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Qnkel

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Beiträge von Qnkel

  1. vor 4 Stunden schrieb Pikolomini:

    Da auch die Jäger Halbautomaten besitzen und große Teile der Eliten bzw. auch der Abgeordneten aller Parteien Jagdscheine besitzen bzw. sich als Jäger verorten, wird es ein Verbot der Halbautomaten nicht geben

    Es ist praktisch nicht möglich die Verbotsbegründung für Halbautomaten nur auf die Sportschützen anzuwenden. 

     

     

    Praktisch gibt es dutzend Verbote für Sportschützen, wo die Begründung problemlos anwendbar war und ist:

     

    - Kurzwaffen unter 3 Zoll

    - der gesamte Anscheinsparagraph

    - max. 10-Schuss bei Sportschützen (jetzt obsolet durchs Magazinverbot)

    - keine konkrete Bedürfnisregelung für VRF

    - maximal 3 Halbautomaten

    - usw...

     

    §14 (5) wird einfach "drei halbautomatische Langwaffen" gestrichen und im der AWaffV wird §6 einfach auf "halbautomatische Waffen." geändert.

     

    Fertig. Die AWaffV muss nicht mal durch den Bundestag. Das kann schnell und easy umgesetzt werden.

  2. vor 51 Minuten schrieb WOF:

    HK müsste jeden Händler einzeln vor Gericht zerren.

    Das werden Sie lassen, die Konkurrenz ist kaltgestellt;

    das Ziel also erreicht.

     

     

    Warum so kompliziert. Die können, wenn sie wollen, die nächste der dutzenden Abmahn-Kanzleien beauftragen, jeden Händler kostenpflichtig abzumahnen, die das CR223 noch anbieten.

     

    Kein Händler wird Bock haben, sich auf den Rechtsstreit einzulassen.

    • Wichtig 1
  3. Ich sage mal:

    Eine zwischenzeitlich leere gelbe, in die mal was eingetragen war, unterbricht die 10 Jahre nicht, wenn man es weiterhin schafft mit eigenen Waffen regelmäßig zu schießen.

     

    Ein Wortlaut-Knackpunkt wäre noch der Punkt "in die Waffenbesitzkarte" - das kann man locker so auslegen, dass die 10 Jahre für jede ausgestellte WBK einzeln gelten.

     

    Vor Gericht und auf hoher See...

  4. Der Tipp ist falsch. Ne bedürfnisfreie Waffe bescheinigt kein Bedürfnis. Also hat man kein Bedürfnis nachgewiesen zur Leihe von bedürfnispflichtigen Waffen.

     

    Also muss mit Leihschein ein Bedürfnisnachweis vorgelegt werden.

     

    Wer jemanden auf so ne WBK ne Waffe verleiht, hat die Unzuverlässigkeit einfach verdient...

    • Wichtig 1
  5. vor einer Stunde schrieb Elo:

    Traurig, es es offenbar Einwohner gibt, die unsere eigenen Soldaten nicht mehr erkennen.

     

    Hat doch damit überhaupt nix zu tun. Uniformen kann man sich an jeder Ecke besorgen!

     

    Das ist doch kein Freibrief ne Übung mitten in der Stadt zu machen ohne zumindest die Polizei zu informieren. Das war einfach dämlich.

  6. Es gilt doch das "Bild-Prinzip": "wir berichten darüber, mit ihnen oder ohne sie - egal".

     

    Den Quatsch mit Interview-Freigabe etc funktioniert bei Promis auch nicht, warum also bei uns? Was will man denn machen, wenn das Interview hinterher doch anders abgedruckt/ausgestrahlt wird?? Für viel Geld rumklagen? Bringt gar nichts, weil es so schon verbreitet wurde.

     

    Und wenn man das Interview verweigert, heißt es eben "Der Schützenverein wollte uns dazu keine Auskunft geben. Wir befragen Roman Grafe zu diesem Thema..."

    • Wichtig 1
  7. Am 11.12.2022 um 17:25 schrieb frosch:

    Moin!

    Im Fernabsatz hat der Verbraucher bei Unzufriedenheit ein scharfes Schwert im Arsenal:
    Das unbedingte Widerrufsrecht mit einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt der Ware. Keine Begründung erforderlich, nur die Wiederrufserklärung an den Verkäufer.

    Die 14-Tages Frist verlängert sich um den Zeitrahmen, innerhhalb dessen der Verkäufer den Verbraucher nicht über sein Widerrufrecht wirksam belehrt hat. Maximal aber um 1 Jahr.

     

    Insofern verstehe ich überhaupt nicht, warum der Käufer hier den Vertrag nicht einfach widerrufen hat und gut ist.

     

    Dieses Schwert ist im Waffenrecht aber sehr stumpf, weil das WaffG den Widerruf im Fernabsatz nicht kennt.

     

    Im schlechtesten Fall bleiben die Gebühren für Ein- und Austragen plus Verlust eines bezahlten Voreintrags und einer bezahlten Bedürfnisbescheinigung.

     

    Sind in Niedersachsen mal eben 135,- € für'n Lokus (+15€ beim BDS fürs Bedürfnis).

  8. vor 27 Minuten schrieb TDXL:

    Wie wäre der Vorgand der Erwerbsanzeige A man die Waffe wieder zurücksendet?

     

    Da das heutige WaffG (zu früher), kein Widerruf kennt, wurde die Waffe erworben und muss damit eingetragen und wieder ausgetragen werden. Alles andere wäre Kulanz des Sachbearbeiters - wenn das durch das NWR und die Meldung durch den Händler überhaupt noch möglich ist.

    • Gefällt mir 1
  9. Am 22.11.2022 um 13:09 schrieb Sergej:

    Ist das so? Dann bilde dich mal weiter.

     

    Es wird Zeit, dass Leute wie du nur noch mit Lampen "schießen" dürfen. Und  ja, ich bin Brillenträger, ich bin aber auch ein Freund von Selbstverantwortung. Im übrigen hat mir meine Brille schon mehrfach das Augenlicht gerettet und dies außerhalb des hantieren mit Waffen. Warum verlangt ihr nicht eine allgemeine Brillenpflicht? Am besten zusammen mit einer allgemeinen Maskenpflicht.

     

    Am 22.11.2022 um 13:45 schrieb drummer:

     

    Gerade schreibe ich noch etwas zum Nanny-Staat. Am besten sollte man Schusswaffen verbieten!

     

    Dann aber nicht heulen und nach dem Nanny-Staat wegen Krankenversicherung und Erwerbsunfähigkeit rufen, wenn was passiert...

  10. vor 3 Stunden schrieb chapmen:

    Gut und schön - also alles Forengewäsch von wegen "ich hab ne RS und geh bis zum Europäischen Gerichtshof"?

    Maulhelden?

     

    Menschen mit einer RSV fühlen sich immer siegessicher mit unlimitierter Deckungszusage. 

    Nur ne RSV übernimmt nur bei guten Erfolgsaussichten...

     

    Zum Thema Salut hab ich (als Nichtbettoffener) das Problem noch nicht verstanden. Die können doch einfach auf ne WBK eingetragen werden. 

     

    Edit: hab das mit Deko verwechselt, sorry. 

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