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Wie auch immer... auch zu Sylvester sollte man mit ner Flinte nicht in die Luft schießen, nicht mit kleinem Schrot, nicht mit Posten, nicht mit FLG... Mit einer Büchse schon gar nicht... Da fällt mir der Werner ein... sezt mal den Helm auf... besser iss das....
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versuchs mal in einer Reservisten-Arbeitsgemeinschaft- Schießsport im Verband der Reservisten der deutschen Bundeswehr e.V. Wir können zumindest einmal im Monat auf solche Distanzen schießen. (private Waffen)
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Luftgewehr unterm Arm, aber keinen Waffenschein
Matthias308 antwortete auf nichtdaneben's Thema in Allgemein
Moin, da hatte ich vor ein paar Jahren, vor meinem Jagdschein, wohl noch sehr viel Glück... Müsste so 2006/2007 gewesen sein. Ich dachte mir mal wieder, eben kurz mit meinem LG (HW 97k mit ZF) zu der Gärtnerei meines Vaters zu fahren. Das LG hatte ich aber in einer Decke gut verschnürt. Ca 100m vor der Gärtnerei ist eine Bahnschranke. Diese war natürlich mal wieder geschlossen. Hier sahen mich zwei Polizisten, denen ich wohl etwas seltsam vorkam. Sie fragten mich, was ich denn da so drinn hätte. Ich habe darauf hin offen und ehrlich geantwortet und sie gebeten mir doch die paar Meter zu folgen. Auf der Gärtnerei habe ich es ihnen dann vorgeführt. Sie waren sichtlich beeindruckt, da es wirklich gut aussah... Dann habe ich ihnen noch gezeigt, wo und auf was ich schieße. Im Folientunnel auf Scheiben. Der Kugelfang war aus einem Verkehrschild gefertigt, welches ich mal geschenkt bekam. Das hat sie aber nicht tangiert. Alles in Allem war dann soweit in Ordnung. Auf meine Frage hin, ob das Konsequenzen für meine künftige Jagdausbildung haben könnte, sagten sie : "Nein, ist alles in Ordnung, schönen Tag noch." So sollte das sein finde ich. Da muss nicht immer gleich ein Richter ne große Welle schlagen. -
Moin, ich bin in erster Linie Sportschütze. Mein Waffenbezitz gründet aber auf dem Bedürfnis des Jagdscheins. Sportlich schieße ich monatlich einmal in der "Reservisten-Arbeitsgemeinschaft-Schießsport" auf einer Standortschießanlage... Uns als Otto-Normal-Schütze wurde der Schießleiterlehrgang auch sehr anz Herz gelegt. Da wir meist so ca.10-12 Schützen sind, von denen neuerdings ich glaube SECHS von von uns "ihren SCHIESSLEITER" in der Tasche haben, habe ich dankend abgelehnt. Das hat nichts mit Egoismus zu tun. Wer es brauch, bitte gerne. Und wenn keiner da ist, auch lachs. Mir ist natürlich klar das bei der BW strenge Anforderungen bestehen. Ist auch immer ne Frage der Haftung im Falle des Falls.Verstehe ich ja auch. Dann fahre ich zum Jägerstand... packe mein Gerödel aus und schieße meine 20-30 Schuß (Kugel) (.308 oder 6,5x55) auf dem Stand. Sind 2 Einschießbahnen...hinten mit Fenster... oft bin ich dort alleine und kein Schw.... interessiert sich für mich. Ausser vielleicht wenns zuviel wird. Bald dürfen Jäger auch nur noch mit Aufsicht ins Revier....ganz alleine Schießen in offener Landschaft? Das geht ja gar nicht.....
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Bundesverwaltungsgericht: Null-Promille-Grenze für Waffenbesitzer
Matthias308 antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Einfach Schrank und Mun-Kiste ganz nah am Bett installieren... Wenn einer in die Wohnung will, hört man das wohl. Und mit ein wenig Übung sollten beide Öffnungen auch rel. geräuschlos und schnell vonstatten gehen.Wenn der Böse nun vor Dir steht und mglw mit einem Messer rumfuchtelt, einmal durchladen, Gehöhrschutz auf, und nett fragen, ob er noch Fragen hat. Wenn ja, Warnschuß in die Wand.... da sollte er es begriffen haben.. Wenn nicht ... eindeutig Notwehr. (Schuß in Beine/Arme)...Man will ihn/sie ja nicht tötlich treffen. Ich wohne ebenerdig in einer sehr kleinen Wohnung, in der ich auch schon unschön geweckt wurde. Da haben irgentwelche Türken einen Bekannten von mir gesucht, der aber nicht bei mir war. Diese Leuten haben doch glatt meine Fenster mit großen Steinen eingeworfen um reinzukommen. Zum Glück war die Polizei innerhalb von 2-3 Min da.(noch Mal... zum Glück) Und wenn ich ehrlich bin, war das der letzte "Schubs", der mich in die Jagdschule schub. Soll nun auch nicht heissen, dass ich mit Jedem "kurzen Prozess" mache... Aber bevor ich mich abstechen lasse, mache ich mir Gedanken über die Gefährdung anderer, falls ich einen Schuß abgeben muss. Ich nin dann froh, wenn ich ihn verscheucht habe ohne zu schiessen. Aber wenn alle Stricke reissen, schiesse ich auf die Beine.... scheiß auf die Zuverlässigkeit... Da ist mir mein Leben lieber. -
.50 BMG welche Waffe wo günstig Erwerben.
Matthias308 antwortete auf Olaf Amend's Thema in Allgemein
Oder diese hier: ich hoffe, der Link passt... https://www.akah.de/repetierer/steyr-hs-50-mi-18867000?z=hs%20.50 -
Bundesverwaltungsgericht: Null-Promille-Grenze für Waffenbesitzer
Matthias308 antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Das ist halt das "Gutmenschentum", welches auch schon in unsere Reihen vorgedrungen ist. Bei der Pol-Kontrolle, wo ich ein 0,3l Bier (keine 0/00) hatte, kam ich von der Arbeit. Hier habe ich ganz sicher keinen einziegen Schuß abgegeben noch hatte ich eine Waffe dabei. Warum sollte ich da groß anfangen zu Lügen? Weder war ich zu schnell, noch habe ich in jeglicher Weise was falsch gemacht. Pusten hätte ich eh müssen. Und dann? Oh Wunder.....ALc.... hahaha.... Sowas macht einen besonders glaubwürdig. Da ich weiß, das ein Pils immer drinliegt habe ich einfach mit Ja geantwortet und alles war gut. Nehmen wir einfach mal an, ich wäre Wiederlader, da wird man sicher auch mal die eine oder andere Patrone ins Lager gleiten lassen um zu prüfen, ob alles pflutscht und passt. Zu Hause, ich ganz alleine. Natürlich alle Sicherungen aktiviert und ohne Bierchen. -
Bundesverwaltungsgericht: Null-Promille-Grenze für Waffenbesitzer
Matthias308 antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Guten Abend, ich denke, dass es vollkommen richtig ist, nach einer durchzechten Nacht nicht zur Jagd oder auf den Stand zu gehen. Und am gleichen Tag zuvor noch was zu trinken ist eh sinnbefreit. Ich war im letzten Jahr noch auf einer Treibjagd. Da gabs dann Mittags noch ein 0,3 Bierchen. War wirklich nicht sonderlich unanstrengend. Und mal wirklich, ein Bier beeinträchtigt einen gesunden erwachsenen Mann nicht im Geringsten. Das ist meine Meinung zu den 0,000 Promille-Gutmenschen. P.S. ich wurde vor ca. 7 Monaten von der Polizei bei einer Verkehrskontrolle überprüft.... "Haben sie Alkohol getrunken?" -Ja, ein Feierabendbierchen in der Firma. Gepustet.... ich glaube 0,15 0/00.... "ok, alles in Ordnung, Gute Fahrt." Hatte natürlich waffenrechtlich auch keine Folgen. -
Aber ich denke mal, für heute ist erstmal Schluss mit Lustig. Ja, ich habe mitbekommen, was KW-Ausleihe angeht... Bin wohl echt nicht auf dem neuesten Stand. SORRY... Trotzdem, bei allem Spass, Beleidigungen sollten nicht die Regel werden. Egal was der LWB zu wissen scheint. Man kann über alles reden. Ich war sicher ein wenig ironisch hier, aber ich habe niemanden beleidigt. Nichts für ungut. Matthias
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OK, schönen Abend Godix, dann habe ich wohl echt was verpasst. Da habe ich wohl wirklich altes Wissen aufgerufen. Sorry. Klingt ja echt mal gut, da hätte Jäger/ Sporschütze ja nicht mit rechnen können... Danke Dir für deine ehrlichen und vor allem netten Worte. Und das ist nicht ironisch gemeint. Danke nochmals. Meine Antwort an alzi war zwar nicht nett, aber angemessen.... Ich bin ein Mensch, mit dem man sich ganz normal unterhalten kann, aber auf nette Art und Weise. Schönen Abend, Gut Schuß und Waihei, Matthias
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ja, ok alzi, entschuldige bitte, das ich diese Stelle aus meiner Jägerausbildung, und aus dem Buch noch in meinem "dummen" Hirn gespeichert hatte. Ich verneige mich vor Deiner Waisheit. Dann können KW heute wohl ungehemmt verliehen werden? Die Aufbewahrung scheint dabei auch völlig lachs zu sein, da mein kompletter Artikel ja totaler Stuss war... Und vielen Dank für Deine Netten Worte, wenn mir einer sagen muss, dass ich nur Müll bin, dann bist Du in meinen Augen ein super toller, arroganter "Sport"-Schütze. WOW, das beeindruckt mich nun wirklich sehr. Scheint ja nicht möglich zu sein, dass man sich hier mal normal schreiben kann, ohne sich gleich Dummheit und Müll um die Ohren schmeißen lassen muss. :pissed: Dann, wenn ich bitten darf, schicke mir doch dieses neue Gesetz, wo KWs einfach verliehen werden dürfen. Dann sage ich auch nichts mehr. Würde gerne einen S&W Rev. 357 Mag ausleihen... lass jucken...
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Mag sein, ich lese es Nur schwarz auf weiß... Und wenn ich nach dem "alten" Gesetz gehe, bin ich wohl auf der sicheren Seite. Das musst Du nun auch nicht auf die Goldwaage legen. Ich weiß nur, dass es mit KW nicht ganz so einfach ist, wie mit LW. Ich will da nun auch keine große Welle draus machen. Wollte es nur mal gesagt haben...
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KREBS-BUCH- Vorund nach der Jägerprüfung.... Waffen, Munitin und Optik Seite 719 Dürfen Sie ihre Kurzwaffe einem Freund ausleihen? Ja, WENN dieser Inhaber einer WBK MIT Voreintrag ist, Maximal einen Monat. Wäre schön, wenns anders wäre. Hast ja vielleicht neuere Erkenntnisse.
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Moin, Ich kenne natürlich nicht genau, wie die Gesetzeslage bei den Sportschützen aussieht, aber bei den Jägern können KW nicht mal eben so verliehen werden. Hier muss der Voreintrag in der WBK vorhanden sein. Munition .22 lfB darf ich natürlich kaufen. Aber ob ich einen Revolver leihen/kaufen, darf/kann hängt dann erstmal davon ab, ob ich den erforderlichen B-Würfel besitze. Da will die Behörde auch ganz gerne mal eine Kaufquittung sehen. " Der Erwerb von Kurzwaffen ist der zuständigen Behörde ebenfalls innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen und die WBK zur endgültigen Eintragung der KW vorzulegen. ( §10 Abs. 1a WaffG) LW habe ich schon auf Leihschein geliehen, aber bei KW liegen die Hürden wohl höher. Wer sich natürlich nun einen "rel." Kleinkalibrigen Revolver ausleiht und meint, mein A-Schrank passt schon.... darf in diesem Monat keine Aufbewahrungskontrolle überraschen... Dann dürfte die Zuverlässigkeit arg auf der Kippe stehen, auch mit mustergültigem Leihschein. . Ich will mir in Zukunft auch eine KW zulegen. Aber erstmal brauche ich den Hochsicherheits-B-Würfel... :lol2: Schönen Wochenanfang uns Grüße aus Niedersachsen.
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Guten Abend, auch auf die Gefahr hin, dass ich hier nerve... Ich habe einen guten Bekannten (Jäger und Vorsitzender meiner RAG `n Schießsport) zu dem Thema " Gültiger Jagdschein" vs. "Waffen-Mun.-Besitz", befragt und auch eine sehr deutliche Antwort bekommen. Hier meine Frage und seine Antwort: Hallo , ich befinde mich zZ in einer hitzigen Debatte im WO-Forum. Wir hatten doch mal darüber gesprochen, wie es sich verhält, wenn ich angenommener Weise keinen neuen Jahres Jagdschein löse. Soweit ich mich erinnere, darf ich meine Waffen und Mun zB fürs (jagl.) Training weiter benutzen. Der Jagdschein an sich ist doch nicht nur ein Blatt Papier, ohne Verlängerung, oder? Das heißt doch nur, dass ich die Jagd an sich nicht mehr ausüben darf, oder? Für wie lange ist es legitim, den neuen JJschein aufzuschieben? Wenn Du mal ganz viel Zeit hast, aber auch nur dann, wären sicher ein paar § hilfreich. Ich habe schon unendlich viel darüber gesucht. Da steht überall nur "gültiger Jagdschein"!? (Bedüfniss trallala;-) Würde mich sehr freuen, wenn Du mir da ein wenig auf die richtige Fährte bringen könntest. Waidmanns Heil und mit kammeradschaftlichen Grüßen, :lol2: Hallo :lol2: , es geht vorliegend um das Bedürfnis zum Umgang (dazu gehört auch der Besitz) mit Waffen nach § 8 WaffG. Dort heißt es in Abs. 1: Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger (...) glaubhaft gemacht sind. Es heißt dann weiter in Abs. 2: Ein Bedürfnis nach Abs. 1 liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller (...) Inhaber eines gültigen Jagdscheines ist. Dieser Bestimmung ist zu entnehmen, dass es 2 Alternativen gibt, wobei die zweite den Beurteilungsspielraum der Behörde eingrenzt, nämlich dann, wenn der gültige Jagdschein vorliegt. Es genügt aber auch das "Glaubhaftmachen des persönlichen Interesses" als Jäger. Ob und wie lange dieses Interesse "glaubhaft" ist, muss die Waffenbehörde (hier der Landkreis) im Einzelfall beurteilen. Wenn etwa ein 80-jähriger körperlich nicht mehr in der Lage ist, die Jagd auszuüben und deshalb keinen Jagdschein mehr löst, so wird von einem Wegfall des waffenrechtlichen Bedürfnisses auszugehen sein. Dann hat ihm die Behörde die waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen und die Waffenbesitzkarte einzuziehen. Der Waffenbesitz ist aufzugegben (verkaufen, verschenken). Liegt aber der Fall anders und der Jäger löst den Jagdschein nicht, weil er vielleicht dazu momentan wirtschaftlich nicht in der Lage ist, so entfällt dadurch nicht das Bedürfnis zum Waffenbesitz. Es besteht ja auch die Möglichkeit, dass dieser Jäger zu einer Jagd eingeladen wird und dann einen Tagesjagdschein (für max. 14 Tage) löst. Es spricht außerdem nichts dagegen, dass dieser Jäger seine Schießfertigkeiten auf genehmigten Schießständen weiterhin übt. Die WBK legitimiert ihn, die Waffe (ordnungsgemäß) zu transportieren. Allerdings könnte es sein, dass die Schießstandaufsicht einen Versicherungsnachweis fordert. Evtl. kann dort auch eine Tagesversicherung abgeschlossen werden. Passiert dann aber über Jahre hinaus jagdlich gar nichts, so wird die Behörde nachfragen und in Abhängigkeit von der Antwort den Sachverhalt rechtlich beurteilen. Solche Fälle, dass jemand vorübergehend keinen Jagdschein löst, sind gar nicht so selten. Da hat mal jemand ein Haus gebaut und hohe Abträge zu leisten; ein anderer hat Nachwuchs bekommen und deshalb erstmal keine Zeit für die Jagd; der nächste hat in jungen Jahren den Jagdschein gemacht und festgestellt, dass das begonnene Studium wichtiger ist. Die Gründe sind vielschichtig. Konnte ich dir mit dieser Rechtsauskunft weiterhelfen? Waidmannsheil ZITAT-ENDE Also ganz ehrlich, es mag sein, dass ich da immer noch was übersehe... Ich bleibe dabei, wenn ich auch als "Nicht- Jahres-Jagd-Schein LÖSER" , meiner Behörde glaubbar machen kann, dass mein Bedürfnis auch ohne GÜLTIGEN Jagdschein weiter besteht, dann brauche ich auch keine einzige Patrone "entsorgen".(PUNKT) Nichts für ungut, ich will ja auch nur wissen und nicht nur glauben . Fragen kostet nichts. Und wir sind hier eine Disskusionsrunde unter Gleichgesinnten. Schönen Wochenstart...
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Zitat : 13.5 Für Langwaffen geeignete Munition kann ein Jäger al- lein auf Grund eines gültigen Jahres- oder Tagesjagdscheines erwerben, sofern diese zum Ze itpunkt des Erwerbs nicht nach dem BJagdG verboten ist. Wegen des Rechts zum Besitz empfiehlt es sich für den Jäger zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten (z. B. in Fällen, in denen die Verlängerung eines Jagdscheins aus persönlichen Gründen zunächst nicht beantragt wird), die Erlaubnis zum Er- werb und Besitz von Langwaffenmunition in die WBK eintra- gen zu lassen. Gegebenenfalls kann auch ein Munitionser- werbsschein (z. B. Jagdscheininha ber jagt nur gelegentlich mit Leihwaffen) ausgestellt werden. Anderenfalls macht sich der Munitionsbesitzer nach § 52 Absatz 3 Nummer 2b strafbar. Ist in meinen Augen mehr als schwammig. ;-) Ich finde es auch fraglich, wenn der Jagdscheininhaber seinen JJschein nicht verlängert hat, nur mal gelegentlich mit Leihwaffen zur Jagd geht !?! Das geht also auch??? Und warum mit Leihwaffen? Ich darf meine Waffen doch noch "besitzen" auch ohne JJschein. Dann steht meine gewohnte Büchse im Schrank und ich gehe auf die Jagd mit einer fremden Waffe? Das finde ich schon sehr merkwürdig.
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Ok, das habe ich soweit verstanden. Aber mein JJschein gilt zB weiter bis 31.03.15. Wenn ich aber nächstes Jahr angenommener Weise keine Verlängerung "kaufe". Dann darf ich sicher nicht mehr auf die Jagd. Das ist sicher. Aber ich darf meine Waffen behalten und Mun kann ich auf dem Schießstand kaufen.
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Hallo Michael Grote, Im §13 (1) steht, "Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Mun wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von §15 Abs.1 Satz 1 des BJG sind(Jäger). 1. Schusswaffen und Mun zur Jagd, Training und Wettkämpfen..... 2. Waffe und mun nicht verboten sind. Da sehe ich nichts von einem gultigen Jahres-Jagdschein. Und im BJG $15 finde ich auch nichts über einen JJschein. Wenn ich nicht zur Jagd gehen kann, zB wegen einem Umzug, muss ich mir doch keinen JJschein lösen. Die Gültikkeit hat meines Erachtens nichts mit dem JJschein zu tun. Der Jagdschein an sich ist ja gültig. Oder habe ich da was extrem übersehen? P.S. Du bist nicht zufällig der Kammerad aus Achternholt? 13.5 WaffVwV, besagt auch nur, dass ich keine Mun ohne gültigen JJschein erwerben darf. Von Besitz ist da auch nicht die Rede.
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Guten Abend Hephistos, ich habe zwar meinen JJ-Schein nachgelöst, ind der WBK ist in der Spalte Mun.erwerb aber noch nie was eingetragen gewesen. Soweit ich weiß, darf ein Jäger jede erhältliche Langwaffenmunition erwerben. (nur zivile natürlich). Das sieht dann bei KW natürlich anders aus. Da wird dann auch wohl in dieser Spalte der Munerwerb abgestempelt. Ich will auch bald meinen "Wielerladeschein" machen. Meine Mun erhalte ich von einem guten mir bekannten WL "Sportschütze und Jäger". Da sehe ich nicht das große Problem. Da ich jagdlich mit der Büchse noch nie eingeladen wurde, wird eh nur auf Scheiben geschossen. In der Reservisten Arbeitsbemeinschaft Schießsport (RAG), nur Vollmantel auf den Standortschießanlagen, oder halt Teilmantel (HPBT) auf dem Jägerstand (VM-VERBOT) :lol2: Guten Abend und morgen ein schönes Wochenende.
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Es geht hier um Mun-Schränke, und diese müssen noch nicht mal ein Schrank sein, geschweige denn verankert sein. Ein Stahlblechbehältnis mit Schw..... Oder müssen/sollen wir uns noch über die Definition "Schrank" unterhalten? Welche Höhe/Breite/Tiefe/Gewicht/Aussehen.....? Angenommener Weise, kommt bei einem Wohnungseinbruch die Mun abhanden, dann war das ja schon mal illegal. Stehen die Waffen noch im Schrank ist doch alles gut. Nur mit Mun kann man höchstens gut werfen...
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Moin, Stahlblechbehältnis mit "Schwenkriegelschloss" reicht aus. Gewichte, Handlichkeit und Verankerungen spielen keine Rolle. Wenn ich meine Wohnung abschließe, wenn ich auf Arbeit oder unterwegs bin, sollten die erforderlichen Vorkehrungen getroffen worden sein. Diese Blechschränkchen sind wohl ehr dafür gedacht, dass man selber nicht schnell rankommt. OK, ich habe meinen A-Schrank auch verankert(nur LW). Was aber auch nicht muss. Er bleibt nur stehen, wenn ich die Tür aufmache... Man sollte sich da wohl nicht verrückt machen lassen. Wenn ich natürlich tausende Schuß für Büchse von RWS hätte, würde ich sie in einem gesonderten A-Schrak lagern.
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Wie KW und Muni in A-Schrank mit B-Fach lagern
Matthias308 antwortete auf WOfriend's Thema in Waffenrecht
Moin, vielleicht wäre es einfach einfacher :lol2: , sich einen Stahlblechschrank vom Baumarkt zu besorgen. Muss keine Klassifizierung haben. Abschließbar muss er natürlich sein. Da dann die ganze Mun rein. Feddich. In so ein B-Innfach passt ja bekanntlich eh nicht viel rein. Mit freundlichen Grüßen