karlyman
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Du weißt aber auch nicht, ob sie sich über eine echte, finanzielle Durststrecke hinweg nicht irgendwie anders behelfen konnten, eben bis jetzt. Ich würde eine Behauptung wie oben nicht machen. Und was heißt schon "zwingend brauchen"? Sie wurden auch materiell geschädigt und wollen hierfür einen Ausgleich. Nochmal, ich finde das Geltendmachen der Ansprüche seitens der Opferangehörigen legitim, und ich empfinde auch deren Höhe (s. vorliegender Fall des erschossenen Autohaus-Kunden von Wendlingen) noch nicht mal "exorbitant".
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Das ist wieder eine andere Geschichte. Und könnte, wenn es für die Opfer-Angehörigen dumm läuft, u.U. die Durchsetzung der Ansprüche "torpedieren". Die Haftpflichtsumme seitens der Versicherung ist gedeckelt, und wenn da eine 9-Mio.-Forderung erfolgreich mit reinkommt... Anscheinend gibt es auch einen Streit, ob die von der Stadt Winnenden geltend gemachten Schäden als Sach- oder als Personenschaden zu werten sind. Die (Allianz-)Versicherung geht von letzterem aus und will die Sach-Haftpflichtdeckung gar nicht antasten - da der tatsächliche Sachschaden überschaubar gewesen sei, und die enormen Umbaukosten der Schule fast ausschließlich auf Wünsche im Hinblick auf Opfer-/Angehörigenschutz zurückzuführen seien, ergo: als Personenschaden einzustufen. Der OB von Winnenden wirft der Versicherung daher "Kälte" vor. Wir lernen auf jeden Fall - wenn es richtig um Geld geht, endet auch die politische Korrektheit. Dann wird gestritten und gezerft.
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"Kasse machen" ist ein großes Wort angesichts des Umstandes, dass hier (offensichtlich) der Ernährer/Hauptverdiener der Familie dieser Familie durch ein Verbrechen genommen wurde. Ich bin mir hundertprozentig sicher, auf diese "Kasse" würden die Angehörigen liebend gerne verzichten. Wir sollten hier (bei aller berechtigten Kritik an einem gewissen "Feldzug" gegen den Vater K.) nicht in Zynismus verfallen.
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Von Eltern ist da aber nicht die Rede. Da geht es doch (jetzt im ersten Fall) um die Angehörigen eines der beiden erwachsenen Männer, die der Schulattentäter bei seiner anschließenden Flucht im Autohaus in Wendlingen erschoss. Und dabei dann um Ersatz der Beerdigungskosten und den durch das Verbrechen bedingten Wegfall des Hauptverdieners der Familie. Auch wenn vielleicht fraglich ist, ob der Vater K. wirklich für alles verantwortlich gemacht werden sollte und kann - dem Grunde nach kann ich das Vorgehen der Angehörigen hier nachvollziehen. Ich finde auch nicht, dass Schlagworte wie "abkassieren" hier in irgend einer Weise angemessen sind.
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Zu den Multitools heißt es auf besagter S. 182 der VwV wörtlich: "Anl.I-A1-UA2-2.1.4 Kombinationswerkzeuge (z. B. so genannte Multitools), an denen die Messerklinge eines der Werkzeuge darstellt und zusätzlich aufgeklappt werden muss, fallen nicht unter diese Begriffsbestimmung." Genau das (Klinge muss zusätzlich aufgeklappt werden) meinte ich mit der Unterscheidung "Messerklinge außenliegend" oder "Messerklinge innenliegend, so dass zuvor das Tool als Ganzes aufgeklappt werden muss". Ist eigentlich auch klar, denn im letzteren Falle haben wir - unabhängig davon, wie dabei das Messer geöffnet/festgestellt wird - ausgehend vom geschlossenen Tool als Ganzes kein "Einhandmesser".
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Ganz ähnlich lautende Auskünfte habe ich ebenfalls von Vollzugsbeamten in der Ver- und Bekanntschaft, die ich mal darauf angesprochen hatte (kenne über die Schule des Nachwuchses einen Kripo-Mann, habe zwei Verwandte bei der Bundespolizei, u.a.). "Das geht nicht gegen die Normalos, damit haben wir aber eine Handhabe gegen unsere ganz besondere Kundschaft" o.ä. Nur, rein formal nützt dir das auch als vernünftiger Normalo im Fall des (blöd laufenden) Falles nichts. Meine Konsequenz ist, mich schlicht an die Schranken ungeliebten § 42a zu halten. Bei Klappmessern und Multi-Tools heißt das in mienem Fall (und ich führe praktisch immer ein Messer oder Tool): - als Alltags-Taschenmesser nur "zweihändig" zu öffnende (i.d.R. großes Victorinox), ausnahmsweise auch "nicht verriegelnde" (wie die kleinen Vic.,) oder auch mal ein "Spezialist" wie das Böker Trance 42 - bei den Tools die "alten" Modelle, die nicht äußeren/sofortigen/einhändigen Zugriff auf das Messer haben, sondern erst als Ganzes aufgeklappt werden müssen bzw. nur "zweihändig" zu öffnen sind - Einhandmesser nur bei der Jagd (und ab und zu mal im Österreichurlaub...).
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Ha! Das ist ja regelrechte, gewinnorientierte "Entsorgungswirtschaft"....
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Das sehe ich auch so. Ein wenig bürokratischer Aufwand, ein paar Gebühreneinnahmen ("netto" betrachtet wohl auch nicht berauschend), dass "mehr an Sicherheit" dürfte schlicht nicht vorhanden sein. Der Ehrliche hat mehr Aufwand, wer hingegen "Schindluder" mit einer SSW treiben will, dem ist die KWS-Regelung völlig egal. Mir persönlich waren's die 50 € (geschätzt) an Gebühr für einen solchen "Lappen" mangels Verwendung bislang schlicht nicht wert...
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Dazu hat man sie auch gründlich "erzogen"... Zumindest hat man das ganze Eigenvorsorge-/Schutzhema in D in den letzten zwei Jahrzehnten gründlich totgeschrumpft und einschlafen lassen.
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Im April (also dem Zeitpunkt des Threadbeginns bzw. Fotos) bleibt - auch wenn's um Reh geht und das Revier am eigenen Garten beginnen sollte - schließlich nichts anderes übrig... P.S.: Was habe ich in diesem Februar/März schon ausgiebig Rehwildbeobachtung betreiben können.... Diese lieben Mitgeschöpfe haben die Jagdzeiten offensichtlich genau auf dem "Zettel" und paradierten regelrecht auf und ab. Währenddessen: "keine Sau" (und natürlich nicht die darunter zulässigen) zu sehen...
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Perkussion-Sharps-Patronen waffenrechtlich erlaubnispflichtig?
karlyman antwortete auf nordwind's Thema in Waffenrecht
Die Dinger sind keine Patronenmunition, Punkt. Und (siehe oben ShooterX) die Perk.-Hinterlader sind definitiv rechtlich "Vorderlader" und das Schießen mit Ihnen ist VL-Schießen. -
Ermessensspielräume sind nicht beliebig. Ermessen kann und darf auch nicht nach "Geschmack" oder "Nase des anderen" ausgeübt werden. Hier im Thread war (in etwa) angeführt worden, die gesetzlichen Merkmale könnten vom Vollzugsbeamten auf der Straße eben mal so und mal so ausgelegt werden, man könne hinterher ja den Rechtsweg beschreiten, wenn' s einem nicht passe... Darauf wollte ich hinaus - denn genau SO kann's im Rechtsstaat auch nicht gehen. Das ist - in Summe - das Ende der Freiheit, da damit durch beliebige Druckausübung im Vorfeld willfähriges Verhalten des Bürgers "erpresst" wird. Die Problemstellung ist eigentlich nicht so schwer zu erkennen.
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Das würde bzw. tue ich ebenfalls nicht. Mir ist aber wichtig, dass kein Klima herrscht, in dem staatlicherseits rechtliche Grauzonen "gepflegt" bzw. maximal ausgereizt werden (bis der verunsicherte Bürger, weil er ja irgendwie unter Umständen irgendetwas falschmachen könnte...) sich gar nichts mehr traut. Das ist Oppression, nicht Freiheit. In der Praxis (zumindest so weit ich es hier sehen kann) läuft's darauf hinaus
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Diese Einschätzung darf natürlich in einem Rechtsstaat keine blanke Willkür sein. Sprich, ich habe Lust, den Bürger heute mal etwas zu ärgern und behaupte als kontrollierender Pol.vollzugsbeamter einfach mal etwas, auch wenn mir selbst klar ist, dass es jeglicher Grundlage entbehrt... Nicht wirklich rechtsstaatlich. Eigentlich ist es doch bezüglich der bloßen, gesetzlichen "Einhand"-Einstufung gar nicht so schwer. Sollte ein Zweifelsfall hinsichtlich dieser Eigenschaft vorliegen, so soll derjenige, der behauptet, hier lägen die einschlägigen Tatbestandmerkmale vor, doch einfach kurz das ausgehändigte Werkzeug einhändig öffnen und feststellen. Damit dürfte in den meisten Fällen (lassen wir mal "Zauberkünstler" u.ä. außen vor) schon mal nachvollziehbar Klarheit geschaffen sein, "ob oder ob nicht". Bei dieser Argumentation ist m.E. Vorsicht geboten. Denn das nähert sich dann bereits einem staatlichen Willkürhandeln nach dem Motto (vgl. oben): Ich als Vollzugsbehörde darf alles, und ich weiß genau, dass du dich deswegen, auch wenn du im Recht bist, faktisch nicht wehren wirst... Das ist - zum Prinzip erkoren - äußerst grenzwertig... Jenseits dieser Grenze liegt der Polizeistaat.
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Mit der "Einordnung" (Werkzeug oder nicht...@ dkp) ist das in der Tat so eine Sache. Ich wäre da seehr vorsichtig. Im Zweifelsfall ist nicht die "Einordnung" relevant, sondern schlicht, ob einhändig öffen- UND feststellbar (s.o. UweW.). Interessant kann bei Tools in dem Zusammenhang höchstens noch sein, wie diese bezüglich der Platzierung der Werkzeuge - und hier des Messers - konstruiert sind. Sprich: ist das Messer bei zusammengefaltetem Tool "innenliegend", so dass das gesamte Tool erstmal aufgeklappt werden muss, um überhaupt an das Messer zum Öffnen + Feststellen heranzukommen, oder ist es "außenliegend", so dass man ohne Aufklappen des gesamten Tools direkten Zugriff auf den Öffnungsmechanismus hat ? Im ersteren Fall könnte auch bei einem Einhand-Öffnungsmechanismus des Messers keine Einhandeigenschaft gegeben sein, wenn/weil man das Tool selbst ja - aus der "gefalteten" Stellung heraus - üblicherweise schon gar nicht mit einer Hand aufbekommt - und so nicht "einhändig" an das Messer herankommt. Man beachte die Foirmuierung "könnte".
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Klasse! Ich freue mich (wenn ich auch selbst dafür die Standard-SIG Sauers mit KK-System bevorzugen würde) für euch mit - und wünsche euch immer viel Spaß an und mit der Waffe! Ein schöner Einstieg. Lasst euch das nicht durch andere vermiesen. ihr +rr
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Wie ich (und ich nicht allein) vermute, muss da noch ein Hintergrund sein... Eine Kontrolle dezidiert auf dem Druckluftwaffen-Stand eines Vereins, das ist schon eher "exotisch"... Irgendein konkreter Anlass oder Vorfall musste da m.E. vorangegangen sein.
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So etwas liegt nahe.... Auf dem LuPi-/LG-Stand beim Besuch gerade keine Schießaufsicht angetroffen - und ratz, fatz ist der Stand behördlich geschlossen und versiegelt. Eine einmalige Feststellung eines Misstandes (d.h. ohne "Vorwarnstufe") war das sicher nicht... oder es hatte die Behörde noch eine Rechnung auszutragen.
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Der Aufruf an die Vereine, genau auf die Organisation einer Standaufsicht zu achten, ist natürlich richtig und wichtig. Dennoch werden hier m.E. ein paar Dinge durcheinandergeworfen. Der Stand selbst ist ja (davon gehe ich aus) sowohl schießstätten-/waffenrechtlich und bau-/immissionsschutzrechtlich abgenommen. Als solcher ist er grundsätzlich ZUGELASSEN und hat eine Genehmigung. Die Tatsache, dass eine der Betriebsauflagen - Standaufsicht - nicht eingehalten wurde, kann doch nicht zum Erlöschen der Gesamtgenehmigung führen, sondern - wie offenbar im vorliegenden Fall - dazu, dass vorübergehend eine Nutzungssperre ausgesprochen wurde. Was hat das mit der generellen "Zulassung" der ganzen Anlage zu tun? Wenn nachgewiesen wird, dass die Auflage "Standaufsicht im Schießbetrieb" organisatorisch und tatsächlich eingehalten wird, so gibt es doch keinen Grund, die Nutzungssperre weiter bestehen zu lassen. Die generelle Genehmigung des Standes muss deshalb m.E. ohnehin nicht "neu beantragt" werden, denn alle anderen Voraussetzungen (bauliche/Sicherheitseinrichtungen) wurden und werden ja nicht in Frage gestellt.
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Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Das denke ich aber auch. So, wie sich das bis jetzt darstellt, war die Wahl der Mittel wirklich fragwürdig. -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Mir ging es dabei in der Tat um unsere heutige Bundesrepublik Deutschland, nicht um die ehemalige DDR. -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ja, das zeigt die ganze Perversion dieses Denkens. Dem Bürger als solchem ist nicht über den Weg zu trauen. Sobald derselbe Mensch die Uniform anzieht, sieht aber alles diametral anders aus.. Als Bw-Angehöriger bzw. Reservist habe ich dienstlich das Schießen auf Menschendarstellungen zu üben, in Übungen wie im AGSHP auch in dynamischen Situationen. Das Gleiche nach Ausziehen der Uniform praktiziert, und ich wäre des Teufels. Irgendetwas stimmt in diesem Land nicht mehr. -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Das trifft es exakt. Die Begründung für den Einsatz der Spezialkräfte (weil der Beamte ja nebenher auch privater Waffenbesitzer ist...) ist, sofern darüber hinaus keine konkreten Anzeichen für Gewaltanwendung durch ihn vorlagen, grotesk und unverschämt. -
Das sind sowieso diejenigen, die bei der Ansitzjagd zahlenmäßig am häufigsten in Anblick kommen... Noch mein Senf zum Thema "Waffenwahl": Ich würde mich für den hier diskutierten Fall des Falles unter allen Langwaffen wohl für meine BBF entscheiden. Vielseitig, und noch kompakter und leichter als Viele (vor allem Nicht-BBF-Besitzer..) denken. Nachteilig ist zwar, dass zwei Mun-Sorten mitgenommen werden müssen, aber dafür wird man mit den denkbar meisten Anwendungsmöglichkeiten belohnt. Von Amsel, Drossel....bis dickes Schalenwild, und letzteres dann ggf. auch mal wirksam auf größere Distanz. Und, wie gesagt, Amsel, Drossel... (und entsprechend der Schrotschuss) wird praktisch wohl mit Abstand am meisten für "Fleischversorgung" sorgen, auch wenn sie in unserem jetzigen "geordneten Alltag" als Nicht-Wild nicht in unserem Fokus sind.
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Sollte der Klage von Herrn Grafe&Konstorten tatsächlich entsprochen - also eine für uns negative "Nutzen-Risiko"-Abwägung von Sportwaffen im Hinblick auf Grundrechte getroffen - werden, so werden wir noch bitter bereuen, nicht schon vor Jahren diesen Weg gegangen zu sein. Wobei ich mir angesichts - der relativ geringen Zahlen des Missbrauchs legaler Waffen "mit Todesfolge" in D - so vieler anderer (vermeidbarer und größerer) Risiken in diesem Land, die Gesetzgeber und Bevölkerung bereit sind einzugehen eigentlich nicht vorstellen kann, dass das Gericht das WaffG unter dem Aspekt "Lebensschutz" als grundgesetzwidrig kippen würde.