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Meine erste C 96...
- Viel zu hart für die heutige Bundeswehr!
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Klar gibt es diese Experten und wenn man bei jemandem durchsucht ( und das lange im Voraus geplant wird ) und es um Waffen geht, nimmt man sich natürlich keinen davon mit oder steht mit ihm in Kontakt. PS: wir reden hier nur von einem Magazin und einer Schulterstütze und nicht davon, ob z.B. ein HA auch Dauerfeuer schießen kann oder ob ein falscher Verschluß verbaut wurde oder ob ein 8 mm langes Laufstück waffenrechtliche Relevanz hat. Und bezüglich des Magazins: es ist nicht unbedingt egal, ob er noch Waffen besitzt, denk mal drüber nach...
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Nun, ich hielt das für selbsterklärend, denn man braucht keinen "Gutachter", um die waffenrechtliche ( Nicht- ) Relevanz einer Schulterstütze festzustellen. Und selbst bei den seltsamen Magazinbestimmungen in D ist dies auch schnell möglich, denn er hat keine weiteren WBK pflichtigen Waffen für die es "zu viel Mun aufnehmen könnte" und wenn selbst wenn dies ein anmeldepflichtiges Magazin wäre, hätte man mit einem Anruf vor Ort bei der Waffenbhörde feststellen können, ob er es gemeldet hat oder nicht.
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1. Mit der "taz" spricht zwar der Normalbürger nicht, aber weil das nun mal sein Beruf ist, da wird er wird wohl ( im Nachhinein ein viel zu geringes ) ein Honorar dafür bekommen haben. 2. Wenn der Sachverhalt zu 100% stimmt, dann ist es eine riesen Sauerei... 3. "Ob Magazin und Schulterstütze illegal sind müssen Gutachter klären"....oje.. ohne Worte....
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Moin, da sind ein paar Fiats dabei: https://www.imcdb.org/movie.php?id=45081
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Ja, an den erinnere ich mich auch gut... Ich war 1989 das erste mal in Dortmund und danach jedes Jahr und auch jedesmal in Kassel, bis aufs letzte mal, als es da coronabedingt ein Chaos wegen des Zugangs gab... Eigentlich schade, ich habe bei allen Börsen viel Geld gelassen und so manches Schmuckstück ergattert. Man hatte einen Überblick über die Preise, traf Leute und konnte schauen. Selbst die dusselige Übergabe der Waffen in Kassel in der extra Halle war zwar nervig, aber nur ein kleines Zeitübel... Die Atmosphäre war angenehm, hätte ich gerne wieder.
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Erfahrungen beim Verkauf von einem registrierten Magazin
Olt d.R. antwortete auf lemmi's Thema in Waffenrecht
Wahrscheinlich erzielst Du sogar mehr, wenn Du nur Zubringer, Magazinfeder und Magazinboden als Ersatzteile verkaufst und den Magazinkörper platthaust... -
Moin, in der Frage stand aber: "Mit welchen Waffen darf man auf seinem befriedeten Grundstück schießen, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können und niemand durch Lärm behindert oder belästigt wird?" So sollte auch kein Nachbar irgendwas vermuten... Interessant ist doch aber, daß dies waffenrechtlich vom Gesetzgeber gar nicht gefordert wird...
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Moin und danke erstmal für die rege Beteiligung und die Infos und Anregungen! 1. Mit der Waffenbehörde ist im Vorwege schon abgestimmt worden, daß die Sammlung aufgelöst wird; als Entgegenkommen wurde ihm sogar schriftlich genehmigt, nur einmal im Monat der Behörde die Verkäufe zu melden und nicht alle 2 Wochen die 45 km dahin zu fahren. 2. Sein letzter Erwerb liegt knapp 3 Jahre zurück ( er wußte ja, daß er auswandern wollte und hat deshalb nichts mehr gekauft ); d. h. die " 1 Jahres Grenze" ist locker nachweislich eingehalten worden. 3. Ich kenne seine Sammlung, da ist außer ein paar jagdlicher KK Gewehre und einer handvoll geerbter DF / BDF kein "Schrott" dabei und er weiß das auch und ist zu geizig, es an einen Händler komplett für kleines Geld zu verscherbeln; Sein Abflug aus D in die Sonne beginnt genau in einem Jahr am 01.10.26, bis dahin kann er die Dinger realistisch verkaufen.
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Moin, ein Bekannter ( Sammler und Jäger ) zieht zum Ruhestand ins Ausland und will nun seine Waffen ( ca. 120 ) über die bekannten Portale verkaufen. Wie läuft das steuerrechtlich? Ich kann mich dunkel daran erinnern, daß da mal was war, daß ab einer bestimmten Menge oder Summe die Verkaufsportale daß direkt ans Finanzamt melden weil man entweder davon ausgeht, daß das gewerblich ist oder daß Gewinn erzielt wird. Was muß er davon dem FA angeben? Ich bin mir da unsicher. Und ja, natürlich kann er auch vorher einen Steuerbrater fragen, aber hat nunmal mich gefagt.
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Lupi und Bedürfnis?
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Besitz von 9 mm Patronen ohne CIP Zulassung
Olt d.R. antwortete auf didgeridoo's Thema in Waffenrecht
Ja toll, jemand der hier schon seit Jahren registriert ist und viele vernünftige Beiträge geschrieben hat, der ist in einer Sache unsicher und fragt nach dem aktuellen Stand und dann kommt jemand mit dem schon seit Jahren ausgelutschten Spruch von Chips und Cola... Warum eigentlich passiert das nicht, wenn hier wirkliche Idioten hier irgendeinem Mist posten?- 20 Antworten
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Moin, nee, war nicht bei Johannsen, war bei dem in der Holstenstraße.
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Moin, so wie ich es aus der Presse erfahren habe, ermittelt doch aber immer noch die StA Flensburg, wie es denn überhaupt dazu kommen konnte, daß einige Waffen schon vernichtet wurden oder teilweise an Waffenhändler abgegeben wurden... Hat natürlich strafrechtlich auf dieses Verfahren keinen Einfluß.
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Hier: https://www.shz.de/lokales/husum/artikel/waffensammler-aus-nordfriesland-verfahren-wird-eingestellt-48593477 sind auch Details genannt ( Bezahlschranke, aber man kann oben auf "abspielen" drücken und sich den ganzen Text vorlesen lassen ). Aber: hier heißt es, man könne nur EINEN Schuß mit dem MG 34 abgeben, deshalb sei es eine Deko Waffe......?!?! Ich schätze mal, es war KEINEN Schuß abgeben gemeint.
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Moin, habe ich schon mal bei ähnlich gelagerten Fällen gemacht; er hat eine Leistung in Auftrag gegeben, die nicht erbracht wurde. Bezahlt habe ich das; also habe ich Kontakt mit dem Verkäufer ausgenommen, ihm die Sachlage geschildert und das zuviel überweisene Geld zurückgefordert. Bei den 3 oder 4 Fällen hat das immer reibungslos geklappt; ob der Verkäufer sein Geld dann auch vom Kurierdienst zurück bekommen hat, weiß ich sicher nur von einem Fall ( DHL ).