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@JV Du hast recht, ich habe mich etwas unverständlich ausgedrückt. Klar, dass AN noch meist mit anderen "Zutaten" gemischt wurde. Zumindest aber waren im Ammonal B laut Lexikon nur Holzkohle und Aluminiumpulver drin. Du weißt doch aber, jeden Tag wird ein D... geboren. Gruß Stefan
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@Gebuesch hast Recht, AN war tatsächlich schon im WK1 bekannt. Es hieß dort allerdings Ammonal I, II, B. siehe: Lexikon der deutschen Sprengstoffmischungen http://www.r-haas.de/v11.html Die armen Jungs bei BASF haben es wohl, entgegen meiner ersten Aussage, einfach vergessen. Gruß Stefan
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Hey JV, das ist gemein... Warst leider schneller. Ich lass den Beitrag trotzdem stehen. Gruß Stefan
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Bei 350 Tonnen militärischem Sprengstoff dürfte der Sprengtrichter je nach Tiefe der Einbringung der Ladung bei etwa 130m Durchmesser liegen. Ich habe es mal mit 10m Tiefe und 30m Tiefe gerechnet. Beides mal waren es etwa 66m Radius bei mittelhartem Boden (Kalkstein, Mergel). Je nach Bodenart variiert das aber logischerweise. Ein Großteil der Wirkung "vepufft" bei diesen Mengen eh nach oben. Ein anderes historisches Beispiel: Vorwort: Damals wußte man noch nicht, dass Ammoniumnitrat nicht nur als Düngemittel sondern auch als Sprengstoff taugt. Nach diesem Ereignis schon. Explosion von Oppau 1921 Am 21. September 1921 explodierte ein Silo in einem Zweigwerk der BASF in Oppau der Nähe von Ludwigshafen, das mit dem Stickstoffdünger Ammoniumnitrat gefüllt war. Ammoniumnitrat ist explosiv und gemischt mit Öl ein Sprengstoff. Da Ammoniumnitrat stark hygroskopisch ist verfestigte sich der Stoff im Silo. Da die Arbeiter mit ihren Spitzhacken nicht sehr weit kamen (und im inneren Teil des Silos Einsurzgefahr durch nachrutschenden Dünger bestand) entschied man sich dafür, den Dünger mit dem Sprengstoff Dynamit aufzulockern. 561 Menschen kamen ums Leben, das Werk wurde völlig zerstört: An der Explosionsstelle wurde ein 100 Meter großer und 20 Meter tiefer Krater herausgeschlagen. Die Menge des Düngemittelgemisches betrug 4500 Tonnen und entsprach somit der Explosivkraft einer kleinen Atombombe von ca. 1-2 Kilotonnen TNT-Äquivalent. Ein Bild vom "Unfallort" habe ich angehängt. Kurz danach gab es in den USA einen ähnlichen Vorfall, bei dem ein ganzer Hafen mit Schiffen und allem drum und dran zerstört wurde. Gruß Stefan
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Schon mal ne Baum Rakete gebaut? 5kg PETN unten am Boden als "Wurst" um den Stamm angelegt. Einschlag war ca. 40 von der Sprengstelle entfernt mit der Spitze zuerst. Gruß Stefan
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Korrektur (m.W. 30g pro m ) war mal wieder nichts. Es sind bloss 10g pro m. Gruss Stefan
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Die BW-Schnur hat m.W nach 30g/m. Das deckt sich auch ganz gut mit der Faustformel für Holzsprengungen: Sprengstoffmasse(g)= Durchmesser²(cm²) für TNT Ein 30cm Baum braucht demnach 900g TNT oder Umrechnungsfaktor 0,7) 630g PETN Mit Sprengschnur sind es 30 Windungen a 0,94m bei 30g pro Meter, also 846g Sprengstoffmasse Gruss Stefan
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na zumindest ist in 14.4.2 letzter Satz alles bezüglich Gelber WBk und 2/6 Regelung geklärt. Diese gilt bei der Gelben NICHT. Wann wird denn das Ding öffentlich? Gruß Stefan
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@Honneycut, seltsam ist das schon, oder etwa nicht? Ist es die deutsche Mentalität? Warum soll ich etwas beim Amt registrieren lassen, obwohl ich gar nicht dazu verpflichtet bin? Unser SB hier bei WO ist sogar der Überzeugung, wenn ich mich recht erinnere, dass er Wechselsysteme überhaupt nicht eintragen darf. Erlaubnisfrei, beim Besitz der Grundwaffe, ergo auch keine Eintragung in das Erlaubnisdokument. Das deine Behörde einen Eintrag kostenlos macht, ist schön für dich, allerdings wird das eher die Ausnahme in Deutschlands Amtsstuben sein. Gruß Stefan
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@Andre1 @cop + Ganymed Es ging um den Kommentar mit dem "umnieten", falls das nicht ganz klar sein sollte. Ein Wechselsystem als Freifahrtschein zum Mord, dass diese Idee nur ein ganz klein wenig GAGA ist... Zumal der Täter wohl in den seltensten Fällen nur durch eine Verbindung zur Tatwaffe gefunden wird. Ob man nun Wechselsysteme einträgen muss/kann/darf/überhaupt nicht darf/in seltenen Fällen darf... ist dabei eher sekundär. Gruß Stefan
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Mehr sag ich jetzt mal dazu nicht. Gruß Stefan P.S. Man stelle sich vor, man kauft ein Küchenmesser im Laden und niemand meldet es der zuständigen Messerregistrierungsbehörde...
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Das ist aber nicht die Lesart des Gesetzes, wie alle anderen Bundesländer es verstehen. Aber NRW geht ja bekanntlich immer andere Wege... Zumindest war das mit den Wechselsystemen bisher immer klar. Du bist der erste der mir unterkommt, der behauptet man müsse sie eintragen lassen. Gruß Stefan
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Setzt muss der Heroe bloß noch dem Nobby klarmachen, warum man mit einer Glock oder Baretta 92 doch sportlich schießen kann und wofür man als Sportschütze einen so gefährlichen Revolver in .38 Spezial brauchen kann... @Sixgunner Fühl dich bitte nicht beleidigt, aber überleg mal, wie deine Argumentation angekommen ist und nun im Gegensatz die von Heroe. Nur mit Sachlichkeit kann man da was ausrichten, gegenseitige Beleidigungen und aufbrausendes Verhalten etc. schüren doch nur noch die angespannte Situation. Gruß Stefan
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Und was macht ein Wiederlader, der noch nie eine Orginalpackung besessen hat? Wer arm wie ne Kirchenmaus ist, kann sich ja noch nicht mal die tollen Plasteschachteln leisten. Zählt ne Alditüte auch als Orginalverpackung für wiedergeladene Mumpeln ? Theorie und Praxis.... Und das ich die Berechtigung zum Erwerb(WBK, §27 SprengG...) nachweisen kann ist ja kein Problem. Gruß Stefan
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Bevor ihr euch über das Thema "Führen von Munition" zerredet... Was ist so schlimm daran, wenn man aus welchem Grund auch immer, ein paar Patronen mit sich führt (z.B.in der Tasche vergessen,...)? Was kann man bitte damit anstellen, wenn man nicht das passende Eisen dazu dabei hat? Zäpfchen? Jemanden damit bewerfen? Es gibt durchaus den Grundsatz, dass,wenn etwas nicht explizit verboten ist, es erlaubt ist, oder? Gruß Stefan
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Verbandsbescheinigung BSSB für neue gelbe WBK
Stefan Klein antwortete auf Thorsten's Thema in Waffenrecht
Es hat eigentlich nicht so sehr was damit zu tun. Meine waffen sind auch legal und bezahlt. Es geht eigentlich eher um den Punkt, dass ich Informationen preisgebe, über deren Verwendung ich nicht weiß, bzw. deren alleinige Verwendung für Verbandsinterne Zwecke nicht absolut garantiert werden kann. Ich weiß, Paranoia, aber ich bin auch gegen pauschale Telefonüberwachung, Fahndung nach Autos mittels Videokameras auf der Autobahn, pauschale Genkarteien und son Zeugs. Ich bleibe dabei, dass die Behörde zu kontrollieren hat, ob ich genau diese Waffe brauche bzw. ob sie zum beantragten Zweck auch geeignet ist. Mein Amt hat das ganz gut gelöst. Sie läßt sich das bei der Gelben per Unterschrift bestätigen und gut is. Meiner Auffassung nach braucht kein Verband die Kopie aller meiner WBKs. Gruß Stefan -
Verbandsbescheinigung BSSB für neue gelbe WBK
Stefan Klein antwortete auf Thorsten's Thema in Waffenrecht
Hallo Peter, dein Vertrauen in allen Ehren, aber der BSSB oder halt bei mir der RSB erhält von mir gar nichts. Er hat meines Erachtens lediglich zu bescheinigen, dass ich Mitglied im Verband bin, dass ich regelmäßig Schießsport betreibe und das es für die beantragte Waffe eine Disziplin gibt.(Punkt) Der Verband hat doch keine Kontrollfunktion. Das soll die Behörde doch bitteschön machen. Wenn die in Ihren Unterlagen sehen, dass du z.B. schon eine Pistole in 9x19 hast, dann können die (die Behörde) doch fragen, warum du eine zweite brauchst. Was gehen den BSSB deine Waffen an, die du über den BDS bekommen hast? Zumal ja keiner garantiert, was überhaupt mit den Kopien deiner WBKs passiert. Ich kann mir nämlich vorstellen, dass es mit Datenschutz dort nicht allzu weit her ist. Weiterhin ist es doch egal, wenn du schon eine Pistole in z.B. 9mm hast ( Was weiß ich, z.B. für BDMP Dienstpistole 1) und dann für Sportpistole beim BSSB noch eine 9 Para haben willst. Ich habe auch schon mal einen Antrag für den RSB ausgefüllt, doch den habe ich dann nach reiflicher Überlegung im Ofen entsorgt. Danach habe ich über den BDMP beantragt. Fazit: Der Antrag besteht aus einer Seite... Waffe ist geeignet, Antragsteller ist Mitglied, Stempel, aus. So sollte das meines Erachtens laufen. Und gekostet hat es im Ggs. zum RSB auch nichts. Gruß Stefan -
Ist denn schon der 1. April? Das kann doch nicht wahr sein, oder? Wenigstens weiß ich jetzt was Herr Templer macht anstatt mir auf meine Waffenrechtlichen Anfragen zu antworten. Der Beschwerdeweg steht jedem Bundesbürger offen und diesen würde ich mit Sicherheit ausnutzen. Davon müssten nicht nur die direkten Vorgesetzten des Verantwortlichen in Kenntnis gesetzt werden, sondern quer durch alle Ebenen, bis hin zum IM und beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beschweren. Ganz zu schweigen von den Kosten, die diese Aktion verursacht hat, leben wir nicht in einem Polizeistaat. Zu solch einer Aktion müßte ja zumindest ein Verdachtsmoment gegeben sein. Bei einem Schwerstkriminellen ist der Aufwand ja kleiner. Also auf jeden Fall beschweren. Allein die Rückfragen seitens der Angeschriebenen sollten schon etwas Wirbel veranstalten. Aber vielleicht bekommt der Zuständige ja noch einen Orden. Ein Kopfschüttelnder Stefan
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Hallo Muni, der Kordeler hatte da seine Finger nicht im Spiel, so viel ich weiß. Gruß Stefan
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Hallo Leute, bei uns in der Gegend hat jemand auf einem geschlossenen US Stützpunkt in einem alten Flugzeugshelter nen Indoorstand bauen wollen. Wohl aufgrund unsolider Finanzierung und den hohen Auflagen bezüglich Abluft etc. steht das Ding jetzt als Bauruine... Gruß Stefan
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Hallo Leute, danke schon mal für die vielen auch konstruktiven Beiträge. Insbesondere sollte diese Diskussion zu einigen Verbesserungsvorschlägen dienen, die vielleicht tatsächlich zu einer Verbesserung/Änderung dieses Antragsformulars führen könnten. Ich hoffe immer noch, dass auch Verantwortliche bei DSB oder den Teilverbänden ( RSB?) auf diesen Thread aufmerksam werden und an den Wortmeldungen erkennen, dass mancher nicht mit allem einverstanden ist, was von "oben" kommt. Ich bin durchaus mit dem Sportprogramm des RSB zufrieden (auch wenn Disziplinen für Selbstlader mir fehlen, sic. ). Irgendwie kann ich es aber nicht abhaben, dass von allen Seiten immer mehr Informationen abgefragt werden, deren Ziel/Verwendung mir nicht ganz klar sind und über deren weitere Verwendung ich nichts weiß. Außerdem graut es mir vor der Blockwartmentalität und vorauseilendem Gehorsam. Im Gesetz steht ganz klipp und klar drin, was gefordert ist( ). Na ja, zumindest hat man versucht, was reinzuschreiben. Aber gerade in Punkten des Bedürfnisses muss man als Verband doch nicht mehr fordern, als der Gesetzgeber verlangt. Gruß Stefan
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Na ja, wenn einer Scheiss kauft, muss er damit leben. KK 100m kann man mit eigentlich mit jedem popligen Einzellader schießen, sofern die Regeln eingehalten werden. Ob es sinnvoll ist, ist eine andere Frage, aber muss das unbedingt der Verband klären? So viel Eigenverantwortung sollte man dem Schützen schon noch zugestehen. Übrigens ist der Verband jetzt dafür verantwortlich, die Regelung mit dem angeblichen Grundbedürfnis durchzusetzten? Ich dachte immer, dass sei Sache der Behörde. Gruß Stefan
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Hi Steven, das Problem ist, das ich in einem Verein bei mir zu Hause bin, wo es mir tierisch Spaß macht. Grund dafür ist aber nicht dieser Dachverband, sondern die Leute da. Wollte mich schon mal nach BDMP umschauen, hatte aber noch nicht die Zeit dafür. Studiere im Moment in München, weshalb meine Zeit etwas eingeschränkt ist. Vielleicht findet sich ja hier jemand, der mir etwas weiter helfen kann. Was mich ankotzt sind solche Fragen, ob und wofür und wie auch immer man Waffen besitzt, welche das sind und welche Waffe man sich kaufen will ( Man muss sich tatsächlich auf ein Modell festlegen!)... Was wär denn, wenn man z.B was geerbt hat, oder halt Traditionsgemäß einmal im Jahr "rollende Dose" schießt, oder der Verein jedes Jahr einen Ordonnanzgewehrpokal veranstaltet, das geht den RSB einen Feuchten an. Kopie der WBKen, Kopie der Vereinssatzung, lest mal, was die alles als Anlage wollen. Gruß Stefan
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Genau das meine ich. Warum müssen manche Leute noch über das Gesetz hinaus Forderungen stellen? Wenn uns das Gesetz nicht in die Knie zwingt, dann sind es solche Vorschriften . Gruß Stefan
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Hallo Leute, anbei der Antrag an des RSB zur Erteilung eines Bedürfnisses. http://www.rheinischer-schuetzenbund.de/08...8_antragwbk.pdf Was halten denn unsere Rechtsexperten davon. Insbesondere zu den gefoderten Angaben. Was gehen denn den RSB alle besessenen Waffen an? Wie verhält es sich da noch mit Datenschutz? Wie ist das mit der Teilnahme mit allen Waffen an Vereins- und Kreismeisterschaften? Meiner Auffassung nach wird da etwas zu viel gefragt. Auf eure Ausführungen freue ich mich schon Gruß Stefan