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Qnkel

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Beiträge von Qnkel

  1. vor einer Stunde schrieb Rene2109:

    Ab 18 Annahmen werden von DHL genau dokumentiert, mit entsprechenden Ausweisdaten und Unterschrift des Empfängers. Ohne diese entsprechenden Eingaben in deren Handheld und die Freigabe durch dieses Gerät kann das Packet gar nicht übergeben/ausgebucht werden.

     

    Das halte ich fürn Gerücht, da DHL selbst schreibt:

     

    Zitat

    Der Zusteller prüft das Alter der Empfangsperson (Empfänger oder andere empfangsberechtigte Person) anhand eines amtlichen Lichtbilddokuments. Hierauf kann verzichtet werden, wenn der Zusteller aufgrund der Gesamtumstände eindeutig davon ausgehen darf, dass die Empfangsperson das Mindestalter erreicht. Es erfolgt keine Altersdokumentation.

     

     

    • Wichtig 1
  2. vor 35 Minuten schrieb PetMan:

    Der will wohl das sich jeder der mal eben Schiessen will einen " Persilschein " auf dem Amt holt. Komplete überprüfung wie bei der WBK, kostet auch nur günstige 39,95 Euro und ist 3 Monate gültig......und die Aufsicht muss das Kontrollieren und die "Persilscheinnummer " ins Schiessbuch eintragen ..............sowas in der Art schwebt dem vor......................

     

    Also wie die Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Pulverschein...

  3. Moin,

     

    hab hier noch ein Luftgewehr mit Futteral, was ich mal bei egun reinstellen wollte.

     

    Nun ist das Futteral insgesamt 150cm lang & Gewicht 6,5kg. Gilt also bei allen Versendern als Sperrgut.

     

    Zum rechtssicheren Versand will ich es mit Alterssichtprüfung versenden. Das gibts allerdings nur bei DHL. 10kg Sperrgut plus Alterssichtprüfung sind bei DHL satte 40,- €.

     

    Habt ihr Tipps, wie man das noch günstiger aber rechtskonform versenden kann? Muss ja nicht eigenhändig sein, nur Ü18.

  4. Das W kann man doch eh raus streichen.

     

    Kassel war doch schon 90% "Militaria" (gleich Altmetall, hauptsache irgendwo isn Hakenkreuz drauf) und 10% Waffengedöns.

    Die 10% waren noch unterteilt in 70% Ersatzteil-Kramskisten, 20% Zubehör und Munition und 10% scharfe Waffen, was wiederum meist völlig abgerockte Ordonnanzprügel waren oder vielleicht die ein oder andere Sammler-Waffe...

     

    Wenn man Ersatzteile gesucht hat, war die Börse gut... 

    • Gefällt mir 1
  5. Das steht in §186 BGB.

     

    Die WaffVwV beschreibt es ganz klar als Frist: "Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK."

     

    Und ja, bla bla bla, die WaffVwV gilt ja gar nicht für mich und das Gesetz ist aber voll anders, buhu - meine ständige, rhetorische Frage: Was wird ein Richter wohl ranziehen?

     

    Ansonsten einfach mal im Lexikon "Frist" nachschlagen und auf die Definition sowie das Synonym "Zeitraum" kommen...

  6. vor 8 Stunden schrieb Parallax:

    Was davon abhängig ist, was als "im Kontingent" definiert wird. Die ältesten relevanten Waffen im Bestand? Meines Wissens nach nirgends definiert...

     

    Das kann man auch bis ans Limit diskutieren.

     

    Wenn man den (5) liest, beginnt er ja mit "Erwerb und Besitz von mehr als X Waffen", also grundsätzlich (Plural) für alle Waffen über das Grundkontingent.

     

    Wenn ich also eine Grundkontingent-Waffe verkaufe, müssten die Überkontingente nachrutschen, nach der grammatikalischen Formulierung.

     

    Aber Grammatik != Jura.

     

    Wäre aber auch aus der Praxis abzuleiten: wenn ich 5 KW habe und meine erste KW aus dem Grundkontingent verkaufe, habe ich ja nicht automatisch ein "freien Platz" um wieder erleichtert eine Grundkontingent-Waffe über (3) zu kaufen sondern, da ich noch 4 KW habe, wird der (5) angewendet.

     

    Zumindest kenne ich keine Behörde, die das so handhabt. 

  7. Wenn Du schon sagst, es sei falsch, dann schreib auch, was daran falsch sein soll.

     

    Ja, ich bin nicht auf "Überkontingent-Waffen" eingegangen, das macht den Rest aber nicht falsch, höchstens unvollständig.

     

    Für Besitz von Überkontingent-Waffen muss man zusätzlich regelmäßig an Wettkämpfen teilnehmen. Das muss aber nicht mit den vorhandenen Überkontingent-Waffen gemacht werden! Da reicht theoretisch auch Luftgewehr...

  8. Nein. Die Farbe der WBK ist egal!

     

    Du musst KW und LW schießen und zwar deine eigenen. Welche davon, ist egal. 

     

    Da reicht auch die Tingle auf grün oder die Contender auf gelb oder der VL-Revolver. Hauptsache es ist irgendeine erlaubnispflichtige Kurzwaffe aus deinem Besitz, und du darfst bei der Benutzung wild mischen.

     

    Ebenso bei der Langwaffe: das kann der Halbautomat in 8x57 genauso sein wie die FieldTarget-Luftpumpe auf gelb (wenn es besonders günstig sein soll).

     

    Du kannst theoretisch das auch in 6 Tagen hintereinander mit beiden Waffen-Arten täglich machen und hast 12 Monate Ruhe.

    • Gefällt mir 2
  9. vor 58 Minuten schrieb flause:

     

    Und ich zerbreche mir den Kopf, ob wir passive Mitglieder schon der Behörde melden müssen, ob der Verein prüfen muss, ob ein anderer (aktiver) Verein vorhanden ist, ob eventuell bereits seit 10 Jahren die Erlaubnis vorhanden ist etc.

    Wenns so einfach ist... 

     

    Was soll man da den Kopf zerbrechen?

    Alles keine Aufgaben des Vereins. Auch wenn manche Vereine sich als verlängerten Arm der Behörde aufspielen...

    • Gefällt mir 4
  10. vor 16 Minuten schrieb Bounty:

     

    ... das Amt Trainingsnachweise oder ne Vereins-/Verbandsmitgliedschaft sehen will, erklärt man denen belehrend, das der (6) für Erwerb unbefristet gilt, der (4) vor dem (6) kommt, daher nicht für gelbe WBK gelten kann...

     

    Das Argument, 4 kommt vor 6 und gilt nicht, ist längst tot!

    Klage wäre total sinnlos.

     

    Das wurde schon bis oben durch geklagt beim alten WaffG, das 2/6 nur für grün und nicht für gelb gilt, weil es unter 2 und nicht unter 4 stand. 

    • Gefällt mir 2
  11. Das stimmt. Sollte jetzt auch nicht in DSB-Bashing ausarten. 

     

    Im BDS LV3 soll auch gelten, das 80% der Termine auf dem vereinseigenen Stand geschossen werden müssen fürs Bedürfnis.

    Passt auch nicht zur 4-Monats-Regel aber das auszudiskutieren fehlt mir die Lust und Zeit. 

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