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Olt d.R.

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  1. Wie wäre es mit § 12 (5) : "Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Erlaubnispflichten zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen." Mit einem Fax oder Brief hat man dann auch ein Dokument in der Hand, aber das ist nicht einmal das Entscheidende, da man beim Amt ja auch nachfragen kann.
  2. Der Beamte, der am PC die Abfrage macht, erkennt, daß er einen Waffenbesitzer vor sich hat. Wenn Bedarf ( Notwendigkeit, also ein guter Grund! ) dazu besteht, dann kann er auch den sämtlichen gespeicherten Bestand und die Erlaubnisse dazu sich anzeigen lassen. Wenn also der Streifenbeamte vor Ort über Funk vom Leitstellenbeamten am PC wissen will, ob der Bürger Hans Meyer eine Pistole Ruger, Kal. .45 ACP; Nr. 0815 haben darf und aufgrund welchen Bedürfnisses, dann sagt ihm der Mensch am PC das auch.
  3. Nein! Unter 0,5 %, damit sie auch keine Wahlkampferstattungen bekommen.
  4. Darf ich da mal einhaken? Das bedeutet ja, daß es nie den Fall geben kann ( darf ), daß Minderjährige zu Hause mit dem LG schießen, oder?
  5. Moin, ich muß leider selber korrigieren, der "normale" Kneipen- oder Restaurantbesuch zählt nicht dazu, sondern nur "normale" Disco / Theater / Kinobesuch.... Aber das ist ja so schon schlimm genug...
  6. Hhm, nachdem ja mal entschieden wurde, daß der "normale" Gastättenbesuch auch ( waffenrechtlich ) als öffentliche Veranstaltung zählt, folgt daraus ja, daß man ins Restaurant oder die Kneipe / Imbiss ja auch ab jetzt kein Taschenmesser mehr dabei haben darf...
  7. In Fall meiner Behörde lief das so ab: Liste abgegeben, als ich sowieso da war, um eine Waffe anzumelden; sofort wurde eine Kopie davon gemacht, mit Datum und Behördenstempel versehen und mit dem Zusatz "am heutigen Tage gemeldet" versehen + Unterschrift und mir ausgehändigt. Hat keine Minute gedauert, Peng und fertig! Warum das woanders nicht auch so gehen kann, erschließt sich mir nicht...
  8. Wenn ich das so lese, dann reicht es es ja, wenn ich bereits am 01.01.00 eine gehabt habe. Diese betreffende brauche ich ja jetzt ( nach dem Wortlaut ) auch gar nicht mehr unbedingt zu haben, sondern könnte auch auch eine neuere vom letzten Jahr haben, entscheidend ist, daß ich am 01.01.00 schon mal (irgend- ) eine gehabt habe. Und das nachzuweisen geht wohl nur über eine schriftliche Wrklärung, daß dem so war... Und wenn wir den waffenrechtlichen Begriff des Besitzes dazu heranziehen, reicht es ja, daß ich zum Jahreswechsel 99/00 nach Mitternacht mal die geliehene SRS Waffe vom Nachbarn in der Hand gehabt habe und 3 Leuchtsterne Kartuschen abgeschossen habe.
  9. Es gab sogar 75 Schuß Magazine, die zwar nicht fürs G 3 gedacht waren, aber paßten. Habe ich hier: schon mal gepostet.
  10. "Dies gilt nicht für Personen, die eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe bereits vor dem 1. Januar 2000 besessen haben." Was ist das denn auch wieder für ein Murks? Jeder, der eine bereits vor dem 01.01.00 besessen hat, braucht diese nicht zu melden und auch keinen KWS? Also nicht einmal dieses betreffende Waffe, sondern nur eine... Also im theoretisch jeder, der vor dem 01.01.82 geboren ist, konnte legal eine SRS Waffe schon ab 01.01.00 besitzen und braucht nix zu melden und keinen KWS...
  11. Moin, über den Sammler aus Nordfriesland, dessen Sammlung sichergestellt und z.T. schon vernichtet wurde, wurde hier ja auch schon berichtet. Heute abend kommt in Panorama 3 ein Bericht darüber. https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/Panorama-3,sendung1438528.html Auch wenn natürlich immer ein gesundes Mißtrauen bei TV Beichten zum Thema Waffen verhanden sei muß, ist zumindest der Programmhinweis doch recht objektiv dargestellt worden.
  12. ...und selbst wenn, dann könnten die auch keine rechtsverbindliche Auskunft geben, das kann nur die betreffende Behörde... @Blackbull: ich nehme lieber Otternasen...
  13. Sehr schön, danke! Ich glaub' aber, daß es das damals noch nicht gab.
  14. Stell' doch mal ein Foto rein...
  15. Moin, nachdem vor ein paar Tagen in Hessen PKW Fahrer z.T. 18 h im Schnee bei klirrender Kälte feststeckten, frage ich mich, wie das mit einem E Auto gewesen wäre ( habe keine Ahnung davon ). Wielange hält da die Batterie so in etwa ( ja, ich weiß, unterschiedliche Hersteller und Modelle, aber einen Anhalt wird es wohl geben ). Auf Herstellerangaben will ich mich nicht verlassen ( siehe Abgasskandal ). Mein Benziner verbraucht im Leerlauf mit Heizung / AC an weniger als ein Liter pro Stunde, mit meinem 50 l Tank reicht das schon etwas, und selbst wenn er nicht mehr ganz voll war, schütte ich einfach die 6 l Reserve nach.
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