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Olt d.R.

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  1. Wahrscheinlich erzielst Du sogar mehr, wenn Du nur Zubringer, Magazinfeder und Magazinboden als Ersatzteile verkaufst und den Magazinkörper platthaust...
  2. Moin, in der Frage stand aber: "Mit welchen Waffen darf man auf seinem befriedeten Grundstück schießen, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können und niemand durch Lärm behindert oder belästigt wird?" So sollte auch kein Nachbar irgendwas vermuten... Interessant ist doch aber, daß dies waffenrechtlich vom Gesetzgeber gar nicht gefordert wird...
  3. Moin und danke erstmal für die rege Beteiligung und die Infos und Anregungen! 1. Mit der Waffenbehörde ist im Vorwege schon abgestimmt worden, daß die Sammlung aufgelöst wird; als Entgegenkommen wurde ihm sogar schriftlich genehmigt, nur einmal im Monat der Behörde die Verkäufe zu melden und nicht alle 2 Wochen die 45 km dahin zu fahren. 2. Sein letzter Erwerb liegt knapp 3 Jahre zurück ( er wußte ja, daß er auswandern wollte und hat deshalb nichts mehr gekauft ); d. h. die " 1 Jahres Grenze" ist locker nachweislich eingehalten worden. 3. Ich kenne seine Sammlung, da ist außer ein paar jagdlicher KK Gewehre und einer handvoll geerbter DF / BDF kein "Schrott" dabei und er weiß das auch und ist zu geizig, es an einen Händler komplett für kleines Geld zu verscherbeln; Sein Abflug aus D in die Sonne beginnt genau in einem Jahr am 01.10.26, bis dahin kann er die Dinger realistisch verkaufen.
  4. Moin, ein Bekannter ( Sammler und Jäger ) zieht zum Ruhestand ins Ausland und will nun seine Waffen ( ca. 120 ) über die bekannten Portale verkaufen. Wie läuft das steuerrechtlich? Ich kann mich dunkel daran erinnern, daß da mal was war, daß ab einer bestimmten Menge oder Summe die Verkaufsportale daß direkt ans Finanzamt melden weil man entweder davon ausgeht, daß das gewerblich ist oder daß Gewinn erzielt wird. Was muß er davon dem FA angeben? Ich bin mir da unsicher. Und ja, natürlich kann er auch vorher einen Steuerbrater fragen, aber hat nunmal mich gefagt.
  5. Lupi und Bedürfnis?
  6. Ja toll, jemand der hier schon seit Jahren registriert ist und viele vernünftige Beiträge geschrieben hat, der ist in einer Sache unsicher und fragt nach dem aktuellen Stand und dann kommt jemand mit dem schon seit Jahren ausgelutschten Spruch von Chips und Cola... Warum eigentlich passiert das nicht, wenn hier wirkliche Idioten hier irgendeinem Mist posten?
  7. Moin, nee, war nicht bei Johannsen, war bei dem in der Holstenstraße.
  8. Moin, so wie ich es aus der Presse erfahren habe, ermittelt doch aber immer noch die StA Flensburg, wie es denn überhaupt dazu kommen konnte, daß einige Waffen schon vernichtet wurden oder teilweise an Waffenhändler abgegeben wurden... Hat natürlich strafrechtlich auf dieses Verfahren keinen Einfluß.
  9. Hier: https://www.shz.de/lokales/husum/artikel/waffensammler-aus-nordfriesland-verfahren-wird-eingestellt-48593477 sind auch Details genannt ( Bezahlschranke, aber man kann oben auf "abspielen" drücken und sich den ganzen Text vorlesen lassen ). Aber: hier heißt es, man könne nur EINEN Schuß mit dem MG 34 abgeben, deshalb sei es eine Deko Waffe......?!?! Ich schätze mal, es war KEINEN Schuß abgeben gemeint.
  10. Moin, habe ich schon mal bei ähnlich gelagerten Fällen gemacht; er hat eine Leistung in Auftrag gegeben, die nicht erbracht wurde. Bezahlt habe ich das; also habe ich Kontakt mit dem Verkäufer ausgenommen, ihm die Sachlage geschildert und das zuviel überweisene Geld zurückgefordert. Bei den 3 oder 4 Fällen hat das immer reibungslos geklappt; ob der Verkäufer sein Geld dann auch vom Kurierdienst zurück bekommen hat, weiß ich sicher nur von einem Fall ( DHL ).
  11. https://www.kn-online.de/schleswig-holstein/ab-sofort-schleswig-holstein-erlaesst-waffen-und-messerverbot-im-oepnv-TGQCRIJP5ZCWLBHLORI4SD63CE.html Der Wahnsinn geht weiter...
  12. Wie wäre es mit § 12 (5) : "Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Erlaubnispflichten zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen." Mit einem Fax oder Brief hat man dann auch ein Dokument in der Hand, aber das ist nicht einmal das Entscheidende, da man beim Amt ja auch nachfragen kann.
  13. Der Beamte, der am PC die Abfrage macht, erkennt, daß er einen Waffenbesitzer vor sich hat. Wenn Bedarf ( Notwendigkeit, also ein guter Grund! ) dazu besteht, dann kann er auch den sämtlichen gespeicherten Bestand und die Erlaubnisse dazu sich anzeigen lassen. Wenn also der Streifenbeamte vor Ort über Funk vom Leitstellenbeamten am PC wissen will, ob der Bürger Hans Meyer eine Pistole Ruger, Kal. .45 ACP; Nr. 0815 haben darf und aufgrund welchen Bedürfnisses, dann sagt ihm der Mensch am PC das auch.
  14. Nein! Unter 0,5 %, damit sie auch keine Wahlkampferstattungen bekommen.
  15. Darf ich da mal einhaken? Das bedeutet ja, daß es nie den Fall geben kann ( darf ), daß Minderjährige zu Hause mit dem LG schießen, oder?
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