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HBM

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  1. 1. ja, das darfst Du übrigens auch mit einem AR-15 Vorderschaft oder einem AR-15 Griffstück incl. Abzug, allerdings darfst Du den Nagel nicht mit einem DE-Griffstück einschlagen da DE-Griffstück = das Teil, das den Abzug aufnimmt und Kurzwaffe = EWB = eintragen bzw. Bestandteil der DE-Kurzwaffe = eintragen 2. keine Ahnung, kenne die "1911er Variante" nicht 3. keine Ahnung, kenne die genaue Bauart nicht 4. "freie Teile" werden nicht eingetragen 5. AR-Verschlusskopf = EWB = eintragen bzw. Bestandteil des Wechselsystems = eintragen; AR-Verschlussträger = kein EWB-Teil = nicht eintragen = darfst Du in der Tasche rumtragen, auf dem Schreibtisch liegen lassen, etc.
  2. Wo ist der Unterschied zum AR-15-Verschlusskopf (EWB) bzw. AR-15-Verschlussträger (Nicht EWB)?
  3. Kaufst Du den Verschluss (bzw. den gesamten Schlitten) dann als "Wechselverschluss" oder "Wechselschlitten mit Verschluss" oder "baust" Du aus dem Wechsellauf und dem Verschluss/Schlitten selbst ein Wechselsystem und lässt Dir dann das Wechselsystem eintragen? Ich wäre mir nicht sicher, ob man damit nicht schon im Bereich der "Waffenherstellung" ist, oder lieg ich da jetzt komplett falsch? Hatte ein ähnliches Problem und habe vorsichtshalber den Lauf und den Verschluss an einen Büchsenmacher liefern lassen, der hat die beiden "Teile" dann "offiziell" zum Wechselsystem "umgebaut" und mir dann das Wechselsystem geliefert. So hab ich auch nur einen Eintrag als Wechselsystem in der WBK.
  4. Vor allem, was IPSC so "unsportlich" bzw. so ungeeignet für "körperliche Ertüchtigung" macht.
  5. Schwierig ;-) Mir ging es weniger um die Inhalte in der Sportordnung des BLDS, sondern eher darum, wie das Bundesfinanzministerium seinen AEAO gemeint hat. IPSC-Schießen in Deutschland darf nur der BDS bzw. dem BDS angehörige Landesverbände und deren Vereine. Wenn jemand, wie der BLDS, die internationalen Regeln des IPSC als Grundlage für eine eigene Sportordnung nimmt, das dann "Dynamisches Schießen" nennt, dann ist das kein IPSC, zumindest nicht in Deutschland. Das Bundesfinanzministerium schreibt: --------------------------------------------------------------------- Ein wesentliches Element des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO) ist die körperliche Ertüchtigung. Motorsport fällt unter den Begriff des Sports (BFH-Urteil vom 29.10.1997, I R 13/97, BStBl 1998 II S. 9), ebenso Ballonfahren. Dagegen sind Skat (BFH-Urteil vom 17.2.2000, I R 108, 109/98, BFH/NV S. 1071), Bridge, Gospiel, Gotcha, Paintball, IPSC-Schießen und Tipp-Kick kein Sport i.S.d. Gemeinnützigkeitsrechts. Dies gilt auch für Amateurfunk, Modellflug und Hundesport, die jedoch eigenständige gemeinnützige Zwecke sind (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO). Schützenvereine können auch dann als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sie nach ihrer Satzung neben dem Schießsport (als Hauptzweck) auch das Schützenbrauchtum (vgl. Nr. 11 des AEAO zu § 52) fördern. Die Durchführung von volksfestartigen Schützenfesten ist kein gemeinnütziger Zweck. --------------------------------------------------------------------- Wenn des Bundesfinanzministerium damit "IPSC-Schießen in Deutschland" meint, dann könnte der BLDS aus dem Thema raus sein. Wenn es mit "IPSC-Schießen" meint, "nach Art IPSC zu schießen", dann wäre die AEAO natürlich ein Problem für den BLDS. Ich bin zu wenig Jurist um hier die Tragweite der Formulierung in der AEAO beurteilen zu können. Da die Infos doch recht allgemein gehalten sind, spricht vieles dafür, dass auch der BLDS betroffen ist. Hab das bisher noch nie so genau durchdacht, da ich kein Funktionär bin und daher das Thema immer etwas ausgeblendet habe. Was ich unabhängig von obiger Beurteilung gar nicht verstehe ist, warum das Bundesfinanzministerium dem "IPSC-Schießen" die "körperliche Ertüchtigung" abspricht. Interessant ist dazu, das in der AO zum Thema "Gemeinnützige Zwecke" steht "die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport);".
  6. Falsch, beim BLDS wird nach dem Regelwerk des BLDS geschossen und dort gibt es, verständlicherweise kein IPSC. Nur wo "IPSC" drauf steht, ist auch "IPSC" drin. ;-) Bei uns, wie in wahrscheinlich in vielen anderen Vereinen auch, wird im Moment alles was IPSC betrifft als "wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" verbucht. Da Einnahmen und Ausgaben ungefähr gleich sind, ist das ganze "nur" mehr Aufwand.
  7. Und was möchtest Du uns damit sagen? Das "Problem" ist doch nicht die Lauflänge, sondern das Gewicht der Waffe. Unter http://www.bdsnet.de/downloads/disziplinblatt_-_kurzwaffe.pdfein etwas besserer Überblick als im Sporthandbuch. Mit 1.700 Gramm Maximalgewicht geht nur der 5-Zoll. Der 8 3/8 Zoll geht im BDS nur in Silhoutte (siehe http://www.bdsnet.de/downloads/bds_shb_silhouette_mit_anhaengen_17-11-2014.pdf ) oder in "Freie Klasse" mit beliebigem Waffengewicht.
  8. Wieso merkwürdig? Ich hab nicht gesagt, dass es keine .500er gibt, sondern nur angemerkt, dass Waimex wieder welche bekommt/da hat.
  9. Bitte, war ein Thema, da wir einen neuen .460er bekommen und da wurde das Thema neue .500er kurz angesprochen.
  10. Waimex hat wohl wieder .500er importiert. Kann aber sein, dass die alle schon vorbestellt sind.
  11. Wollte ich gerade auch schreiben, aber wichtig ist auf welche Disziplin die X-Six erworben wurde. Wenn z.B. die X-Six in Kaliber 40 für 25 m Präzision über 9 mm erworben wurde, dann wäre der Revolver auf Freie Klasse kein Problem.
  12. Das PDF bzw. die Stellungnahme in der Gesamtheit klingt logisch und sinnvoll. Was mich total irritiert ist das Thema "Wir stellen keine HK416 zur Verfügung". Warum kauft der Bund nicht einfach fünf solcher Gewehre, wenn er einen Test durchführen will? Wenn wirklich "leichte Maschinengewehre" (egal von wem) mit dem "normalen" G36 verglichen wurden, dann kann ich den Ärger von HK nachvollziehen. Die "Weigerung" HK416 zur Verfügung zu stellen macht das Thema allerdings nicht gerade einfacher. ;-)
  13. Kurz und schmerzlos auf den Punkt gebracht. Hoffentlich gab es vom Hersteller vorher kein: "Lieber Lieferant, mir ist klar, dass ich nicht genau gesagt habe, was ich haben will, aber könntest Du mir einen Gefallen tun und irgendeine Lösung für die Probleme finden die mich nicht ganz blöd dastehen lässt. Wir haben doch immer gut zusammen gearbeitet, oder?"
  14. HBM

    Brownells Deutschland

    o.K., kenne die "Black Dog Magazine" nicht, aber für die SIG P210 KK - Magazine brauche ich das Ladetool viel öfter als bei meinen 9mm oder .40 S&W Waffen. Kann aber natürlich auch an den SIG-KK-Magazinen liegen.
  15. HBM

    Brownells Deutschland

    Das Beispiel der Magazin Lader war wohl als Antwort auf diesen Post gedacht.
  16. Wenn Du schon Bilanzen postest, dann nimm doch bitte die aktuell veröffentlichte Bilanz und nicht die "alte" und sag noch dazu, welches Jahr die Bilanz betrifft. Aktuell veröffentlicht ist die Bilanz 2013 und dort sind keine ungedeckten Fehlbeträge mehr vorhanden (wurden aus dem Gewinn gedeckt). Das einzige Problem, neben der Risiken bei Gesetzesänderungen und immer niedrigerer Beschaffungsetats, von HKO ist die hohe Fremdfinanzierung durch Anleihen. Evtl. auch problematisch, aber da müsste ich mich jetzt tiefer einlesen, ist ein hohes Darlehen an die Muttergesellschaft (HKB). Normalerweise finanziert die Mutter die Töchter und nicht die Tochter die Mutter, daher müsst man sich die Mutterfirma (HKB Heckler & Koch Beteiligungs GmbH, Konzernabschluss hinterlegt bei der Bank of New York Mellon, Luxemburg) mal genauer ansehen bzw. prüfen warum dort Geld gebraucht wird. Evtl. gibt es ja noch andere Beteiligungen, die nicht so gewinnträchtig (über 50% Umsatzrendite der HKO, allerdings nur so hoch durch korrigierte Abschreibungen auf Finanzanlagen, aber "bereinigt" um die Korrektur und von Tochterunternehmen abgeführte Gewinne immer noch über 20% Umsatzrendigt) wie die HKO sind. Im Moment schaut HKO, zumindest nach einer kurzen Durchsicht der öffentlich zugänglichen Unterlagen, recht "stabil" aus. Allerdings "stören" mich die vielen Darlehen an "Beiräte" und "Geschäftsführer" und die Tatsache, dass die Ausgaben für die "ausgeschiedene" Geschäftsleitung höher ist, als die Kosten für die aktuelle/operative Geschäftsleitung. Aber evtl. kenne ich mich mit den "Gepflogenheiten" bei größeren Gesellschaften auch nur nicht aus. ;-) PS: Um beim Thema zu bleiben: HKO hat, nach den wenigen offiziellen Unterlagen zu urteilen, die Kapazität, die Stabilität und auch die finanziellen Mittel um ein "neues" Sturmgewehr oder auch ein "Umbaukit" für das G36 zu entwickeln, zu produzieren und langfristig zu liefern. :-)
  17. HBM

    Erfahrungen mit HK SFP9?

    z.B. hier http://www.waffen-centrale.de/epages/61692274.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61692274/Products/24262000 , wobei es sicher noch andere Händler gibt, die die Waffe bereits haben.
  18. HBM

    Erfahrungen mit HK SFP9?

    Wobei Du die Glock und deren Abzug nicht unterschätzen darfst. Gerade am Anfang ist ein zu "kurzer" Abzug / Reset der Entwicklung beim Schießen nicht unbedingt förderlich. Auf kurze Entfernungen bemerkt man den Abzugsfehler (so denn einer vorhanden ist) bei einer Glock sehr viel besser als bei den anderen von Dir genannten Waffen. Selbst schieße ich mit der Glock, auch auf 25 Meter, immer mal wieder um zu prüfen, ob sich nicht doch wieder ein paar Fehler "eingeschlichen" haben. Alternativ geht zur "Abzugskontrolle" auch mal eine Trainingseinheit mit der LuPi meiner Tochter, aber das macht mir nicht so viel Spaß, daher eher selten.
  19. HBM

    Erfahrungen mit HK SFP9?

    Frag deinen Trainer mal nach der SigSauer P226 LDC Sport. Die Waffe sollte zum einen geeignet sein und zum anderen auch bezahlbar bleiben. In der "Liga" der neuen (und daher eher noch wenig getesteten) SFP9 liegt noch die Walther PPQ die auch einen ähnlichen Abzug/Reset/etc. hat. Günstig, vor allem günstige Magazine, wäre als Alternative noch die Glock, allerdings ist der Abzug komplett anders und liegt mir z.B. nur bedingt.
  20. HBM

    WBK Frage wegen dauer

    Nein, ist eine "interne" Fortbildung des/der Verbände und das LKA hat damit nichts zu tun und bekommt auch keine Infos. Bei mir ging die erste WBK zwar gefühlt recht schnell und ich hab mich daher nicht eingelesen, welche Abfragen da gemacht werden.
  21. HBM

    SIG Sauer Web ?

    Ja, aufgrund technischer Probleme im Moment noch offline bzw. ohne Inhalt. Siehe http://sigsauer.de/
  22. Ein Veranstalter kann doch, Regelwerk hin oder her, alle Teilnehmer unter 21 Jahren von den Startgebühren freistellen, oder ist das auch im IPSC-Regelwerk "geregelt" bzw. verboten? PS: Da ich die 21 schon ein paar Jahre hinter mir gelassen habe betrifft das eher meine Nachkommen, wobei Dank den aktuellen deutschen Gesetzen hier ja nur .22lfb und Flinte Kaliber 12 (die ganz schön austritt) erlaubt ist. ;-(
  23. Beim BDS darfst Du bei Fallscheibe nur zwei Magazine mit je 8 Schuss verwenden. Evtl. nimmst Du die CZ in .40S&W als "Ergänzung" zur P210.
  24. Evtl. habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Eine SIG 210 mit unten liegendem Magazinhalter ist nur sehr bedingt für Mehrdistanz-Parcour geeignet. "Spaß" bedeutet für mich, zumindest im Wettkampf eine erfolgreiche Platzierung und diese ist mit einer "moderneren" Waffe mit der schnellere Magazinwechsel möglich sind, einfacher/besser möglich. Daher wäre die Begründung in diesem Fall eher "Leistungssteigerung" und zusätzlich eine schneller zu erfassende Visierung für Mehrdistanz. Einfacher wäre natürlich z.B. eine SigSauer X-Six in 9 mm für "Fallscheibe" oder für "Speed" mit mehr als 1.300 Gramm als "Erstwaffe" und dann eine weitere 9 mm für Präzision oder Mehrdistanz. Oder, wie schon geschrieben, verschiedene Visier-Varianten für die Waffen.
  25. Meine SIG P210 (alte Version mit Magazinhalter unten) macht bei Mehrdistanz-Parcour überhaupt keinen Spaß da ein Magazinwechsel nicht zügig funktioniert. Das wäre z.B. schon mal ein Grund für eine zweite 9 mm auch wenn die SIG P210 natürlich "zugelassen" ist.
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