Schutz gegen die neuesten bedeutsamen Unterarten zu erreichen. In Italien sind jetzt schon in einigen Zeitungen die Beilagen mit den Todesanzeigen so dick wie noch nie. Aus China gab es Berichte über eine massive Auslastung der Krematorien. Das sollte dir doch alles zu denken geben.
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Nein, wenn die Angst zu Stress wird und das Immunsystem belastet, ist das auch nicht gut. Deine Maßnahmen sind sehr sinnvoll, nur müssen wir alle zusätzlich bedenken, dass nach aktueller Erkenntnislage (auch laut RKI) die Tröpfcheninfektion der absolut wichtigste Verbreitungsweg ist. Die Tröpfchen verbreiten sich über mehrere Meter(!) und können einige Zeit (schlimmstenfalls mehrere Stunden) in der Luft wabern. Eine Verbreitung im Freien über den Wind gibt es wohl nicht, aber in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr bestimmt. Die berüchtigte "Armlänge Abstand" reicht keinesfalls. Es braucht eine allgemeine Maskenpflicht wie in China! Ich gehe davon aus, dass diese ausschließlich deshalb nicht angeordnet wird, weil es keine Masken mehr zu kaufen gibt und es politisch sehr brisant wäre, wenn die Menschen sich jetzt Stofftücher selbst basteln müssen und ein Kampf um jede richtige FFP2/3-Maske entsteht. Trotzdem ist die Maskenpflicht nötig, denn schon ein einfaches Tuch vor Mund und Nase reduziert die Ansteckungsgefahr für andere bedeutend und wenn das jeder macht, hat es einen ganz entscheidenden Effekt. Das größte Problem ist offenbar, dass unser Verstand schlecht einschätzen kann, was exponentielles Wachstum real bedeutet. Die mathematischen Modelle sind erschreckend. Das Gesundheitssystem wird schon sehr bald völlig überlastet werden. Jede einzelne Übertragung, die wir jetzt verhindern, wird sich später umso stärker auszahlen, und zwar in Menschenleben.
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Bitte informiere dich nochmal zur aktuellen Situation. COVID-19 ist wesentlich gefährlicher als die Grippe. Gegen die Grippe lässt sich ein großer Teil der Bevölkerung jährlich impfen oder hat bereits eine Grundimmunität, wodurch die Ausbreitung stark eindämmt wird, sodass das Gesundheitssystem auch nicht überlastet wird. Insbesondere aber ist das neue Coronavirus aggressiver - die Rate an schweren Verläufen (ggf. mit dauerhaften Lungenschäden) sowie Todesfällen ist bei COVID-19 deutlich höher. Selbst unter jungen Menschen ist die Todesrate beachtlich - wenn sie letztlich bei 0,2% liegen würde, bedeutet das allein bei den unter 50-Jährigen in Deutschland mehrere 100000 Tote, und unter den Älteren definitiv noch deutlich mehr. Bei einer Überlastung des Gesundheitssystems steigt die Rate erheblich weiter. In Italien können jetzt vielerorts schon keine Menschen über 60 Jahre oder mit bestimmten Vorerkrankungen mehr behandelt werden. Intensivversorgung erhalten nur noch die Fälle mit der höchsten Überlebenswahrscheinlichkeit. Je mehr krank werden, desto strenger werden die Auswahlkriterien. Im Übrigen gefährdest du die Allgemeinheit, wenn du infiziert wirst und das Virus verbreitest, egal wie gut du die Chancen für dich und dein engeres Umfeld einschätzt.
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Widerrufs- / Rückgabe- / und Gewährleistungsrechte sind beim Kauf erlaubnispflichtiger Waffen genauso vorhanden wie bei anderen Waren auch. Besonderer Aufwand entsteht nur durch die Bürokratie rund um den waffenrechtlichen Erwerb. Es soll die Möglichkeit geben, dass Händler ihre Meldung zurücknehmen und den Besitzübergang als "nicht zustande gekommen" deklarieren, außerdem soll es Behörden geben, die auch komplette Rückabwicklungen innerhalb der 14 Tage unkompliziert vornehmen; andere Behörden verlangen dagegen den vollen Spießrutenlauf (kostenpflichtiges Ein- und Austragen + neues Bedürfnis + neuer Voreintrag). Ich wünsche mir, dass ein Betroffener mal gerichtlich prüfen lässt, ob dies mit den deutschen und europäischen Verbraucherrechten in Einklang zu bringen ist. Es ist schließlich ein erheblicher Vorteil für den Onlinehandel, dass dem Kunden zur Prüfung der Ware, bei Widerruf erheblich mehr Probleme entstehen als bei der Prüfung im Laden. Eine Lösung für solche Fälle wäre, dass entweder seitens der Behörden auf Gebühren und Bedürfniserneuerung verzichtet wird, oder dass Kunden bei Fernabsatzkäufen von Waffenhändlern zunächst Anspruch auf einen Leihschein für den Zeitraum der Widerrufsfrist erhalten (und der Leihschein natürlich legitimiert ist, indem waffenrechtlich noch keine Absicht zum dauerhaften Erwerb unterstellt wird, solange der Kaufvertrag schwebend ist).
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Solange reguläre sportliche oder jagdliche Übungen geschossen werden, ist die Aufsicht nicht zur Kontrolle der Erwerbsberechtigung verpflichtet.
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Gibt es Bundesländer, die pro Erlaubnis eine wiederkehrende Gebühr erheben? Die Zuverlässigkeitsüberprüfung kenne ich nur so, dass sie pro Person läuft und nicht pro Erlaubnis. Ich meine, es fallen nicht öfter Überprüfungen und entsprechende Gebühren an, nur weil man z.B. neben der grünen WBK auch noch einen KWS besitzt. Von daher mag die Überprüfungsgebühr beim KWS eine Abschreckung für Bürger sein, die keine sonstige Erlaubnis besitzen; wer jedoch als WBK-Inhaber sowieso überprüft wird, kann sich ohne regelmäßige Mehrkosten den KWS holen. Besser einen haben, als einen brauchen. Es ist ohnehin ein Unding, dass die KWS-Berechtigung bei der WBK nicht automatisch inklusive ist, schließlich wird die einzige Voraussetzung (persönliche Eignung und Zuverlässigkeit) damit ebenfalls nachgewiesen. Den KWS einige Wochen vor der WBK zu beantragen, kann den Vorteil haben, dass dann bereits die Zuverlässigkeitsüberprüfung vorliegt und somit die Bearbeitung des WBK-Antrags schneller geht. Soweit ich gehört habe, sollen sich viele Behörden nach einer 3-Monats-Frist richten, in der nicht erneut geprüft wird. Es gibt übrigens auch Gegenden, in denen bis zuletzt immer noch lange Wartezeiten für die WBK-Beantragung herrschen. Aus Brandenburg hörte ich von über drei Monaten.
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Heute Abend in PlusMinus Schusswaffen: Deutschland rüstet auf
Schwarzseher antwortete auf Jack07's Thema in Allgemein
Arg abgenutzt ist der in dieser Sendung mal wieder gebrachte Hinweis zu Schreckschusswaffen, dass diese tödlich wirken können. Gerne würde ich wissen, wie viele Menschen tatsächlich jemals bei einem Angriff mit zugelassenen PTB-Schreckschusswaffen getötet wurden. Soweit ich Literatur dazu finde, sind das ganz vereinzelte Fälle. Wohl in der Größenordnung von alle 10-20 Jahre mal ein Fall. Die Mündung muss dazu schließlich (nahezu) aufgesetzt werden, und es muss eine sehr kritische Körperstelle getroffen werden. Realistisch betrachtet ist das Risiko bei einem Angriff etwa mittels Glasflasche, Holzlatte, Schraubendreher oder einem ähnlichen Alltagsgegenstand wesentlich höher. -
Nein, denn genau das ist illegal! Im 'Jägerschrank' muss nämlich die gesamte Munition für alle im Schrank befindlichen Waffen innerhalb des B-Innenfachs aufbewahrt werden. Eine Über-Kreuz-Lagerung innerhalb des Schrankes ist unzulässig, bzw. darf im A-Bereich nur Munition aufbewahrt werden, die zu keiner der Waffen passt (weder zu denen im A-, noch zu denen im B-Fach). Das ist eine Sonderregelung für diese A-B-Kombischränke, die explizit in der alten AWaffV steht; das habe ich sehr gewissenhaft nachgelesen und hier im Forum schon mal genauer dargelegt. - Noch eine Anmerkung zu @uwewittenburg : Bei einer SRS-Waffe muss der Verbleib nicht nachgewiesen werden, denn auch die Nachweispflicht über die Zerstörung sowie die Aushändigung der Überreste auf Verlangen, betrifft ebenfalls nur erlaubnispflichtige Waffen (§ 37 Absatz 3 Waffengesetz).
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Erkläre das bitte genauer. Unter einem B-Fach verstehe ich ein B-Innenfach innerhalb eines A-Schranks, und in so einem B-Innenfach ist die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Munition ausdrücklich erlaubt (bei Bestandsschutz) - das ist die klassische Jägerschrankbestückung. Oder meinst du einen separaten B-Würfel / B-Schrank? Der kleine Waffenschein ist völlig unabhängig vom Besitz einer entsprechenden SRS-Waffe und die Pflicht, die sichere Aufbewahrung nachzuweisen, betrifft auch nur den Besitz erlaubnispflichtiger Waffen und Munition.