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Qnkel

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Beiträge von Qnkel

  1. War klar, das irgendwer den allgemeinen Ausnahme-Paragraphen zieht...

     

    Hat ja schon immer geklappt, darüber ganz einfach Ausnahmen von expliziten Verboten zu bekommen! 

    Vor allem bei einem Magazinverbot, was extra so formuliert wurde, das man eben nicht über den Umweg einer KW an ein großes Mag für die LW kommt.

     

    Ich sehe da weiter 0% Erfolgschance.

     

    Wenn das klappt, wäre das ein Präzedenzfall, den dann alle nutzen wollen...

  2. vor 9 Stunden schrieb Sal-Peter:

     

    Nirgendwo und deshalb habe ich das als BEISPIEL angeführt.

     

    Jedoch haben die Sportschützen zumindest eine bestimmte Zeit ab Ersterteilung einer WBK - und zum Neuerwerb auf WBK grün - einen gewissen "regelmäßigen" Schießbetrieb GESETZLICH nachzuweisen. Wie sie das machen, ist ihnen überlassen, ein Schießbuch ist allerdings eine einfache und recht praktikable Möglichkeit dafür. 

     

     

    Nicht der Sportschütze sondern der Verein war nach altem WaffG (vor 2020) für drei Jahre nach erstmaligen beantragen einer WBK dazu verpflichtet.

    Jetzt ist der Verein nur dazu verpflichtet, Aufzeichnungen der letzten 24 Monate vor Prüfung zu führen.

     

    Die Pflicht liegt aber weiterhin beim Verein, nicht beim Schützen.

  3. vor 4 Stunden schrieb frosch:

    Dann sag doch mal, was für ein Magazin für Zentralfeuer Langwaffen Munition mit 20 Schuss gehört nicht zu den verbotenen Gegenständen?
    Ich kenne keines.
    Mit Cal 223 AR15 Kurzwaffen zu argumentieren, die eh verbotene Gegenstände sind,  dürfte vor Gericht scheitern.

     

     

    Wie genannt, gibt's/gabs AK-Klone als Kurzwaffe, z.B. von Saiga.

     

    Die WPB Mini Jack sollte ohne Hinterschaft auch als Kurzwaffe durchgehen.

     

    Jeder, der keine Langwaffe in 7,62x39 hat, darf hier also zuschlagen:

    https://egun.de/market/item_description.php?id=17940747

  4. Vorm schreien, lesen!

     

    Ich habe geschrieben "für Langwaffen-Munition", nicht "für Langwaffen"!

     

    Wenn es ein 20er Magazin ist für Kurzwaffen in Langwaffen-Kaliber ist es nicht verboten, so lange man keine passende Langwaffe hat!

     

    Das Verbot stellt eben nicht auf das Kaliber ab, sondern nur auf die Waffe!

     

    Schwierig schwierig wird es, wenn es noch keine Kurzwaffe für dieses Magazin gibt.

    Die Aussage "Ich hab das Magazin, falls es irgendwann mal eine Kurzwaffe gibt", wird vor Gericht schwierig.

     

    Aber wenn es Kurzwaffen gibt für dieses Magazin, kann man argumentieren "Ich will mir bald die Kurzwaffe anschaffen und hab das Magazin schon mal gekauft (weil günstig, selten, tolle Farbe)."

     

    Letztendlich hat man dann immer noch sinnlos erstmal ein Staubfänger, aber (noch) keinen verbotenen.

    • Wichtig 1
  5. Finde die Frage nicht uninteressant. 

    Rein rechtlich darf man ein 20er Magazin für Langwaffen-Munition ja erstmal kaufen, wenn man keine passende Langwaffe dafür hat und es auch Kurzwaffen dafür gibt. 

     

    Das Magazin ist damit erstmal nicht pauschal verboten. Ob man jemals das Bedürfnis für eine passende Kurzwaffe bekommt (z.B. SP5), wenn man (noch) kein Jäger ist, wird im Gesetz erstmal nicht behandelt. 

     

    Bei egun hat auch einer 20er AK-Magazine für die "KW-Version" verkauft (die es auch gibt).

     

    Ich persönlich würde nie so hart am Gesetzesrand segeln, weil es im Ernstfall immer schief geht.

    Was soll man mit Magazinen, die man ohne Waffe nicht nutzen kann und mit Waffe vernichten müsste...

  6. vor einer Stunde schrieb karlyman:

    Von unten politisch aktiv werden; damit angefangen, dass man bei der jeweiligen Trägerschaft der unteren Waffenbehörde (Landrat, OB) vorstellig werden und ihr freundlich aber bestimmt "auf den Senkel gehen" würde. Bereits das kann einiges bewirken.

     

    Ja, das deine Anträge wieder ganz nach unten rutschen 😄

     

    Was soll dann passieren? Das der Landrat sagt "Oh Herr Obermalzbierkontrolleur Maiyr hat sich beschwert. Jetzt kann ich endlich 3 Sachbearbeiter mehr, nur für die Waffenbehörde, einstellen. Das ist ja die wichtigste und umfangreichste Behörde bei mir, weil Hobby geht ja weit vor Bürgeranliegen wie Führerschein, Reisepass, Bauantrag..."

  7. Bei meiner jetzigen Behörde dauert das meist ne ganze Stunde, weil wir uns noch unterhalten 😄

     

    Egal ob Voreintrag oder Eintrag. Anrufen, wann es passt und los geht's. 

     

    Bin echt froh. 

    Bei meiner alten Behörde dauert ne einfache Austragung mittlerweile drei Monate wegen Personalmangel. 

    • Gefällt mir 1
  8. vor 2 Minuten schrieb Mittelalter:

    Er hat aber keinen JS... 

    Also ist deine Aussage zwar korrekt, aber maximal unvollständig 

    Er will doch erst den JS machen und danach die Sportschützen -WBK!

     

    Du hast maximal den Threads überhaupt nicht gelesen...

    • Gefällt mir 1
  9. Welche "Sportschützen-WBK" meinst Du denn?

     

    Die gelbe bringt dir ja nur was für VL-Revolver oder wenn Du dir ne Einzellader-Pistole wie die Contender kaufen willst. 

     

    Über das Sportschützen-Bedürfnis noch zwei Kurzwaffen zu holen, würde ich vor der Bemühung mit der Behörde klären. Manche sollen ja die Jagd-KW anrechnen und dann ist Essig. 

     

    • Gefällt mir 1
  10. Weil man Langwaffen ohne Hinterschaft nicht sinnvoll einsetzen kann, vielleicht.

     

    Kenne nur die Chiappa 1887.

    Hab mal gelesen, die soll zur Nachsuche praktisch sein. Ob das wirklich stimmt?

     

    Bin kein Jäger.

     

    Ansonsten deutsches WaffG:

    Ein Lauf muss mindestens doppelte Länge des Kalibers haben, sonst ist es kein Lauf.

    Sportlich muss der Lauf mindestens 7,62cm lang sein (außer die BDMP-Stubsnasen).

     

  11. Ja okay, etwas zu pauschal.

     

    "V. Rohrwaffen

    29.

    a)

    Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung,

    b)

    Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,

    c)

    vollautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,

    d)

    halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre"

     

    Dazu zählen halt auch die Rohre.

    Weswegen in Umbauten und Nachbauten bzw. zivilen Versionen des Herstellers (SIG PE90, HK41...) zwingend ein ziviler Lauf rein muss.

     

    Definition: hat das BKA auch nicht 100%ig. Es darf auf jeden Fall nicht das militärische Kaliber eingeprägt sein. 

  12. @Sachbearbeiter Du zählst lauter Waffen auf, die vom Prinzip schon nicht unter den 6er fallen. Die dürfen aussehen, wie sie wollen. 

     

    Die Feststellungsbescheide sind nicht primär wegen dem 6er dar (da könnte man sich viele sparen, weil die Waffe sofort darunter fällt) sondern um auch zu bestätigen, dass es eine zivile Neufertigung ohne Fun-Schalter oder Rückbaubarkeit ist. 

  13. Am 9.6.2022 um 20:46 schrieb Dynamite Harry:

    Aber mal einfach hier gefragt, reale Situation:

     

    Sportschütze oder Schützin, 18 Jahre alt, bekommt jetzt seine/ihre  erste "Gelbe" vom Amt, natürlich mit der Einschränkung auf der Rückseite: "Darf ... cal. 22 und 12/76", absolut nachvollziehbar.

     

    Eingetragen eine BDF in 12/76.

     

    Jetzt stellen sich mir erst mal grundsätzlich zwei Fragen, wie gesagt, unseren SB frage ich natürlich auch nach diesem Thema:

     

    Erstens, verfällt die Begrenzung auf .22 und 12/76 automatisch mit dem 21. Lebensjahr oder muß dann einen neue WBK ausgestellt werden?

     

     

    Ein Arbeitsoptimierender SB schreibt vor die Einschränkung einfach "Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres..."

    Dann entfällt es automatisch.

    Mit 21 muss eh die MPU vorgelegt werden und dann ist das ein Strich plus Stempel und fertig. 

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