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Lavendel

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  1. @pedruckt Danke dir! Das wird ja hier richtig spannend. Mit deiner Zuarbeit erlangt die Aussage von PetMan auch ganz andere Relevanz. Ich brauch´s zwar wirklich nicht, aber wenn die Verlängerung ansteht werde ich mit dem SB mal das persönliche Gespräch suchen.
  2. Ich kann mich nicht entsinnen irgendetwas in diesem Sinne gesagt zu haben und verwahre mich auch dagegen so etwas in meine Aussage hinein zu interpretieren. Mir ist es egal, weil ich es auch gar nicht anders kannte. Ich habe nirgends auch nur den Ansatz davon geäußert es anderen zu verbieten. Da müsste man erstmal wissen, dass es eine Einschränkung ist. Es wird bei uns im Wiederladekurs auch und immer wieder genauso gelehrt, nur für den Eigenbedarf ....
  3. Kann ich dir genau nicht sagen. Da sich die Einschränkung aber auf die WBK bezieht und keine konkreten Kaliber benannt sind, ist das m.E.n. nicht weiter relevant. In dem Moment (nach einem Jahr), wo er die erste Waffe hat, kann er dann auch gleich anfangen für diese zu laden.
  4. Wie v.g. geschrieben. Hier liegst du mit deiner Rechtsauffassung falsch, zumindest in der Verallgemeinerung. Wenn deine "27" das zulässt, dann i.O.
  5. Die "27" ist unter II. eingeschränkt, wörtlich: "Auf Grund dieser Erlaubnis darf nur Patronenmunition für die in der WBK des Erlaubnisinhabers eingetragenen Waffen geladen/wiedergeladen werden." "Der Erlaubnisinhaber darf Patronenhülsen nur für den eigenen Bedarf laden und wiederladen." Ich denke das ist eindeutig. Das ist auch keine konkrete Auflage unserer Behörde, sondern auch im Umland üblich. Ich habe im Verein mehrere Mitglieder aus anderen Landkreisen, welche mit mir zusammen den Lehrgang (in 2024) gemacht haben und diese Einschränkung auch haben. Ob heute so üblich, oder abhängig vom Bundesland entzieht sich meiner Kenntnis. Habe aber in einem anderen Verein einen Sportfreund der diese Einschränkung nicht hat und offiziell für die GK Mannschaft des Vereins lädt. Der macht das aber auch schon zig Jahrzehnte.
  6. Ja und nein. Ich darf doch sowieso nur zum Eigenverbrauch wiederladen. Also ist die Beschränkung für mich letztendlich egal.
  7. Dann hast du Glück, bzw. deine Erlaubnis nach § 27 ist schon paar Jahre älter. Bei uns wird die schon seit paar Jahren beschränkt ausschließlich auf die in der WBK eingetragenen.
  8. Heiße Geschichte. Bitte erst den Munitionserwerb um- / neu eintragen lassen und dann erst die Waffe verkaufen. Kommt sicherlich auf die Behörde an, aber ich kenne hier bei mir im Umland eine Behörde, wo die erstgenannte Variante Probleme provozieren könnte ... Wenn du einmal dabei bist und Kaliber gleiche Waffen auf mehreren WBK´s hast, lass das Kaliber dann sicherheitshalber auch gleich auf jeder WBK einmal eintragen.
  9. Ist doch Schmarrn, ändert an der jetzigen Situation gar nix mehr und verhärtet nur unnütz die Fronten. Anrufen und höflich besprechen.
  10. Hatte ich auch mal. Die Behörde war aber in Zivil da und hatte Nachbarn, welche auf dem Hof waren, erstmal nach meine Wohnung und dann nach meiner Anwesenheit gefragt. Da wir wachsame Nachbarn haben und die zwei Mitarbeiter sich anfänglich nicht ausgewiesen haben, wurden sie von den Nachbarn dann etwas bestimmter ausgefragt, was sie denn überhaupt hier wollen. Daraufhin haben sie sich als Ordnungsamt zu erkennen gegeben und auf weitere Nachfragen, weshalb in Zivil und nicht in Uniform, dann als Waffenbehörde. Damit waren meine Nachbarn beruhigt und die Mitarbeiter sind wieder abgefahren. Nun ist das bei mir egal und meine Nachbarn wissen sowieso Bescheid. Allerdings weiß ich aus meinem Verein, dass das definitiv nicht bei allen so ist und einige auch mit Sicherheit nicht wollen, dass Waffenbesitz in der Nachbarschaft bekannt wird. Ich habe dann den nächsten Tag in der Behörde angerufen und meinem SB gesagt, mit dem ich im Übrigen sehr gut auskomme, dass ich dieses Verhalten vor Ort überhaupt nicht gut finde. Er teilte mir dann mit, dass dies eine neuer Kollege war (von dem ich noch nichts wusste) und er das durchstellen wird. Das wäre so wirklich nicht in Ordnung. Also, rufe in deine Behörde an und teile denen deine Befindlichkeiten mit. Reite nicht unbedingt auf dem Datenschutz rum, sondern auf deine Situation vor Ort.
  11. Diese Äußerungen sind zwischenzeitlich wirklich justiziabel. Sie stellen nach der aktuellen, deutschen Rechtsprechung eine Verharmlosung der Zeit des III. Reiches dar und sind damit strafrechtlich relevant.
  12. Ist hier zwar off-topic, aber will dazu kein neues Thema aufmachen. Wir haben im Landesverband einen älteren Herren der schießt das Teil im IPSC regelmäßig, auch in der Landesmeisterschaft. Der ist damit richtig gut unterwegs. Alles stimmig, auch die Holster, für Pistole, wie Magazine alles zeitgenössisch aus Leder.
  13. Ein sehr spannender Einwurf, m.E.n. allerdings aus dem Gesamtumfang der dort zu Tage getretenen Gesamtthematik und Problematik heraus selbsterklärend.
  14. Beschluss, Seite 5, letzter Absatz, vorletzte Zeile: "... aus den Erkenntnissen der Telekommunikationsüberwachung ..."
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