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Lavendel

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  1. Was soll die Überschrift? "... wollen ... wieder ..." Das impliziert ja, dass sie irgendwann zwischendurch mal aufgehört hätten.
  2. Letztendlich trifft diese Auflage der Einstufung der Vorderschaftrepetierflinte auch nur den, welcher sein Grundkontingent LW nicht ausgeschöpft hat. Hat er nur die Pumpe auf Grün muss er sowieso 4/6 liefern, weil es ist seine einzige LW, also egal. Hat er das Grundkontingent mit 3 LW voll und zusätzlich die Pumpe, ist sie Über.., und erfordert dafür ebenfalls 4/6, also auch egal. Wer 1 oder 2 LW und die Pumpe hat, muss jetzt 2x 4/6 liefern - dumm gelaufen. Was bleibt ist jetzt eine Ungleichbehandlung des letztgenannten. Was auch bleibt, dass der Begriff "Über ..." für die Pumpe falsch gewählt ist. Richtigerweise hätte der Eintrag in die WBK für die Pumpe mit der Auflage (sinngemäß) versehen werden müssen: "Für das Teil ist jedes Jahr 4/6 nachzuweisen." Hatten wir bei uns (Sachsen) vor vielen Jahren auch mal in ähnlicher Form. Da wurde der Eintrag für die Pumpe vorbehaltlich der Auflage "Teilnahme an einer LM innerhalb eines Jahres" erteilt. Haben sie dann aber irgendwann wieder abgeschafft.
  3. Es gibt ein deutsches WaffG. D.h. für "Grün" (Sportschütze). Regelbedürfnis 2 KW und 3 halbautomatische Langwaffen. Schluss. Mit einer Ausnahme, die Vorderschaftrepetierflinte. Ein Repetierer ist keine KW und keine halbautomatische Langwaffe. Auf welches "Kontingent" wollen die den anrechnen? Für "Gelb" gibt es kein Überkontingent. Ob eine Klage da Sinn macht, muss jeder für sich entscheiden.
  4. Ja, Bedürfnis brauchst du natürlich für Grün. Bedürfnis mit allem drum und dran. Wenn du die 11. für Wettkampf benötigst und die anderen 10 dafür nicht gehen, sollte das kein Problem sein. Wenn du 10 baugleiche hast - du bist mit "Gelb" Sportschütze, kein Sammler. Pech gehabt.
  5. Falsch. Du nimmst einfach die neue 11. auf die "Grüne". Der Voreintrag ist auf alle Fälle preisgünstiger als die alte 10. mit Verlust zu verkaufen. Auf Grün gibt es keine Mengenbegrenzung.
  6. Vielleicht hatte er als altgedienter Waffenhändler einfach auch keinen Bock sich vor seinem Ruhestand noch mit dem Bürokratiemonster NWR zu beschäftigen?
  7. Bei den Langwaffenmagazinen (Flinten) ist die Auslegung ja "bestimmungsgemäßes Kaliber" also bei einer 12/76 mit 10 Schuss-Röhren-Magazin bist du safe, wenn dort 11 oder 12 Schuss 12/46 reingehen. 9 mm in einem 40´er Magazin sind nicht bestimmungsgemäß. Von rein gehen mal abgesehen, wäre die Frage funktioniert die 9 mm Glock mit dem 40´er Magazin dann mit 9 mm Murmeln auch tatsächlich? Von der Bul weiß ich es, dass 40´er Magazine mit 9 mm geladen werden können, reinpassen und dann aber nach zwei drei Schuss Störungen provozieren. Die Pillen 9 mm Pillen verklemmen dann im geringfügig größeren 40´er Magazin. Trotzdem das 40´er Magazin etwas größer ist, passt es in die 9 mm Bul rein. Ausprobieren, wenn es stört bist du m.E.n. safe. Nicht bestimmungsgemäß und funktionieren tut es auch nicht.
  8. Lavendel

    IPSC STANDARD OPTICS

    Wäre schön, wenn es kommt. Würde bei nachlassender Sehkraft einen Divisionswechsel in die Open ersparen. Wenn ich allerdings die aktuellen, schon starken Starterfelder bei der Production Optics sehe, wenn da noch eine Standart Optic kommt, dann ist die Open tot.
  9. Wahre Worte. Und die erreichte Regelung ist auch nur unter Vorbehalt zu verstehen. Dein Anwalt hat die Sache für dich in dieser einen Angelegenheit (WBK) geklärt. Der Eintrag ist aber nicht raus. Der bleibt drin stehen auf alle Ewigkeiten und kann dich jederzeit in anderer Sache wieder aus dem Rennen nehmen.
  10. Es haben schon welche wegen zu oft falsch parken ihre WBK abgeben dürfen. Falsch parken ist auch nicht strafbar - trotzdem waren die Schränke dann leer ...
  11. Richtig. Unter www.gesetze.im-internet .... ist schon alles "aktualisiert"! Es steht nur noch die "aktuelle" vom "Präsi" unterschriebene Version online.
  12. Ja, die Möglichkeit besteht. Da hat der Verein eine eigene Sachkundekommission, welche natürlich auch behördlich zugelassen sein muss. Die dürfen dann die Sachkunde allerdings nur für Vereinsmitglieder schulen. Da kann es u.U. aber schon sein, dass diese von Behörden außerhalb des Kreises, wo der Verein gemeldet ist, nicht anerkannt werden. Sollte dass so sein, wissen das die Vereine aber und berücksichtigen das bei der Anmeldung der Teilnehmer.
  13. Clever deine Kameraden! Alles samt keine gute Idee, überhaupt gar keine gute Idee ... Das ist schon mal ein guter Anfang und der richtige Weg.
  14. Bei gebraucht gekauft. Bevor du den ersten Schuss rauslässt, kontrolliere bitte Trommelspalt und viel wichtiger das Timing und ob der Lauf frei ist. Das ist jetzt kein Spaß. Ich habe die letzten zwei, drei Jahre dort schlimme gebrauchte Sachen mit S&W erlebt. Auch schlimme Sachen direkt vom Händler. Also, kontrolliere. Und vor allem, danach viel Spaß!
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