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Leistungen von Lavendel
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BDS Steel Challenge - neues Regelwerk - Schußabgabe vor Startsignal
Lavendel antwortete auf webnotar's Thema in Steelshooting
Tja, genau so wurde es aber wortwörtlich und mehrfach auf dem RO-Lehrgang kommuniziert und als einer der Hauptschwerpunkte den Teilnehmern ans Herz gelegt. Was nu? Letztendlich, du schreibst ja oben selber " im Zweifelsfall für den Schützen ". -
BDS Steel Challenge - neues Regelwerk - Schußabgabe vor Startsignal
Lavendel antwortete auf webnotar's Thema in Steelshooting
Mein Schwerpunkt liegt auf dem IPSC, die anderen BDS-Disziplinen, auch Steel kommen nachrangig. Beim IPSC liegt mein persönlicher Fokus beim .P.. also Practical. Deshalb tue ich mich persönlich ganz schwer, wenn es unbeabsichtigt knallt. Es ist dort für mich auch egal ob technisches oder Schützenversagen. Beides hat für mich nichts mit Practical zu tun, weil in der Praxis kann dies einen Unfall zur Folge haben. Und dieser ist zu verhindern. Genau das meinte ich oben mit "dann muss eben das Regelwerk geändert werden". Das das in der Praxis tlw. gar nicht, oder schwer möglich sein wird ist mir auch klar. Das ändert aber auch nichts an der grundlegenden Tatsache, dass das Regelwerk dann eben Mist ist. Das ist richtig. Wir haben als RO vorrangig und einzig die Aufgabe an dem betreffenden Wochenende den Spaß für die Teilnehmer abzusichern. Wir sind als RO nicht Erfüllungsgehilfe irgendwelcher Behörden, wir sind auch nicht als Ober-Belehrer auf dem Match. -
BDS Steel Challenge - neues Regelwerk - Schußabgabe vor Startsignal
Lavendel antwortete auf webnotar's Thema in Steelshooting
Da magst du formaljuristisch nach dem Regelwerk recht haben. Dann muss eben das Regelwerk geändert werden. Wenn es vor dem Kommando knallt - gibt es DQ, egal ob ungewollt oder unbeabsichtigt. Der Starter hat sich oder seine Ausrüstung nicht im Griff und fährt nach Hause, weil er Personen und Sachwerte gefährdet. Dann ist das Regelwerk falsch, wenn es die Gefährdung von Personen zulässt. Sicherlich, das schreibt sich hier leicht. Das ggf. im Regelwerk zu ändern ist tlw. schwierig bis unmöglich. Das ist mir auch bekannt. Bei der letzten LM Steel gab es einen Vorfall, wo der Schütze lt. Regelwerk alles richtig gemacht hat. Trotzdem hat es geknallt. Die Manipulation an der Waffe durch den Schützen war lt. Reglement Steel zulässig. Hier ist m.E.n. das Reglement dringend überarbeitungswürdig. Das ist ein Sicherheitsrisiko. -
BDS Steel Challenge - neues Regelwerk - Schußabgabe vor Startsignal
Lavendel antwortete auf webnotar's Thema in Steelshooting
Ich kenne mich mit dem Regelwerk Steel nicht so genau aus. Aus dem Regelwerk IPSC kenne ich aber Fälle wo Unstimmigkeiten rein auf Übersetzungsfehlern beruhen. Bzw. wurden aktuelle internationale Regeln noch nicht ins deutsche Regelwerk übernommen, einfach weil sich noch keiner gefunden hat die neuen Regeln zu übersetzen. Es gilt aber das internationale Regelwerk. D.h. in D wird, obwohl nach Regelwerk, dann nach ungültigen Regeln geschossen und das tlw. über Jahre. Worauf beruht das deutsche Regelwerk Steel? Ist das "unbeabsichtigt" und "ungewollt" eventuell auch nur ein Übersetzungsfehler? -
Panzermine Füllung 10 kg TNT gegossen, gegossen puscht die Wirkung von TNT nochmals + 50 %. Entspricht dann also einem TNT-Äquivalent von 15 kg. Du hast vollkommen recht mit deiner Wohnung ... Zumal wenn das Zeug auch noch überlagert ist.
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Bedürfnis zum Besitz auch ohne schießsportliche Aktivität?
Lavendel antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Der Landesverband bestätigt das Bedürfnis, nicht der Verein. Das es bis Ende 2025 die Vereine bescheinigen / tun / dürfen ändert nichts an der Gesetzeslage an sich. Wenn er nicht Mitglied in einem schießsportlichen Landesverband ist, dann halt auch kein Bedürfnis. -
Behörde erkennt Nachweise für Überkontingentwaffen nicht an.
Lavendel antwortete auf christo's Thema in Waffenrecht
Welches Bundesland bist du? -
Behörde erkennt Nachweise für Überkontingentwaffen nicht an.
Lavendel antwortete auf christo's Thema in Waffenrecht
Ich glaube hier liegst du etwas falsch. Das von dir erwähnte Zitat ist das Verfahren beim Erwerb der Überkontingentwaffen. Damit lägest du richtig. Das bescheinigt der Verband, sonst bekommst du ja auch garn nicht erst den Voreintrag. Bei Christo geht es aber um Bestandsnachweis. -
Aus gutem Grund wohl, vermutlich ein Haftungsproblem. Die in-Ohr-Stöpsel, gleich welcher Art, dämpfen nur den Schall welcher über den Gehörgang eintritt. Sie dämpfen in keinster Weise den Schalldruck welcher über die Schädelknochen auf die Hörorgane übertragen wird. Der geht ungefiltert durch. Die in-Ohr-Stöpsel gehen als alleiniger Schutz m.E.n. nur für Jäger mit paar Einzelschüssen. Für den Sportschützen nicht zu verantworten. Es ist, bzw. wird derzeit schon von einigen Ausbildern empfohlen, auch zu empfehlen die elektronischen Kapselgehörschutze abzuschalten, wenn man selber schießt. Es dauert Millisekunden bis die umschalten und in dieser Zeit geht der Schalldruck ungemindert durch. Hat auch den Vorteil, dass man das blöde Gelaber vom Stand nicht hört und sich aufs Schießen konzentrieren kann.
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Der Unterschied ist beträchtlich. Ggf. hast du einen Denkfehler in deiner Überlegung Die Waffe vom Threaderöffner ist Spiegel aufsitzend eingeschossen. Da hast du einen Versatz von locker 12 cm. Bei einer Fleck eingeschossenen Waffe liegst du richtig. Die auf 25 m Fleck eingeschossen bleibt ein Versatz von vielleicht 1,5 cm. Die kannst du runter bis aug 5 m mit einer Visiereinstellung schießen.
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Indem man umzieht, plötzlich und unerwartet. Rein zufällig, kein Zusammenhang mit den Schreiben irgendwelcher Behörden.
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Das Ganze hat natürlich einen Pferdefuß. Erstmal Span abhebende Bearbeitung an einem wesentlichen Teil, mithin noch zum Beschussamt. Das grundsätzlich. Zum Zweiten, wenn die Fräsarbeiten angepasst zu einem RedDot der engeren Wahl erfolgen und nicht kompatibel mit anderen sind. Was ist, wenn dieses Dot nicht funktionier oder zerbröselt? Oder aber das Dot in zwei, drei Jahren defekt geht und der Hersteller keine Ersatzteile mehr liefert? Dann ist der Schlitten Schrott. Neuer Schlitten, anpassen vom BüMa, wieder fräsen, wieder Beschussamt. Wenn dann auch noch der Waffenhersteller die Produktpalette erneuert hat, dann gibt es eventuell auch keinen neuen Schlitten mehr. Dann ist die Waffe Schrott. Neues Bedürfnis, 12/18, neue Gebühren usw. usf.
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Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Lavendel antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Es gibt dazu keine Feststellung des BKA, weil deren Meinung, bzw. die Meinung welche sie i.d.S. vertreten haben, ist (verkürzt, Klartext): "Es ist kein verbotener Gegenstand, es geht uns damit nichts an. Wir sind nur für verbotene Sachen zuständig. Kümmern sie sich vor Ort mit ihrer Behörde darum." Auf Grund dieser Einstellung, welche m.E.n. sogar vollkommen richtig ist, gab und gibt es von denen auch keine weiteren Positionierungen. -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Lavendel antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Der "Link" ergibt sich aus dem WaffG. Der Ursprung war eine Diskussion zu § 40 Abs. 4 WaffG. Das weitete sich etwas aus und wurde dann mit folgendem Verweis beendet: ... Allerdings gilt das v.g. lt. BKA i.V.m. § 58 Abs. 17 WaffG: (17) Hat jemand am 13. Juni 2017 ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder 1.2.4.4 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er den Besitz spätestens am 1. September 2021 bei der zuständigen Behörde anzeigt oder das Magazin …. Damit ist das Thema Altbesitz durch. Für den Altbesitzer ist es kein verbotener Gegenstand, mithin müssen die Magazine nicht in den Tresor, schon gar nicht in einen neuen "1"- er. -
Nein, machts nicht. Zumindest nicht auf der Dose, welche bei mir rumliegt (von vor 2010). Ist hier keiner aus F (M), welcher dort mal vorbei fahren kann und schauen? War gutes, praktisches Zeug von denen.